In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Kollegin Oldenburg, die gerade nicht da ist, aus dem Jahr 2014, erklärt die Landesregierung das unter anderem damit, dass der Schwimmunterricht nur eingeschränkt durchgeführt werden könne. Das Land schafft es nicht, einen ausreichenden Schwimmunterricht sicherzustellen, und definiert deshalb keine Leistungsanforderung. Umgekehrt wäre es der richtige Weg. Die Landesregierung muss Leistungsanforderungen definieren und deshalb die Schulträger dabei unterstützen, den notwendigen Schwimmunterricht zu gewährleisten.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Andreas Butzki, SPD: Haben Sie mal die Anteile der Schwimmhallen im Land gesehen?)
Im Moment ist die Situation so, dass jede Schule für sich kämpft. Entweder die Kinder haben Glück oder sie haben Pech. Glück haben sie dann, wenn für die jeweilige Schule die technischen und personellen Voraussetzungen für einen Schwimmunterricht erfüllt sind.
Technisch ist natürlich eine Schwimmhalle in der Nähe erforderlich. Ich sage ausdrücklich „Schwimmhalle“ und nicht „Freibad“,
weil ein Freibad, Frau Hesse, Sie hatten es vorhin auch gesagt, einige Schulen machen in den Ferien irgendwelche Crashkurse. Ich weiß nicht, wie das ablaufen soll.
(Andreas Butzki, SPD: Richtig, das ist das Problem. – Tilo Gundlack, SPD: Der Wellengang ist zu hoch!)
Es steht in den Prüfungsvorschriften, für das Schwimmen müssen sie eine Mindestwassertemperatur von 18 Grad haben, ansonsten darf der Schwimmkurs gar nicht durchgeführt werden.
Wenn Sie das im Freiwasser machen, dann sind Sie zeitlich natürlich arg eingeschränkt und einem großen Wetterrisiko ausgesetzt.
Aus der Antwort auf die Anfragen, die vorliegen, ergibt sich auch, dass wetterbedingt fünf Schwimmkurse ausgefallen sind. Nein, eine Schwimmhalle ist einfach in unseren Breiten unersetzbar. Schwimmhallen befinden sich aber in unserem Flächenland oft nicht in der Nähe der Schulen. Das wiederum bedeutet einen erheblichen Kosten- und Zeitaufwand. Ich meine – anders als es so ein bisschen bei Frau Hesse vorhin geklungen hat –, dass die Landesregierung die Schulträger, die Schulen hier nicht alleinlassen darf. Es darf doch nicht sein, dass
eine Schule, wie tatsächlich geschehen, aus Kostengründen einen Schwimmunterricht absagen muss, nur weil die Fahrtkosten ständig steigen oder die Miete für teure Schwimmhallenbahnen immer mehr steigt.
Das kann ich konkret berichten. Bei mir in Greifswald ist es so: Wenn Sie eine Umlandgemeinde sind bei Greifswald, müssen Sie einen hohen Preis für die Schwimmhalle in Greifswald bezahlen, wenn Sie da eine Bahn haben wollen. Wenn Sie eine Greifswalder Schule sind, haben Sie einen ermäßigten Preis. Es ist also ein bisschen Zufall, wo man halt gerade,
Ich fordere die Bildungsministerin daher auf, sich dafür einzusetzen, dass alle Grundschulen des Landes Zugang zu Schwimmhallen haben.
Sie benötigen für den Schwimmunterricht einen Schwimmlehrer. Aber das ist auch nicht die ganze Wahrheit. Sie benötigen nicht nur einen Schwimmlehrer, sie benötigen in aller Regel auch noch Begleitpersonen,
das heißt, das sind dann Lehrer, die eigentlich andere Fächer unterrichten. Aber wegen der Klassenstärke, wegen der Aufsichtspflicht sind in der Regel zwei Lehrer mindestens notwendig,
und beide, sowohl der Schwimmlehrer als auch die Begleitperson, müssen die Rettungsschwimmerqualifikation haben.
