Protocol of the Session on November 16, 2017

Ich beziehe mich hier auf die Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank für neu verhandelte Konsumentenkredite. Der Zins wird bei den Regelungen der Abgabenordnung die Steuerschuld, die ein Steuerpflichtiger beim Staat hat oder der Staat bei einem Bürger. Diese Schulden sind um ein Vielfaches geringer verzinst als beispielsweise Schulden bei einer Bank aufgrund eines Überziehungskredites. Hier müsste politisch etwas getan werden, aber das Problem der Dispozinsen ist ein anderes Thema, und wir haben erst kürzlich darüber hier im Landtag debattiert.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Ende noch etwas zu Punkt II Ihres Antrages sagen: Ein Bericht im Landtag über die von der AfD aufgeworfenen Fragen ist nach Ansicht meiner Fraktion nicht erforderlich. Diese Fragen können durchaus auch im Rahmen einer Kleinen Anfrage gestellt und beantwortet werden. Die Beantwortung der Fragen geht dann allen Abgeordneten zu und ist zudem in der Parlamentsdatenbank des Landtages für die Öffentlichkeit jederzeit einsehbar, alles in allem also

nicht so dramatisch, wie von der AfD hier dargestellt. Wir lehnen den Antrag – ich sagte es bereits – daher ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Danke, Frau Abgeordnete.

Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Egbert Liskow.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie sehen, ich nehme gar kein Redemanuskript mit nach vorn. Mein Vorgänger und Herr Hersel

(Zuruf aus dem Plenum: Vorgängerin!)

haben es ja selbst schon versucht, das Thema etwas zu beleuchten. Frau Rösler und der Finanzminister haben aus ihrer und auch aus meiner Sicht die Fakten schon gebracht, warum wir diesem Antrag nicht zustimmen können.

Paragraf 238 Abgabenordnung legt zwar fest, dass wir diese sechs Prozent Zinsen nehmen sollen. Aus meiner Sicht ist die Höhe, wie schon erklärt worden ist, auch sinnvoll, da wir ja wirklich auf beiden Seiten sehen müssen, einmal ist es eine Gutschrift für den Steuerpflichtigen, einmal ist es eine Belastung. Man muss da wirklich einen Mittelwert, man muss einen komfortablen Weg suchen. Und auch wenn Sie der Meinung sind, dass man heute im Zeitalter der elektronischen Medien da etwas hinterlegen und dann tagaktuell vielleicht den Zinssatz aufnehmen könnte,

(Zuruf von Sandro Hersel, AfD)

das wäre vielleicht möglich, aber es wäre nicht sachgerecht, weil wir wirklich erst mal gucken müssten, wie die aktuellen Zinsen für nicht gesicherte Wertanlagen sind und so weiter und so fort. Also ich glaube, das wäre schon sehr kompliziert. Wir haben auch schon gehört, dass 15 Monate sowieso freigestellt sind. Eigentlich kommt es darauf an, dass der Steuerpflichtige sich konzentrieren sollte, in den 15 Monaten seine Steuererklärung abzugeben, und dass sie auch bis dahin bearbeitet ist.

Also ich denke mal, wir haben es hier mit einem Antrag zu tun, den wir eigentlich nicht brauchen und der auch nicht notwendig ist. Es geht einfach darum, dass wir das Verfahren nicht verkomplizieren. Ich glaube, es hat sich bewährt und wir sollten darauf achten, dass die Steuerverwaltung so einfach wie möglich ist. Mit den 6 Prozent haben wir einen Zinssatz, der meiner Meinung nach in einer vernünftigen Höhe ist und den man auch so beibehalten kann, die 0,5 Prozent pro Monat. Ich würde der AfD einfach raten, sich an anderen, wichtigeren Themen in der Hinsicht abzuarbeiten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Für die Fraktion der BMV hat das Wort der Vorsitzende Herr Wildt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Jetzt ist

tatsächlich schon fast alles gesagt. Ich möchte aber doch noch zwei Dinge ergänzen. In negativer Hinsicht betroffen von diesem relativ hohen Zinssatz von sechs Prozent können eigentlich nur Unternehmer sein, denen das Finanzamt nach einer Betriebsprüfung Steuernachzahlungen für schon länger zurückliegende Jahre auferlegt. Dann können tatsächlich erhebliche Summen zustande kommen.

Das ist auch der Hintergrund, warum sich gerade die Mittelstandspolitiker mit diesem Thema beschäftigen, weil es einen Aspekt aufgreift, der wirklich den Mittelstand betrifft. Ein normaler Arbeitnehmer zahlt monatlich seine Steuern. Da bekommt er vielleicht im Rahmen des Jahressteuerausgleichs sogar noch ein bisschen zurück, aber durch die Karenzzeit von 15 Monaten sind eigentlich erhebliche Auswirkungen ausgeschlossen. Es kann wirklich nur Unternehmer im Rahmen der Betriebsprüfungen treffen. Das „nur“ möchte ich unterstreichen, das ist nämlich ein ganz wichtiger Punkt.

