Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Wahl der 2. Vizepräsidentin/des 2. Vizepräsidenten des Landtages. Hierzu liegen Ihnen Wahlvorschläge der Fraktion DIE LINKE sowie der Fraktion der AfD vor.
Die Fraktion DIE LINKE schlägt auf Drucksache 7/8 vor, die Abgeordnete Dr. Mignon Schwenke zur zweiten Vizepräsidentin des Landtages zu wählen. Die Fraktion der AfD schlägt auf Drucksache 7/9 vor, den Abgeordneten Professor Dr. Ralph Weber zum zweiten Vizepräsidenten des Landtages zu wählen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Arti- kel 32 Absatz 4 unserer Landesverfassung in Verbindung mit Paragraf 2 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung sind die Wahlen geheim abzuhalten. Nach Artikel 32 Absatz 1 unserer Landesverfassung in Verbindung mit Paragraf 90 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung beschließt der Landtag mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Wir kommen zur Wahl der zweiten Vizepräsidentin beziehungsweise des zweiten Vizepräsidenten des Landtages.
Den für die Wahl der zweiten Vizepräsidentin beziehungsweise des zweiten Vizepräsidenten allein gültigen blauen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von den vorläufigen Schriftführern vor Betreten der Wahlkabine am Tisch zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Wahl der zweiten Vizepräsidentin beziehungsweise des zweiten Vizepräsidenten nur eine Stimme haben, die Sie nur einem der beiden Kandidaten geben können. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich ebenfalls zu meiner Rechten befindet, geben, bitte ich Sie, dem vorläufigen Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.
Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die vorläufigen Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.
Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl des zweiten Vizepräsidenten/der zweiten Vizepräsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern. Ich bitte nun, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.
Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollten, ihre Stimme abgegeben? – Das ist der Fall. Ich schließe die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für etwa zehn Minuten für die Auszählung der Stimmen.
Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der zweiten Vizepräsidentin beziehungsweise des zweiten Vizepräsidenten des Landtages MecklenburgVorpommern bekannt. Es wurden 71 Stimmen abgegeben, davon waren 63 gültig. Davon entfielen auf die Abgeordnete Dr. Mignon Schwenke 43 Stimmen und auf den Abgeordneten Professor Dr. Ralph Weber 20 Stimmen. Ich stelle fest, dass die Abgeordnete Frau Dr. Mignon Schwenke die nach Artikel 32 Absatz 1 der Landesverfassung erforderliche Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, AfD, CDU und DIE LINKE – Berechnungsverfahren für die Dauer der siebenten Wahlperiode, auf Drucksache 7/3.
Antrag der Fraktionen der SPD, AfD, CDU und DIE LINKE Berechnungsverfahren für die Dauer der siebenten Wahlperiode – Drucksache 7/3 –
Es ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, AfD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 7/3. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktionen von SPD, AfD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 7/3 einstimmig angenommen.
Nach Artikel 29 Absatz 1 unserer Landesverfassung in Verbindung mit Paragraf 2 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung sind vom Landtag 16 Schriftführer zu wählen.
Meine Damen und Herren, gemäß Paragraf 2 Absatz 4 der soeben beschlossenen Geschäftsordnung des Landtages kann die Wahl der Schriftführer des Landtages offen durch Handaufheben erfolgen, wenn kein Mitglied des Landtages widerspricht. Auf Drucksache 7/5(neu) liegt Ihnen ein gemeinsamer Wahlvorschlag vor. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Wahl der Schriftführer in offener Abstimmung durchzuführen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und wir werden so verfahren.
