Protocol of the Session on December 10, 2020

Und wenn die elektronische Akte flächendeckend Einzug erhält, dann ist es auch sinnvoll, dass man solche Bearbeitungsmöglichkeiten anbietet. Das bedarf aber keiner Umänderung oder keiner großen Ergänzung in der juristischen Ausbildung, zum Ersten Staatsexamen überhaupt nicht und zum Zweiten Staatsexamen minimal, sodass ich sagen kann, langer Rede kurzer Sinn: Der Sinn dieses Antrags leuchtet mir in keiner Form ein. Ich halte ihn für völlig überflüssig und deswegen werden wir ihn auch ablehnen. – Danke schön!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Holger Arppe, fraktionslos)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Würdisch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gerne hätte mein geschätzter Kollege Philipp da Cunha heute hier vorgetragen. Leider ist er erkrankt. Ich grüße ihn von dieser Stelle und wünsche ihm gute Besserung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir freuen uns immer wieder, wenn zwei für unsere Fraktion so wichtige Themen miteinander verknüpft werden. Und so haben wir auch in den vergangenen Parlamentsdebatten schon häufiger festgestellt, dass Digitalisierung auch im juristischen Bereich unabdingbar ist.

In diesem Sinne möchte ich mich erst einmal bedanken, dass wir erneut darüber im Parlament sprechen, und die damit verbundene Notwendigkeit der Diskussion unterstreichen. Nichtsdestotrotz, und es wird Sie nicht verwundern, wird meine Fraktion den vorliegenden Antrag ablehnen. Das möchte ich aber nicht nur in einer ausführlichen Begründung hier passieren lassen, und von daher möchte ich die folgenden Minuten nutzen, um die in meinen Augen wichtigsten Gegenargumente ein wenig auszuführen beziehungsweise argumentativ zu untermauern, warum wir dem Kernanliegen des Antrags bereits in ausreichendem Maße gerecht werden.

Die Justizverwaltung hat im Bereich Rechtsprechung mit dem elektronischen Rechtsverkehr und dem elektronischen Handels-, Vereins- und Unternehmensregister einen digitalisierten Bürgerservice eingerichtet. Die Justiz ist auf dem Weg zum digitalen Datenraum sowie zum digitalen Gerichtssaal. Dazu gehören auch die digitale Videokonferenz beziehungsweise Videovernehmungstechnik in den Gerichten. Diese Technik bietet die Möglichkeit einer audiovisuellen Vernehmung, wenn sich die zu vernehmenden Personen nicht am selben Ort wie die vernehmende Richterin beziehungsweise der Richter befindet und die Aussage der zu vernehmenden Person in Bild und Ton übertragen wird und auch aufgezeichnet werden kann. Opfern von Straftaten, wie zum Beispiel Minderjährigen, kann so das psychisch zusätzlich belastende Zusammentreffen mit der Täterin beziehungsweise

dem Täter erspart werden. Für Verfahrensbeteiligte können Zeit und Kosten reduziert werden.

Nachdem der elektronische Rechtsverkehr bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes eingeführt wurde, steht als nächster Schritt die Einführung der E-Akte bevor. Diese soll in den nächsten Jahren auf alle Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes ausgeweitet werden. Spätestens, wir haben es gehört, ab dem 1. Januar 2026 wird die elektronische Aktenführung an die Stelle der seit Jahrhunderten genutzten Papierakten treten, für uns ein wichtiger und unabdingbarer Schritt mit der Zeit. Für Mecklenburg-Vorpommern ist die elektronische Aktenführung in der entsprechenden Verordnung sowie in der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift geregelt.

Der Begriff „Legal Tech“ ist für viele Studierende der Rechtswissenschaften kein Fremdwort, wird aber teilweise fälschlicherweise mit Rechtsinformatik gleichgesetzt. Es impliziert vielmehr das Zusammenspiel von Menschen und Maschinen in der juristischen Arbeit. Im justiziellen Bereich werden schon heute IT-Produkte angewandt, die unter dem Begriff „Legal Tech“ subsumiert werden. Zum Beispiel wurde das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren in den Ländern eingeführt und ist seit Jahren erfolgreich gelebte gerichtliche Praxis. Der Mahnantrag kann online in einem interaktiven Antragsformular gestellt werden. Bei der Eingabe der Daten werden diese bereits auf Plausibilität geprüft, sodass fehlerhafte Anträge weitgehend ausgeschlossen sind. Damit soll nicht auf lange Sicht das Studium überflüssig erscheinen, sondern vielmehr sollen bürokratische Hürden für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer minimiert werden, effektives Arbeiten unter Anwendung von neuesten technologischen Entwicklungen.

