(Heiterkeit bei Minister Harry Glawe, Wolf-Dieter Ringguth, CDU, und Udo Pastörs, NPD – Minister Harry Glawe: Sehr gut.)
Und wann wird der entsprechende Vertrag dem Landtag zur Kenntnis gegeben? – Hier kann ich Ihnen noch kein konkretes Datum nennen, aber ich hoffe, rechtzeitig.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, dann geht das nicht.)
Guten Morgen, Herr Brodkorb! Guten Morgen! Wie viel sind denn die 51 Prozent in Zahlen ausgedrückt? Können Sie uns das schon mitteilen?
dass die Frage nicht unterteilt werden darf. Sie haben jetzt zwei Sätze verwendet. Das geht schon mal nicht.
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, aber das fällt einem so schwer. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, dann muss man sich mal Fragen überlegen.)
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung und bitte den Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 10 und 11 zu stellen.
Fertigstellung des Nothafens Prerow vermutlich im Jahr 2020 in Bezug auf Ausbaggerungen des Nothafens Darßer Ort zu erwarten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung und insbesondere unser Haus streben, das ist die Voraussetzung, die durchgängige Nutzbarkeit des Nothafens Darßer Ort bis zur Inbetriebnahme des Ersatzhafens in Prerow an, der aktuell in der Planung ist. Präzise Aussagen hinsichtlich der zu erwartenden Maßnahmen und Kosten in Bezug auf die Ausbaggerung der Zufahrt zum Nothafen Darßer Ort bis zur Fertigstellung des neuen Nothafens in Prerow können nicht seriös getroffen werden zum jetzigen Zeitpunkt. In Abhängigkeit von den Witterungsverhältnissen versandet die Zufahrt derzeit nach einer Unterhaltungsmaßnahme nach ein bis zwei Jahren, um den Wiederholungszyklus zu beschreiben.
Die Kosten für künftige Unterhaltungsmaßnahmen sind in erster Linie erstens von der Menge beziehungsweise Beschaffenheit des Baggergutes abhängig, zweitens von der Entfernung zu den Klappstellen – da ist die Frage, wie weit muss das Schiff jedes Mal fahren –, von der Art der Verklappung – auch davon ist abhängig, wie lange dauert die Verklappung, und das sind immer zwei bezahlte Einheiten – und von der eingesetzten Technik sowie dem Aufwand für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Auch das sind relevante Fragen, die sich in Kosten erheblich ausdrücken können. Sie betrugen, das ist das Einzige, was ich Ihnen momentan an die Hand geben kann, für die letzte Baggerung im Jahr 2013 rund 615.000 Euro.
auf das weitere Verfahren zur von allen Bundesländern unterstützten Bundesratsinitiative des Landes Schleswig-Holstein „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“ (Drucksache 557/14)?
Im Bundesrat ist dieses Gesetz einstimmig beschlossen worden. Es befindet sich zwischenzeitlich im Schwebestadium. Die Landesregierung trägt die Anrufung des Vermittlungsausschusses – und jetzt meinen wir das Gesetz der Bundesregierung, dazu ist der Vermittlungsausschuss angerufen – zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Regionalisierungsmittel mit einer Dynamisierung von 1,5 Prozent fortschreiben will, allerdings nur für das einzelne Jahr 2015, mit. Ziel ist es, in diesem Verfahren auch den Gesetzentwurf des Bundesrates durchzusetzen, der etwas anders geartet ist, weil er nämlich bis 2029 vorausdenkt, weil er deutlich höhere
Mittel vorsieht und weil er insbesondere eine deutlich bessere, realistischere Dynamisierung enthält.
Klar ist für die Landesregierung allerdings, dass die Parameter der Gesetzesinitiative des Bundesrates nur in ihrer Gesamtheit umsetzbar sind. Die Gefahr eines Vermittlungsausschusses ist, dass man einzelne Bausteine wählen möchte. Für uns bedeutet das zu gut Deutsch, insbesondere kann der sogenannte Kieler Schlüssel, der eine Neuverteilung zwischen den Ländern beinhaltet und einen geringeren Zuweisungsinhalt an das Land Mecklenburg-Vorpommern, nur im Zusammenhang, nur gemeinsam als Paket mit der angesetzten Gesamthöhe der Regionalisierungsmittel und der dort vorgesehenen deutlich höheren Dynamisierung sowie der durchzureichenden Infrastrukturentgelte Anwendung finden.
Eine Zusatzfrage: Welche Konsequenzen hat denn das gerade beschriebene Verfahren für die Positionierung der Landesregierung?
Ich habe Ihre Frage offen eingestanden jetzt vor dem Kontext der Antwort nicht ganz einordnen können. Ich versuche es zu beantworten.
Wir haben im Bundesrat wie alle anderen 15 Bundesländer zugestimmt. Es gibt offenbar einen gemeinsamen Willen. Es gibt weiterhin einen gemeinsamen Willen, dieses Gesetz umzusetzen. Kleiner Haken ist, wir werden den Bundestag benötigen, ebenfalls mit einer Mehrheit. Und da dieser Bundestag bisher ein nur auf das Jahr 2015 beschränktes Gesetz beschlossen hat, sind wir in einem Schwebestadium und nicht in einer Verhandlung. Bei einer Verhandlung ist der Haken, der andere muss mitspielen, man muss sich aufeinander zubewegen, und dieses Zubewegen wird erst im Vermittlungsausschuss erkennbar sein.
Zurzeit hat das Vermittlungsverfahren noch nicht begonnen, weil der Vermittlungsausschuss erst konstituiert werden muss, denn in der laufenden Legislaturperiode hat es bisher noch kein Vermittlungsverfahren gegeben. Ich gehe davon aus, dass wir vor der Sommerpause zumindest deutliche Signale erhalten, wie man in die Verhandlungen einsteigt.