Protocol of the Session on October 18, 2017

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Marc Reinhardt, CDU: Jawoll!)

Ich will jetzt nicht in diese Debatte einsteigen, ob man über Gemeindefusionen weiter reden sollte. Meine Antwort darauf kennen Sie. Ich habe hier schon häufig genug immer wieder deutlich gemacht, dass das aus meiner Sicht zu kurz greift. Ich glaube, dass uns Demokratie vor Ort durchaus etwas wert sein sollte. Vielleicht können wir uns jetzt im Rahmen der FAG-Diskussion, und die wird ja spannend in den Ausschüssen, die wird spannend, einfach selbst einen parlamentarischen Grundsatz auferlegen, dass wir weniger zurückschauen und sagen, was ist in der Vergangenheit da und da passiert und der hat das und das gemacht – auch wenn ich das manchmal auch gern tue, weil es macht ja Spaß,

(Heiterkeit bei Thomas Krüger, SPD: In der Tat.)

den politischen Gegner damit ein bisschen zu ärgern –, vielleicht diskutieren wir jetzt dieses FAG einfach mal in die Zukunft gerichtet, und zwar dergestalt in die Zukunft gerichtet: Wo sehen wir dieses Land in der Entwicklung in den nächsten zehn Jahren? Da wird dieses FAG einen wichtigen Beitrag leisten, weil die meiste Musik passiert in den Kommunen. Da können wir uns als Land zwar immer wichtig hinstellen und sagen, wir sind die Allergrößten – mache ich auch manchmal –, aber am Ende spielt die Musik in der kommunalen Ebene. Deshalb ist es ein wichtiges Thema, auch in der Landesentwicklung darüber nachzudenken, wie statten wir die Kommunen mit ausreichenden finanziellen Mitteln aus, damit sie ihre Aufgaben erledigen können, Bürgersteige bauen können, dass sie sich um die Schulen kümmern können.

Ich glaube, das sind wichtige Punkte, auf die haben unsere Menschen vor Ort ein Anrecht. Wir müssen diese Debatte jetzt dazu nutzen, damit wir weiter die Lokomotive in Europa sein können – als MecklenburgVorpommern, als Deutschland und als Europa insgesamt. Da, glaube ich, leisten die Gemeinden – lieber Andreas Wellmann, nimm das bitte mit zu deinen Mitgliedsgemeinden – einen mindestens genauso wichtigen Beitrag wie das Land Mecklenburg-Vorpommern. Das sollte uns durchaus etwas wert sein. – Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Herr Fraktionsvorsitzender.

Das Wort hat für die Fraktion BMV der Fraktionsvorsitzende Herr Wildt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste und Bürger des Landes! Die Fraktion Bürger für MecklenburgVorpommern sieht den Entwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes grundsätzlich positiv, und zwar aus drei Gründen: Erstens gibt es mehr Geld für die Kommunen und Landkreise in den Jahren 2018 und 2019. Wir sehen durch die Bank eine Zustimmung aus den Verbänden, aus den Gemeinden und Landkreisen. Dementsprechend sehen auch wir positiv, dass einfach mehr Geld ins System hineinkommt und dort den Kommunen zur Verfügung gestellt wird.

Zweitens handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren. Das geht jetzt nur um die Jahre 2018 und 2019. Auch das ist positiv, denn es ist tatsächlich – ich glaube, einer der Minister hat es gesagt – ein pragmatischer Ansatz. Bevor man das perfekte System entwickelt hat, was vielleicht in 100 Jahren fertig sein wird, ist es sicherlich sinnvoller, jetzt für die Jahre 2018 und 2019 konkret zu helfen und den Gemeinden und Landkreisen mehr Geld zur Verfügung zu stellen.

Der dritte Grund, warum wir das Gesetzesvorhaben positiv sehen, ist die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs, also die Berücksichtigung der Kinder. Das ist heute schon mehrfach gesagt worden. Hier haben wir einen Systemwechsel. Tatsächlich jedes Kind ist, so, wie Herr Caffier sagte, demnächst gleich viel wert. Das ist sicherlich im Sinne aller Gemeinden, insbesondere derer, die viele Kinder in ihrem Gemeindegebiet leben haben.

