Protocol of the Session on October 30, 2020

Studierende können seit dem 8. Mai bei der KfW bis zum 31.03.2021 ein zinsloses Darlehen beantragen.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Das Darlehen kann in einer Höhe von bis zu 650 Euro pro Monat in Anspruch genommen werden.

(Rainer Albrecht, SPD: Hört, hört!)

Einen Punkt hätten Sie gehabt, hätten Sie gegenüber der Bundesministerin kritisiert, dass die Studierenden nach dem 21.03. wieder Zinsen zahlen müssen oder dass sie maximal 500 Euro auf dem Konto haben dürfen, um die Hilfe zu erhalten, aber davon ist in Ihrem Antrag leider keine Rede.

Übrigens können Studierende, die infolge der Pandemie in eine besonders akute Not geraten sind, eine Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bei ihrem Studienwerk beantragen. Dieses Programm wurde vor Kurzem erst bis zum 31.12.2020 verlängert. Von dieser Hilfe profitieren vor allem jene, deren Nebenjobs pandemiebedingt weggefallen waren oder deren Eltern nicht im gleichen Maße helfen konnten.

(Rainer Albrecht, SPD: Aha!)

Aber auch als Land haben wir im April zusätzlich die Hilfe für die auf den Weg gebracht, die vor allen Dingen vom Ausland kommen, also für ausländische Studierende – 200.000 Euro als Soforthilfe für ausländische Studierende, denn dies ist eine Studierendengruppe, die im besonderen Maße von den Auswirkungen der Pandemie im Sommersemester betroffen war.

Meine Damen und Herren, es ist unbestritten, dass die Corona-Pandemie viele Studierende vor finanzielle Herausforderungen stellt, und nicht wenige haben mit finanziellen Engpässen zu kämpfen. Und deshalb war die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit, die Sie ermöglicht haben, ein richtig guter Schritt. Natürlich ist es gut und richtig, dass es auch für die Studierenden, die kein BAföG empfangen, Hilfen gibt, aber das, sehr geehrte Damen und Herren, das steht auf einem anderen Blatt Papier.

(Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.)

Der Antrag der Abgeordneten von der AfD-Fraktion zieht somit an der Realität vorbei. Ich möchte Sie daher um Ablehnung dieses Antrags bitten. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Koplin.

(Der Abgeordnete Torsten Koplin spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Dr. Ralph Weber, AfD: Mikro!)

Vielen Dank!

Auch an dieser Stelle, zu diesem Tagesordnungspunkt stehe ich vertretend für meinen geschätzten Kollegen Karsten Kolbe und möchte unsere Position abgeben zu Ihrem hier vorliegenden Antrag.

Heute legen Sie uns als AfD-Fraktion einen Antrag über vermeintlich finanzielle Hilfen für Studierende vor. Bevor ich mich konkret mit dem Inhalt auseinandersetze, lassen Sie mich zunächst meiner Verwunderung Ausdruck verleihen. Als meine Fraktion noch vor der Sommerpause einen Antrag einreichte, Studierenden unter die Arme zu greifen, die aufgrund der Pandemiebedingungen ihren Nebenjob verloren hatten und damit in ihrer Existenz massiv bedroht waren, haben Sie sich, meine Damen, meine Herren – Damen ist ja nicht –, Herren, nicht zu einer Zustimmung durchringen können.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Sie haben auch keine alternative Lösung präsentiert. Es war Ihnen also schlichtweg egal, wie diese Gruppe von Studierenden über die Runden kommt.

In der letzten Sitzung hat die Landesregierung – wir haben es eben gerade auch noch mal von der Ministerin gehört –, aus unserer Sicht ziemlich spät, aber besser als nie, einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Regelstudienzeit für BAföG-Bezieherinnen und -Bezieher um ein Semester verlängert, um so Rechtssicherheit für die Studierenden auf der einen Seite zu schaffen und erhöhten Bürokratieaufwand für die Studierendenwerke auf der anderen Seite zu minimieren. Auch in diesem Fall konnten Sie sich nicht dazu durchringen, die Gesetzesänderung positiv zu votieren. Auch hier haben Sie unmittelbar keine Alternativen auf den Tisch gelegt, sodass man auch hier das Fazit ziehen musste, dass Ihnen diese Frage nicht so wichtig war. Ansonsten hätten Sie anders votiert oder sich intensiver eingebracht.

