Die Fraktion der NPD hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/4002 eine namentliche Abstimmung beantragt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Ich bitte Sie, sich zu Ihren Plätzen zu begeben, damit vom Präsidium aus das Stimmverhalten eines jeden Mitglieds des Landtages zu erkennen ist. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von
(Die Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Sylvia Bretschneider und Marc Reinhardt werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)
Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche die Sitzung für zwei Minuten.
Dann setzen wir die Landtagssitzung fort und ich möchte Ihnen das Abstimmungsergebnis bekanntgeben. An der Abstimmung haben ins- gesamt 50 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 5 Abgeordnete, mit Nein stimmten 45 Abgeordnete. Es hat sich kein Abgeordneter enthalten. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/4002 abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Aussprache zum Thema gemäß § 43 Ziffer 2 der Geschäftsordnung des Landtages – Direkte Demokratie stärken – Quoren für Volksbegehren und Volksentscheide endlich anpassen.
Aussprache zum Thema gemäß § 43 Ziffer 2 GO LT Direkte Demokratie stärken – Quoren für Volksbegehren und Volksentscheide endlich anpassen
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In dieser Legislaturperiode gab es vonseiten der demokratischen Oppositionsfraktionen kontinuierlich Anträge zur Änderung der Landesverfassung. Die demokratischen Fraktionen verständigten sich in einem intensiven Diskussionsprozess darauf, gemeinsam zu diskutieren, welche Änderungen erforderlich sind. Der Austausch der jeweiligen Änderungsbedarfe erfolgte bereits Ende des Jahres 2014. Obwohl es eine grundsätzliche Verständigung gab, bewegen sich insbesondere die Koalitionsfraktionen nicht, oder anders ausgedrückt: Still ruht der See.
Unter anderem wurde sich über die Absenkung der Quoren für Volksbegehren und Volksentscheide verständigt. Bereits in der letzten Legislatur brachte meine Fraktion einen Gesetzentwurf ein, der die Senkung des Quorums für Volksbegehren von 120.000 auf 70.000 vorsah und bei Volksentscheiden von einem Drittel der Wahlberechtigten auf ein Viertel. In dieser Legislaturperiode wurde das Thema von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgegriffen, ebenfalls mit einem Gesetzentwurf, der die Halbierung der Quoren vorsah. Im Mai 2012 haben wir diesen Gesetzentwurf hier in Erster Lesung behandelt. Im September 2012 haben wir im Europa- und Rechtsausschuss die entsprechende Anhörung durchge
Die Argumente für eine Absenkung der Quoren sind vielfältig und mindestens die Anpassung an den demografischen Wandel macht eine Senkung unausweichlich. Es ist schon sonderbar, dass eine Reform nach der anderen durch den Landtag gebracht wird, immer mit der Begründung, wegen der demografischen Entwicklung sei diese unbedingt erforderlich,
In der Sache selbst ist es so, dass parlamentarische und direkte Demokratie gleichberechtigt nebeneinanderstehen. Das sagt auch unsere Landesverfassung in Artikel 3 Absatz 1 ganz klar. Die Rede ist dort von Wahlen und Abstimmungen. Wo der Gesetzgeber also Abstimmungen zulässt, dürfen die Zulassungsvoraussetzungen nicht höher sein als bei Wahlen. Das ist in MecklenburgVorpommern eben nicht der Fall. Ich will Ihnen das an ein paar Beispielen verdeutlichen.
Laut unserer Geschäftsordnung können Gesetzentwürfe von einer Fraktion oder mindestens vier Mitgliedern des Landtages eingebracht werden. Bei der letzten Landtagswahl wurden etwa 680.000 gültige Stimmen abgegeben. Wir sind 71 Abgeordnete in diesem Landtag. Damit vereinen die vier Abgeordneten, die nötig sind, um ein Gesetz einzubringen, rechnerisch gerade einmal gut 38.000 Wählerstimmen hinter sich. Also nicht einmal 40.000 Wählerstimmen reichen aus, um über das Parlament ein Gesetz einzubringen.
Und nun verraten Sie einmal, wie Sie es rechtfertigen wollen, dass die Hürde für Begehren aus dem Volk mehr als dreimal so hoch liegt! Dafür gibt es keine Rechtfertigung.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist doch alles Quatsch! Wenn vier Leute ein Gesetz einbringen, dann ist es doch noch nicht beschlossen.)
