Protocol of the Session on July 1, 2015

Beispiel voran und ich hoffe, dass andere Studierendenwerke von dieser Möglichkeit ebenso Gebrauch machen werden.

Ebenfalls positiv hervorheben möchte ich die Erweiterung des Nutzerkreises auf Teilzeit- sowie Fernstudierende. So können alle eingeschriebenen Studierenden einer Hochschule in den Genuss der Vorteile und Angebote, die das Studierendenwerk bietet, kommen.

Natürlich wurde nicht alles und in jedem Punkt geändert. Die originären Aufgaben, studentische Verpflegung und das studentische Wohnen, sind ebenso beibehalten worden wie die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Förderung der Studierenden, immer im Zusammenwirken mit den Hochschulen. Bewährtes bleibt also erhalten.

In den Gesprächen mit Studierenden über den Gesetzentwurf habe ich schon einige interessante Änderungswünsche von Studierenden und vor allen Dingen von unseren Hochschulgruppen gehört. Daher freue ich mich schon auf die Expertenanhörung und die Diskussion. Unserer Fraktion ist es wichtig, dass bei der Anhörung die Studierenden aller Hochschulen gleichermaßen zu Wort kommen. Wir werden daher unter anderem die Landeskonferenz der Studierenden als Sachverständige für die Anhörung im September vorschlagen. Dadurch können sich Studierendenvertreter aller Hochschulen in die Stellungnahme zum Gesetzentwurf einbringen.

Abschließend möchte ich mich noch einmal bei allen demokratischen Fraktionen für die Bereitschaft bedanken, dass wir den Sommer nutzen können, um die Anhörung im September vorzubereiten, und wir das Gesetz ausführlich im Anschluss beraten und zügig verabschieden können. Die SPD-Landtagsfraktion wird der Überweisung in die Fachausschüsse zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Saalfeld.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Alle demokratischen Fraktionen freuen sich auf die Expertenanhörung. Ich schließe mich der Freude natürlich an. Es ist aber auch ein deutliches Zeichen dafür, dass offensichtlich diese Expertenanhörung dringender denn je ist und wir möglicherweise in den Beratungen tatsächlich noch zu substanziellen Änderungen kommen sollten.

Warum sage ich das so? Ich glaube zunächst, und das will ich am Anfang deutlich feststellen, dass es einer Novelle des Studierendenwerksgesetzes oder des bisherigen Studentenwerksgesetzes dringend bedarf. Es sind bereits viele Punkte genannt worden, wo es sinnvoll ist, hier einmal zu einer neuen Fassung zu kommen. Auch ich bin der Meinung, dass man die bisherige Organstruktur schlanker, effizienter und besser gestalten kann. Die Idee eines Aufsichtsrates ist in der Tat durchaus eine Idee, die hierzu beitragen kann und die bisherigen Kompetenzrangeleien beziehungsweise die nicht klaren Abgrenzungen in Zukunft auflösen kann.

Gleichwohl ist der Geist des Gesetzes, wenn man ihn so nennen will, ein mir eher fremder, denn es geht vor allem darum, die Studentenwerke in Zukunft an die kurze Leine zu nehmen. Das finde ich sehr traurig, denn eigentlich – und das hat der Minister hier auch noch mal betont – haben die Studentenwerke in den letzten 25 Jahren eine sehr gute Entwicklung hinter sich gebracht. Natürlich gibt es auch hier oder da kritikwürdige Entwicklungen. Wir kennen alle noch den Fall mit dem Geschäftsführer in Rostock, wobei man das differenziert betrachten muss und das Bildungsministerium – jetzt nicht unter der Verantwortung von Herrn Brodkorb, sondern schon weitaus früher – da auch eine ganz unrühmliche Rolle gespielt hat. Natürlich gibt es auch schlechte Beispiele, aber insgesamt haben wir doch das Vertrauen in unsere Studierendenwerke und können dieses Vertrauen haben. Ich verstehe nicht, warum jetzt hier konkret vieles auf den Tisch des Bildungsministers gezogen werden soll. Möglicherweise gibt es da keine sachlichen Gründe, sondern einfach persönliche Gründe, weil es einfach dem Stil des Ministers entspricht, sich alles auf den Schreibtisch zu ziehen.

Wir haben vor Kurzem erfahren müssen, dass auch die Hochschulen an die kurze Leine genommen werden sollen, denn die Hochschulautonomie soll meines Erachtens beziehungsweise nach meinem Kenntnisstand extrem eingekürzt werden. Deswegen liegt es nicht fern, daraus zu schlussfolgern, dass es möglicherweise gar nicht sachliche Beweggründe sind, sondern es einfach dem Regierungsstil und dem politischen Stil des amtierenden Bildungsministers entspricht.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Oh, oh, oh!)

Das fände ich natürlich sehr schade.

