Protocol of the Session on April 24, 2015

Also es soll wieder einmal über den Bundesanteil für die Kosten des öffentlichen Personennahverkehrs verhandelt werden. Die Länder fordern 8,5 Milliarden Euro für 2015 und eine jährliche Erhöhung um 2 Prozent. Der Bundestagsbeschluss sieht lediglich 7,4 Milliarden vor. Hier sehen wir schon eine Differenz, um die es sich im Interesse der Bundesländer zu streiten lohnt. Dabei stimmten die Länder, auch das kann man noch mal in Erinnerung rufen, der Bahnreform 1993 nur unter der Bedingung zu, dass der Bund ihnen die Regionalisierungslasten voll ausgleicht. Diese...

(Jochen Schulte, SPD: Das steht auch im Gesetz übrigens drin.)

Ja, aber, lieber Kollege Schulte, diese Zusage, die muss mehr und mehr bezweifelt werden. Auch deshalb gibt es also Streit um die eben beschriebene Lücke.

(Jochen Schulte, SPD: Ja, natürlich.)

Nach meiner Einschätzung begeht der Bund hier Wortbruch gegenüber dem, was 1993 den Ländern zugesichert worden ist. Und wir wissen doch, wir wissen doch alle …

(Jochen Schulte, SPD: Nach meiner Auffassung begeht er damit Gesetzesbruch.)

„Gesetzesbruch“ sagen Sie, ich war da etwas vorsichtiger und meine noch „Wortbruch“.

(Jochen Schulte, SPD: Ich bin da etwas drastischer.)

Also wir sehen, dass seit Jahren die Kosten davonlaufen und die Mittelzuweisungen dem nicht standhalten. Und anstatt dass der Bund endlich die seit mindestens einem Jahr ausstehende Planungssicherheit bietet, sollen die Verhandlungen, auch das ist interessant, im Rahmen der

Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen erfolgen. Meine Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass der Bundesrat dem Vermittlungsausschuss mit aufgetragen hat, dafür Sorge zu tragen, die Regionalisierungsmittel nicht zum Gegenstand der Gespräche der grundlegenden Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu machen. Denn dann ist eins klar, dann sitzen die Fachminister nicht mit am Tisch und andere entscheiden über ihre Ressourcen, und das sollten wir gemeinsam nicht zulassen.

Vieles, was auf der Verkehrsministerkonferenz erörtert und beschlossen worden ist, was der Minister hier nur anreißen konnte, halten wir für sinnvoll und notwendig. Und ich will auch noch mal zum Bundesrat zurückkommen, so will der Bundesrat ein Gesetz zur Sicherung des Schienenverkehrsangebotes einbringen. Das trifft sich auch gut, weil unsere Fraktion im Bundestag am 6. März 2015 im Bundestag einen Antrag eingebracht hat, der die Bundesregierung auffordert, den Entwurf eines Gesetzes zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs vorzulegen.

Und folgende Kernpunkte sollen in diesem Gesetz enthalten sein: Der Bund gewährleistet, dass dem Wohl der Allgemeinheit bei den Verkehrsangeboten des Schienenpersonenfernverkehrs auf dem Schienennetz der Eisenbahn des Bundes Rechnung getragen wird. Der Bund gewährleistet, dass hierzu anderweitig nicht erbrachte Verkehrsangebote im Schienenpersonenfernverkehr durch den Abschluss von Verkehrsdurchführungsverträgen mit Eisenbahnverkehrsunternehmen sichergestellt werden.

Der Bund legt den Mindestumfang für den Gewährleistungsauftrag in Zugkilometern pro Kalenderjahr fest. Die Bundesregierung legt einen jährlichen Bericht über die Umsetzung dieses Planes vor und so weiter und so weiter.

Das Besondere an diesem Antrag ist, an diesem Antrag der Bundestagsfraktion der LINKEN: Er ist geklaut, ganz bewusst, und natürlich mit einer Quellenangabe versehen. Die Bundestagsfraktion der LINKEN hat ausgegraben, was CDU/CSU im Jahr 2001 beantragt hatten, nämlich, dass die Bundesregierung ein solches Gesetz vorlegt. Insofern dürfte einem solchen Gesetz auch jetzt nichts im Weg stehen, es ist ja keine neue Erfindung und schon gar nicht von der LINKEN. Die PDS-Fraktion stimmte diesem Gesetzentwurf damals zu, der nun wortgleich in den Bundestag eingebracht worden ist, und immerhin, der Gesetzentwurf ist überwiesen worden. Das bedeutet, das Thema ist im Bundestag und im Bundesrat. Was dann am Ende nach der Debatte dieses Gesetzes als Überschrift drübersteht, ist mir relativ wurscht, Hauptsache, wir kommen in dieser wichtigen Frage gemeinsam vorwärts.

