Das Argument der enormen Kosten, die durch diese Regelung entstehen würden, was Herr Reinhardt auch im Bildungsausschuss zur Ablehnung unseres Vorschlages anführte, möchte ich heute nochmals entkräften, und auch da komme ich wieder zur Hoffnung, dass sich SPD und CDU hier von unseren Argumenten überzeugen lassen: Die Busse fahren sowieso und es ist theoretisch egal, ob im Bus 12, 17, 24 oder 48 Kinder sitzen und zur Schule gefahren werden. Es entstünden nur dann Mehrkosten, wenn die Verkehrsunternehmen keine sogenannten Bruttoverträge hätten. Die haben sie aber. Alle Verkehrsunternehmen haben diese Verträge, bei denen sämtliche Aufwendungen und alle Erträge aufgelistet sind. Alles, was nicht gedeckt ist, zahlt der Kreis. Das heißt, dass sich beim Wegfall der Kilometerregelung zwar die Kosten der Schülerbeförderung zum Beispiel um 100.000 Euro erhöhen, aber gleichzeitig reduziert sich der Verlustausgleich um eben diese 100.000 Euro. Dem Aufgabenträger der Schülerbeförderung entstünden also 100.000 Euro Mehraufwendungen und der Aufgabenträger des ÖPNV hätte 100.000 Euro weniger Verlustausfall. Da der Kreis der Aufgabenträger des ÖPNV ist und derselbe Kreis auch der Aufgabenträger der Schülerbeförderung ist, ist es nichts weiter als linke Tasche, rechte Tasche. Ein Mehraufwand könnte nur dann entstehen, wenn die Eltern, die jetzt die Monatskarten bezahlen, diese dann nicht mehr bezahlen müssten. Nach Auskunft der Verkehrsbetriebe hielten sich diese Mehrkosten dann aber in einem sehr geringen Umfang.
Geben Sie allen Kindern die gleiche Chance, sicher und weitestgehend unbeschwert die Schule zu erreichen! Entscheiden Sie nicht weiter, was wann gefährlich ist, sondern entscheiden Sie gemeinsam mit uns für einen sicheren Schulweg für alle Kinder und für alle Jugendlichen!
Sehr geehrte Damen und Herren, was Sie nun aber gar nicht mehr überlegen müssen, ist die Rücknahme Ihrer Entschließung. Sie fordern den Landkreis VorpommernRügen auf, das Schulgesetz einzuhalten. Da muss ich einfach mal sagen, das ist Murks, das ist sogar ganz großer Murks. Es bedarf Ihres Antrages nicht, denn er ist einfach nicht richtig.
Der Gesetzgeber muss handeln. Aber anstatt das zu tun, fordert genau dieser Gesetzgeber jemand anderen auf, das zu tun, was er tun müsste. Das wäre so, als würde der Polizist den Staatsanwalt bitten, eine Verkehrskontrolle zu machen. Seine ureigene Pflicht kann man niemand anderem in die Schuhe schieben. Erstens gibt es das Schulgesetz, das unmissverständlich regelt, zweitens kommen alle anderen Landkreise ihrer Pflicht nach, nur einer nicht. Da läuft eindeutig was falsch.
Drittens gibt es Urteile, die besagen, dass der Landkreis rechtswidrig handelt, und dennoch wollen Sie mit Ihrer Entschließung erreichen, dass der Landkreis bitte, bitte, bitte endlich rechtskonform handelt.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Da kann sich doch der Vorpommern-Beauftragte mal drum kümmern. Der kann doch mal hinfahren.)
Das Land muss hier schleunigst in die Puschen kommen und dafür sorgen, dass geltendes Recht umgesetzt wird.
Nehmen Sie bitte diese Entschließung zurück! Nehmen Sie Ihr eigenes Schulgesetz ernst! Handeln Sie und betteln Sie nicht den Landkreis Vorpommern-Rügen an, endlich gültiges Recht umzusetzen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestern hat an diesem Ort „Jugend debattiert“ stattgefunden, eine tolle Debatte, und vor allen Dingen, was ich auch gelernt habe: Es ist sinnvoll, auf die Argumente der anderen einzugehen. Das würde ich jetzt gerne auch machen, weil gerade zwei Kandidaten mir doch etwas Stoff geliefert haben, um heute ein paar Sätze zu Ihnen zu sagen.
