Protocol of the Session on June 3, 2015

Auf der Landesebene:

Der Minister hat zwei Arbeitsgruppen eingerichtet. Diffuse Nährstoffeinträge, Wasserrahmenrichtlinie und Landwirtschaft, hier wird nach Lösungen gesucht, wie Fließgewässer und das Grundwasser von Schadstoffeinträgen entlastet werden können. So wurde bereits ein Konzept zur Minimierung von diffusen Nährstoffbelastungen von Oberflächengewässern und Grundwasser erstellt. Der Minister ist darauf eingegangen.

Auch bei der Beseitigung von Pumpquellen für Nähr- stoffeinträge in die Ostsee ist einiges erreicht worden. Mit den Investitionen im Abwasserbereich, meine Damen und Herren, seit den 90er-Jahren wurden immerhin 90 Prozent der Stickstoffeinträge aus Abwasser reduziert. Ich finde, das muss man auch dazusagen, da ist viel passiert.

Nicht zuletzt sind viele Agrar-, Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen unseres Landes in der aktuellen Förderperiode auf die Minimierung von Stickstoffeinträgen ausgerichtet. Ich nenne hier exemplarisch die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland. Wer sich diese Maßnahmen mal anguckt, der weiß, dass das an dieser Stelle wirklich hilft. Ein Beispiel noch dazu: Die Förderung von Gewässerrandstreifen, sie ist in diesem Zusammenhang auch sehr wichtig.

Es gibt also eine ganze Reihe von Maßnahmen, von Aktivitäten, um zu einer Minimierung von reaktiven Stickstoffverbindungen zu kommen. Ich sage ausdrücklich, wir werden an dieser Stelle weiterarbeiten müssen. Ich sage aber auch genauso mahnend, dass wir aufpassen müssen, dass wir das richtige Maß behalten. Ich möchte auch in Zukunft Backweizen aus Mecklenburg-Vorpommern haben, der muss hier noch anbaufähig sein. Dafür sind intelligente Strategien und möglichst genaue Ertragsabschätzungen notwendig. Letzteres hängt auch von den Witterungsverhältnissen, also vom Wetter ab. Und das Wetter, meine Damen und Herren, das ist nicht planbar. Planbar ist aber beispielsweise der Anbau von Zwischenfrüchten. Planbar ist der Anbau von Kulturfolgern, beispielsweise über eine Winterung. Das sind Dinge, die man hier durchaus tun und damit auch entsprechend wirken kann.

Meine Damen und Herren, wir werden an diesem wichtigen Thema weiterarbeiten. Der Minister hat dazu eine Reihe von Aussagen gemacht. Die beiden Kollegen, die hier gesprochen haben, haben auch entsprechende Aussagen dazu gemacht. Das war eine sachliche Debatte. Ich glaube, dass das hier nicht abschließend bewertet werden kann. Insofern stimme ich Ihnen an einem Punkt zu: Wir würden oder wir wollen auch die Überweisung in den Agrarausschuss beantragen, in den Agrarausschuss und nur in den Agrarausschuss. – Besten Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Krüger.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Ursula Karlowski von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann es angesichts der Debatte wirklich kurz machen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Welche Freude!)

Wenn auch über die Interpretation eines Satzes vielleicht noch zu streiten wäre, freue ich mich, dass wir den Antrag und das Thema in den Ausschuss überweisen. Da ja von allen Rednern anerkannt wurde, dass es ein dringli

ches und wichtiges Problem ist, schließe ich jetzt hier meine Rede und bin gespannt auf die Abstimmung. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Karlowski.

Ich schließe damit die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksa- che 6/3999 zur federführenden Beratung an den Agrarausschuss sowie zur Mitberatung an den Energieausschuss zu überweisen. Das kam vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Vonseiten des Abgeordneten der SPD-Fraktion ist beantragt worden, ihn an den Agrarausschuss zu überweisen. Deswegen machen wir jetzt darüber eine getrennte Abstimmung.