Natürlich muss es ein Eingangsquorum geben und vielleicht sollte es auch ein wenig höher sein als der genannte Vergleichswert bei der parlamentarischen Demokratie.
Herr Dr. Nieszery, wenn Sie von Anfang an hier drin gewesen wären, hätten Sie auch erkannt, worum es geht:
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Nee, ich habe jetzt nur mal festgestellt, Sie irren in Ihrer Annahme. Sie irren!)
Für ein Volksbegehren sind heute 120.000 Stimmen notwendig. Ich habe Ihnen das anhand des Beispiels aus unserer Geschäftsordnung mitgeteilt, und da geht es noch nicht um die Abstimmung zum Gesetzentwurf,
sondern lediglich um die zur Verfügung stehenden Stimmen oder die Stimmen, die erforderlich sind, und das ist ein großer Unterschied.
Aber gucken wir uns mal die Zahlen der Landtagswahl 2011 an. Bei der Wahl 2011 waren 1,347 Millionen Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Bei der Zweitstimme wurden SPD und CDU zusammen von 399.000 Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Es gibt hier kein Erfolgsquorum, das heißt, die Wahlbeteiligung, ob 5 Prozent, 10 Prozent, 51 Prozent, ist da völlig egal. Bei dieser Stimmenanzahl ist die Regierung gewählt und sie kann die Gesetze machen. In dem Augenblick muss man schon darüber nachdenken, warum das Eingangsquorum und das Erfolgsquorum bei den Instrumenten der direkten Demokratie so unterschiedlich sind. Aber keinesfalls sollten, denke ich, die Quoren bei den Volksentscheiden und Volksbegehren dreimal so hoch sein. Hinsichtlich des Zustimmungsquorums bei Volksentscheiden gibt es in der parlamentarischen Demokratie kein Gegenstück. Eine Mindestwahlbeteiligung bei Landtagswahlen gibt es eben nicht.
Meine Damen und meine Herren, festzustellen ist also, dass es in Bezug auf die direkte und die parlamentarische Demokratie ein Missverhältnis gibt, das man nicht begründen kann. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich an dieser Stelle einmal die Justizministerin aus der Debatte im Mai 2012: „Bietet die Verfassung direkt demokratische Beteiligungsverfahren an, müssen diese in praktikabler Weise wahrnehmbar sein. Die Hindernisse dürfen nicht so hoch sein, dass sie einen Entmutigungseffekt haben und im Ergebnis die Inanspruchnahme verhindern.“ Zitatende.
Bitte lassen Sie sich nicht vom erfolgreichen Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform blenden. Dieser Erfolg bedeutet keinesfalls, dass das Quorum von 120.000 angemessen ist. Ohne die vielen Helferinnen und Helfer und einen extrem hohen logistischen Aufwand wäre dieser Erfolg nicht möglich gewesen. Insofern muss bei den Quoren langsam etwas passieren. Wir waren ja bereits auf einem guten Weg.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das sind wir immer noch. Ich weiß gar nicht, wer den Weg verlassen hat.)
Nur zur Erinnerung: Bereits im letzten September haben wir im Europa- und Rechtsausschuss Ideen und Wünsche zur möglichen Verfassungsänderung zusammengetragen und ausgetauscht. Wie im Dezember 2014 der Presse zu entnehmen war, können sich auch die Koalitionsfraktionen eine Absenkung der Quoren auf 100.000 beziehungsweise 7,5 Prozent bei Volksbegehren und ein Viertel bei Volksentscheiden vorstellen.
Wenn das so ist, stellt sich die Frage, warum wir dann noch nicht weiter sind. Aus unserer Sicht gibt es dafür nur einen Grund.
Auf meine Frage an die Landesregierung in der letzten Fragestunde räumte die Justizministerin ein, dass eine Verfassungsänderung vor der Zweiten Lesung des Volksbegehrens bereits Auswirkungen auf den Volksentscheid zur Gerichtstrukturreform im Herbst gehabt hätte. Es würden dann also schon die niedrigeren Quoren gelten. Das hat natürlich insofern einen negativen Beigeschmack,
da bei den Menschen der Eindruck entsteht, dass die Quorensenkung nur deshalb verzögert wird, um die Erfolgschancen des Volksentscheides zu senken.