Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4145 vor, soweit er den Artikel 1 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4145, soweit er den Artikel 1 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4145, soweit er den Artikel 1 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Wer Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und einigen Stimmenthaltungen bei der Fraktion DIE LINKE, …
… Ablehnungen und Stimmenthaltungen bei der Fraktion DIE LINKE und einigen Stimmenthaltungen bei der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit sind die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 6/4126 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend Ziffer I der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 6/4126 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, einer Entschließung zuzustimmen.
Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4142 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4145, soweit dieser die Ziffer II betrifft, vor.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4142 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4142 bei gleichem Abstimmungsverhalten wie in der vergangenen Abstimmung abgelehnt.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4145 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4145 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD abgelehnt.
Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Darf ich bitte noch mal abstimmen lassen? Wer stimmt dafür? –
Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltungen bei der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzausführungsgesetzes auf Drucksache 6/3612, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Sozialausschusses auf Drucksache 6/4127. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4144 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4146 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzausführungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/3612 –
Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Sozialausschusses Frau Martina Tegtmeier. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/3612 während seiner 86. Sitzung am 28. Januar 2015 beraten und zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Agrarausschuss überwiesen. Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze am 28. Juli 2011 und durch Artikel 3 des Gesetzes vom 31. März 2013 sowie die Änderung und Neufassung der Trinkwasserverordnung haben eine Änderung des Infektionsschutzausführungsgesetzes erforderlich gemacht. Außerdem waren Klarstellungen zur Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes geboten.
Ferner wird mit Inkrafttreten der Änderung des Infektionsschutzausführungsgesetzes die Infektionsmeldeverord
nung entbehrlich. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzausführungsgesetzes vor, die Infektionsmeldeverordnung wird aufgehoben, da sich die Regelungen der Verordnung überwiegend im Infektionsschutzgesetz wiederfinden oder Gegenstand der Änderung des Infektionsschutzausführungsgesetzes sind.
Der Sozialausschuss hat hierzu eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Ich bitte, die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung der Beschlussempfehlung zu entnehmen. Der Sozialausschuss empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Enthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE und NPD die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Gemäß dem Vorschlag des Sozialausschusses bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat zunächst die Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Birgit Hesse. Bitte schön.
Infektionsschutzausführungsgesetz heißt so, weil wir damit Bundesrecht, nämlich das Infektionsschutzgesetz, ausführen.
Dieses Gesetz ist in den vergangenen Jahren mehrfach geändert worden, sodass wir nun auch unser Ausführungsgesetz ändern müssen. Ein Kernpunkt dieser Änderung sind die Meldepflichten. Der Bund hat sie aktualisiert, hat also neue Meldepflichten in das Gesetz aufgenommen, um auch künftig einen effektiven Schutz vor schwerwiegenden übertragbaren Krankheiten zu gewährleisten. Solche Krankheitsfälle müssen die behandelnden Ärzte an das zuständige Gesundheitsamt beziehungsweise an das Robert-Koch-Institut melden. Der vorliegende Gesetzentwurf passt die landesrechtlichen Regelungen den Bundesänderungen an. Er enthält zudem Klarstellungen zur Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes und zur sprachlichen Gleichstellung von Frauen und Männern.
Meine Damen und Herren, ich betone es hier gerne noch einmal: Es ist nicht erforderlich, dass wir durch Landesrecht neue Meldepflichten einführen. Diese sind im Bundesgesetz geregelt und werden zudem alsbald durch eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums ergänzt, die diese Meldepflichten an die epidemiologische Lage anpasst. Wir brauchen also keine Doppelregelung.
Mit Meldepflichten allein lassen sich multiresistente Krankheitserreger auch nicht ausmerzen. Sie sind zwar ein wichtiger Baustein, um Infektionen zu verhindern und zu bekämpfen, es muss aber gerade darum gehen, dass es gar nicht erst zur Ansteckung kommt. Wir setzen dabei auf eine möglichst hohe Impfrate und die ist bei uns in Mecklenburg-Vorpommern bekanntlich auch vorbildlich.