So gesehen ist es schon vernünftig, sich mal mit diesem Zinssatz zu beschäftigen. Es läuft also alles auf die Frage hinaus: Ist der Zinssatz noch angemessen? Wenn er 1990 angemessen war, wenn er 2000 angemessen war, dann kann er eigentlich 2017 nicht mehr angemessen sein, denn das Zinsniveau hat sich natürlich sehr stark verändert in der Zeit. Deswegen gibt es auch einen Antrag der CSU vom 7. April 2016, der natürlich ganz einfach und pragmatisch ist und sagt, wir möchten den Zinssatz reduzieren auf drei Prozent. Wenn der Antrag so gestellt worden wäre, dann würde die Fraktion Bürger für Mecklenburg-Vorpommern das unterstützen.

(Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)

Das ist er aber nicht, deswegen lehnen wir den Antrag der AfD auch ab, weil er zu kompliziert ist. Und einen Änderungsantrag machen wir genau deshalb nicht, weil es ein Thema ist, was die Bundesebene betrifft und gar nicht die Landesebene. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn unsere kostbare Zeit nicht immer mit Themen verschwendet wird, die uns hier gar nicht betreffen, die wir hier gar nicht regeln können. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BMV)

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Gundlack.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD-Fraktion präsentiert uns heute einen Antrag, mit dem sie – die Kollegin Rösler hat es schon gesagt – bereits zweimal baden gegangen ist, einmal in Thüringen und einmal in Brandenburg. Nun gehen Sie also auch bei uns an der Küste damit baden.

(Heiterkeit bei Sandro Hersel, AfD: Schön!)

Im Gegensatz zu den eben angeführten Ländern wurde hier noch eine Ziffer II beigefügt. Das war bei den anderen Anträgen nicht so, das ist die Neuerung dabei. Allerdings frage ich mich gleich zu Beginn, was dieser Punkt II soll, so was kann man nämlich unbürokratisch im Finanzausschuss klären oder man stellt eine Kleine Anfrage, darin sind Sie wahrscheinlich auch ganz gut. Zumindest kriege ich sie immer. Vielleicht machen Sie das mal so mit dem Punkt II.

Ich habe mir eigentlich gedacht, der Antrag ist ein bisschen verirrt. Ich dachte, der Kollege Wildt hätte ihn Ihnen sozusagen als Überbleibsel überlassen. Letztes Mal hatte Herr Lerche sich schon beschwert, dass der Kollege Wildt noch einen Antrag übriggelassen hat, den wir noch behandeln müssen. Aber nun kommt Herr Hersel dazu, aber wahrscheinlich, weil er von der Steuer kommt.

Meine Damen und Herren, die AfD begehrt mit dem vorliegenden Antrag, den in Paragraf 238 Abgabenordnung bestimmten Zinssatz für Steuerschulden wie auch den Zinssatz für Steuererstattungen an die Steuerpflichtigen in Zukunft an den Basiszinssatz des Paragrafen 247 BGB, verbunden mit einem sachgerechten Aufschlag, zu versehen. Dann beginnt allerdings das große Schweigen. Was meint die AfD-Fraktion mit sachgerechtem Aufschlag? Ich habe dazu nichts gefunden und heute auch nichts gehört, vielleicht nachher noch mal zum Abschluss. Dieses Thema ist ja auch schwierig.

Als Begründung führen die Antragsteller aus, Zitat: „Diese starre Verzinsung auf diesem hohen Niveau ist nicht realitätsnah und deshalb vermehrt der Kritik ausgesetzt. Sie steht in einem deutlichen Widerspruch zur globalen Zinsentwicklung.“ Zitatende.

Meine Damen und Herren, der Zinssatz in Höhe von sechs Prozent pro Jahr ist gesetzlich seit 1961 unverändert in Paragraf 238 der Abgabenordnung fixiert. Der Gedanke dahinter ist, dass der Gesetzgeber insbesondere im Steuerverfahren mit Typisierungen arbeiten darf, um die Masse der Fälle überhaupt abarbeiten zu können. Die individuelle Betrachtung des Einzelfalls weicht dadurch einer Pauschalierung, um den konkreten Zinsvorteil oder -nachteil nicht zeitaufwendig ermitteln zu müssen.

Solche Typisierungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber nur zulässig, solange sie sich an einem realitätsgerechten Regelfall orientieren und keinen A-typischen Fall als Leitbild wählen. Das kommt aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 09.12.2008, Aktenzeichen 2 BvL 1/07 und anderen.

Im Rahmen einer Klage vor dem Finanzgericht in Münster hat ein Ehepaar nun erstmals für den Zeitraum 2016 geltend gemacht, dass der feste Zinssatz von sechs Prozent angesichts andauernder Niedrigzinsen am Kapitalmarkt realitätsfern und damit verfassungswidrig seien. Das Finanzgericht Münster wies die Klage ab – Urteil vom 17. August 2017, Aktenzeichen 10 K 2472/16 E.