Seitens der Fraktionen sind folgende Kandidaten zur Wahl zum Schriftführer vorgeschlagen: die Abgeordnete Elisabeth Aßmann, Fraktion der SPD, der Abgeordnete Philipp da Cunha, Fraktion der SPD, der Abgeordnete Patrick Dahlemann, Fraktion der SPD, die Abgeordnete Nadine Julitz, Fraktion der SPD, der Abgeordnete Thomas Schwarz, Fraktion der SPD, der Abgeordnete Dirk Stamer, Fraktion der SPD, der Abgeordnete Holger Arppe, Fraktion der AfD, der Abgeordnete Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD, der Abgeordnete Dirk Lerche, Fraktion der AfD, der Abgeordnete Stephan J. Reuken, Fraktion der AfD, die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden, Fraktion der CDU, der Abgeordnete Sebastian Ehlers, Fraktion der CDU, die Abgeordnete Maika Friemann-Jennert, Fraktion der CDU, und der Abgeordnete Franz-Robert Liskow, Fraktion der CDU, der Abgeordnete Karsten Kolbe, Fraktion DIE LINKE, der Abgeordnete Dr. Wolfgang Weiß, Fraktion DIE LINKE.
Ich lasse jetzt über den Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, AfD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 7/5(neu) abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Wahlvorschlag der Fraktionen von SPD, AfD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 7/5(neu) einstimmig angenommen.
Ich übermittle allen Gewählten die Glückwünsche des Hauses und wünsche uns eine gute Zusammenarbeit. Damit sind wir nun mit einem kompletten Sitzungspräsidium handlungsfähig.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, AfD, CDU und DIE LINKE – Einsetzung eines vorläufigen Ausschusses, auf Drucksache 7/4.
Antrag der Fraktionen der SPD, AfD, CDU und DIE LINKE Einsetzung eines vorläufigen Ausschusses – Drucksache 7/4 –
Gemäß Paragraf 9 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung kann der Landtag einen vorläufigen Ausschuss einsetzen.
Es ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, AfD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 7/4. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Nicht der Fall. Damit ist der An- trag der Fraktionen der SPD, AfD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 7/4 einstimmig angenommen und der vorläufige Ausschuss gemäß Paragraf 9 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung eingesetzt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/6.
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern (Abgeordnetengesetz) – 15. ÄndG AbgG M-V – (Erste Lesung) – Drucksache 7/6 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden hier über das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern oder, wie wir kurz sagen, das Abgeordnetengesetz. Das Abgeordnetengesetz und die Geschäftsordnung sind traditionell immer die ersten Regularien, über die der Landtag von Mecklenburg-Vor- pommern entscheidet. Hintergrund ist, dass die Geschäftsordnung und das dann novellierte Abgeordnetengesetz jeweils die Arbeitsgrundlage bilden für das, was wir hier tun, quasi uns den rechtlichen und organisatorischen Rahmen geben. Gut ist, dass die Fraktionen von SPD, CDU und LINKE diesen Gesetzentwurf gemeinsam einbringen, die AfD hat im Ältestenrat erklärt, dass sie noch Zeit benötigt, um die vorgeschlagenen Änderungen bewerten zu können. Das ist für mich nachvollziehbar, das ist ja auch eine Fraktion, die neu im Parlament ist.
Meine Damen und Herren, wir passen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Reihe von Regeln an. So stellen wir beispielsweise klar, dass die Teilnetzkarte der Abgeordneten nicht nur für das Netz der Deutschen Bahn gilt, sondern auch für die Privatbahnen, eine Praxis, die
Wir passen das Gesetz auch sprachlich beziehungsweise in der Zuordnung an, dafür noch ein Beispiel: So hieß es früher „Landeswahlgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern“, heute reden wir vom „Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern“, also hier auch und wie an anderen Stellen noch eine Anpassung.
In der letzten Legislaturperiode haben wir das Tagegeld für Abgeordnete gestrichen. Das führte dazu, dass beispielsweise die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Abgeordneten bei Auslandsreisen begleiteten, Tagegeld bekommen haben, Abgeordnete nicht. Im Grundsatz bleiben wir bei der Abschaffung des Tagegeldes, schlagen Ihnen aber vor, in diesem einen Punkt das Tagegeld wieder einzurichten als Gleichbehandlung mit den Mitarbeitern.