der den kommunalen Straßenbau sehr kritisiert. Das ist der Landesregierung auch bewusst, sonst würde das Thema Kommunalfinanzen bei den Berliner Koalitionsverhandlungen nicht so eine große Rolle spielen. Sowohl die Frau Ministerpräsidentin als auch Herr Kokert haben angekündigt,
Für die BMV kann ich an dieser Stelle sagen – Herr Ritter, das hat schon was mit uns zu tun –, für die BMV
kann ich nur sagen, mir ist es eigentlich in dem Moment egal, welcher Partei Sie alle angehören. Falls es zur Fortführung der Regierungskoalition in Berlin kommen sollte, was ich grundsätzlich nicht für gut halte, bringen Sie doch aber bitte wenigstens so viel Geld wie möglich für die Kommunen in M-V mit nach Hause. Anschließend fangen wir sofort an zu rechnen, was das für das FAG 2020 fortfolgende bedeutet.
In diesem Zusammenhang möchte ich darum bitten, dass das gesamte Verfahren weiterhin gutachterlich begleitet wird, damit wir doch noch eine Chance auf einen großen Wurf haben, denn dafür brauchen wir tatsächlich die Unterstützung der Gutachter. Das hat, glaube ich, dem Verfahren im letzten Jahr sehr gut getan.
Das überarbeitete FAG sollte den Gleichmäßigkeitsgrundsatz beibehalten, sollte das Schlüsselzuweisungssystem stärken durch eine möglichst umfangreiche Auflösung der Vorwegabzüge, sollte die Schlüsselmasse mithilfe des Zwei-Ebenen-Modells aufteilen, Fonds und Sonderhilfen reduzieren. Dabei möchte ich darauf hinweisen, dass 1,3 Milliarden Euro außerhalb und nur 1,2 Milliarden Euro innerhalb des FAG an die Kommunen ausgereicht werden. Also man sieht deutlich, dass außerhalb des FAG sehr viel läuft.
Das ist auch ein Hinweis von Frau Rösler gewesen. Die Kommunen sollen das Geld zur eigenen Verwendung haben. Auch Herr Reinhardt hat darauf hingewiesen. Wir möchten, dass die Kommunen freiwillige Aufgaben erfüllen können, und nicht nur die Pflichtaufgaben. Das ist auch richtig so und da müssen wir natürlich dafür sorgen, dass die Kommunen richtig ausgestattet werden.
Wir müssen dabei bedenken, ob der zentralörtliche Funktionsansatz tatsächlich noch zeitgemäß ist. Es ist ein sehr alter Ansatz, schon seit 70/80 Jahren gebräuchlich. Ich denke, da muss man noch mal genauer hinschauen: Welche Aufgaben werden von welchen Kommunen erfüllt? Sind es tatsächlich immer die zentralen Orte, die überdurchschnittliche Aufgaben haben und damit auch Mittel benötigen, zumal es da keine Nachweispflicht gibt und wir im Moment gar nicht nachvollziehen können, ob die zentralen Orte tatsächlich das Geld auch entsprechend einsetzen?
Ich möchte noch auf einen aus meiner Sicht sehr wichtigen Punkt hinweisen, und da muss ich das Innenministerium doch deutlich kritisieren. Herr Minister, Sie müssten bitte zusätzliche Anstrengungen unternehmen, um den Gemeinden und Kreisen zu helfen, damit der Rückstand bei der Erstellung der Jahresabschlüsse aufgeholt wird. Ohne aktuelle und vollständige Datenbasis können die Berechnungen, die dem Finanzausgleichssystem zugrunde liegen, überhaupt nicht akkurat sein.
Ich möchte aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofes „Kommunalfinanzbericht 2017 zitieren: „Die teils erheblichen, rechtswidrigen Zustände bei der Auf- und Feststellung der Jahresabschlüsse geben weiterhin Anlass zur Sorge. Aufgrund der fehlenden Jahresabschlüsse sind derzeit keine verlässlichen Aussagen über die Haushalts- und Finanzlage der betreffenden Kommunen möglich.“ Das ist ein sehr ernstzunehmender Punkt. Die Datenbasis muss natürlich stimmen, sonst brauchen wir uns überhaupt nicht über diese Mechanismen zu unterhalten.
Ich möchte den Punkt aufbringen, ob es nicht vielleicht sinnvoller wäre, die Steuerung des Finanzausgleichs in eine Hand zu geben, das heißt, die Splittung zwischen Finanzministerium und Innenministerium an dieser Stelle aufzugeben und zu sagen, eins dieser beiden Ministerien bekommt die Oberhoheit über den Finanzausgleich, denn sonst besteht immer die Gefahr, dass der eine den horizontalen und der andere den vertikalen Finanzausgleich für am Ende zielführend hält. Der eine möchte, dass die Kommunen sich gegenseitig helfen, der andere möchte, dass das Land alles mit Geld ausstattet. In anderen Bundesländern ist das der Fall. Ich verweise hier auf das erfolgreiche Bundesland Bayern.
