Das ist einfach ein vorgeschobenes Argument, Herr Ehlers, und eigentlich Ihrer nicht würdig. Aber gut, führen Sie hier irgendwelche herangezogenen Argumente heran,
Dann kommen wir noch mal zu Herrn Glawe. Ich würde Sie gerne einmal fragen, Herr Glawe, Sie sind doch CDU?! Und genau die CDU war es, die in der „OstseeZeitung“ am 03.11. sagte, sie wolle prüfen, ob aus verfassungsrechtlichen Gründen Handlungsbedarf bestehe. Das, was Sie heute vorgebracht haben, war bestimmt keine verfassungsrechtliche Prüfung, das war einfach nur Dahingerotze,
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Nikolaus Kramer, AfD)
Und wo diese verfassungsrechtliche Prüfung ist, das habe ich weder von Ihnen, Herr Glawe, als CDU Mitglied noch von Herrn Ehlers gehört.
Dann kommen wir zu Frau Tegtmeier und Herrn Ehlers. Warum wir das heute eingebracht haben, war nicht, um einen Spalt in Ihre Koalition reinzubringen.
Wir wissen, dass der Dissens besteht. Deshalb haben Sie die Volksbefragung damals ins Spiel gebracht, aber es sind Ihre eigenen Worte, sowohl in der SVZ vom 03.11., wonach die SPD-Fraktion sich für eine kurzfristige Wahlrechtsnovelle aussprach, und es sind auch die Worte der CDU gewesen am 03.11.2020 in der „Ostsee-Zeitung“, wonach Sie verfassungsrechtlichen Handlungsbedarf gesehen haben. Und genau das haben wir zum Anlass genommen, um genau uns in den Ausschüssen damit zu beschäftigen, ob aus verfassungsrechtlichen Gründen Handlungsbedarf besteht. Aus unseren Gründen Ja, aus Ihren fadenscheinigen Gründen Nein.
Insofern, finde ich, ist die Debatte einfach dieses Themas nicht würdig, und, nö, ich möchte mich eigentlich nicht bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit bedanken, vielleicht bei meiner Fraktion. – Danke schön!
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der CDU und AfD – Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)
Frau Bernhardt, ich möchte Sie darauf hinweisen und bitte, zukünftig die Wortwahl doch etwas parlamentarischer zu formulieren. „Hingerotzt“ ist etwas, was, ich finde, sich nicht für dieses Hohe Haus gehört, bei allem Verständnis für die Emotionen, die Sie bei diesem Thema hatten, aber das weise ich als unparlamentarisch zurück.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5593 zur federführenden Beratung an den Innen- und Europaausschuss sowie zur Mitberatung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsantrag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Mona
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beschlussempfehlung und Bericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Klärung der Förderstruktur, des Förderverfahrens und der Zuwendungspraxis für Zuschüsse aus Landesmitteln sowie der Verwendung dieser Landesmittel durch die in dem Verein „LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V.“ zusammengeschlossenen Spitzenverbände im Zeitraum von 2010 bis Ende 2016 nach Artikel 34 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 39 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen gemäß den Beschlüssen des Landtages vom 26. Januar 2017, 28. September 2017 und 17. Oktober 2019, Drucksache 7/139, Drucksache 7/183, Drucksache 7/1108, Drucksache 7/4259, auf Drucksache 7/5620.
Beschlussempfehlung und Bericht des Parlamentarischen Untersuchungs- ausschusses zur Klärung der Förderstruktur, des Förderverfahrens und der Zuwendungs- praxis für Zuschüsse aus Landesmitteln sowie der Verwendung dieser Landes- mittel durch die in dem Verein „LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrts- pflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V.“ zusammengeschlossenen Spitzenverbände im Zeitraum von 2010 bis Ende 2016 nach Artikel 34 der Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern in Verbindung mit § 39 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungs- ausschüssen ‒ UAG M-V gemäß den Beschlüssen des Landtages vom 26. Januar 2017, 28. September 2017 und 17. Oktober 2019 – Drucksache 7/139 – – Drucksache 7/183 – – Drucksache 7/1108 – – Drucksache 7/4259 – – Drucksache 7/5620 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses Herr Schulte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ihnen liegt auf Drucksache 7/5620 nunmehr der Abschlussbericht des Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Klärung von Förderstruktur, Zuwendungspraxis und Mittelverwendung durch die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern vor. Der Bericht umfasst circa 180 Seiten, enthält im ersten Teil die Darstellung des knapp vierjährigen Verfahrens. Im Feststellungsteil zeichnet der Bericht die wesentlichen Ergebnisse der Beweisaufnahme nach. Abschließend bewertet der Bericht die gewonnenen Erkenntnisse.
Der Untersuchungsausschuss hat den Bericht mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen. Mit Vorlage des Abschlussberichts hat der Ausschuss seinen Untersuchungsauftrag, den ihm der Landtag erteilt hat, erfüllt.
