Protocol of the Session on April 5, 2017

Wenn Sie sich mit Kommunalabgaben befassen, dann ist Ihnen sicherlich der Name Hans-Joachim Driehaus geläufig, er war Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht. Er sagt zum Beispiel, dass davon auszugehen ist, dass Gemeindeordnungen grundsätzlich zwingend vorgeben, dass die Gemeinden von denjenigen, die durch eine kommunale Leistung begünstigt werden, dafür ein spezielles Entgelt zu verlangen haben. Das Gemeindehaushaltsrecht begründet über die sich aus dem Wortlaut der beitragsrechtlichen Vorschriften ergebenden Regeln hinaus eine Pflicht zur Beitragserhebung. Ich denke mal, das alles spricht für sich.

Und wenn Sie, wie schon gesagt, behaupten, dass es nicht unbedingt einen Vorteil oder eine Verbesserung darstellen würde, wenn hier Straßen ausgebaut würden, oder, mal anders ausgedrückt, dass es keinen Vorteil oder keine Verbesserung darstellt, dass Mann oder Frau trockenen Fußes oder ohne durch Schlaglöcher durchgeschüttelt zu werden auf ihr Grundstück gelangen, oder dass es keine Verbesserung darstellt, in einem Wohngebiet mit intakter Straße, Bürgersteig, eingelassener Bushaltestelle und Beleuchtung zu wohnen anstatt an einem Schotterweg, über den sie mit einem Rollstuhl nur fahren können bei akuter ständiger Sturzgefahr, also das hat dann schon einiges mit Verdrängung zu tun.

Wenn man jetzt mal einen Blick auf die Straßenausbausatzungen oder auf Straßenausbaubeitragssatzungen – das wird auch unterschiedlich bezeichnet – wirft, dann kann man sehr gut zu dem Schluss kommen, dass die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, die Gemeindevertreter in Mecklenburg-Vorpommern, ihre Aufgaben in der Regel sehr verantwortungsbewusst wahrnehmen. Alle Satzungen differenzieren nach unterschiedlichen Straßentypen. Auch das steht in Ihrem Gesetzentwurf als Behauptung anders. Hier steht: „Deutlich problematischer ist dies bei Straßen, die hauptsächlich von der Öffentlichkeit genutzt werden. Der Großteil der Abnutzung von Wegen, Straßen oder Plätzen erfolgt hier durch den hohen Durchgangsverkehr und nicht durch die Eigentümer. In diesem Fall stellt sich die Frage danach, ob und in welchem Verhältnis Nutzung und Straßenausbaubeiträge stehen sollten.“

Na, selbstverständlich stellt sich diese Frage! Deswegen wird auch in jeder Satzung differenziert nach verschiedenen Straßentypen. Es wird auch vollkommen unterschiedlich festgelegt, zum Beispiel, welche Anteile sollen Anlieger an Anliegerstraßen bezahlen. Allein in meinem Amtsbereich variiert das von 51 bis 75 Prozent. Und die Spanne geht auch noch viel weiter. Wenn man sich nämlich die unterschiedlichen Fahrbahntypen, die unterschiedlichen Straßentypen anschaut, ist das bei mir in der Gemeinde zum Beispiel so geregelt, dass bei einer reinen Anliegerstraße 51 Prozent anteilig umgelegt werden können, in einer Innerortsstraße sind es nur noch 20 Prozent und bei einer Hauptverkehrsstraße nur noch 10 Prozent. Und so finden Sie wahrscheinlich in fast jeder Satzung der Gemeinden dieses Landes sehr differenzierte Betrachtungsweisen. In Schwerin ist es übrigens so, dass hier Anlieger 75 Prozent bezahlen sollen.

Um mal auf den Sachverhalt hier in Schwerin und das Anliegen der Bürgerinitiative zu kommen, was hier den Bereich Großer Moor angeht: Also das nehme ich jetzt hervor, weil wir da alle heute noch mal ein Schreiben von dieser Interessengemeinschaft erhalten haben. Ich glaube, Ihr Problem ist ein ganz anderes, und zwar ist Ihr Problem ein Problem, mit dem sich zum Beispiel auch schon das Oberverwaltungsgericht in Sachsen herumgeschlagen hat. Da ging es nämlich um die Einordnung der Straße: Handelt es sich um eine Anliegerstraße oder handelt es sich hier um eine Durchgangsstraße? Und das ist ja ein wesentlicher Unterschied, auch was letztendlich die Belastung angeht. Würde die Straße als Durchgangsstraße eingestuft werden – aber das ist wahrscheinlich juristisch zu prüfen, ist das so eine Straße oder so eine Straße, wenn Sie da Ihre Zweifel haben –, dann würde man nämlich nicht von 75 Prozent, sondern von 20 Prozent sprechen, und das ist ja nun mal ein ganz wesentlicher Unterschied.

