Sehr geehrte Frau Kollegin Rösler, Sie haben recht, der Fall ist eindeutig, aber anders, als Sie meinen. Es ist eindeutig so, dass es sich nicht um einen Rechtsstreit handelt, der Gültigkeit hat auf dem Hoheitsgebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern, sondern für den Freistaat Sachsen. Und unbeschadet dessen, wenn es Gültigkeit besäße in unmittelbarer Form für das Land Mecklenburg-Vorpommern, jedenfalls so verstehe ich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, gäbe es einen Rechtsanspruch auf entsprechende Erstattung für diejenigen, die noch eine Klage laufen haben. Für Mecklenburg-Vorpommern ist es so, dass es genau einen Beamten gibt, der sich in diesem einen entsprechenden Rechtsstreit mit dem Land befindet. Alle anderen Verfahren sind abgeschlossen. Dieser eine Beamte wohnt inzwischen in Sachsen-Anhalt oder Thüringen, daran erinnere ich mich nicht mehr genau, jedenfalls nicht mehr in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist unsere Rechtslage. Das ist die eindeutige Rechtslage.
Man kann unabhängig davon natürlich in die Erwägung eintreten, ob – dafür besteht Anlass – die Rechtsgründe, die in Sachsen zu diesem Urteil geführt haben, für Mecklenburg-Vorpommern ein ähnliches Ergebnis gehabt hätten für den Fall, dass es eine Klage gegeben hätte oder sozusagen noch geben würde. Es ist für eine rechtsstaatliche Diskussion ein bisschen schwierig. Man kann sich dem trotzdem versuchen politisch zuzuwenden. Diese Regelung, die Sie jetzt kritisieren, die auch das Bundesverfassungsgericht kritisiert hat, ist eine Folge der Übertragung entsprechender Regelungen bei den Angestellten. Genau diese Regelung gilt laut Tarifvertrag für die Angestellten in Mecklenburg-Vorpommern. Da das ein Tarifvertrag ist, ist dieser gerichtlich nicht angreifbar. Oder na gut, er ist grundsätzlich schon angreifbar, aber er ist nicht angegriffen, er ist gültig.
Sie wissen doch, Frau Rösler, dass in unserem Land mehr Angestellte beschäftigt sind als Beamte, vor allem zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer. Ich hielt es schon für nicht ganz einfach, das sage ich deutlich, das auf die Beamten zu übertragen, obwohl es dafür keinen Rechtsgrund gibt im Sinne einer Pflicht. Die Angestellten, die die Mehrheit derjenigen sind, die in unserem Lande tätig sind, gucken uns fragend an, obwohl sie dieselbe Regelung hatten, die in keiner Hinsicht rechtlich irgendwie fragwürdig ist oder bestritten wird, nur, damit Sie ein Gefühl dafür bekommen, was das so ungefähr bedeutet. Wir sind dann am Ende, falls man die Angestellten mit einbeziehen würde, bei über 200 Millionen Euro, mal abgesehen davon, dass man es den Angestellten trotzdem nicht gewähren könnte, weil das eine außertarifliche oder übertarifliche Leistung wäre, die laut TdL ausgeschlossen ist.
Deswegen rate ich sehr dazu, mit Bedacht an die Sache heranzugehen, zumal es noch einen dritten Punkt gibt. In
dem Moment, wo wir als Land außerhalb von Verhandlungen ohne eine rechtliche Pflicht eine derartige Leistung gewähren – das entsprechende Gesetz gilt ja auch für die Kommunalbeamten –, lösen wir unmittelbar einen Fall von Konnexität aus. Wir würden also dann entsprechende Nachzahlungen für die kommunale Ebene ebenfalls zu bezahlen haben. Das kommt alles noch obendrauf. Das könnte der Grund dafür sein, Frau Rösler, warum die Landesregierung bis zum heutigen Tage ihre abschließende Meinungsbildung nicht abgeschlossen hat, nicht aus rechtlichen Gründen, sondern aus den Gründen, die ich Ihnen gerade genannt habe. Die Meinungsbildung wird auch so lange andauern, bis sich die Landesregierung offiziell mit den Verbänden darüber unterhalten hat, Frau Rösler. Ich werde meine Meinungsbildung nicht abschließen, bevor es nicht konstruktive Gespräche mit den Verbänden zu diesem Thema gegeben hat.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Wann wollen Sie die denn anfangen, nächstes Jahr, übernächstes Jahr? Haben Sie schon angefragt?)