Ich würde gern beginnen mit Herrn Dr. Jess. Herr Dr. Jess, Sie werfen uns „Flickschusterei“ vor. Ich finde, Sie haben sich da extrem in der Begrifflichkeit vergriffen, und weise das auch ausdrücklich zurück, denn mit der kleinen Schulgesetznovelle machen wir eins, und das betone ich: Wir beseitigen Unrecht. Denn nunmehr werden alle Eltern, Schülerinnen und Schüler gleichgestellt, egal ob sie in einem Landkreis leben oder in einer kreisfreien Stadt. Es muss doch unser Ziel sein, Gleiches gleich zu behandeln, gleiche Situationen gleich zu behandeln.
Denn egal, ob jemand nun in Rostock, Schwerin oder in einem Landkreis wohnt, muss er doch einen Anspruch darauf haben, dass er gleichbehandelt wird. Insofern kann ich „Flickschusterei“ an dieser Stelle überhaupt nicht verstehen und weise das auch entschieden zurück.
Der zweite Punkt betraf sehr ausführlich bei Ihnen die Direktwahl des Schülersprechers. Sie zeichnen hier ein Schreckgespenst auf, was völlig überzogen ist. Frau Oldenburg hat dazu schon einiges gesagt,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, die ist gut, die Frau, ne?! – Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)
denn das, was wir hier machen, ist, wir räumen die Möglichkeit einer Direktwahl ein. Die Möglichkeit einer Direktwahl ist direkte Demokratie.
Wer von uns hier im Raum ist denn gegen direkte Demokratie? Gerade die Debatte gestern hier an diesem Ort hat mir gezeigt, wie gut unsere Schülerinnen und Schüler debattieren, wie sie entscheiden, wie sie abwägen. Das sollte uns doch Mut machen, dieser Direktwahl eine Chance zu geben. Ich wiederhole es noch mal: Es ist eine Kannvorschrift. So weit zu Herrn Dr. Jess.
Frau Oldenburg, Sie haben gesagt „durchgefallen“. Ich würde dieser kleinen Schulgesetznovelle lieber das Prädikat geben – und dazu stehe ich auch – „notwendig und sinnvoll“. Ich kann nicht nachvollziehen, dass Sie hier den Vorsitzenden des Landesschülerrates zitieren, weil ich fand die Ausführungen sehr bedenklich, die er gemacht hat.
Er hat in der Anhörung Folgendes gesagt: Er spricht seinen eigenen Mitschülerinnen und Mitschülern das Vermögen ab, in einer Direktwahl, in einer Urwahl zu wählen. Ich finde das aus dem Mund eines Schülersprechers schon erstaunlich.
(Andreas Butzki, SPD: Das war im Vorstand sehr umstritten bei dieser Veranstaltung. – Susann Wippermann, SPD: Das war ganz schön abgehoben.)
Das Bild, was ich tatsächlich von den Schülerinnen und Schülern habe, ist ein anderes. Sie haben sehr wohl das Vermögen, so eine Entscheidung zu treffen. Ich stimme Ihnen aber zu, dass die Einschränkung, die Sie eingebracht haben, sinnvoll ist. Insofern möchte ich noch mal ganz deutlich sagen, dass ich dazu stehe, dass wir diese Möglichkeit der direkten Demokratie auch wirklich ermöglichen.
(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Also schwierig ist das schon, Frau Hesse. – Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE)
dann muss man doch mal ganz deutlich sagen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Rostock und Schwerin schlichtweg ein Recht und einen Anspruch darauf haben, gleichbehandelt zu werden,
Ich finde die Debatte extrem schwierig an dieser Stelle. Das ist der erste Schritt, den wir gehen, um eine Ungleichbehandlung zu beseitigen, und das muss doch unser aller Interesse sein.
Die Diskussion über zwei oder vier Kilometer, die zumutbar sind oder nicht zumutbar, kann man ja führen,