Doch konzentrieren wir uns weiter auf den Kernbereich Bildung. Rechtsreferendare bekommen einen Juris- und auch einen Beck-Online-Zugang mit Kommentaren und den Zeitschriften, wie „Juristische Schulung“, „Juristische Arbeitsblätter“, aber auch „Neue Juristische Wochenschrift“. So ist auch das Arbeiten von zu Hause mittlerweile problemlos möglich.

In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, der Notarkammer und dem Verein zur Förderung des juristischen Referendariats in Mecklenburg-Vorpommern e. V. wird weiterhin an der Verbesserung des Referendariats gearbeitet, und somit werden aktiv Expertinnen und Experten in die Debatte mit integriert. Juristische Datenbanken wie Juris oder Beck-Online, die sich ihrerseits stets fortentwickeln, dominieren auch bei Gericht die Recherchearbeiten. Im Internet verfügbare Programme zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts werden ebenfalls genutzt. Durch das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs wird, wie wir es gehört haben, ab dem 1. Januar, wie bereits genannt, in allen Prozessordnungen die Führung einer elektronischen Akte bei allen neu angelegten Verfahren obligatorisch. Rechtsreferendare haben im Rahmen ihres juristischen Vorbereitungsdienstes ergänzend in den verschiedenen Ausbildungsstationen mit Legal Tech zu tun.

Hinsichtlich der Forderung, den Hochschulen Mittel für die Implementierung der Digitalisierung des juristischen Studiums zur Verfügung zu stellen, ist anzumerken, dass

die Hochschulen die Prioritätenverschiebung in Richtung Digitalisierung mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln und Stellen umsetzen können. Mit dem Nachtragshaushalt, das hat die Ministerin hier ausgeführt, stehen den Hochschulen weitere 40 Millionen Euro für die Digitalisierung für Verwaltung und Lehre zur Verfügung. Es ist absolut wünschenswert, dass die Digitalisierung des Rechtswesens weiter ins Curriculum eingearbeitet wird, ob nun anhand von praktischen Anwendungen, interdisziplinären Einflüssen beziehungsweise Initiierung von Legal Tech Labs.

Ich hoffe, dass ich mit diesen Beispielen verdeutlichen konnte, dass wir bereits aktiv an der Digitalisierung der Justiz arbeiten und dies bereits im Ausbildungsverlauf implementieren. In diesem Sinne entsprechen wir Ihrem größten Wunsch, dass wir die Ausbildung an zukünftige Gegebenheiten anpassen. Stellen Sie unsere Aktivitäten gerne auf den Prüfstand, das ist Ihre parlamentarische Pflicht. Allerdings bedarf es dafür in unseren Augen keines weiteren Antrags. – Herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Dr. Manthei.

(Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Thomas Krüger, SPD ‒ Dr. Matthias Manthei, CDU: Wollen wir warten, bis die Beratung fertig ist, oder?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen jetzt in der Debatte fortfahren und von daher wäre es gut, wenn jeder sich so halbwegs auf seinen Plätzen befindet.

Ja, vielen Dank!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch die CDU-Fraktion wird den Antrag ablehnen. Es haben ja nun auch alle Vorredner schon gesagt, dass er doch reichlich dünn ist. Der Titel lautet, Digitalisierung der juristischen Ausbildung in den Fokus nehmen. Es blieb nach dem Lesen des Antrags und auch noch der Begründung unerfindlich, warum das eigentlich gemacht werden muss, denn die Digitalisierung befindet sich bereits im Fokus, und das auch nicht erst seit gestern.

Schon der Feststellungsantrag ist überflüssig. Niemand muss feststellen, dass die Digitalisierung in der Justiz eine wichtige Rolle spielt, und das gilt mit oder ohne Corona und das ist jedem klar, seit Jahren. Es bleibt nebulös, weshalb die Digitalisierung zu wenig in den Blick genommen worden sein soll, und deshalb – Anführungszeichen – Maßnahmen ergriffen – Ausführungszeichen – werden sollen. So, das ist eigentlich schon der Feststellungsteil. Aber ich will auch noch auf die Forderungen eingehen.

Man ahnt natürlich schon nach dem mangelhaften Feststellungsteil, dass die daraus gezogenen Forderungen auch nur heiße Luft sein können. Zunächst fordern die Antragsteller hier, neue, sogenannte Schlüsselqualifikationen und die Digitalisierung in das Studium zu implementieren. Das muss man vielleicht mal erklären. Die

Schlüsselqualifikationen im Gesetz, das bedeutet praktisch, dass neben dem Studium der eigentlichen Rechtspraxis noch Qualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Rhetorik, Vernehmungslehre und anderes berücksichtigt werden sollen. Aber auch mir ist es so ergangen wie den Vorrednern, dass mir nicht klargeworden ist, was genau die Antragsteller hier fordern, irgendetwas mit Digitalisierung. In der Begründung heißt es dann, es sollen „digitale Kompetenzen“ gefördert werden. Da frage ich mich, ob die Antragsteller glauben, dass die Jurastudenten von heute nicht mit Computern umgehen können oder ob sie nicht mit dem Internet umgehen können. Ich weiß es nicht.