Also Ihr Problem wird mit der Annahme oder mit der Überweisung, wie auch immer, des Gesetzentwurfs der AfD in keiner Weise gelöst. Selbst in Bundesländern wie zum Beispiel Sachsen ist das im Kommunalabgabengesetz eine Kannregelung. Aber nichtsdestotrotz ist es üblich in den Städten und Gemeinden, dass gleichwohl eine Straßenausbausatzung erlassen wird und die Bürgerinnen und Bürger ebenfalls an diesen Kosten beteiligt werden. Und es ist ja auch kein Wunder, wenn bereits das Bundesverfassungsgericht diese Auffassung vertritt, dass das hier eine Pflicht ist und nicht ein bloßes Ermessen und die Kosten sonst wie aufgebracht werden können.

Von daher werden wir Ihren Gesetzentwurf nicht überweisen, wir werden ihn ablehnen, weil er nämlich kein bisschen zielführend ist, sondern reine Augenwischerei. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Marc Reinhardt, CDU)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Das Wort erhält die Abgeordnete Jeannine Rösler von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE wird für eine

Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfes stimmen. Und vor dem Hintergrund, dass die letzten grundlegenden Änderungen an unserem Kommunalabgabengesetz von diesem Landtag im Jahr 2005 einstimmig beschlossen worden sind, möchte ich auch die Koalitionsfraktionen hier zu einer Überweisung ermuntern, um im Weiteren inhaltlich diskutieren zu können.

Spätestens seit dem Jahr 2007 wurde das KAG in diesem Landtag strittig diskutiert. Hintergrund war die Beitragserhebungspflicht bei der Wasserversorgung und Abwasserversorgung, insbesondere die Problematik der Altanschließer. Die Fraktion DIE LINKE wollte bereits 2007 mit dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, Drucksache 5/812, die Beitragserhebungspflicht durch eine Kannregelung ersetzen.

Meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, wir sollten diesbezüglich alle aus der Geschichte lernen und sie nicht unreflektiert wiederholen. Lassen Sie mich diesen kleinen Rückblick abschließen mit einem Zitat des ehemaligen SPD-Kollegen Heinz Müller. Ich zitiere aus einer Debatte vom 4. Juni 2008, Zitat: „Lieber Kollege Ritter“,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja.)

„ein Kompliment muss ich Ihnen machen:“

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Nur eins.)

„Auf die Fraktion DIE LINKE ist Verlass. Sie hatten uns einmal angekündigt, dass es keine Landtagssitzung mehr geben wird ohne einen Antrag zum Kommunalabgabengesetz. Sie halten Ihre Zusage und beglücken uns in jeder Sitzung mit einem neuen Antrag zu diesem Thema.“ Zitatende.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, das war jetzt keine versteckte Drohung, sondern vielmehr die Bitte, meiner Fraktion mit der Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfes viel Arbeit zu ersparen.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE)

An dieser Stelle drei zusammenfassende Anmerkungen:

Erstens, die Interessenproblematik. Es ist nicht die Kommunalverfassung, es ist nicht das Kommunalprüfungsgesetz, nein, es ist das Kommunalabgabengesetz, das die Bürgerinnen und Bürger kommunalpolitisch umtreibt und aktiviert, ohne dass sie dieses Gesetz im Einzelnen kennen müssen. Allein deshalb schon ist hier in besonderem Maße landespolitische Sensibilität gefragt. Hier gilt es nicht, auf Stimmenfang zu gehen. Für parteipolitischen Krawall ist das KAG völlig ungeeignet,

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr richtig.)