Dort ist es tatsächlich komplett in der Hand des Finanzministers, soweit ich weiß. Das ist ein Hinweis zum Nachdenken,
Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Wertes Präsidium! Werte Kollegen und liebe Gäste! Wir haben von den beiden Rednern der Regierungskoalition interessante Zahlen zum Finanzausgleichsgesetz gehört. Leider hat der Finanzminister dazu hier nicht Stellung genommen.
Und, Herr Renz, Ihre vielzähligen Einwendungen mit dem mehrfachen Hinweis, dass der Städte- und Gemeindetag hinter Ihnen stehe, sind insofern falsch,
als der Städte- und Gemeindetag, wie der Blick in den „Nordkurier“ von heute belegt, heftig kritisiert,
dass der Rücklauf der Zuwendungen des Bundes an das Land in Höhe von 111 Millionen für flüchtlingsbedingte Mehrausgaben nur unzureichend erfolgt ist.
in diesem Zusammenhang hätte ich doch ganz gerne gewusst, zu welchem Anteil von den 111 Millionen Euro die Kommunen beteiligt worden sind. Aus Ihrem Zahlenmaterial wird das leider nicht deutlich. Wenn ich den Kostenschlüssel zugrunde lege, der die Verteilung flüchtlingsbedingter Mehraufwendungen zwischen Land und Kommunen angeht, dann komme ich jedenfalls mit der
pauschalen Erhöhung um 34 Millionen Euro keinesfalls hin. Die Rücklagenerhöhung um 70 Millionen spielt insofern keine Rolle. Bleiben noch diese 9,7 Millionen Euro, die zugeflossen sind.
Alles das ergibt für mich keinen hinreichenden Rücklauf an die Kommunen für diese flüchtlingsbedingten Mehrausgaben. Das ist ein Manko dieses Gesetzes, ändert allerdings im Ergebnis nichts daran, dass wir wegen der vielzähligen Vorteile für die Kommunen im Ergebnis trotzdem zustimmen werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn aus den Reihen der Abgeordneten der ausdrückliche Wunsch geäußert wird, dass die Regierung noch mal spricht, dann möchten wir dem nachkommen.
Sehr geehrter Herr Weber, die Darstellungen der Abgeordneten Tegtmeier waren aus meiner Sicht korrekt. Die Erwägungen des Städte- und Gemeindetages, dass dort vielleicht Mittel nicht an die kommunale Ebene ausgereicht worden seien könnten, kann ich so nicht nachvollziehen. Das sind auch keine Zahlungen, die sich im FAG widerspiegeln, sondern das sind Erstattungssysteme außerhalb des FAG. Das heißt, man kann mit den Summen, die Sie eben addiert haben, nicht auf 111 Millionen Euro kommen, das stimmt.
Es gibt zwei Schlussfolgerungen: Entweder, das Finanzministerium behält Geld ein, das ist die erste mögliche Schlussfolgerung. Die zweite ist, dieses Erstattungssystem für die Asylkosten läuft außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes. Ich werde gerne die Äußerungen des Städte- und Gemeindetages zum Anlass nehmen, noch mal schriftlich dem Parlament darzulegen, wie die Rechnung für das Jahr 2016 aussieht, damit Sie sich davon überzeugen können, dass sich das Land an seinen Kommunen nicht bereichert, sondern, umgekehrt, mit diesem FAG, mit dieser Änderung die Finanzen für die Kommunen deutlich verbessert werden – auch Herr Abgeordneter Reinhardt hat darauf hingewiesen –, aber auch die Solidarität unter den Gemeinden selbst mit diesem Gesetz verbessert wird. Ich hoffe, dass wir mit der zweiten Stufe diesen wunderbaren Weg fortsetzen können. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Ich schaue noch mal in die Runde und kann konstatieren, dass weitere Wortmeldungen jetzt tatsächlich nicht mehr vorliegen. Von daher schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/1129.
In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Innen- und Europaausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/1639 anzunehmen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1657 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1657 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1657 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, BMV, AfD und dem fraktionslosen Abgeordneten, bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Ich rufe auf die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, AfD, BMV und dem fraktionslosen Abgeordneten, bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses auf Drucksache 7/1639 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses auf Drucksache 7/1639 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, AfD, BMV und des fraktionslosen Abgeordneten, bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE angenommen.
In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Innen- und Europaausschuss einer Entschließung zuzustimmen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1664 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1664 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Innen- und