Es gibt jedoch auch etwas, was mir und meiner Fraktion nicht gefallen will. So erwarten die Länder im Herbst vom Bund unter anderem Aussagen zu den Grundzügen der neuen Generation von ÖPP-Projekten. Die Initiative vom Bundeswirtschaftsminister Gabriel und Bundesverkehrsminister Dobrindt, privates Kapital über ÖPP-Modelle in Infrastruktur zu investieren, hält meine Fraktion nicht für geeignet, um die Finanzierung von Infrastruktur zu sichern. Angesichts des Schadens, den unser Land bei einem solchen ÖPP-Projekt, dem Bau der JVA Waldeck, erlitten hat, lehnen wir solche Projekte auch künftig ab, auch und vor allem für die Verkehrsinfrastruktur.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch den Punkt III im Antrag, „ein Ausbauprogramm zur Nutzung alternativer

Antriebssysteme und Treibstoffe für den Verkehrssektor“ vorzulegen, unterstützen wir. Er fordert, was die Koalitionsfraktionen mit ihrem Antrag im Januar nicht getan haben, nämlich, ein Konzept für E-Mobilität und andere alternative Antriebe und Treibstoffe zu erarbeiten. Das wollen wir auch, und nach dem, was Minister Pegel damals in seiner Rede hier vorgetragen hat, dürfte das auch nicht schwerfallen, diese Forderungen in landes- und bundespolitische Grundzüge umzusetzen.

Dabei, sehr geehrter Herr Minister, wünsche ich Ihnen viel Erfolg und für morgen alles Gute. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Schulte für die SPD-Fraktion.

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz. – Der Abgeordnete beginnt seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon.)

Nur, um das noch mal deutlich zu machen, weswegen ich auf dem Standpunkt stehe, dass den Ländern die Finanzmittel zustehen und dass das kein Gefälligkeitsakt des Bundes ist: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, in dem Fall in Artikel 106a des Grundgesetzes. Da steht nämlich im Zusammenhang mit der damaligen Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs drin, dass den Ländern ab Januar 1996 für den öffentlichen Personennahverkehr ein Betrag aus dem Steueraufkommen des Bundes zusteht, und da steht nicht drin, dass der Bund es in sein Belieben stellen kann, wie viel Geld er dafür gibt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Kollege Jaeger, ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, wie man mit dem Antrag verfahren soll. Auf der einen Seite ist es natürlich richtig, was der Kollege Ritter eben gesagt hat. Wenn ich die Überschrift nehme, ist es ein Bericht über die Ergebnisse der Verkehrsministerkonferenz. Die hat der Minister gehalten, also könnten wir die Sache,

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wir haben ja auch vor, den zurückzuziehen. Wir wollen ja bloß …)

könnten wir die Sache für erledigt erklären. Das würde ich dann auch entsprechend beantragen. Auf der anderen Seite sind ja in Ihrem Antragstext verschiedene Punkte drin, die dann wieder losgelöst sind von dem Bericht.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja, ja.)

Vielleicht können Sie sich ja dazu noch mal positionieren. Das ist aber auch, glaube ich, nicht das Problem am Ende dieses Tages.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich ergänzend zu dem, was Herr Minister Pegel eben gesagt hat, vielleicht noch zwei, drei Punkte aus Ihrem An

tragstext herausgreifen und dazu ein, zwei Sachen sagen. Ich will das fokussieren letztendlich auf die Frage der Regionalisierungsmittel, weil ich glaube, dass das auch der Kern Ihres Antrages ist und auch der Kern des Wunsches der Berichterstattung. Was ich denke – und wir haben ja in diesem Punkt schon öfter in diesem Haus darüber diskutiert –, was ich denke und was ich auch für gut halte, ist, dass es bisher gelungen ist, auch jetzt unter der Leitung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Leitung von Herrn Minister Pegel als Vorsitzendem der Verkehrsministerkonferenz, alle 16 Bundesländer bei der Frage der Regionalisierungsmittel trotz der unterschiedlichsten Interessenlagen, das muss man einfach mal anerkennen, trotz der unterschiedlichsten Interessenlagen dann in einem Boot zu halten gegenüber dem Bund.

