Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, diese Lösungen sind nicht nur im Interesse der Menschen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind, sondern auch im Interesse der Unternehmerinnen und Unternehmer, denn es ist zu Recht angesprochen worden, dass es auch eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit ist. Wir können uns noch alle erinnern an die Situation der 90er-Jahre. Ich war im ähnlichen Alter wie die jungen Menschen, die heute hier dieser Debatte zuschauen. Für uns hat sich die Frage von Ausbildungsvergütung oder Löhnen gar nicht gestellt. Wir waren froh, wenn wir überhaupt eine Ausbildung oder unsere Eltern einen Arbeitsplatz bekommen haben hier in Ostdeutschland. Deswegen sind viele von uns, die jungen Menschen damals, mit ihren Familien weggegangen in den Westen.
Da hat sich doch jetzt unheimlich viel getan. Wir haben seit der Wende die niedrigste Arbeitslosigkeit, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist gestiegen, und jetzt muss das Dritte folgen, wir müssen auch in den Löhnen nachziehen. Die Löhne im Land müssen steigen, damit die jungen Menschen hierbleiben und die Ausbildungsplätze und Arbeitsplätze annehmen, die es nämlich heute endlich gibt.
Ich möchte mich ganz herzlich bedanken bei den Koalitionsfraktionen, insbesondere bei Jochen Schulte, Herrn Waldmüller und meinem Staatssekretär Herrn Frenzel, die in der Arbeitsgruppe diese gute gemeinsame Lösung vorbereitet haben. Mein Dank gilt auch Thomas Krüger und Vincent Kokert, dass wir es zusammen im Koalitionsausschuss so vereinbart haben. Das zeigt, dass wir als Regierung das Thema „bessere Löhne“, was den Menschen im Land unter den Nägeln brennt, ernst neh
men und selbst als Land mit gutem Beispiel vorangehen wollen. Das ist ein starkes Zeichen für die Menschen in unserem Land. Herzlichen Dank dafür!
Ich habe hier im September versprochen, dass wir diese Regelung am 05.12. im Kabinett besprechen und beraten werden. Das haben wir getan. Wir werden jetzt die Anhörung machen, dann geht es in eine zweite Runde ins Kabinett und ich rechne damit, dass wir Ihnen das Vergabegesetz im nächsten Jahr hier vorlegen können und dass es dann zur Beratung kommt.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich will ansprechen, dass wir neben der Frage, dass wir Anreize für bessere Löhne setzen können, da, wo wir selbst Steuergelder ausgeben, mit gutem Beispiel vorangehen und als Politik etwas dafür tun können, dass die Leute von dem, was sie verdienen, auch wirklich viel im Portemonnaie behalten. Deshalb ist es für mich auch eine Frage der Gerechtigkeit, dass wir dazu kommen, die Kitagebühren im Land abzuschaffen. Wir gehen jetzt den ersten Schritt zum 01.01.2018 mit der Absenkung von bis zu 50 Euro für jedes Kind. Die Folgeschritte kommen für Geschwisterkinder, aber Ziel muss es bleiben, dass wir zur Kostenfreiheit kommen, denn es ist auch eine Frage der Gerechtigkeit, dass die Mütter und die Väter, die jeden Tag arbeiten gehen, nicht einen großen Teil ihres Lohns für Kitagebühren abgeben müssen, sondern dass die Familien an der Stelle ihr Einkommen behalten können für ihre Kinder.
Deshalb bedanke ich mich, dass gestern der Doppelhaushalt beschlossen worden ist mit der Grundlage der Kitaentlastung für die Eltern 2018 und in den Folgejahren, und ich darf versprechen, dass ich mich dafür auf Bundesebene einsetzen werde, dass wir auch vom Bund Unterstützung bekommen für die komplette Kostenfreiheit. Denn es ist eine Frage von gerechter Arbeitsmarktpolitik, dass Kitakosten nicht die Arbeit, die Gerechtigkeit in der Arbeit und bei den Löhnen blockieren und behindern, sondern hier hat der Bund eine Verantwortung, und dafür werde ich mich einsetzen.
Der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte, wir haben auch immer noch Unterschiede bei den Mindestlöhnen zwischen Ost und West. Deshalb bin ich unserer Sozialministerin Stefanie Drese außerordentlich dankbar, dass sie eine Initiative gestartet hat und von ihren Kolleginnen und Kollegen in ganz Deutschland dafür Zustimmung erhält, dass Schluss sein muss damit, dass wir in der Pflege unterschiedliche Mindestlöhne zwischen Ost und West haben. Im Westen liegt der Wert 50 Cent pro Stunde über dem im Osten. Der ostdeutsche Mindestlohn in der Pflege beträgt 10,85 Euro und im Westen 11,35 Euro.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, das ist für die harte Arbeit in der Pflege sowieso nicht besonders viel, aber dass es dann noch Unterschiede gibt, da geht es nicht nur um die 50 Cent im Geldbeutel, sondern da geht es um die Frage von Anerkennung und Respekt vor den Menschen, die bei uns im Land in die
sem wichtigen Bereich arbeiten. Der Pflegemindestlohn im Osten darf nicht geringer sein als im Westen und deshalb muss Schluss damit sein.
