Der Landesrechnungshof kam in seinem jüngsten Bericht zu der Auffassung, dass das Land bei der Kindertagesbetreuung im Bundesdurchschnitt weit unten liegt. Das vergessen Sie immer zu sagen, wenn Sie sich auf die Kosten und auf die Ausgaben für Kindertagesbetreuung beziehen. Unsere Forderung ist deshalb, zugunsten der Eltern einen stärkeren finanziellen Einsatz des Landes bei der Kindertagesbetreuung vorzusehen,
In dem Maßnahmenkatalog ebenfalls angeführt wurde die Ausbildungsplatzplanung. Dazu hatte Frau Gajek bereits ausgeführt.
Es liegt uns die Ausbildungsplatzplanung vor. Die Nachbesserungen und Fragen, die wir nach der öffentlichen Anhörung an die Landesregierung gestellt hatten, sind seit drei Monaten offen. Simple zehn Fragen können vom Bildungsministerium nicht beantwortet werden.
Das zeigt keinen guten Umgang. Vor Ort wissen sie kaum noch, wo sie Fachkräfte für Erzieherinnen und Erzieher herbekommen, und die Landesregierung handelt nicht.
Drittens. Die Förderung und die qualitative Weiterentwicklung der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen, die in Schuld und Not geratenen Menschen kompetente fachliche Beratung und Begleitung anbieten, auch hierzu hatte Frau Gajek bereits ausgeführt.
Am 13.04.2015 konnte man lesen, die Schuldnerberatungen kämpfen um ihre Existenz, so die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Mecklenburg-Vorpommern. Nicht, dass es in Mecklenburg-Vorpommern keine Schuldner mehr gäbe. Auch da fragen wir: Wie sieht es zukünftig aus? Da kann ich nur Frau Gajek unterstützen. Wir werden dieses Thema der Schuldnerberatungen auf jeden Fall noch mal in den Sozialausschuss holen.
Viertens. Die Landesregierung erarbeitet derzeit ein Landesprogramm „Frühe Hilfen und Qualitätsentwicklung zum Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern“, in das unter anderem bereits laufende Maßnahmen wie die Etablierung eines Netzes von Familienhebammen sowie die Kinderschutzhotline integriert werden sollen. Auch das war in dem Maßnahmenplan zu lesen.
Ja, Familienhebammen gibt es. Nach meinem letzten Kenntnisstand hatten wir im Bundesland 50 Familienhebammen,
14 in beiden kreisfreien Städten und 36 in den sechs Landkreisen. Im gesamten Landkreis Nordwestmecklenburg eine einzige. Ausreichend, frage ich. Das ist fraglich.
Das alles sind offene Punkte aus dem Maßnahmenplan und dazu wurden heute nicht im umfangreichen Maße, wie es diesem Thema geschuldet wäre, Antworten gegeben. Daher können unsere Forderungen nur bestehen bleiben, dass weiterhin der Bericht zu evaluieren ist, weiterhin geguckt werden muss, ob die Maßnahmen so noch stimmen. Das können sie nicht, wenn man sich die Tatsachen anschaut, dass wie gesagt die Kinderarmutsquoten weiterhin stabil seien. Ich bitte noch mal bei Ihnen um ein Umdenken und darum, unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3991. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenpro- be. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3991 mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Keine Gentechnik durch die Hintertür – Anbau von OgMPflanzen verhindern, Drucksache 6/3997.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Keine Gentechnik durch die Hintertür – Anbau von OgM-Pflanzen verhindern – Drucksache 6/3997 –
Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kennen Sie das Clearfield-System?
Unter dieser Bezeichnung versteht man die Kombination eines Herbizides und einer Kulturpflanze, die dann wiederum genau gegen dieses Herbizid resistent ist. „Clearfield“ heißt, so könnte man frei übersetzen, „sauberer Acker“. Dadurch kann der Landwirt oder die Landwirtin – der Name „Clearfield“ sagt das schon –
(Marc Reinhardt, CDU: Die NPD möchte wissen, ob das was mit Hanf zu tun hat. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)
… alle unerwünschten Pflanzen auf dem Acker beseitigen und nur die resistente Kulturpflanze bleibt dann übrig.
Das klingt natürlich für viele Landwirte sehr verlockend. Gerade für den in Mecklenburg-Vorpommern in erhebli
chem Umfang angebauten Raps – immerhin wird ein Viertel unserer Anbaufläche mit Raps bestellt – gibt es verschiedene Clearfield-Sorten, die über den Chemiekonzern BASF vertrieben werden. Diese sind gegen das Herbizid Clearfield-Vantiga resistent.