Die Nachzahlungs- und Erstattungszinsen seien in Deutschland zur Vereinfachung der Steuerverwaltung zu Recht konstant bei jährlich sechs Prozent festgesetzt. Außerdem lägen nicht nur die Nachforderungszinsen bei sechs Prozent, sondern auch die Steuererstattung wurde zugunsten der Steuerpflichtigen verzinst. Damit liegt das Finanzgericht Münster ganz auf der Linie der anderen Entscheidungen zum Thema und konform mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Dieser hatte im Jahr 2016 für Zinszeiträume bis 2013 entschieden, dass die Anpassung des Zinssatzes nicht notwendig sei, weil dieser nicht gänzlich markt- und realitätsfremd sei, nachzulesen mit Beschluss vom 19.02.2016, Aktenzeichen X S 38/15. Der Bundesfinanzhof begründete dies damit, dass als Vergleichsmaßstab nicht nur der Zinssatz für Kapitalanlagen, sondern auch für Kredite beziehungsweise Darlehen einbezogen werden müsse,

denn es sei die individuelle Entscheidung des Steuerzahlers, wie er Nachzahlungszinsen refinanziere beziehungsweise wie er das noch nicht zur Steuerzahlung benötigte Geld verwende.

Ob dies alles in allem richtig ist, liegt in der subjektiven Betrachtung jedes Einzelnen. Zumindest ist es so, wie es ist. Wir lehnen diesen Antrag ab und werden auch keine politische Entscheidung oder Änderung herbeiführen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Für die Fraktion der AfD hat der Abgeordnete Herr Grimm das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Euro ist ja schon eine ganz besondere Währung, denn der Euro, wir wissen es, muss ständig gerettet werden. In dieser Rettungsaktion gab es bisher immerhin drei Griechenland-Rettungspakete, einen zeitlich begrenzten Rettungsschirm namens EFSF, einen dauerhaften, unbegrenzt wirksamen Rettungsschirm namens ESM und es gibt die TARGET-2-Salden, die auch nichts anderes sind als eine Rettung zum Erhalt der Währung.

(Tilo Grundlack, SPD: Was hat denn das mit dem Thema zu tun?)

Ich habe damit gerechnet, dass Sie das fragen. Sie müssen sich das anhören.

(Tilo Gundlack, SPD: Nee, muss ich nicht! Das ist nicht zum Thema. Das ist nicht zum Thema.)

Doch, das müssen Sie jetzt! Das gehört nämlich zum Thema, natürlich, weil die Nullzinsen …

(Tilo Gundlack, SPD: Das hat nichts mit der Abgabenordnung zu tun. Das ist nicht zum Thema.)

Hören Sie zu! Die Nullzinsen sind ja auch nichts anderes als ein Rettungsinstrument für den Euro, und um die geht es hier.

(Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)

Wir haben dann außer den TARGET-2-Salden auch noch das OMT-Programm, also die ständigen Aufkäufe von Anleihen durch die Europäische Zentralbank. All dies hat sich inzwischen summiert als Risiko für die Bundesrepublik Deutschland mit mehr als 1 Billion Euro. Und jetzt haben wir noch die Nullzinsen, die etwa seit dem März 2016 vorhanden sind. Diese Nullzinsen der EZB wirken sich natürlich sehr positiv für den Staat aus, der für seine Kredite praktisch keinen Zins mehr zu bezahlen hat. Sie machen die schwarze Null erst möglich, das wissen wir, aber die Belastung für die Sparer ist enorm.

Allein in den Jahren 2008 bis 2016 waren es 344 Milliarden und im Jahr 2017 sind es 92 Milliarden. Die Ersparnis für den Bund betrug in den Jahren 2008 bis 2016 240 Milliarden und im Jahr 2017 sind es allein 47 Milliarden. Wenn wir jetzt über die Belastung für den Bürger reden, dann dürfen wir auch nicht außer Acht lassen, dass wir in Deutschland inzwischen eine historisch hohe Steuerbelastung haben. Wir wissen es nach einer

OECD-Studie, die deutschen Steuerzahler zahlen die zweithöchsten Steuern in ganz Europa und wohl dann auch weltweit, wenn es um die Industriestaaten geht. Vor uns liegen nur noch die Belgier mit 54 Prozent.

Die Steuereinnahmen für die Bundesrepublik Deutschland eilen derzeit aber auch von Rekord zu Rekord. Im Falle des Bundes waren es 2015 281 Milliarden, 2016 289 Milliarden, im Jahre 2017 sind es 308 Milliarden. Im Falle der Länder sieht es ähnlich aus: 2015 267,9 Milliarden, 2016 288,7 Milliarden und 2017 294,8 Milliarden. Die letzte Zahl ist natürlich eine Schätzung.

Sie werden natürlich verstehen, dass wir als Fraktion der Alternative für Deutschland diese zusätzliche Belastung, um die es jetzt hier geht, die vielleicht nicht viel ausmachen mag, von unseren Bürgern fernhalten wollen.