Erlauben Sie mir, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle einen kurzen Rückblick auf die Historie. Eingesetzt wurde der Untersuchungsausschuss durch den Beschluss des Landtages am 26. Januar 2017. Unter besonderer Berücksichtigung von Vorwürfen gegen Verbände der AWO Mecklenburg-Vorpommern sollte der Ausschuss die Praxis von Zuwendungen und Verwendung von Landesmitteln zur Förderung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in MecklenburgVorpommern im Zeitraum von 2010 bis 2016 klären.
Die konstituierende Sitzung fand am 27. Februar 2017 statt. Seitdem hat der Untersuchungsausschuss in 60 Sitzungen gut 82 Stunden getagt. In 22 öffentlichen Sitzungen hat der Untersuchungsausschuss insgesamt 56 Zeuginnen und Zeugen vernommen, einige gleich mehrfach. Allein die Vernehmungen dauerten knapp 64 Stunden. Parallel dazu hat der Untersuchungsausschuss umfangreiche Aktenbestände, unter anderem der Landesregierung, gesichtet. Dieser Aktenbestand ist bis zum Ende der Untersuchungen auf 155.571 Seiten angewachsen, darunter Förderunterlagen, Beratungsprotokolle und Ermittlungsakten im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bei der Aufbereitung dieser Dokumentenflut, bei der Protokollierung der stundenlangen Vernehmungen sowie bei der Analyse und der Auswertung all dieser Informationen ist der Untersuchungsausschuss nicht nur tatkräftig von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen unterstützt worden, er konnte stets auch auf ein engagiertes Ausschusssekretariat zurückgreifen, das ihm mit Rat und Tat zur Seite gestanden hat. Der Einsatz dieser fleißigen Helfer, will ich es einmal nennen, verdient besondere Anerkennung. Ich möchte mich an dieser Stelle – ich hoffe, dann auch im Namen des gesamten Ausschusses – für deren Arbeit herzlich bedanken.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Arbeit des Untersuchungsausschusses hat nicht nur die Ausschussmitglieder ordentlich in Anspruch genommen, auch das Verfassungsgericht unseres Landes hatte Gelegenheit, sich damit auseinanderzusetzen. Die Abgeordneten der Fraktion der AfD haben gegen den Untersuchungsausschuss und gegen mich als Ausschussvorsitzenden wegen der Verfahrensführung ein Organstreitverfahren anhängig gemacht. Konkret ging es darum, ob die Ablehnung von bestimmten Beweisanträgen rechtlich zu beanstanden war.
Es ist in unserem Rechtsstaat nichts dagegen einzuwenden, in Zweifelsfällen auch einmal die Gerichte zu befragen. Allerdings hatte es viel zu oft den Anschein, als dienten solche Manöver nicht der Klärung von Sach- und Rechtsfragen als vielmehr dem Zweck, die Ausschussarbeit als solche zu diskreditieren, weil sich die erwarteten und aus Sicht der AfD-Fraktion politisch sicherlich gewünschten Skandale aus den Beweiserhebungen so schlicht nicht ergeben haben. Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen und Folgendes ausdrücklich klarstellen: Selbstverständlich, sehr geehrte Kolleginnen und sehr geehrte Kollegen, habe ich und hat der Ausschuss bei der Behandlung von Beweisanträgen und auch im Übri
Es ist daher auch wenig überraschend, dass das Landesverfassungsgericht am Ende klar und deutlich ausgesprochen hat, dass die gegen die Verfahrensführung erhobenen Bedenken unbegründet waren.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Untersuchungsausschuss hat die Förderstruktur, das Förderverfahren und die Zuwendungspraxis in der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen vier Jahren intensiv beleuchtet. Wir haben uns die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Freien Wohlfahrtspflege angeschaut und deren organische Strukturen. Wir haben die vom Landesrechnungshof geäußerte Kritik nachvollzogen und wir haben uns natürlich auch den gegen einzelne Repräsentanten der Wohlfahrtsverbände erhobenen Vorwürfen aus den Jahren 2010 bis 2016 gewidmet. Dem Abschlussbericht, sehr geehrte Damen und Herren, können Sie nun entnehmen, wie die Förderung im Zeitraum von 2010 bis 2016 konkret abgelaufen ist und in welchen Punkten natürlich auch, das muss man auch an dieser Stelle deutlich sagen, Kritik gerechtfertigt war und ist. Detaillierte Ausführungen dazu möchte ich allerdings den Vertreterinnen und den Vertretern der Fraktionen überlassen, die in der Folge ihre einzelnen Darstellungen hier noch machen werden.
Ich selbst, meine Damen und Herren, möchte als Vorsitzender des Ausschusses und als Abgeordneter an dieser Stelle nur noch einmal deutlich hervorheben, dass die Untersuchungen einmal mehr offenbart haben, wie wichtig und wie wertvoll die Arbeit der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern ist. All den vielen engagierten hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möchte ich deswegen hier an dieser Stelle auch meine Wertschätzung aussprechen.
Und an dieser Stelle, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, will ich auch eine Sache noch mal klarstellen: Umso bedauerlicher ist es, wenn durch einzelne Personen, wie das auch im Untersuchungsausschuss deutlich gemacht worden ist, diese ehrenamtliche Arbeit in Misskredit gebracht wird. Und dafür sind dann auch die entsprechenden strafrechtlichen Sanktionen und die staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Stellen zuständig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!