Trotzdem gilt diese Zustimmung, diese positive Einstellung natürlich nicht völlig uneingeschränkt. Das ist klar. Man kann immer noch ein bisschen was verbessern. Wir haben am 19. Mai bereits darüber gesprochen. Das war, kurz nachdem die Einigung im FAG-Beirat erfolgte. Herr Minister Brodkorb hat dort die vier strategischen Ziele der Landesregierung zum Thema FAG vorgestellt. Heute hat er davon interessanterweise nur drei aufgegriffen. Das vierte Ziel hat er nicht genannt.

(Torsten Renz, CDU: Er hatte nicht so viel Redezeit!)

Ich hoffe, dass es nicht unter den Tisch fällt, sondern dass es immer noch da ist. Das ist nämlich ein ganz wichtiges Ziel.

Ich möchte kurz auf diese vier Ziele eingehen und daran spiegeln, was ist eigentlich im Sommer passiert bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs:

Das erste Ziel ist die „faire Verantwortungsgemeinschaft von Land und Kommunen zur Sicherstellung öffentlicher Güter“. Das hört sich sehr, sehr gut an, aber es fällt auch sofort auf, was dabei das entscheidende Wort ist: „fair“. Was ist denn überhaupt „fair“? Darüber kann man natürlich streiten. Ich denke, fair ist in erster Linie, dass die Pflichtausgaben komplett durchfinanziert sind, dass man darüber hinaus keinerlei Bedenken haben muss als Gemeinde, auch wenn man sich zum Beispiel ehrenamtlich im Sinne der Demokratie, Herr Kokert, für die Gemeinde engagiert, dass man als Bürgermeister, als Gemeindevertreter auch weiß, die Pflichtaufgaben werden definitiv durchfinanziert. Das sollte jetzt hundertprozentig der Fall sein. Aber das werden wir sicherlich noch mal prüfen, ob es da Engpässe geben könnte.

Das Zweite ist das Thema Solidaritätsprinzip: Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen sowie zwischen den Kommunen. Das Schlagwort „Die Stärkeren schultern mehr als die Schwächeren“ ist auch ein ehrenwertes Ziel. Es ist nicht nur ein sozialdemokratisches Ziel, sondern das ist eigentlich einer der eisernen Grundsätze unserer Republik. Das zieht sich ebenfalls durch das Leistungsfähigkeitsprinzip des Einkommenssteuergesetzes. Natürlich müssen immer die stärkeren Schultern mehr tragen als die schwächeren Schultern, aber man darf dabei eine Frage nicht vergessen: Was passiert mit den stärkeren Schultern, wenn man ihnen was wegnimmt? Das darf natürlich nicht dazu führen, dass der

Anreiz verloren geht, eine starke Schulter zu sein oder eine starke Schulter zu werden. Auf diesen Punkt werden wir in den anstehenden Beratungen, auch wenn wir an 2020/2021 denken, ganz besonderes Augenmerk legen.

Es geht nicht so sehr darum, eine Neid- oder Gerechtigkeitsdebatte mit der bestehenden Situation vom Zaun zu brechen, sondern es geht um die Perspektive gerade auch ärmerer Gemeinden oder ärmerer Landkreise: Wie kann man wohlhabender werden? Wie kann man sich aus dieser ärmeren Situation herausarbeiten? Bekomme ich dann sofort wieder was abgenommen? Das kann einem tatsächlich den Spaß an der ganzen Sache verderben und das müssen wir vermeiden. Ich glaube, dass wir da einer Meinung sind. Zumindest mit einem Teil der Regierung werden wir dort einer Meinung sein. Aber das ist ein wichtiger Punkt: Wie vermeiden wir Fehlanreize?

Das dritte Thema, die dritte Strategie oder das dritte strategische Ziel ist die Entschuldung. Mittlerweile kenne ich Herrn Minister Brodkorb so gut, dass ich weiß, dass es ihm ein ganz besonderes Herzensanliegen ist, die Entschuldung voranzutreiben.

(Thomas Krüger, SPD: Genau, guter Minister! – Zurufe von Manfred Dachner, SPD, und Marc Reinhardt, CDU)

Womöglich ein guter Minister, in dieser Beziehung auf jeden Fall.

