Herr Abgeordneter, der Vorgang ist durch die KPI der Staatsanwaltschaft in Neubrandenburg zugegangen, in deren Entscheidungshoheit das jetzt liegt. Deswegen kann ich dazu keine weiteren Ausführungen machen.
9. In welchem Ausmaß beabsichtigt die Landesregierung, sogenannte Integrationslotsen zu finanzieren?
Ende letzten Jahres erklärte sich der Bund bereit, Länder und Kommunen in den Jahren 2015 und 2016 jeweils in Höhe von 500 Millionen Euro zu entlasten. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sind zum Ausgleich von Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung sowie Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern bestimmt.
Mecklenburg-Vorpommern erhält von diesen Mitteln im Jahr 2015 und im Jahr 2016 jeweils 4,8 Millionen Euro. Auf Grundlage der auf dem Spitzentreffen zwischen dem Land und der kommunalen Ebene am 16. Februar getroffenen Vereinbarung hat der FAG-Beirat entschieden, dass von den 4,8 Millionen Euro 800.000 Euro zu gleichen Teilen an die Landkreise und die kreisfreien Städte verteilt werden, um diese zur Finanzierung mindestens eines Integrationslotsen pro Kreis beziehungsweise kreisfreier Stadt einsetzen zu können. Die restliche Summe von 4 Millionen Euro wird belastungsorientiert zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeteilt, und zwar für das Jahr 2015 anhand der vom Land zugewiesenen Asylbewerber im Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015 und für das Jahr 2016 anhand der vom Land zugewiesenen Asylbewerber im Zeitraum vom Juli 2015 bis Juni, also Ende Juni 2016. Die Auszahlung der Mittel soll jeweils jetzt im Juli erfolgen.
Eine Zusatzfrage: Die Kreise und kreisfreien Städte können also selbst entscheiden, wie viel sie von den zugewiesenen Mitteln für Integrationslotsen ausgeben wollen?
Das ist korrekt. Sie können mindestens einen Integrationslotsen einstellen oder darüber finanzieren, korrekter gesagt.
Guten Morgen, Herr Caffier! Diese 4,8 Millionen, Frage dazu: Inwieweit ist geplant vonseiten des Landes, hier auch zu berücksichtigen, dass bis zu 28 unterschiedliche Sprachen gesprochen werden zurzeit hier im Land …
Herr Abgeordneter Pastörs, Sie haben die Möglichkeit, eine Zusatzfrage zu stellen, die nicht unterteilt werden darf.
Inwieweit ist es organisatorisch sichergestellt, dass auch möglichst breit und zu welchen Kosten diese Integration auf sprachlicher Ebene gewährleistet ist?
Herr Kollege Abgeordneter, es ist korrekt, dass das Land den Kommunen die Aufwendungen für die Asylbewerberunterbringung und -versorgung in Gänze, also zu 100 Prozent finanziert. Die zusätzlichen Mittel, über die wir reden, die in der Aufteilung, wie hier gerade vorgetragen, vereinbart worden sind, dienen auch den Kommunen, um hier Möglichkeiten zusätzlicher Sprachausbildung, in welcher Sprache auch immer, mit anbieten zu können beziehungsweise dafür Sprachführer oder Sprachdolmetscher zu beschäftigen.
rung über Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, die während des diesjährigen Festivals „Fusion“ in Lärz registriert wurden?
Beim Musikfestival „Fusion“ 2015 führte das Polizeirevier Röbel mit Unterstützungskräften umfangreiche polizeiliche Maßnahmen durch. Hierzu haben auch umfangreiche Verkehrskontrollen gehört, die bis zum gestrigen Abend, weil die Abreise da sehr langfristig erfolgt, durchgeführt worden sind, sodass mir Ergebnisse in Gänze über die Kontrollen bisher noch nicht vorliegen.
und dort in welchen Ortsteilen sind künftig Sammelunterkünfte für Asylbewerber und/oder Asylanten mit welchen Kapazitäten vorgesehen und wann sollen diese von wem in Betrieb genommen werden?
Herr Abgeordneter Petereit, wie bereits in der 95. Plenarsitzung des Landtages und in der vorhergehenden Landtagssitzung und in der vorhergehenden Landtagssitzung aufgeführt auf die gleiche Frage, gibt es in den Kommunen des Landes angesichts der anhaltend starken Asylbewerberzugänge verschiedene Überlegungen, neue Gemeinschaftsunterkünfte zu eröffnen. Sie können ja regelmäßig in den Zeitungen nachlesen, wo Gespräche vor Ort und auch Besichtigungen stattfinden. Die künftige Nutzung potenzieller Objekte befindet sich jedoch derzeit noch in der Prüfung. Dazu gibt es generell keine neuen Entscheidungen. Derzeit gibt es keine Entscheidungen über die Eröffnung weiterer Gemeinschaftsunterkünfte, aber es haben durchaus eine Reihe von Lokalterminen in den letzten Wochen stattgefunden.
Eine Nachfrage: Zu welchem Ergebnis führte die Vor-Ort-Besichtigung durch Sie in der ehemaligen Artilleriekaserne Eggesin/Karpin?
Die Besichtigung der Kaserne ist nicht durch mich erfolgt, sondern durch Mitarbeiter des Landkreises als auch durch Mitarbeiter meines Hauses und des Landesamtes. Eine abschließende Bewertung dieser Liegenschaft in Gänze ist noch nicht vorgenommen worden.
Mindestens in jedem Landkreis dieses Landes und in den kreisfreien Städten und damit in den Gemeinden, die Möglichkeiten haben und Liegenschaften anbieten beziehungsweise dezentral Wohnungen zur Verfügung stellen wollen, weil es selbstverständlich ist, dass wir auch dafür Sorge tragen müssen, dass der angebotene Wohnraum beziehungsweise die Unterkünfte den Anforderungen, die an Asylbewerberleistungen gestellt werden, nachkommen.
Das kann ich jetzt nicht hundertprozentig bejahen oder verneinen, kann Ihnen das aber gern nachreichen.
Herr Abgeordneter Pastörs, ich sage Ihnen das noch mal, Sie haben das weder zu kommentieren noch zu bewerten. Beachten Sie bitte die Geschäftsordnung!
Herr Minister! Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen, ob die Artilleriekaserne in Eggesin/Karpin als Asylunterkunft geeignet ist?