Ich habe es anders gemacht als Sie. Ich habe natürlich auch das gesehen von dem Professor aus Ulm, der da sich mit Legal Tech ‒ klingt ja ganz toll ‒ beschäftigt. Aber auch hier wird ausdrücklich gesagt, dass es nicht, das muss man mal hier auch klarstellen, Frau Hoffmeister hat es auch gesagt, es geht nicht um Internetrecht, also nicht um rechtliche Konsequenzen, die sich aus dem Rechtsverkehr im Internet ergeben, sondern eben nur um technische Voraussetzungen. Und da habe ich es anders gemacht, ich habe nicht geguckt, was da in Ulm jemand meint, sondern ich habe mir angeguckt, habe mich noch mal aktuell informiert, wie das eigentlich in MecklenburgVorpommern läuft.

Und wenn man sich das anhört, gerade wie es im Moment läuft, kann man sich nur umso mehr noch wundern über diesen Antrag. Es gibt aktuell an der Juristischen Fakultät in Greifswald fast gar keine analogen, ich sage mal, also reale Fachvorlesungen, nur noch für die Erstsemester und die vorlesungsbegleitenden Kolloquien. Nur diese werden noch persönlich durchgeführt. Auch diese Veranstaltungen werden aber im Internet übertragen und jeder Student kann sich online zuschalten. Das ist alles schon digitaler Standard heute, sich in Videokonferenzen einzuwählen oder sich digital verschiedene Zugänge zu besorgen für Lehrveranstaltungen.

Es kommt noch vieles dazu. Vom ersten Semester an müssen sich die Studenten digital für Prüfungen anmelden, sie müssen sich digital oder können sich digital einschreiben in Lehrveranstaltungen oder zum Beispiel auch in den Kolloquien. Der Umgang mit der Computertechnik ist also längst jedem Studenten vertraut. Und, das sei auch persönlich angemerkt, das war schon zu meiner Zeit so, in den 90er-Jahren, als ich Jura studiert habe. Auch da war es für uns schon Standard, unsere sämtlichen Arbeiten mit Computern zu schreiben und dann halt praktisch auch die Technik je nach Entwicklung der Technik auch zu verwenden. Da hatten wir auch überhaupt keine Lehrveranstaltungen zu oder so. Ich weiß es nicht, das muss eigentlich jeder so als allgemeine Fertigkeit können und mitbringen.

Zur zweiten Forderung, hier geht es um die digitalen Examensklausuren. Das muss man mal vielleicht ein bisschen erklären. Frau Hoffmeister hat ja auch den Punkt mal praktisch so ein bisschen dargestellt, wie das abläuft. Und da muss ich mich auch ein bisschen wundern. Das klingt ja ganz toll, digitale Examensklausuren, aber wenn der Unterschied nur darin besteht, ob ich jetzt den Kugelschreiber nehme und das alles aufschreibe oder eine Tastatur und das dann eintippe, dann ist das, ich sage mal, eine sehr mittelmäßige Digitalisierung, finde ich jetzt, ich persönlich. Gut, es wird jetzt geprüft, von mir aus. Ich persönlich weiß nicht so richtig, wo jetzt

der ganz große Vorteil darin liegen soll. Ich habe mir das wie auch Sachsen-Anhalt...

(Dr. Ralph Weber, AfD: Keine blöden Handschriften mehr.)

Keine blöden Handschriften mehr, okay, aber ansonsten, aber wenn es um Digitalisierung geht, verstehe ich eigentlich ein paar andere Dinge darunter.

Und ich weiß auch nicht, warum das jetzt so schlimm ist, wenn man denn … Ich meine, es ist ja so, juristisch, das muss man vielleicht Nichtjuristen mal erklären, ich habe das Examen einmal am Ende des Studiums. Da habe ich einmal im ersten Examen, in Mecklenburg-Vorpommern, habe ich mir sagen lassen, sind es sechs Klausuren, das heißt, ich muss dann einmal oder an sechs Tagen muss ich dann in einen Raum fahren, wo ich mich hinsetze und die Klausuren schreibe. Das ist ein bestimmter kleiner Zeitraum über die gesamten Jahre des Studiums. So.