Ich möchte aber noch mal eines ganz sicher klarstellen: Die Kommunen sollten deutlich und so schnell wie möglich entschuldet werden, denn die Kommunen sind relativ schwach. Gerade die kleineren Gemeinden hängen womöglich davon ab, dass sie zum Beispiel nur einen Gewerbesteuerzahler haben. Dieser kann mal eine Durststrecke haben, die Gewerbesteuern fallen aus und schon gerät so eine Gemeinde in die Schieflage. Deswegen sind wir für die Entschuldung auf dieser Ebene.

Jetzt möchte ich wenigstens noch das vierte Ziel mit einem Satz kurz ansprechen, und zwar geht es dabei um die kommunale Freiheit und Verantwortung, die nicht jeder in den Kommunen will, die will offensichtlich auch nicht jeder in der Landesregierung. Dieses Thema bleibt Schwerpunkt in den Ausschussberatungen.

Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BMV)

Danke schön, Herr Fraktionsvorsitzender.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1129 zur federführenden Beratung in den Innen- und Europaausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Überweisungsvorschlag einstimmig beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes und zur Aufhebung der Vollstreckungsplanverordnung, auf Drucksache 7/1120.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes und zur Aufhebung der Vollstreckungsplanverordnung (Erste Lesung) – Drucksache 7/1120 –

Das Wort zur Einbringung hat die Justizministerin Frau Katy Hoffmeister. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das vorliegende Gesetzgebungsverfahren erscheint vielleicht nicht spektakulär wie das FAG, es ist aber aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Bedürfnisse geboten. Mit dem Gesetzwurf wird zum einen das Ziel verfolgt, durch Einrichtung eines neuen Organs, nämlich der Vertreterversammlung anstelle der Mitgliederversammlung, die Arbeit des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig zu stärken und zu verbessern. Dem liegt ebenfalls ein entsprechender Beschluss der Mitgliederversammlung des Versorgungswerkes zugrunde und für diese Änderungen haben sich auch die Rechtsanwaltskammern Mecklenburg-Vorpommern und die Arbeitsgemeinschaft der berufsständigen Versorgungswerke ausgesprochen.

Zum besseren Verständnis muss man wissen, dass die Zahl der Mitglieder des Versorgungswerkes aktuell auf 1.400 angewachsen ist. Zu den Mitgliederversammlungen erscheinen allerdings nach langjährigen Beobachtungen der Versicherungsaufsicht und des Versorgungswerkes selbst höchstens 30 Mitglieder statt der theoretisch möglichen 1.400 Mitglieder. Teilweise war die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung, so hörte man gar, nur deshalb möglich festzustellen, weil man vorher eine telefonische Ansprache der vor Ort ansässigen Rechtsanwälte vorgenommen hat. Außerdem wechselte die personelle Zusammensetzung der Mitgliederversammlung naturgemäß ständig. All dies führte zu Schwierigkeiten und Problemen in der Kontinuität der Kontrolle der Arbeit des Vorstandes des Versorgungswerkes. Der Vorstand des Versorgungswerkes selbst vermisste die notwendige und fortlaufende Rückkopplung seiner Arbeit in der Mitgliedschaft.

Es ist nachvollziehbar, dass bei einer mittlerweile auf etwa 140 Millionen Euro angestiegenen Bilanzsumme des Rechtsanwaltsversorgungswerkes eine kontinuierliche und sachkundige Kontrolle und Beratung in der Zusammenarbeit zwischen den Organen des Versorgungswerkes dringend erforderlich ist. Mit der Vertreterversammlung statt der Mitgliederversammlung soll nun eine vom personellen Zufall unabhängige Kontroll- und Beschlussinstanz eingesetzt werden, die mit 15 Vertreterinnen und Vertretern personell überschaubar, in der Zusammenarbeit beständig und damit auch fachlich kompetent besetzt ist.

Die demokratische Legitimation der Vertreterversammlung wird durch eine Wahl gesichert. Für die erste Wahl ist eine Briefwahl vorgesehen, um eine hohe Wahlbeteiligung zu erreichen und die so gewählten Vertreterinnen

und Vertreter mit einem starken Mandat durch die Mitglieder auszustatten.

Mit dieser Gesetzesänderung wird im Übrigen eine Entwicklung nachvollzogen, die bereits bei vielen anderen berufsständischen Versorgungswerken längst umgesetzt wurde.