Zum Abschluss, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, möchte ich mich bei den Sozialpartnern bedanken, bei den Gewerkschaften, aber auch bei den Unternehmerverbänden. Es liegt in der Natur der Sache, so, wie ja auch im politischen Raum, dass es bei der Frage, wie stark man Anreize für bessere Löhne setzt, wie viel Freiheit man bei der Lohnfindung lässt, unterschiedliche Gewichtungen gibt. Ich glaube, dass wir es in den Gesprächen mit den Sozialpartnern zwischen den Koalitionspartnern zusammen gut ausgelotet und einen guten Weg gefunden haben. Ich möchte mich aber auch ausdrücklich bei der Opposition bedanken, bei der Linkspartei, und auch bei Herrn Wildt habe ich eben herausgehört, dass dieser Kurs unterstützt wird. Dass es auch da Unterschiede gibt, Herr Foerster, dass der eine sagt, da ein bisschen mehr, da ein bisschen weniger, das gehört zur parlamentarischen Debatte dazu, aber ich finde es gut zu sehen, dass diese vier Fraktionen dieses Thema unterstützen.
Deshalb darf mir zum Abschluss ein Wort an die AfD erlaubt sein. Sehr geehrte Herren – Damen kann man ja nicht sagen bei Ihnen –,
ich habe mir das jetzt mal ein halbes Jahr hier angeschaut und stelle zwei Dinge fest: Sie spielen sich hier zum einen auf als die wahren Volksvertreter. Ich weiß nicht …
Dann frage ich Sie, Herr Weber: Ist Ihnen schon mal aufgefallen, dass das Volk zur Hälfte aus Frauen besteht? Wo sind eigentlich die Frauen in Ihrer Fraktion? Sie sind nicht die Volksvertreter!
Für Frauen ist die Frage stärkerer Mindestlohn und höhere Tarifbindung elementar, denn es sind nämlich gerade die Frauen in unserem Land, die in den Branchen arbeiten, wo geringe Löhne gezahlt werden und wo ein Mindestlohn hilft beziehungsweise ein stärkerer Mindestlohn. Deswegen ist das, was wir hier vorschlagen, eine Stärkung der Frauen in der Arbeitswelt, aber damit können Sie wenig anfangen, das haben wir schon festgestellt.
Und weil ich mich gern in der Sache mit Ihnen auseinandersetzen möchte und nicht über die komischen Sprüche, die man hier von der rechten Seite öfter hört: Ihr Redebeitrag heute zu diesem ganzen Thema war so was von dünn! Dass Sie irgendwie mit den GEZ-Gebühren oder Stromkosten um die Ecke kommen, anstatt sich klar zu diesem Thema zu positionieren, wie es alle anderen getan haben, zeigt, dass Sie in Wahrheit eigentlich ge
gen den Mindestlohn und gegen solche Regelungen sind. Und damit nehmen Sie die Sorgen und Ängste der Bürger bei der Lohnfrage gerade nicht ernst. Sie haben da nichts zu bieten und haben sich an dieser Stelle disqualifiziert.
Deshalb mein herzlicher Dank an alle anderen Fraktionen. Das ist für mich eine Debatte, die zeigt, es ist eine Stärkung des Parlaments, dass wir als Regierung weiter die Schritte gehen, um für gute Löhne in unserem Land zu sorgen. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Frage der Löhne eine Zukunftsfrage für unser Land ist und dass wir bei der Lohnfrage aufholen müssen. In diesem Sinne freue ich mich auf weitere gute Debatten in diesem Parlament.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Wahl des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 36 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und Paragraf 5 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes. Hierzu liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, SPD, DIE LINKE und BMV auf Drucksache 7/1508 vor.
Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, SPD, DIE LINKE und BMV Wahl des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 36 der Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern und § 5 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes – PetBüG M-V – Drucksache 7/1508 –
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß Paragraf 5 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie Artikel 36 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wählt der Landtag den Bürgerbeauftragten mit der Mehrheit seiner Mitglieder für die Dauer von sechs Jahren. Gemäß Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.
Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlkabine von der Schriftführerin – ich gucke jetzt mal –, von der Schriftführerin zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel ist der Name des Kandidaten aufgeführt.
Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich links von mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer beziehungsweise der Schriftführerin Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.
Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.
Bevor ich die Wahl eröffne, gestatten Sie mir noch einen Hinweis. Da wir das erste Mal im neuen Plenarsaal eine Wahl durchführen, bitte ich zu beachten, dass, wenn Sie den Stimmzettel erhalten haben, Sie den Gang wählen zwischen der Fraktion DIE LINKE und SPD, um zur Wahlkabine zu kommen, und die Wahlkabine dann auf dem Weg hier zwischen der Fraktion DIE LINKE und Regierungsbank wieder verlassen. Ich glaube, dann kommen wir einigermaßen unproblematisch im Wahlvorgang vorwärts.
Jetzt eröffne ich die Abstimmung zur Wahl des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Schriftführer haben ihre vereinbarten Positionen eingenommen und ich bitte die Schriftführerin zu meiner Linken, die Namen aufzurufen.
Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollten, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für etwa fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen. Die Sitzung ist unterbrochen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, Platz zu nehmen, damit ich das Wahlergebnis bekanntgeben kann.