denn Grundstückseigentümer gibt es quer durch alle Parteien. Hier gilt es, Interessen auszugleichen, hier gilt es, Kompromisse zu formulieren, und hier gilt es, einmal gefundene Lösungen kritisch und selbstkritisch auf ihre Zukunftsfähigkeit zu hinterfragen. Dabei reicht es dann sicherlich nicht, allein den Verband Deutscher Grundstücksnutzer zu hören, der selbstverständlich interessen

geleitet Beiträge durch Steuern ersetzen möchte. Und dabei greift mir auch der Städte- und Gemeindetag etwas zu kurz, wenn er im Interesse unserer Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker an der, wie er meint, bewährten Praxis festhalten möchte. Wenn wir hier meinten, angesichts möglicher neuer Regelungskonflikte die Büchse gar nicht erst zu öffnen, dann wären wir hier fehl am Platze.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Zweitens, meine Damen und Herren, sollten wir insgesamt wohl nicht von einer Lex Schwerin ausgehen. Es geht nicht allein um Schwerin. Im Jahr 2016 erreichten den Bürgerbeauftragten unseres Landes Beschwerden im Zusammenhang mit Straßenausbaubeiträgen zum Beispiel aus Ludwigslust, aus Uelitz, Bützow, Wilhelmsburg, Gägelow, Neustadt-Glewe, Ferdinandshof, Basedow oder Greifswald.

Zu klären wäre in den Betrachtungen auch die Frage, ob die Probleme aus der gesetzlichen Regelung resultieren oder aber aus den örtlichen Satzungen. Schwerin hat sich eng orientiert an einer Mustersatzung des Städte- und Gemeindetages. Warum treten jetzt massiv Probleme in Schwerin auf, obwohl auf Landesebene Schwerin oft als Vorbild genannt wird? 1,2 Millionen Euro nimmt Schwerin pro Jahr an Straßenausbaubeiträgen ein. Im Privatbereich ist das sicherlich ein hübsches Sümmchen. Dennoch sollten wir in den Beratungen des Gesetzentwurfes die Frage nach dem Verhältnis von Aufwand und Nutzen nicht ausklammern.

(Marc Reinhardt, CDU: Dann können wir ja auch die Parkplätze alle kostenlos machen.)

Und drittens, meine Damen und Herren: Welche Alternativen sind denkbar, welche sinnvoll? Wir könnten den kommunalen Straßenausbau komplett aus dem gemeindlichen Haushalt begleichen, müssten aber gleichzeitig festlegen, welche Projekte dafür gestrichen werden beziehungsweise wie dies zu finanzieren ist. Dazu hat die AfD hier nichts gesagt. Wir könnten die Grundsteuer anheben oder aber zu wiederkehrenden, allerdings geringen Jahresbeiträgen übergehen. Der Gesetzentwurf will mit seiner Kannregelung die Beitragserhebung in die Hand des kommunalen Satzungsgebers legen.

Meine Damen und Herren, angesichts der kommunalen Haushaltslage und haushaltrechtlicher Vorschriften sehe ich den so gewonnenen Spielraum nicht allein optimistisch. In Niedersachsen etwa erheben ohne Rechtspflicht rund 80 Prozent der Kommunen dennoch Straßenausbaubeiträge. Wie die Position der Landesregierung im Einzelnen aussieht, werden wir hoffentlich morgen mit der Antwort auf die Kleine Anfrage meines Kollegen Ritter erfahren.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Na, warten wir es mal ab!)

Mit der Überweisung ermöglichen wir eine Sachdiskussion dieser Beitragsproblematik. Mit einer Nichtüberweisung würde zwar der Straßenausbau nicht zum Erliegen kommen, aber wir würden uns um die landespolitische Verantwortung drücken. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und DIE LINKE)

Danke, Frau Abgeordnete.

Das Wort erhält der Abgeordnete Franz-Robert Liskow für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Entstehung dieses Antrages brauche ich, denke ich, nicht mehr viele Worte zu verlieren, da wurde alles gesagt von den Vorrednern. Vielleicht nur so viel: Die AfD scheint dem Schweriner Oberbürgermeister nicht so wirklich zu trauen, Beschlüsse der Stadtvertretung umzusetzen, aber das ist dann so.