Sehr geehrter Herr Ritter, die Verbände sind nicht meine Bediensteten. Davon können Sie doch wohl ausgehen. Sie können davon ausgehen, dass auch Termine vereinbart worden sind.
das müssen Sie gar nicht unterstellen, dafür gibt es keine Veranlassung, dass wir keine Gespräche führen.
Es ist nur so, dass ich den Verbänden nicht anordne, wann sie vor mir zu erscheinen haben, sondern dass ich sie um ein Gespräch bitte. Und es ist das Recht der Verbände, Termine zu benennen, die dann auch noch koordiniert werden müssen. Das kann dazu führen, dass es manchmal etwas länger dauert, als ich es mir wünschen würde. Aber da wir miteinander auf Augenhöhe umgehen und nicht in einem obrigkeitsstaatlichen Verhältnis stehen, glaube ich, lässt sich so etwas manchmal nicht vermeiden. Also diese Termine sind anberaumt, Herr Ritter, und bevor sie nicht stattgefunden haben, werde ich mir keine endgültige Meinung bilden, allein schon aus Respekt vor den Kolleginnen und Kollegen, die die Beamtinnen und Beamten in diesem Lande als Verbände und Gewerkschaften vertreten. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die BMVFraktion wird der Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse zustimmen. Der Gesetzentwurf ist notwendig. Die Bezüge von Beamten können nun mal nicht mit Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitneh
mern festgelegt werden, sie müssen gesetzlich geregelt werden. Sollen also auch Beamte an den Gehaltserhöhungen teilnehmen, bedarf es eines Gesetzes. Dass die vorgesehenen moderaten Gehaltserhöhungen sinnvoll sind, dürfte unstreitig sein.
Heute in der Ersten Lesung sind nur die Grundsätze des Gesetzentwurfes zu beraten. Der Gesetzentwurf sieht eine weitgehende Übernahme der Gehaltserhöhung für die Angestellten des öffentlichen Dienstes auf die Beamten vor. Diese Übernahme ist ein schlüssiger Ansatz, den wir auch ausdrücklich begrüßen.
Ein bisschen verwundert hat mich dann aber doch in der Debatte, dass es bis auf Frau Rösler eigentlich so gänzlich komplett als unproblematisch angesehen wurde. Es gibt schon wesentliche Dinge, die man auch in der Grundsatzdebatte ansprechen sollte. Zunächst möchte ich anführen, diese Verfahrensweise, also die Übernahme der Gehaltserhöhung auf die Beamten, soll ja bis 2022 verlängert werden, aber Sie haben hier nur eine Absichtserklärung im Entwurf. Das bedeutet, entscheidend ist nicht diese Erklärung, entscheidend wird auch nach der nächsten Tarifverhandlung im öffentlichen Dienst wieder sein, wie wir hier als Parlament abstimmen werden.
Zwei grundsätzliche Probleme des Entwurfs möchte ich ansprechen. Einen Punkt hatte Frau Rösler bereits erwähnt und Herr Finanzminister hatte auch schon reagiert, aber es gibt eigentlich noch einen weiteren Punkt, und zwar betrifft das die Versorgungsrücklage. Ich musste so ein bisschen schmunzeln, Herr Liskow, als Sie sagten, Versorgungsrücklage ist ja nur gerecht. So einfach sind die Dinge allerdings nicht. Diese Versorgungsrücklage bedeutet also, dass immer 0,2 Prozent von der Erhöhung für die Angestellten reduziert werden für die Beamten, und diese 0,2 Prozent werden dann einer Versorgungsrücklage zugeführt. Das wird einfach im Gesetzentwurf damit begründet, dass es demnächst mehr Versorgungsempfänger gibt, und die Versorgungskosten sollen begrenzt werden. Diese Regelung ist aber tatsächlich rechtlich und politisch bedenklich.
Der Gesetzentwurf, das muss man ihm lassen, ist ja sehr ausführlich formuliert und das wird auch umfassend im Gesetzentwurf dargelegt, dass es da schon eine Bundesverfassungsgerichtsentscheidung gab, die tatsächlich eine entsprechende Regelung für verfassungsgemäß gehalten hat. Was allerdings nicht im Gesetzentwurf steht, ist, dass diese Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht den vorliegenden Sachverhalt betrifft, denn das Bundesverfassungsgericht bezog sich auf eine befristete Entscheidung für 2017. Es geht jetzt ja um die Zeit ab 2018.
