Für die Lesbarkeit und Verständlichkeit dieses Gesetzestextes begrüßen wir die geschlechtsneutrale Ansprache, indem wir keine Paarformen mehr verwenden, sondern eben den Begriff der Person. Aus unserer Sicht ist damit verbunden, dass es eben nicht nur um Männer oder Frauen geht, sondern natürlich auch um Transgenderpersonen.
Und zweitens ist es dann vor diesem Hintergrund nur konsequent, dass es eben auch nur eine Trageweise des Verdienstordens gibt, eine einheitliche, geschlechtsneutrale Ordensversion für die einzureichenden Personen.
Die AfD möchte dies aufbrechen und die bisherigen Ordensversionen beibehalten. Das widerspricht aus unserer Sicht eindeutig dem Ziel des Änderungsgesetzes. Deshalb lehnen wir den Änderungsantrag ab, umso mehr nach der Begründung von Herrn Förster,
Das lehnen wir einfach nur ab. Einfach nur dagegen sein, Herr Förster, das bringt nichts. – Insofern danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den Verdienstorden des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/5348. Der Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/5580 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Paragrafen 1 und 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/5348. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. –
Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Paragrafen 1 und 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/5348 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Paragrafen 3 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/5348.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5655 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5655 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD sowie den fraktionslosen Abgeordneten und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt.
Wer dem Paragrafen 3 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/5348 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist dem Paragrafen 3 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/5348 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, der LINKEN sowie der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen durch die Fraktion der AfD sowie den fraktionslosen Abgeordneten zugestimmt.
Ich rufe auf die Paragrafen 4 bis 8 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/5348. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist den Paragrafen 4 bis 8 sowie der Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/5348 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU und LINKEN sowie der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen durch die Fraktion der AfD sowie den fraktionslosen Abgeordneten zugestimmt.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/5348 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. Den bitte ich jetzt um ein Handzeichen! –
Danke schön! Ich interpretiere mal das Abstimmungsverhalten: Damit ist dem Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/5348 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU und LINKEN sowie der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen durch die Fraktion der AfD sowie den fraktionslosen Abgeordneten zugestimmt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes, Drucksache 7/5256, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Drucksache 7/5621. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5644 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5654 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/5256 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur (7. Ausschuss) – Drucksache 7/5621 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! In den letzten Wochen haben wir breit und zeitintensiv über den Gesetzentwurf zur Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes diskutiert. Im Bildungsausschuss am 18. November wurden Bedenken und Kritik durch die Opposition vorgetragen, die sich jedoch nicht bestätigt haben. Wir sprechen über ein bereits gutes Gesetz, welches wir durch unsere Vorschläge und die Veränderungen noch einmal verbessern werden.
Am 5. Dezember, also am Samstag letzter Woche, war der Internationale Tag des Ehrenamts. An dieser Stelle möchte ich mich für das großartige Engagement aller Ehrenamtler in Mecklenburg-Vorpommern bedanken und den Fokus auf ein ganz zentrales Thema dieses Gesetzentwurfes legen. Ehrenamtsbezogene Weiterbildungsangebote müssen aktuell mindestens drei Tage betragen. Nun verkürzen wir diese Mindestdauer eines Weiterbildungsangebotes um einen Tag auf zwei. Somit können wir vielfältigere und individuellere Angebote schaffen, die vor allem auch durch kleinere Einrichtungen getragen werden können. Eine stärkere Nachfrage der Angebote wird nur ein logischer und positiver Effekt sein. Arbeitnehmer und Unternehmen werden durch ein lebenslanges Lernen gestärkt und schreiten unter anderem durch das Bildungsfreistellungsgesetz im Gleichschritt mit der schnelllebigen Welt.
Doch auch Verwaltung und Politik setzen die neuen Herausforderungen unserer Zeit mithilfe des Gesetzentwurfes um. Durch die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung werden Abläufe digital und nutzerfreundlicher. Es ist ein guter Anfang, der Hoffnung auf eine noch weitere Technisierung und Vereinfachung in den Strukturen und Abläufen der Verwaltungen weckt. Außerdem ermöglichen wir eine flexiblere Übernahme des Freistellungsanspruches, damit dieser in einem Jahr wie diesem nicht verfällt, wenn zum Beispiel die Corona-Pandemie einen Strich durch die Rechnung aller Weiterbildungsangebote macht.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir können durch diesen Gesetzentwurf nicht nur weiteren Menschen eine ihnen zustehende Weiterbildung in Beruf und Ehrenamt ermöglichen, sondern setzen den Auftrag an die Verwaltung und Politik in einem guten Umfang um. Digitalisierung, Bürokratieabbau und Flexibilität lassen einen frischen Wind durch dieses Haus wehen. – Vielen Dank!
Wertes Präsidium! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Landsleute! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes hat seit seiner Ersten Lesung keine wesentlichen Veränderungen erfahren. Daher sind auch unsere Bedenken nicht zerstreut worden, die
wir bei der Ersten Lesung vorgetragen haben. Diese Bedenken würden ausgeräumt werden und ausgeräumt sein, wenn Sie unserem Änderungsantrag zustimmen. Dann könnten wir auch dem so geänderten Gesetzentwurf zustimmen.
Unsere Kritik richtet sich nicht nur gegen einzelne Punkte der Gesetzesänderung, sondern auch gegen Bestandteile des Bildungsfreistellungsgesetzes selbst. So halten wir es für zu weitgehend, wenn Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, Arbeitnehmer für Weiterbildungsveranstaltungen freizustellen, die nichts, aber auch gar nichts mit ihrem Beruf, ja nicht einmal mit ihrer Branche zu tun haben.
Das läuft dem Gedanken der Weiterbildung also absolut konträr entgegen. Es kann allenfalls dem Bereich allgemeiner Bildung oder privater Interessen zugerechnet werden.
Dass auch Auszubildende Bildungsurlaub nehmen können, lehnen wir ebenfalls ab, da dies den Ablauf der Ausbildung stören kann. Und wenn Auszubildende schon Bildungsurlaub nehmen sollen, dann stelle ich mir die Frage, wozu sie sich dann in einer Ausbildung befinden.