und ich finde, das ist ein guter Beleg für eine gute Urteilsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen. Danke!
Und, Frau Tegtmeier, ich kann Ihre Ablehnung für den Gesetzentwurf leider nicht genau nachvollziehen. Sie werfen uns vor, dass Sie nicht durchgehen lassen, mir als Juristin, wenn es Artikel 28 Grundgesetz gebe, der die kommunale Selbstverwaltung regele, und wir hier in die kommunale Selbstverwaltung mit diesem Gesetzentwurf eingreifen wollen. Frau Tegtmeier, da muss ich Sie einfach zurückfragen: Warum gibt es denn die Beteiligungsrechte in der Kommunalverfassung in Brandenburg, in Schleswig-Holstein? Warum haben zwölf Bundesländer – und ich habe es in meiner Einbringungsrede gesagt – Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in ihrer Städte- und Gemeindeordnungen drin? Warum haben vier Bundesländer in ihren Landkreisordnungen genau die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen geregelt? Dann müsste ja bei all diesen Regelungen eine Verletzung von Artikel 28 Grundgesetz, der für Gesamtdeutschland gilt, sein.
Das habe ich noch nirgendwo gehört. Im Gegenteil, dort haben sich die Regelungen bewährt. Und ich hätte es für gut befunden, wenn auch Mecklenburg-Vorpommern, das sich gerne als Kinderland, gerade aus SPD-Kreisen, M-V profilieren möchte, wenn Sie heute diesen Gesetzentwurf in die Ausschüsse überwiesen hätten, zumal Sie
selber – und da kann ich Sie auch wieder nicht verstehen –, Sie selber sprechen sich für eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen aus.
Und ich möchte hier ein Zitat von Herrn, von dem geschätzten Kollegen Patrick Dahlemann vom 2. März 2015 bringen, der stärkere Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte für Jugendliche fordert. Und er sagte zum Schluss: „Dieses politische und gesellschaftliche Engagement sollten wir auch in Mecklenburg-Vorpommern fördern. Es geht darum, den jungen Menschen auf verschiedenen Ebenen die Möglichkeit zu geben, über ihre eigenen Lebensumstände mitzuentscheiden.“ Ja, genau richtig, Herr Dahlemann! Aber dann lassen Sie uns den Schritt gehen und genau diese Rechte in der Kommunalverfassung verankern!
Zu Herrn Reinhardt: Er bezog sich ja auf Herrn Glawe, auf den ich gleich noch zu sprechen komme, und sagte, wir kommen ja schon auf den verschiedenen Ebenen mit Kindern, mit Jugendlichen, mit Menschen mit Behinderungen ins Gespräch. Ins Gespräch kommen, Herr Reinhardt, ist eben keine Mitentscheidung, keine Beteiligung institutionalisiert von Kindern und Jugendlichen vor Ort. Dazu bedarf es eben der Verankerung in der Kommunalverfassung. Das haben verschiedene Experten auch in der Anhörungsreihe „Jung sein in M-V“ so gesagt. Es geht zurück auf die älteste Forderung des Landesjugendringes, den Sie ja zu Recht als Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen bezeichnen in Ihrem Koalitionsvertrag, auf eine Forderung des Landesjugendringes aus ebenfalls dem Jahr 2015, wo er den Beschluss „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gesetzlich verankern!“ schon damals forderte und schon damals sagte, der Landtag Mecklenburg-Vorpommern soll die Kommunalverfassung dahin gehend ändern, dass die Kinder und Jugendlichen beteiligt werden.
Und des Weiteren, Herr Reinhardt, möchte ich Ihnen das ebenfalls widerlegen, dass es eben nicht nur reicht, miteinander zu sprechen, sondern dass es die Forderung der Kinder und Jugendlichen ist, mitzuentscheiden, auch auf kommunaler Ebene, möchte ich Sie an die Forderung der Jugendlichen aus der Anhörungsreihe „Jung sein in M-V“ erinnern, die da sagte: „Der Landtag MecklenburgVorpommern wird aufgefordert, Jugendbeteiligung innerhalb der Kommunalverfassung … als verbindliches Planungsinstrument zu verankern.“ So die Forderung der Kinder und Jugendlichen selber.