Wir werden also zunächst über den Antrag zur Überweisung in den Agrarausschuss abstimmen. Wer damit einverstanden ist, dass dieser Antrag in den Agrarausschuss überwiesen wird, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist dieser Überweisung in den Agrarausschuss einstimmig zugestimmt worden.

Wir entscheiden jetzt über den Antrag, das zur Mitberatung auch an den Energieausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Damit ist dieser Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE, gegen die Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt worden.

Damit wird also der Antrag lediglich in den Agrarausschuss überwiesen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wider Erwarten.)

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion … Nee, das ist erledigt. Das lag in meiner Mappe noch drin, das hätte rausgemusst. Gut. So geht einem das.

(Minister Harry Glawe: Alles weg!)

Ich rufe damit den Tagesordnungspunkt 25 auf: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Ausbau der betrieblichen Gesundheitsförderung in Mecklenburg-Vor- pommern unterstützen, auf Drucksache 6/3994.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Ausbau der betrieblichen Gesundheitsförderung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen – Drucksache 6/3994 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Foerster für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Wer- te Kolleginnen und Kollegen! Der DAK-Gesundheits- report 2015 weist für unser Land mit durchschnittlich 4,8 zu 3,8 Prozent erneut deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegende Krankenstände aus. Damit fehlte ein Beschäftigter im Vorjahr an circa 17,5 Tagen krankheitsbe

dingt. Neben Erkältungskrankheiten führten vor allem psychische, Muskel-, Skelett- und Atemwegserkrankungen dazu, dass die Beschäftigten ihren Dienst nicht antreten konnten.

Die betriebliche Gesundheitsförderung kann dazu beitragen, diese Ausfallzeiten zu reduzieren. Sie umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die Arbeitgeber, Arbeitnehmer und deren Vertretungen gemeinsam mit Partnern wie Kranken- und Rentenversicherungen auf den Weg bringen, um den Gesundheitszustand der Beschäftigten zu verbessern. Dabei geht es neben dem Wohlbefinden am Arbeitsplatz mit Blick auf die demografische Entwicklung im Land vor allem darum, die sich heute im Betrieb befindlichen Belegschaften möglichst lange gesund zu erhalten.

Wesentliche Erfolgsfaktoren bestehen in der Verknüpfung verschiedener Maßnahmen. Die Schlagworte lauten: Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen verbessern, Mitarbeiterbeteiligung realisieren und persönliche Kompetenzen in Sachen Gesunderhaltung entwickeln beziehungsweise stärken. Arbeitsmediziner und Betriebsräte weisen seit Langem darauf hin, dass der Arbeitsplatz Gesundheit und Krankheit auf verschiedene Art und Weise beeinflussen kann. Sind Beschäftigte dauerhaft Gesundheitsgefahren ausgesetzt, ob nun physisch durch Lärm, Hitze oder Kälte oder psychisch durch fehlende persönliche Ansprache von Führungskräften, einen Mangel an beruflichen Aufstiegsperspektiven oder ständig steigende Erreichbarkeitsanforderungen, steigt die Gefahr krankheitsbedingter Ausfallzeiten.

Berücksichtigen Unternehmen diese Dinge und grenzen stattdessen Gesundheitsgefahren ein, wird sich das für sie auszahlen, denn Beschäftigte merken sehr wohl, ob ihr Unternehmen in ihnen nur einen Kosten- oder tatsächlich auch einen Erfolgsfaktor sieht. Unternehmen, die Gesundheit an ihren Arbeitsplätzen fördern, senken letztlich krankheitsbedingte Kosten und steigern im Ergebnis besserer Arbeitsmoral, besseren Arbeitsklimas und besserer Gesundheitsquoten auch ihre Produktivität.

Politik sollte diese Erkenntnis auf allen Ebenen transportieren und geeignete Initiativen unterstützen. Dabei muss Prävention künftig im Vordergrund stehen. Der Bundesgesundheitsminister hat sich im vergangenen Jahr mit dem Entwurf eines Präventionsgesetzes auf den Weg gemacht und angekündigt, den Krankenkassen statt bisher 3 Euro künftig 7 Euro pro Mitglied und Jahr zur Verfügung zu stellen. Dieses Geld soll neben Projekten in Kitas und Schulen auch auf der betrieblichen Ebene genutzt werden. Aus seiner Sicht, da ist ihm zuzustimmen, eignen sich Betriebe in besonderer Weise zur Umsetzung von gesundheitsfördernden Angeboten, da sich Menschen ansprechen lassen, die über die üblichen Wege eher schwer erreichbar sind.