(Zurufe von Heinz Müller, SPD, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss einem Punkt von Anfang an klar und deutlich widersprechen, und zwar der Darstellung des Bildungsministers, dass die Arbeitsgruppe, die eingesetzt wurde, bewiesen habe, dass es unterschiedlichste und weit auseinanderliegende Interessen innerhalb der Studierendenwerke oder innerhalb des Interessenkreises gäbe. Ich möchte noch mal erklären: Diese Arbeitsgruppe hat sich zum Schluss auf einen Gesetzentwurf geeinigt, auf einen einheitlichen,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Richtig, aber das ist nicht der, der uns vorliegt.)

und das ist nicht der, der uns vorliegt. Die Auseinandersetzungen und die inhaltlichen Differenzen liegen nicht innerhalb der Arbeitsgruppe, sondern zwischen dem Entwurf der Arbeitsgruppe einerseits und dem des Bildungsministers auf der anderen Seite.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau.)

Ich kenne auch den Zwischenstand und da haben sich viele Mitglieder der Arbeitsgruppe gefragt, warum haben sie sich eigentlich die vielen Stunden Arbeit gemacht, wenn davon kaum etwas übernommen wurde. Zum Glück ist der jetzt vorliegende Gesetzentwurf doch noch mal an bestimmten Punkten angepasst worden. Aber der erste Aufschlag war schon echt ernüchternd und hat bei vielen viel Kopfkratzen ausgelöst, ob das jetzt eigentlich der Sinn der Übung war.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist in sich aber auch an vielen Punkten widersprüchlich. Ich möchte mal auf einen Punkt hinweisen. Zum Beispiel finden Sie im Deckblatt des Gesetzes aufgeführt, was es für Alternativen gibt. Da wird dann freimütig erklärt, na ja, man kann den Aufsichtsrat als Alternative auch völlig anders strukturieren. Zum Beispiel könnte man den Kanzler als geborenes Mitglied bestimmen. Dann werden Vorurteile dieser Variante durchgesprochen und zum Schluss wird fast schon generös, gnadenvoll erklärt, dass man im Sinne der Selbstverwaltung aus Sicht des Bildungsministeriums von dieser Alternative Abstand genommen hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist nicht nur der Gnade und dem Gnadenakt des Bildungsministeriums zu verdanken, sondern auch gesetzlichen Vorschriften, denn einen Aufsichtsratsvorsitzenden können Sie nicht als geborenes Mitglied in gewisser Weise bestellen, wenn Sie den in irgendeinem Fall mal abwählen müssen, wenn er sich mal eines Vergehens verdächtig gemacht hat oder wenn er einfach vom Unternehmen beziehungsweise von der Anstalt nicht mehr getragen werden möchte. Das können Sie aber bei einem geborenen Mitglied nicht. Das heißt, es ist alles viel Lyrik und Prosa da vorne,

(Heinz Müller, SPD: Also ich glaube, im Moment sind Sie sehr lyrisch unterwegs. – Udo Pastörs, NPD: Das stört Sie, ne, Herr Müller?)

aber teilweise auch recht widersinnig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren …

Herr Müller, das qualifiziert Sie jetzt nicht so besonders, Ihre Zwischenrufe, aber jeder muss für seine Zwischenrufe selbst geradestehen.

(Heinz Müller, SPD: Danke für die Belehrung, Herr Oberlehrer.)

Ja, und weiter gehts. Geben Sie das alles zu Protokoll!

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Wir freuen uns immer über solche Zwischenrufe, wenn wir sie dann irgendwann nach Jahren wieder lesen.

(Heiterkeit bei Heinz Müller, SPD: Wer fragt nach Jahren schon nach Ihrer Rede?!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte auch noch mal auf die Kreditobergrenze,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, doch.)

auf die Kreditobergrenze eingehen, die hier eingezogen werden soll. Das finde ich paradox. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Land stellt nun gerade nicht unter Beweis, dass es sehr aktiv ist bei der Förderung von studentischem Wohnraum. Es wird im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr, sehr wenig getan.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Richtig.)

Wenn aber die Förderung durch das Land sehr gering ist,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Richtig.)

dann muss ich doch wenigstens den Studierendenwerken auf der anderen Seite im Gegenzug dazu die Freiheit geben, eigenverantwortlich entsprechenden Wohnraum zu schaffen.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Da müsste der Wirt- schaftsminister rettend in die Bresche springen.)

Jetzt aber zeigt das Land einerseits, Landesförderung gibt es nicht in solchem Umfang wie in anderen Bundesländern, aber euch die Freiheit zu geben, euch am Kapitalmarkt entsprechend Geld zu holen, das geben wir euch auch nicht. Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Koplin hat da völlig recht, wenn er sagt, diese Regelung wird sich als sogenannte Wohnraumbremse unter Beweis stellen und sich als solche erweisen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte auch noch mal auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrates eingehen. Hier wurde schon dargestellt, dass etwa 25 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder direkt vom Bildungsminister bestellt werden. Da gibt es noch nicht hochschulische Mitglieder, die auch vom Bürgermeister bestellt werden sollen. Insgesamt könnte ich mir hier tatsächlich mehr Demokratie vorstellen, dass hier mehr Personen gewählt statt bestellt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die Frage, warum nun gerade der Kanzler ein doppeltes Stimmrecht bekommt, unabhängig von seiner Funktion im Aufsichtsrat, die hatte auch Herr Koplin schon angesprochen, beantwortet sich mir erst mal logisch aus dem Gesetzestext nicht. Warum,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist ein Landesbediensteter.)

warum soll eine Person auf einmal doppeltes Stimmrecht im Zweifelsfalle bekommen, außer, wie es bisher üblich ist, der Aufsichtsratsvorsitzende?