Es waren noch weitere Experten, die in dieser Anhörungsreihe neben den Kindern und Jugendlichen eine konkrete Verankerung der Gesetzlichkeiten gefordert haben, der Bestimmungsrechte, Mitbestimmungsrechte gefordert haben, wie etwa die Beteiligungswerkstatt, der Stadtjugendring Greifswald, die Koordinierungsstelle „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“ bei der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe, das Deutsche Kinderhilfswerk. Alle sprachen sich 2018 für eine Verankerung von Rechten, von Beteiligungsrechten in der Kommunalverfassung von Kindern und Jugendlichen aus.
Und wenn ich dann wie gesagt 2019 in einer Antwort der Landesregierung höre, dass eben für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen es in der Kommunalverfassung ausreichende Instrumente gebe, so ist dies ein glattes Ignorieren der Expertenmeinungen von 2018 und von der Forderung von Kindern und Jugendlichen. Ich denke, das ist nicht mein Ansatz und sollte auch nicht Ihrer sein. Wir möchten stattdessen handeln.
Und zum Schluss würde ich noch mal auf Herrn Glawe eingehen, der sich hauptsächlich auf die Beteiligungsrechte von Menschen mit Behinderung bezog. Und da vermisste ich eher so die Ausführungen zu den Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen. Sie warfen uns vor, dass man solche Schritte nicht auf einmal gehen könnte. Sie können uns glauben, Herr Glawe, dass wir uns umfassend mit diesen Themen beschäftigt haben. Sie waren Thema unserer Fraktionsklausur, wo wir mit den verschiedensten Beteiligten auf der kommunalen Ebene genau zu diesen zwei Vorschlägen gesprochen haben. Und insofern halte ich es für eine blanke Behauptung, dass die kommunale Ebene eben gegen solche Verankerungen von Beteiligungsrechte wäre. Ich denke, da hätte es uns gut zu Gesicht gestanden, wenn wir genau dies im Ausschuss beraten hätten und die kommunale Ebene dort gefragt hätten. Dann hätten wir alle denselben Kenntnisstand und Sie nicht den und wir den. Deshalb: Schade, dass Sie es heute verpasst haben! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Abgeordnete, es gibt den Antrag auf Kurzintervention durch die Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Kramer!
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Bernhardt, also ich muss schon sagen, ich finde das rührseligen Kitsch, den Sie hier veranstalten mit Ihrem Redebeitrag.
Und dann liefern Sie ja auch noch den Beweis für meine These. Sie schieben jetzt Ihren Sohn hier vor, instrumentalisieren Ihren Sohn, missbrauchen Ihren Sohn,
weil Sie selbst nicht den Mut haben zu sagen, ich finde die AfD doof. Und genau damit liefern Sie doch den Beweis meiner These, und das,
das finde ich so erbärmlich und armselig. Also das würde mir nie einfallen und auch keinem meiner Kollegen hier, unsere eigenen Kinder zu instrumentalisieren
Sehr geehrter Herr Kramer, ich nehme die Antwort und die Meinung von Kindern und Jugendlichen sehr ernst und insbesondere die von meinem Sohn. Was ich erbärmlich finde, ist tatsächlich Ihr Bild von Kindern und Jugendlichen, die nur rumspielen sollen, aber ja nicht nach Beteiligung nachgefragt werden soll.
Insofern haben wir so meilenweite unterschiedliche Auffassungen von Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen, dass ich wirklich froh bin, dass Sie meinen Redebeitrag als erbärmlich eingeschätzt haben. Das ist das größte Lob, was Sie mir heute Abend machen konnten.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Tilo Gundlack, SPD: Kannst dich wieder hinsetzen. Zack und tschüss!)