Im Bund wie im Land gibt es jedoch ein strukturelles Problem. Während größere Betriebe oberhalb von 250 Beschäftigten vielfach ein professionelles betriebliches Gesundheitsmanagement betreiben, ist das Thema in den kleinen und mittleren Betrieben nach wie vor zu wenig präsent. Die Mehrzahl unserer circa 55.000 umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen fällt aber genau in diese Kategorie, daher ist es besonders wichtig, hier anzusetzen. Es geht darum, über Möglichkeiten der betrieblichen Gesundheitsförderung zu informieren, Maßnahmen zu fördern, den einfachen Zugang zu Leistungen der Krankenkassen

zu organisieren und zuverlässige Hilfestellungen zu gewähren. Genau das war die Intention, die hinter der Gründung des Netzwerkes Arbeit und Gesundheit in Mecklenburg-Vorpommern stand.

Völlig zu Recht verwies damals Staatssekretär Voss bei der Vorstellung des Aktionsprogramms „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ darauf, dass auch das Land in der Verantwortung für die Beschäftigten steht, denn das Durchschnittsalter der Beschäftigten steigt kontinuierlich und damit häufig auch der Krankenstand. Und zudem, ich habe es gesagt, trägt die Förderung der betrieblichen Gesundheitsförderung dazu bei, auch kleinere und mittlere Unternehmen attraktiver zu machen und sie konkurrenzfähig zu halten. Seitdem haben die beiden Koordinatorinnen engagiert gearbeitet, Kontakte geknüpft, Tagungen zu Fragen der psychischen Belastungen und anderen organisiert und in 50 von 200 kontaktierten Unternehmen konkrete Maßnahmen initiiert. An den Zahlen sehen Sie aber, dass bei allem Respekt für die fleißige Arbeit der Kolleginnen immer noch ein riesiges Feld zu beackern bleibt. Daher sind wir der Meinung, dass die Förderung auch über das Ende des Aktionsprogramms hinaus fortgesetzt werden sollte.

Wir haben im vergangenen Jahr hier im Parlament schon einmal gefordert, dafür entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen. Frau Ministerin Hesse hatte dazu ausgeführt, dass, ich zitiere, „auch das“ OP „für den ESF in der Förderperiode 2014 bis 2020“ an verschiedenen „Stellen Formulierungen (enthält), die es ermöglichen, gesundheitsfördernde Maßnahmen finanziell zu unterstützen“. Da sage ich also, bitte, dann nutzen wir diese Chance für dieses wichtige Anliegen. Und noch eine Anregung: Vielleicht kann man die Koordinatorinnen künftig unterstützen und auch einen Anlaufpunkt im östlichen Landesteil schaffen.

Kleinere und mittlere Unternehmen denken bei Schlagworten wie „betriebliche Gesundheitsfürsorge“ oft als erstes an viel Bürokratie, dass sie aber viele Dinge im Ansatz bereits praktizieren, ist ihnen oft nicht bewusst. Wenn beispielsweise ein Mitarbeiter nach einem krankheitsbedingten Ausfall wiederkommt und man mit ihm darüber spricht, ist dies im Grunde schon so etwas wie ein Rückkehrergespräch. Man dokumentiert es bislang nur nicht und erfragt möglicherweise auch nicht, ob es betriebliche Einflussfaktoren gibt.

Vielfach kennen Unternehmer auch die Hilfsangebote von Krankenkassen bei der Krankheitsvorbeugung, beim Angebot von Kursen zu Themen wie gesunde Ernährung, Stressmanagement oder Suchtprävention nicht. Das Gleiche gilt für Unterstützungsangebote der Rentenkassen, zum Beispiel bei der Ermittlung von Rehabedarfen. Und ich frage Sie: Wer von Ihnen weiß eigentlich, dass jährlich bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter als lohnsteuerfreie Investition in Maßnahmen der Gesundheitsförderung zur Verfügung stehen?