Heute nun legen Sie einen eigenen Antrag vor und nachdem ich die Überschrift gelesen hatte, war ich schon ganz gespannt, mit welcher innovativen Idee Sie jetzt um die Ecke kommen würden, um den Studierenden finanziell unter die Arme zu greifen. Dann habe ich mir den recht dünnen Antrag vorgenommen und festgestellt, dass Ihnen gar nicht so recht was eingefallen ist. Nach einem kurzen Feststellungsteil fordern Sie die Landesregierung auf, wörtlich, „sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass auch Studenten, die im Sommersemester 2020 an einer staatlichen Hochschule immatrikuliert waren und keinen Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz haben, bei Inanspruchnahme

der um ein Semester verlängerten Regelstudienzeit für das zusätzliche Semester eine finanzielle Hilfe in Form eines rückzahlbaren Darlehens erhalten, dessen Zinssatz der durchschnittlichen Inflationsrate und dessen Rückzahlungsmodalitäten denen eines BAföG-Darlehens entsprechen“.

Um das noch mal zu verdeutlichen: Sie wollen ein rückzahlbares Darlehen auf den Weg gebracht sehen. Als Zinssatz soll die durchschnittliche Inflationsrate dienen. Aus welchem Zeitraum Sie diese durchschnittliche Inflationsrate gewinnen wollen, ist nicht näher erklärt und die Rückzahlung soll nach dem Studium erfolgen, wie beim BAföG. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, meine Herren von der AfD, ich habe einige Zeit darüber nachgedacht, ob ich irgendetwas überlesen oder nicht bedacht habe, aber ich bin da einfach nicht schlauer geworden. Was Sie hier beantragen, das ist nichts anderes als ein Studienkredit, ein Instrument in der Studienfinanzierung, welches es bereits längst gibt und auf das viele Studierende in ihrer Not bereits zurückgreifen mussten.

(Zuruf von Jörg Kröger, AfD)

Allein bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, dem größten Kreditgeber für Studierende, haben sich die Kredite der Studierenden von 2019 auf dieses Jahr um mehr als das Dreifache, nämlich von 18.000 auf nunmehr 60.000 erhöht. Selbst wenn Sie jetzt ein tolles Angebot hier vorlegen und beim Bund auf offene Ohren stoßen würden, würden Sie denjenigen Studierenden, die nicht so lange warten konnten, bis die AfD endlich auch mal Politik für Studierende macht, gehörig vor den Kopf stoßen, denn natürlich haben viele von ihnen, denen das Wasser bis zum Hals stand, sich längst verschulden müssen. Das haben die Zahlen ja auch deutlich dargelegt.

Allerdings – und damit steigt meine Verwunderung dann noch ein Stück weiter – legen Sie doch Konditionen fest, die noch schlechter sind als die bisher bereits verfügbaren Angebote. Ein wesentliches Kriterium stellt bekanntlich der Zinssatz dar. Da sagen Sie, dieser solle der durchschnittlichen Inflationsrate entsprechen. Da Sie das nicht genauer definieren, habe ich mir mal die letzten drei Jahre angeschaut: 2017 1,5 Prozent, in 2018 1,8 Prozent und vergangenes Jahr 1,4 Prozent. Die KfW, die ansonsten mit einem Zinssatz von über 4 Prozent jenseits von Gut und Böse liegt, hatte diesen coronabedingt jedoch auf 0 Prozent abgesenkt.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Und auch das Bundesverwaltungsamt als zweitgrößter Vermittler von Bildungskrediten – immerhin rund 10.000 im letzten Jahr – bietet einen Zinssatz von 0,52.