Ich will Ihnen gleich sagen, dass meine Fraktion Gesprächen über das KAG grundsätzlich nicht ablehnend gegenübersteht. Natürlich kann man darüber nachdenken und den Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ein eigenes Entscheidungsrecht überlassen. Die Frage ist natürlich: Ist es dann auch wirklich besser? Eine Ermessensregelung kann viel mehr Ungerechtigkeiten schaffen, als es die derzeitige Situation mit sich bringt. Mit einer Kannregelung entscheidet jede Kommune für sich. Soll bei jedem Straßenbauprojekt die Gemeindevertretung entscheiden müssen, ob sie nun Ausbaubeiträge verlangen will oder nicht, dann müsste gleichzeitig jedes Mal über die Bemessungsgrundlage gesprochen werden. Ich glaube, dass praktisch bei einer Kannregelung vielmehr ein Grundsatzbeschluss der Gemeinde die Folge wäre. Entweder sie erhebt grundsätzlich Straßenausbaubeiträge und man wird gleichzeitig eine Satzung erlassen müssen, die das regelt – das wäre dann allerdings keine Veränderung zur jetzigen Situation –, oder sie will grundsätzlich keine Straßenausbaubeiträge erheben. Das führt dann aber zu völlig unterschiedlichen Situationen bei uns im Land. In einer reichen Gemeinde werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben, im Nachbarort, der nicht so viel Geld hat, wäre es schon der Fall. Dann entscheidet also der Wohnort, ob man Bürger der zweiten Klasse ist und Ausbaubeiträge zahlen muss oder eben nicht.

Für Schwerin würde das, glaube ich, aber auch nicht helfen, weil die finanziellen Spielräume, die die Stadt Schwerin hat, eher eingeschränkt sind. Ich weiß auch nicht, ob dies insgesamt zu einer gerechteren Situation bei uns hier im Land führt. Die derzeitige Regelung eröffnet den Kommunen schon jetzt einen Spielraum. Diesen sollte man auch nicht unerwähnt lassen. Es wurde schon gesagt, das KAG sieht derzeit vor, dass eine Kommune mindestens 10 Prozent selbst übernehmen muss. Die Gemeinde kann aber in ihrer Satzung auch andere Sachen übernehmen. Am Beispiel Schwerin zeigt ein Blick in die Satzung, dass es dort 25 Prozent sind, die die Gemeinde übernimmt, je nach Straßentyp sogar bis zu 80 Prozent.

Wie eine Gemeinde genau ihre Satzung ausgestaltet, ist also bereits Teil der kommunalen Selbstverwaltung. Die Diskussionen um den Straßenausbau würden sich auch bei der Ermessensregelung nicht erledigen. Die Bürger wollen ein schönes Umfeld. Kaputte Straßen mit großen Schlaglöchern sind immer wieder ein Thema, in jeder Gemeinde. Aber schöne Straßen kosten selbstverständlich Geld. Der Streit geht also nicht dahin, ob es einer sanierten Straße bedarf, sondern wer diese am Ende bezahlen wird. Und machen wir uns nichts vor, wenn nicht die Grundstückseigentümer an den Kosten beteiligt

werden, dann wird die Gemeinde einen anderen Weg finden, wie diese bezahlt werden müssen. Entweder muss im Haushalt auf der Ausgabenseite gespart werden, das heißt, andere Investitionen, beispielsweise an Grundschulen, können nicht mehr vorgenommen werden, oder am einfachsten wäre eine Finanzierung über Steuererhöhung.

Die Kollegin Tegtmeier hat es ja bereits gesagt, vermutlich würde die Grundsteuer B angefasst werden. Dies beträfe dann alle Grundstückseigentümer der gesamten Gemeinde. Und diese Steuererhöhungen wären dann selbstverständlich auch wieder auf die Mieter in den Mietnebenkosten umlegbar. Gemein ist beiden Möglichkeiten bei der Finanzierung außerhalb von Beiträgen, dass alle Einwohner der Gemeinde für alle Straßen bezahlen müssen, ob sie diese nun nutzen oder nicht.

Meine Fraktion hätte sich auch vorstellen können, über diese verschiedenen Aspekte der Vor- und Nachteile im Ausschuss zu diskutieren. Aber wir finden es sehr schwer zu erklären, dass in der Vergangenheit der Grundstückseigentümer für seine anliegende Straße bezahlen musste und er nun bei einer Gesetzesänderung möglicherweise noch mal und diesmal indirekt für alle Gemeindestraßen aufkommen soll. So, wie ich die Situation einschätze, gibt es bei dieser Thematik kein Schwarz oder Weiß, kein Richtig oder Falsch, dennoch wird auch meine Fraktion den Gesetzentwurf ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Danke, Herr Abgeordneter.

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Lerche für die Fraktion der AfD.

Werte Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Bürger im Lande Mecklenburg-Vorpommern!

(Andreas Butzki, SPD: Und Europas.)

In den letzten Monaten wird in der Politik mit einem Wort um sich geworfen:

(Egbert Liskow, CDU: Mit welchem?)