Der Schwimmlehrer und die Begleitperson dürfen die Aufsicht als Lehrer nur machen, wenn sie eine gültige Rettungsschwimmerqualifikation haben. Der Schwimmlehrer muss natürlich methodisch auch für den Schwimmunterricht ausgebildet sein, das ist klar.
Doch zu wenige Lehrer sind Rettungsschwimmer. Hier hakt es schon in der Ausbildung. Als Beispiel kann ich auch hier wieder konkret werden, und zwar Lehramtsausbildung an der Universität Greifswald: Rettungsschwimmerkurse an der Universität? Fehlanzeige. Ob ein Lehramtsstudent Rettungsschwimmer wird, hängt allein von seinem privaten Engagement ab, ob er an einem Kurs der DLRG oder der Wasserwacht teilnimmt. Ich bin selbst Ausbilder für das Rettungsschwimmen und habe es in Greifswald erlebt. Die Studenten müssen eigeninitiativ versuchen, an einem Kurs der Vereine teilzunehmen. Wir haben in Kooperation mit dem Hochschulsport der
Universität Greifswald einige Zeit Kurse angeboten. Wir mussten allerdings 45 Euro für die Schwimmhallenbahn bezahlen, sodass die Kurse am Ende dann zu teuer sind.
Die rote Lampe leuchtet, deshalb ein abschließender Satz: Wir unterstützen den Erhalt und vor allen Dingen den Ausbau des Schwimmunterrichts an den Grundschulen unseres Landes. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe nun einiges hier gehört. Ich glaube, der eine oder andere sollte sich mal genau informieren, was es in diesem Land gibt und was es in diesem Land nicht gibt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was gibt es Schöneres, als bei sommerlichen Temperaturen – na ja, momentan ja nicht, aber sonst – ins kühle Nass zu springen?
Es ist aber auch mal wieder so weit, die Ostsee, die inländischen Seen, die Freibäder und insbesondere die Spaßbäder der kommerziellen Anbieter haben Hochkonjunktur. Jedes Jahr warnt die Deutsche Lebens-RettungsGesellschaft vor schweren Badeunfällen, besonders bei Kindern. Schon zu ihrer eigenen Sicherheit sollten Kinder deshalb so früh wie möglich an das Element Wasser herangeführt werden.
Schwimmen lernen, meine Damen und Herren, und können ist für Kinder überlebenswichtig, das ist keine Frage. Sie deshalb sehr früh in einen angebotenen Schwimmkurs zu stecken, ist aber der falsche Schluss, so auch die Aussage der DLRG, nachzulesen in der Aussage von Frau Beate Ludewig, Bundesjugendtrainerin DSV und des DLRG-Sprechers Achim Wiese.
Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, was heißt jetzt aber „Richtig schwimmen von Anfang an“? Einerseits haben wir die elterliche Meinung und andererseits die Meinung der DLRG. Eltern werden in der Regel immer eindeutig sagen, dass das Kind schwimmen kann.
Herr Dr. Manthei, die DLRG – da sind Sie ja Mitglied – betont, dass „als sicherer Schwimmer“ gilt, „wer die Dis
ziplinen des Jugendschwimmabzeichens in Bronze sicher beherrscht“. Bronze! Sie haben gesagt, es gibt keine Definition. Natürlich gibt es eine Definition. Wenn Sie bei der DLRG sind, dann müssten Sie das auch wissen, oder Sie müssen mal bei Ihrem Bundesverband nachfragen.
Es entspricht der Realität, dass an einigen öffentlichen Grundschulen und Grundschulteilen der verbundenen Grund- und Regionalschulen kein Schwimmunterricht geplant ist oder geplanter Schwimmunterricht ausfällt. Aber dies stellt die Ausnahme und nicht die Regel dar, so auch die Bildungsministerin. Wir können das in einigen Kleinen Anfragen nachlesen. Dort können wir auch die Anzahl des für den Schwimmunterricht qualifizierten Personals nachlesen und wie das Personal qualifiziert wird, durch angebotene Lehrgänge zum Beispiel, auch bei Sportlehrern. Die Frage ist: Reicht es in der Schule aus, nur die Schwimmfähigkeit zu erlangen, oder sollte hier die Ablegung eines Schwimmabzeichens angestrebt werden?