Dem Versorgungswerk soll in diesem Änderungsgesetz zum anderen die Möglichkeit eingeräumt werden, von der in Paragraf 2 Absatz 1 des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes festgelegten Altersgrenze für die Mitgliedschaft im Versorgungswerk durch Satzungsbeschluss abzuweichen. Bisher sieht das Gesetz vor, dass Pflichtmitglied im Versorgungswerk nur werden kann, wer das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dem Versorgungswerk wird nun die Möglichkeit eingeräumt, auch lebensälteren Rechtsanwältinnen und Rechtanwälte, vor allem aber auch Syndikusrechtsanwältinnen und -rechtsanwälte in das Versorgungswerk aufzunehmen. Nachdem der Bundesgesetzgeber den Syndikusrechtsanwälten die Möglichkeit eines weiteren Zugangs zu den berufsständischen Versorgungswerken eröffnet hat, wird dies nun auch in unserem Versorgungswerk nachvollzogen. Damit wird zugleich eine altersdiskriminierende Ausschlussreglung abgeschafft.

Die für das Versorgungswerk geltenden aufsichtsrechtlichen Regelungen im Zusammenspiel zwischen der reinen Rechtsaufsicht und der versicherungsrechtlichen Aufsicht wurden unverändert beibehalten und sichern die staatliche Kontrolle des Versorgungswerkes weiterhin durch das Justizministerium und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit. Da die Festlegungen hierzu in das Gesetz selbst aufgenommen wurden, kann die alte Zuständigkeitsbestimmungsversordnung aufgehoben werden. Meine Damen und Herren, dazu bitte ich Sie um Unterstützung.

Mit Artikel 2 des vorliegenden Gesetzentwurfes nutzen wir die Gelegenheit, eine überfällige Rechtsbereinigung auf einem ganz anderen Gebiet nachzuholen. Nachdem im Zuge der Föderalismusreform die Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug auf die Länder übergegangen war, wurde die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Vollzugsanstalten zunächst durch eine Rechtsverordnung bestimmt. Das ist allerdings nicht mehr aktuell, denn mittlerweile sehen sämtliche hier im Landtag verabschiedeten Vollzugsgesetze des Landes vor, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden diese Regelung durch eine Verwaltungsvorschrift treffen können. Im Rahmen des jetzt laufenden Gesetzgebungsverfahrens ist die alte Vollstreckungsplanverordnung damit aufzuheben und das soll jetzt nachgeholt werden. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Frau Ministerin.

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1120 zur Beratung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Gegen

stimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig beschlossen.

Meine Damen und Herren, ehe ich den Tagesordnungspunkt 6 aufrufe, darf ich neue Gäste unter uns oder, besser gesagt, über uns begrüßen. Platz genommen haben Geflüchtete mit so guten Sprachkenntnissen in der deutschen Sprache vom Sprachenzentrum an der Uni Rostock, dass sie unserer Debatte folgen können. Sie werden ein Studium an der Uni Rostock aufnehmen. Herzlich willkommen!

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 6 auf: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Sozialberufen (Sozialberufe-Anerkennungsgesetz), auf Drucksache 7/1121.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Sozialberufen (Sozialberufe- Anerkennungsgesetz – SobAnG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 7/1121 –

Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! An Beschäftigte im Bereich der Sozialarbeit und Sozialpädagogik werden richtigerweise besonders hohe gesellschaftliche Anforderungen gestellt. Der Gesetzgeber hat den Berufszugang durch rechtliche Regelungen beschränkt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Bereich sind in einem besonders reglementierten Beruf tätig. Zumeist wird vor Eintritt in den Beruf vom Arbeitgeber die staatliche Anerkennung vorausgesetzt. Mit der staatlichen Anerkennung wird die Sozialarbeiterin oder der Sozialarbeiter im Berufsstand anerkannt und unterliegt besonderen Pflichten. Gleichzeitig ist sie oftmals auch Voraussetzung für den Eintritt in den Tariflohn oder zu bestimmten Stellen, wie beispielsweise im Justizvollzug oder im Sozial- und Jugendamt. Die Studienabschlüsse im sozialen Bereich sind ohne die jeweilige staatliche Anerkennung in anderen Bundesländern nicht gleichermaßen auf dem Arbeitsmarkt anerkannt. Diese Anerkennung ist seit jeher Ländersache.