Wenn man den Gesetzentwurf gründlich liest, ist das aber dem Verfasser bewusst gewesen, denn er verweist dann noch auf Sachverständigenanhörungen im Bundestag. Dort wurden Sachverständige angehört für die Frage, ob auch eine Verlängerung der Versorgungsrücklage verfassungsgemäß sei. Der Gesetzentwurf zitiert hier einen Sachverständigen, der im Grunde sagt, das ist alles völlig unproblematisch. Was allerdings der Gesetzentwurf verschweigt: Wenn man mal die Protokolle im Bundestag nachliest, dann liest man eben auch, dass es andere Sachverständige gab, mehrere Sachverständige, die das für sehr problematisch halten in rechtlicher und politischer Hinsicht.
Ein Problem ist etwa die Ungleichbehandlung zu Beamten in anderen Bundesländern. Die Tarifverhandlungen, auf die der Gesetzentwurf Bezug nimmt, sind bundesweit vereinbart worden, und die entsprechende Übernahme auf die Beamten ist dann sozusagen unterschiedlich in den Ländern. Es ist eben nicht so, dass wir diese Versorgungsrücklagen in allen Bundesländern haben, sondern der Gesetzentwurf schreibt, dass diese Versorgungsrücklagen nach derzeitigem Stand ab 2018 nur im Bund, also für die Bundesbeamten und für die Beamten im Stadtstaat Hamburg vorgesehen sind. Das bedeutet also, dass Landesbeamte in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Punkt schlechtergestellt werden als Beamte in anderen Bundesländern.
Entscheidend ist aber gar nicht immer nur, ob irgendeine Regelung verfassungsgemäß ist. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Entscheidend ist, ob diese Regelung politisch sinnvoll ist, und darüber wird sehr wohl noch zu beraten sein.
Noch ein zweites Problem möchte ich ansprechen, das Frau Rösler vorhin zu Recht erwähnt hat. Das sollte auch grundsätzlich angesprochen werden, nämlich die Frage der Verfassungswidrigkeit der Besoldungsanpassung in Sachsen für die Jahre 2008 und 2009. Im Gesetzentwurf heißt es, es ist, ich zitiere, „davon auszugehen, dass die Alimentierung verfassungsrechtlich unbedenklich ausgestaltet ist.“ Zitatende.
Das ist immer so eine Sache, ob ein Fall eindeutig ist, Frau Rösler, muss ich sagen, aber in dem Falle Sachsen ging es nicht nur um die verzögerte Anpassung der Gehälter, sondern es war zeitgleich auch noch die Frage einer zeitlichen Verzögerung weiterer Anpassungen. Also ganz so eindeutig fand ich den Fall nicht. Da zuckt ein Jurist immer ein bisschen zusammen, wenn man sagt, ein Fall ist eindeutig, aber Fakt ist jedenfalls, es ist sehr wahrscheinlich, dass der Sachverhalt auch für Mecklenburg-Vorpommern zutrifft.
Da bin ich erst mal dankbar, Herr Finanzminister, dass Sie überhaupt noch darauf reagiert haben, denn der Gesetzentwurf verliert darüber kein Wort. Er sagt eben nur, es ist alles verfassungsmäßig. So klar ist es definitiv nicht und es sollte in den Ausschussberatungen eine Rolle spielen.
Herr Brodkorb, Sie haben sich sehr formal darauf zurückgezogen, dass niemand hier geklagt hat bis auf einen Fall, aber wenn wir eine verfassungswidrige Situation haben, eine verfassungswidrige Regelung, ist der Staat schon von sich aus verpflichtet, einen rechtmäßigen verfassungsgemäßen Zustand herzustellen. So ist einfach die Rechtslage, sodass wir uns auf jeden Fall in den Ausschussberatungen diesem Thema widmen sollten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Mecklenburg-Vorpommern werden mehr Geld bekommen, das ist die gute Nachricht, und auch mehr Ruhegehalt.
Dass wir eine Erste Lesung haben und darüber schon mal eine Aussprache machen, ist eigentlich unüblich, das sagte der Kollege Liskow bereits. Aber Sie haben ein paar Punkte angesprochen, die, glaube ich, noch im Ausschuss weiter für Gesprächsstoff sorgen werden. Für uns ist zumindest eins klar, das Ende dieser Reise mit diesem Gesetzentwurf ist ganz klar: Es wird mehr Geld geben für die Beamtinnen und Beamten, und das haben wir auch schon dem Finanzministerium gegenüber signalisiert als Finanzausschuss, sodass wir auch gesagt haben, vor der Zweiten Lesung könnte es schon eine Auszahlung im Januar unter Vorbehalt geben, sodass wir nicht extra warten müssten und die Beamtinnen und Beamten zum 1. Januar mehr Geld bekommen würden.