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Da ist die große Parität wieder kaschiert.)

Aber das ist hier offensichtlich nicht der entscheidende Fakt gewesen. Sie wissen, der Kanzler ist dem Bildungsminister direkt unterstellt, nicht etwa seinem Rektor der Hochschule oder wem auch immer, sondern er ist sozusagen, so kann man sich das bildlich vorstellen, der verlängerte Arm des Ministers an den Hochschulen. Deswegen ist auch die Frage gerechtfertigt, meine sehr geehrten Damen und Herren, was denn das vorgeschlagene Verfahren, nämlich die Einstellung, Entfristung und Entlassung durch das Bildungsministerium, für den Geschäftsführer tatsächlich für eine Folge hat. Ich bin der Meinung, dass es dann so aussehen wird, dass auch der Geschäftsführer in gewisser Weise der verlängerte Arm des Bildungsministeriums sein könnte.

Gleichwohl haben die Gremien ein Vorschlagsrecht. Das will ich hier nicht verheimlichen und das wissen Sie auch alle, aber dennoch bin ich der Meinung, dann kann man auch im Sinne eines Bürokratieabbaus die Anstellungsverhältnisse vor Ort besiegeln und auflösen lassen. Sie wissen, es gibt auch ein schönes Gesetz, und zwar das Gesetz zum Bürokratieabbau aus dem Jahr 2005. Dem widersprechen Sie in gewisser Weise, weil sich das Ministerium alles auf den Tisch zieht und alles noch mal selbst entscheiden will. Schade!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, insgesamt habe ich bereits über den Geist des Gesetzes gesprochen. Gehen Sie direkt auf die Seite 2 des Gesetzentwurfes, dort steht, Zitat: „Ein wichtiges Anliegen der Neufassung ist auch die Verbesserung der Aufsicht über die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer.“ Es geht um die Aufsicht des Bildungsministeriums für die Studierendenwerke. Und das finde ich schade.

Ich will noch mal unterstreichen: Wir brauchen eine Novelle, wir brauchen eine Verschlankung, wir brauchen mehr Effektivität, aber eigentlich ist dieser gesamte Gesetzentwurf von dem Gedanken getränkt, die Aufsicht zu vergrößern. Ich sehe keine großen Anlässe dafür. Es gibt diesen einen Fall. Aber ich denke, diesen einen Fall mit dem Geschäftsführer in Rostock, den sollten wir jetzt nicht generalisieren und für viele Jahre fortschreiben, um sozusagen ein Grundmisstrauen gegenüber einer Einrichtung fortzuschreiben, obwohl wir eigentlich feststellen müssen, dass über Jahrzehnte diese Einrichtung eine ganz hervorragende Arbeit geleistet hat.

Dann möchte ich auch noch mal auf die Aufgabenbeschreibung eingehen. Herr Koplin hat es schon angesprochen. In der Tat ist sie sehr schwammig und ich habe die Befürchtung, dass in der Bewirtschaftung des Gesetzes, also im Vollzug des Gesetzes immer wieder auch Aufgaben, die das Studentenwerk gerne übernehmen möchte, möglicherweise in Zukunft abgewiesen werden, weil sie nicht unter die genannten konkretisierten Aufgaben, die nur im Wohnraumbereich und im Essenversorgungsbereich zu finden sind, fallen. Ich denke, da könnte man in der Tat, wenn man es ehrlich meint, durchaus eine Ausweitung der Aufgabenbeschreibung vornehmen. Wenn Sie der Meinung sind, das ist in Ihrem Sinne beziehungsweise Sie wollen gar nicht die Studentenwerke in ihrem Aufgabenbereich begrenzen, dann können Sie das auch in der Aufgabenbeschreibung durchaus so niederschreiben.

Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Sie noch mal, wie gesagt, an das Gesetz zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau aus dem Jahr 2005 erinnern. Ziehen Sie sich nicht alles auf den Tisch! Sie überlasten irgendwann das Bildungsministerium. In Zukunft soll das Bildungsministerium auch die Hochschulent- wicklungspläne schreiben. Die Theaterpolitik soll demnächst ganz stark aus dem Bildungsministerium gelenkt werden, wenn das Land hier zum Bespiel in Schwerin einsteigt.

(Jörg Heydorn, SPD: Mein Gott, Herr Saalfeld, sind Sie ein cooler Typ!)