Und jetzt in Sachsen-Anhalt war es ja im Grunde auch nichts anderes. Da musste man auch irgendwo einen Raum besorgen, wo auch alle hinfahren mussten, und dann, okay, konnten sie die Klausuren offenbar mit Computern dann schreiben. Okay, gut, ja, also, kann man alles machen, aber finde ich jetzt nicht so unglaublich wichtig, weil wenn ich mir überlege, dass derzeit fast die gesamte Ausbildung schon digital läuft und dann muss man vielleicht einmal dann irgendwann doch noch einmal für die Prüfung irgendwo hinfahren, okay. Ich meine, irgendwann muss ich ja auch mal meinen Schreibtisch verlassen als Student und irgendwann muss ich auch mal ins reale Leben eintauchen. Und wenn ich dann ins Referendariat gehe, da arbeite, dann kann ich ja auch noch nicht alles letztlich vorm Bildschirm machen. Also halte ich jetzt das Erfordernis von diesen sogenannten digitalen Examensklausuren für äußerst gering.

Ja, und da ist noch der letzte Punkt, auch der ist nebulös. Und das ist auch ganz interessant, also es geht um den Vorbereitungsdienst, Referendariat. Auch dort haben Sie weder im schriftlichen Antrag noch in der mündlichen Begründung eigentlich konkret gesagt, was Sie eigentlich wollen. Das ist schon ein bisschen ungewöhnlich, dass hier die Vorredner, insbesondere hier Justizministerin Frau Hoffmeister, eigentlich erklärt haben, was Referendare heute schon machen, was praktisch die Digitalisierung angeht. Das hätte ich eigentlich in Ihrem Antrag oder wenigstens in der Begründung erwartet. Auch hier weiß ich beim besten Willen nicht, was Sie eigentlich konkret jetzt hier bewirken wollen mit Ihrem Antrag. Der Antrag ist also überflüssig, oberflächlich und leider auch realitätsfern. Ihm ist in keinem Punkt zuzustimmen. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Manthei!

Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Bernhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen!

Sehr geehrte Herren der AfD und der CDU, ich nehme Sie hier beide gleich. Wenn Sie nichts Konkretes raus

lesen können, dann ist das Ihre Sache. Ich fand die Debatte – da muss ich jetzt nicht weiter darauf eingehen, sondern ich werde mich tatsächlich mit den Debattenbeiträgen auseinandersetzen, die aus meiner Sicht sehr sachlich waren, und das waren die von der Justizministerin und die von Herrn Würdisch –, vielen Dank für die sachliche Debatte, die Sie geführt haben!

(Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

Ich denke, wir haben insgesamt in der Debatte Handlungsbedarfe herausgearbeitet, angefangen mit der elektronischen Akte, zum Beispiel den Stick, wo man drüber reden müsste, ob die Ausbilder dann nicht nur nebenbei die elektronische Akte näherbringen, sondern eben auch Zeit dafür bekommen, dass sie den Referendaren dieses näherbringen. Wir haben den digitalisierten Klausurnachholbedarf, wo deutlich wurde, dass Räume nicht zur Verfügung stehen, wo man die in MecklenburgVorpommern eben durchführen könnte. Auch hier sehen wir sozusagen oder stellte sich in der Debatte dann der Handlungsbedarf heraus.

Dann wurde ausgeführt, dass wir keines extra Digitalisierungsprogramms für die Unis bedürfen. Wir denken schon, Digitalisierung ist weit mehr, als dass man online die Seminare abhalten kann, sondern das bedeutet, dass man sich konkret mit den intensiven Probleminhalten beschäftigt. Und da sehen wir halt gerade an der Universität Greifswald noch Handlungsbedarf. An der Universität Rostock, das hat die Justizministerin ja dargestellt, was dort alles getätigt wird, welche Lehrinhalte dort vermittelt werden. Das ist aus unserer Sicht aber nicht die Universität, die sozusagen leider noch nicht, die die Volljuristenausbildung durchführt, sondern das ist eben die Universität Greifswald, und da gibt es eben noch einiges zu tun.

Und auch bei Herrn Würdisch, Sie sprachen selber davon, dass noch die Digitalisierung stärker und das Curriculum auf jeden Fall mit einbezogen werden müsste. Insofern ist Nachholbedarf einfach da. Klar, es ist ein neues Thema, was jetzt neu auf die juristische Ausbildung hinzukommt. Insofern wäre eine Überweisung in die Ausschüsse sinnvoll gewesen, dass wir uns insgesamt damit noch mal beschäftigen. Aber ich sehe hier die Mehrheiten, wie sie einfach immer stehen,

(Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

und daher danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5595. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5595 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung abgelehnt.