Diesen zwei Beispielen ließen sich noch weitere Kreditgeber im Bildungsbereich – oft Stiftungen oder auch vereinzelt Studierendenwerke selbst – hinzufügen. Aber allein die Konditionen der beiden größten Anbieter verdeutlichen, dass Ihr Vorschlag überhaupt keinen Zugewinn darstellen würde. Ganz offenbar machen Sie, meine Herren von der AfD, nicht nur schlechte Politik, sondern wären im Zweifelsfall auch ganz unseriöse Kreditmakler. Ihren Antrag werden wir daher ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Koplin!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Peters.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ja, die Ministerin hat es schon gesagt, in der vergangenen Septemberlandtagssitzung haben wir landeshochschulrechtlich die individuelle Regelstudienzeit für Studierende eingeführt und damit die Förderungshöchstdauer nach dem BAföG um ein Semester verlängert und haben auch für das Wintersemester die Optionen entsprechend gezogen. Darauf will und muss ich nicht noch mal eingehen, meine Damen und Herren.

Aber ich möchte mich schon natürlich Ihrem Antrag widmen und ich finde das erst mal erstaunlich, Kollege Fernandes, dass Sie hier einen Zwischenruf getätigt haben, Kredite würden ja nicht helfen. Habe ich das richtig verstanden? Denn Sie beantragen nichts anderes als einen Studienkredit.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

Also Sie haben sich nicht mal mit Ihrem eigenen Antrag auseinandergesetzt.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Das ist also wirklich, das ist schon mehr als dünn, was wir hier heute erleben.

(Andreas Butzki, SPD: Das ist helle! – Peter Ritter, DIE LINKE: Man soll nicht so viel erwarten.)

Also ich finde auch den Zeitpunkt,

(Thomas Krüger, SPD: AfD. – Peter Ritter, DIE LINKE: Man soll nicht so viel erwarten.)

den Sie für Ihren Antrag gewählt haben, doch sehr interessant. Sie haben uns ja vorgeworfen in dieser Septembersitzung,

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist das Fachkräftepotenzial in der AfD.)

wir würden viel zu spät diese Regelung treffen, um den Studierenden zu helfen. Warum haben Sie dann nicht wenigstens in der Septemberbefassung im Ausschuss schon mit diesem Antrag aufgewartet, wenn Sie hier mal ein politisches Achtungszeichen setzen wollen? Also für mich sind das nichts anderes hier als politische Spielchen, aber das ist dem Thema und der Hilfe für die Studierenden einfach nicht angemessen und insofern lehnen wir diese politischen Spielchen auch ab.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Dagmar Kaselitz, SPD)

Sie unterstellen mit diesem Antrag auch, dass der Bund nichts machen würde, und da will ich schon noch mal drauf eingehen, dass der BAföG-Bezug an persönliche Voraussetzungen geknüpft ist. Und ich habe von Ihnen bisher nicht verstanden, dass Sie dieses einkommensunabhängige Leistungsrecht in irgendeiner Weise infrage

stellen. Sie haben auch erwähnt, dass es endlich einen Studienkredit geben müsste für diejenigen, die sozusagen nicht vom BAföG profitieren können. Und, meine Damen und Herren, das gibt es doch schon längst. Das gibt es schon längst!

Und der KfW-Studienkredit ist angesprochen worden. Seit 2006 gibt es ja dieses Instrument, und im Moment erleben wir, dass es einen zinslosen KfW-Studienkredit gibt.

(Zuruf von Jörg Kröger, AfD)

Der wird auch stark in Anspruch genommen, und darauf ist der Kollege Koplin hier auch schon eingegangen. Und der ermöglicht ja, wie Sie wissen, eine Finanzierung von Studium und Promotion in Höhe von bis zu 650 Euro, und die Zinsfreiheit ist bis Ende März 2021 gewährt.