Das ist keine neue Erfindung, das haben wir schon mehrere Jahre so praktiziert und ich hoffe in diesem Zusammenhang – vor mir haben ja zwei Landesbeamte gesprochen, jetzt mal ein Kommunalbeamter –, dass die Kommunen da auch mitspielen und die kommunalen Spitzenverbände ihren Kommunen, ihren Mitgliedergemeinden und -kreisen dazu raten werden, diesem Beispiel zu folgen. Es ist leider im letzten Jahr nicht immer so passiert, vielleicht kommt in diesem Jahr bei den Kommunen ein bisschen mehr Geld in die Kasse.
Die allgemeinen Zielsetzungen des Antrages oder des Gesetzentwurfes hat der Finanzminister bereits sachgerecht erläutert. Darüber hinaus ergeben sich Neuerungen in der Landesbesoldungsordnung und eine Regelung aus der Ziffer 383 der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU. Es wird hier immer so ein bisschen lax gesprochen, es ist jetzt etwas Neues, aber keiner sagt, woher es kommt. Es hat die Regierungskoalition veranlasst in ihrem Koalitionsvertrag.
Die Regelung sieht nämlich vor, dass Schmerzensgeldansprüche von im Dienst angegriffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zukünftig vom Land übernommen werden, sofern der titulierten Forderung nicht beigetreten werden kann und diese dann an das Land abgetreten wird. Dies ist auch wichtig und folgerichtig, setzen wir uns doch alle, glaube ich, dafür ein, dass die Beamtinnen und Beamten – oder man kann sagen, alle, die in Uniform hier auftreten für unser Land – geschützt werden, auch vor Hooligans oder Knallbirnen. Entschuldigung, dass ich dieses Wort benutze, aber ich kann es nicht verstehen, dass Menschen Polizeibeamte, Feuerwehrleute oder wie auch immer, Caritas, DRK angreifen.
Man hat letzte Woche gerade dieses eine Beispiel erleben müssen – in Berlin, glaube ich, war es –, wo ein Sanitäter das einjährige Kind reanimieren wollte und daran gehindert wurde von einer Blitzbirne, sage ich jetzt mal, die unbedingt zur Arbeit wollte und eindeutig gesehen hat, was da passiert. Ich glaube, da muss der Rechtsstaat auch wirklich zugreifen und sagen, so geht es nicht, das kann nicht sein!
Meine Damen und Herren, der Finanzausschuss hat darüber hinaus einen Vorratsbeschluss gefasst, im Falle einer federführenden Überweisung. So wird es heute auch passieren, denke ich. Wir haben eine schriftliche Anhörung beschlossen. Von den Anzuhörenden werden es sein der DGB Nord, dbb M-V, die DPol-Gewerkschaft, die Gewerkschaft der Polizei und natürlich die kommunalen Spitzenverbände. Ich glaube, so habe ich es zumindest bei der Polizei erleben müssen oder dürfen – neben mir saß der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Herr Schumacher, der das schon angesprochen hat –, dass wir über mehrere Sachen, die auch der Kollege Manthei erwähnt hat, reden werden, und das werden sie in der schriftlichen Stellungnahme mit Sicherheit einbringen. Das ist dann auch sachgerecht und okay. Anschließend reden wir darüber im Ausschuss noch mal und ich hoffe, dass alle Beamtinnen und Beamten aus diesem Hause an der Sitzung teilnehmen werden, damit wir noch mal sachgerecht darüber reden. Darauf bin ich gespannt.
Ich werde mir das ganze Buch unserer Mitglieder angucken, wer da alles Beamter oder ehemaliger Beamter ist, und dann werde ich schauen, wer daran teilnimmt, worauf ich mal gespannt bin.
Ziel des Finanzausschusses ist es zumindest, eine zügige Beratung hinzubekommen und im Januar dann die Zweite Lesung durchzuführen. Darum darf ich Sie auch bitten im Namen der SPD-Fraktion, auch der Koalition, einer Überweisung federführend in den Finanzausschuss und mitberatend in den Innen- und Europaausschuss zuzustimmen. Vielen Dank für Ihr Zuhören. Ich bin gespannt auf die Debatte und wer alles daran teilnimmt. – Vielen Dank.