Es gibt also viele gute Gründe, die erfolgreiche Arbeit des Netzwerkes Arbeit und Gesundheit auch seitens der Landesregierung weiter finanziell zu unterstützen. Darüber hinaus möchten wir anregen, einen Unternehmenspreis „Betriebliche Gesundheitsförderung“ in den drei Betriebsgrößenklassen unterhalb von 250 Beschäftigten zu stiften. Die Verbreitung positiver Beispiele im Land ist Motivation dafür. Nach welchen Kriterien dann ein solcher Preis vergeben wird, wie man ihn dotiert und ob das

dafür vorgesehene Geld am Ende vom Land oder von den Kooperationspartnern im Netzwerk oder beiden zur Verfügung gestellt wird, sollten die Macher gemeinsam diskutieren und entscheiden.

Nicht zuletzt will ich darauf hinweisen, dass, wer glaubwürdig für die betriebliche Gesundheitsförderung werben will, natürlich auch selbst mit gutem Beispiel vorangehen sollte. Daher interessiert uns natürlich, welche Maßnahmen die Landesregierung gemeinsam mit den Personalvertretungen in ihrem eigenen Einflussbereich in den letzten Jahren auf den Weg gebracht hat, denn auch in den Verwaltungen steigt das Durchschnittsalter, sodass an und für sich ein grundsätzliches Interesse an derartigen Maßnahmen bestehen dürfte.

Im vergangenen Jahr hat Frau Ministerin Hesse hier den 2010 erarbeiteten „Leitfaden für ein Betriebliches Gesundheitsmanagement“ in den Dienststellen der Landesregierung als Anstoß für die Weiterentwicklung von Arbeitsschutz und betrieblicher Gesundheitsförderung in Richtung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements erwähnt. Sie hatte dazu ausgeführt, dass die Häuser zu diesem Zweck einzelne Beauftragte oder gar Steuerungsgruppen bestellt haben. Wir würden gern wissen, mit welchem abschließenden Ergebnis, ob aus dem Anstoß nun eine wirkliche Strategie erwachsen ist und wie diese im Alltag zum Wohle der Landesbediensteten umgesetzt wird. Wir kennen zwar Initiativen einzelner Häuser, so die Implementierung einer Landessteuerungsgruppe zum betrieblichen Gesundheitsmanagement an Schulen oder das Programm des Bildungsministeriums zur Lehrergesundheit, möglicherweise gibt es aus der Arbeit der Beauftragten und Steuerungsgruppen heraus aber weitere, an den besonderen Notwendigkeiten orientierte Vorhaben.

Ich bin mir im Klaren darüber, dass die Berichterstattung dazu eine Landtagssitzung vermutlich überfrachten wird und beantrage daher schon jetzt die Überweisung unseres Antrages in den Sozialausschuss, wo wir dann gern einen detaillierten Bericht dazu entgegennehmen und auch die anderen angesprochenen Punkte vertiefend diskutieren können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Foerster.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst die zuständige Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Birgit Hesse.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der tief greifende Wandel in der Arbeitswelt, den die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag beschwört, zeigt sich vor allem darin, dass der Großteil der Jobs hierzulande nicht mehr aus schwerer körperlicher Arbeit besteht. Es ist völlig klar, darauf musste und muss sich auch der Arbeitsschutz ausrichten, denn die Belastungen, mit denen die Beschäftigten zu tun haben, sind grundlegend andere als

noch vor einigen Jahrzehnten. Wir müssen auch in diesem Punkt Schritt halten mit der demografischen Entwicklung: Wir werden weniger, wir werden älter und wir werden bunter.

Wie also kann und soll ein guter, moderner Arbeitsschutz aussehen? Es geht erstens nicht mehr nur um klassische Kontrolle, sondern auch um Beratung, Information und Hilfe zur Selbsthilfe.