Herbizidresistente Pflanzen kannte man bislang vor allem als Ergebnis gentechnischer Methoden. BASF beteuert auch, dass die Rapspflanzen durch konventionelle Züchtung entstanden sind. Und in der Tat gibt es seit vielen Jahren herbizidresistenten Mais aus sogenannter konventioneller Züchtung.
Die Probleme, die aus der eingebauten Herbizidresistenz erwachsen, sind aber in diesem Fall besonders gravierend, weil es sich bei Raps um eine Kulturpflanze handelt, deren Samen bis zu zehn Jahre im Boden überdauern können. Die sehr kleinen Samenkörner haben dabei eine vergleichsweise hohe Verlustrate bei Ernte und Transport. Und gerade Raps wird in Folgekulturen als unerwünschtes Unkraut angesehen. Sie haben das vielleicht auch schon mal gesehen in einem Getreidefeld, wo die gelben Blütenstände des Rapses so obendrüber herausragen.
Keimt der Raps im Weizen wieder aus, lässt sich Clearfield-Raps mit den gängigen Mitteln, die eigentlich gegen Raps im Weizen eingesetzt werden, nicht bekämpfen. Ein starker Rapsaufwuchs im Weizenfeld bedeutet aber selbstverständlich weniger Ertrag. Das heißt, mindestens zehn Jahre lang hat man bei den Folgekulturen den Clearfield-Raps im Bestand stehen und weiß nicht, wie man ihn wieder loswird.
Die amtlichen Dienste mehrerer Bundesländer, auch von Mecklenburg-Vorpommern, und verschiedene unabhängige Beratungsorganisationen bewerten den Anbau von Clearfield-Raps daher sehr kritisch. Sie warnen ausdrücklich davor, die Risiken zu unterschätzen. So weiß man, dass sich damit indirekt die Bildung von Resistenzen bei Beikräutern, besonders bei Ackerfuchsschwanz, Kamille und Vogelmiere, gefördert wird, was natürlich einen weiteren Chemikalieneinsatz nach sich zieht.
Gerade in Nordamerika hat man damit sogenannte Superunkräuter – das ging auch durch die Presse – ermöglicht, gegen die alle gängigen Herbizide nichts mehr ausrichten können und die die Ernten bedrohen. Auch in Deutschland sind schon 32 Wildkrautarten gegen fast alle Wirkstoffe, die in den 150 zugelassenen Herbiziden enthalten sind, resistent. Da kommt allein schon aufgrund der konventionellen Clearfield-Richtung ein Riesenproblem auf uns zu.
Auch wenn, wie von BASF angegeben, diese ClearfieldPflanzen mit konventionellen Methoden gezüchtet wurden: Die Probleme, die sich durch den Anbau solcher Pflanzen ergeben, sind gravierend, denn die Resistenz dieses Rapses kann sich auch auf Rapssorten der Nachbarfelder übertragen. Stellen Sie sich vor, Sie wollen als Landwirt oder als Landwirtin beim System Clearfield gar nicht mitmachen, aber Ihr Nachbar sorgt mit seiner Entscheidung dafür, dass sein Clearfield-Raps auch bei Ihnen blüht und gedeiht. Das ist nicht auszuschließen. Das kann der gar nicht verhindern, dass seine Pflanzen auch auf Ihre Felder einwandern.
Die behauptete Arbeitsersparnis bei Ihrem Nachbarn führt dazu, dass sich bei Ihnen noch mehr Arbeit und Kosten auftürmen. Sie können den Raps in Ihrem Wei
zenfeld nicht bekämpfen. Sie haben Ernteverluste. Oder noch schlimmer: Der Raps steht auf Ihrem Rübenacker. Da freuen sich die Nematoden,
Da hat man aber nicht nur mit Ernteverlusten zu kämpfen. Die Zuckerrübenfabrik nimmt Ihnen die Rüben eventuell gar nicht mehr ab, weil die holzigen Rapsstängel, die dann dazwischen sind, zu Schwierigkeiten bei der Rübenverarbeitung führen. Das nennt man in dem Fall dann wohl Totalverlust. BASF selbst warnt davor, Clearfield-Raps in Regionen anzubauen, in denen auch Zuckerrüben angebaut werden. Verboten ist es aber nicht.
Richtig brisant wird es nun durch eine neue Zuchtmethode mit dem etwas sperrigen Namen „Oligonukleotidgesteuerte Mutagenese“ oder OgM.