Wir setzen auf konsequent eingehaltene Hygienestandards in allen Bereichen des Gesundheitswesens und wir müssen dabei auf den verantwortungsbewussten Einsatz von Antibiotika setzen, sowohl vonseiten der Ärzte als auch vonseiten der Patienten. Das richtige Medikament zu verordnen, ist das eine, es, wie verordnet, auch einzunehmen, ist das andere. Nur beides zusammen beugt Antibiotikaresistenzen vor.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sie haben sich im Ausschuss und in der Expertenanhörung – wir hörten es bereits – sehr intensiv mit dem Regelungsgehalt dieses Gesetzesentwurfs befasst. Ich finde das gut, schließlich zeigt es, wie wichtig das Thema ist. Eine Handreichung dafür können Sie heute an das medizinische Fachpersonal im ambulanten und stationären Bereich senden, indem Sie dem Gesetzentwurf zustimmen, worum ich Sie herzlich bitte. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Infektionsschutzausführungsgesetz regelt für unser Land die Handhabung des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Grundlage hierfür – Frau Ministerin hat es eben gesagt – ist das Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene. Dieses wurde im August 2013 geändert, was eine Novellierung der Landesgesetze notwendig macht.
Das geltende Infektionsschutzausführungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern stammt noch aus dem Jahr 2006. Für den hier vorliegenden Entwurf der Landesregierung zur Novellierung hat die Linksfraktion eine öffentliche Anhörung im Sozialausschuss beantragt. Sie erfolgte am 25. März dieses Jahres. Entscheidend für unseren Antrag auf öffentliche Anhörung war, dass es sowohl im Bundesgesetz als auch im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung keinen Bezug zu multiresistenten Keimen gibt, die das Gesundheitswesen aber zunehmend herausfordern, wie wir wissen. Ich erinnere nur an die Infektionen am Universitätsklinikum Kiel zu Beginn dieses Jahres und auf der Kinderintensivstation des Düsseldorfer FlorenceNightingale-Krankenhauses im März dieses Jahres.
Methicillinresistente Bakterien der Staphylokokken, sogenannte MRSA-Keime, sind seit Juli 2009 in Deutschland meldepflichtig. Das hat die Aufmerksamkeit der Krankenhäuser für diese Keime erhöht.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern steigt die Zahl der Tests bei der Aufnahme der Patienten. Dennoch gehört Mecklenburg-Vorpommern im Bundesvergleich zu den Ländern mit den meisten Erkrankungen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf diesem Gebiet. Wir werden nur vom Land oder Stadtstaat Berlin übertroffen.
Beim Infektionsschutz hat Mecklenburg-Vorpommern die Vorreiterrolle, die wir hatten, längst verloren. Das liegt, wie wir meinen, an der Gesetzgebung, aber auch und insbesondere an deren Umsetzung. Die Erweiterung der Meldepflicht von multiresistenten Keimen ist notwendig. Die Neuregelung in Paragraf 1 Absatz 2 Nummer 1 und Nummer 3 im Gesetzentwurf birgt jedoch die Gefahr einer erheblichen Untererfassung.
Warum ist das so? Bisher wurden alle Keimbelastungen von den Laboren an die Gesundheitsämter gemeldet. Das soll nach dem Gesetzentwurf für Borreliose und Tetanus, also Nummer 1 und Nummer 3, aufgehoben werden. In diesen Fällen sollen lediglich die behandelnden Ärztinnen und Ärzte die Erkrankung und den Tod melden. Diese zusätzliche Aufgabe kann bei Ärzten, wie wir meinen, zu Irritationen führen. Möglicherweise melden sie nicht mehr alle Fälle oder nicht aktuell an das Gesundheitsamt. Das war zumindest ein ernst zu nehmender Einwand der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst im Rahmen der Anhörung, den wir berücksichtigen sollten.