Genauso, muss man deutlich sagen, habe ich, und auch das habe ich an dieser Stelle schon mal gesagt, als hier über das Thema Regionalisierungsmittel debattiert wurde, auf der anderen Seite keinerlei Verständnis für die Bundestagsfraktion, in dem Fall für die Regierungsfraktion. Wenn ein Gutachten des Bundes selber feststellt, dass der Bedarf der Länder, wenn ich die Zahl jetzt richtig im Kopf habe, bei 7,8 Milliarden liegt und dann ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht und beschlossen wird, der von 7,4 Milliarden ausgeht, also die Regierungsfraktionen in dem Fall nicht mal das zugrunde legen oder die Regierung nicht mal das zugrunde legt, was sie selber für angemessen halten, nur mit der Überlegung, dass man dann hinterher im Verfahren sich vielleicht schon irgendwie verständigt, dann, bin ich ganz ehrlich, habe ich relativ wenig Verständnis dafür und ich habe das auch dem – das nicht nur in meinem Namen, sondern im Namen aller verkehrspolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion – Kollegen Thomas Oppermann so deutlich mitgeteilt. Da mache ich auch keinen Hehl daraus, es funktionieren nur dann föderale Strukturen, wenn beide Seiten die entsprechenden Interessenlagen des jeweils anderen anerkennen. Und wenn die Länder damals Anfang der 90er vom Bund den Schienenpersonennahverkehr mit der Zusage übernommen haben, dass die Finanzierung durch den Bund erfolgt, dann muss der Bund auch dazu stehen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da komme ich dann auch noch mal zu dem Punkt 2. Sie schreiben hier: „In Mecklenburg-Vorpommern fehlt es für die Ausgestaltung langfristiger Verkehrsverträge für den Schienenpersonennahverkehr an Planungssicherheit, da eine Revision der Regionalisierungsmittel im Jahr 2014 scheiterte.“ Das ist natürlich richtig, aber – und darauf haben Sie ja auch in der vorherigen Debatte schon hingewiesen –, da hätte sich ja vielleicht auch angeboten, die beiden Anträge miteinander zu verbinden. Das ist natürlich nur einer der Punkte, denn vor dem Hintergrund gerade der zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel muss man natürlich dann auch für die Planung langfristiger Verkehrsverträge noch stärker in den Fokus stellen, welche regionalen, welche lokalen Bedarfe denn tatsächlich da sind.

In dem Zusammenhang auch ein Hinweis meinerseits, Herr Minister Pegel hat darauf schon hingewiesen, auf die Fernverkehrsoffensive der Bahn. Ja, das ist eine gute Sache, vom Grundsatz her. Und wenn man sagt, vom Grundsatz her, dann ist ja schon die Einschränkung damit verbunden. Natürlich wünschen wir uns alle, das unterstelle ich für Sie wie für alle anderen Landtagskolle

gen der demokratischen Fraktionen in anderen Parlamenten auch, dass die Bahn ihr Fernverkehrsangebot von sich aus verbessert, dass es eigenwirtschaftlich betrieben wird. Wir müssen nur dabei sehen – und Sie haben ja selber die Ausgestaltung der Verkehrsverträge angesprochen –, wir müssen nur dabei sehen, dass wir damit möglicherweise in ein ganz erhebliches Dilemma kommen.

Wir schließen, Herr Minister Pegel hat darauf hingewie- sen, die Verkehrsverträge im Regelfall für 12, für 15 Jahre ab. Jetzt will ich gar nicht mal darauf eingehen, weil das wäre auch mit der Hintergrund Ihrer Frage, warum die Kosten hier in Mecklenburg-Vorpommern vielleicht für den einen Verkehrsvertrag anders sind, als sie in Schleswig-Holstein, Niedersachsen oder Bayern für den jeweiligen Verkehrsvertrag sind, das hängt auch mit der Ausgestaltung zum Beispiel mit Brutto- oder Nettoverträgen zusammen, das hängt mit der Verkehrsauslastung zusammen. Da gibt es eine Vielzahl von Gründen. Aber mal von diesen Fragen abgesehen ist einer der wesentlichen Punkte natürlich die Vertragsdauer und wenn wir über 12 oder 15 Jahre reden und die Deutsche Bahn erklärt, dass sie ab 2021, wenn ich das jetzt richtig verfolgt habe, diese Fernverkehrsoffensive starten will mit eigenwirtschaftlichen Leistungen, dann kann es uns passieren, nicht nur uns übrigens hier in MecklenburgVorpommern, bundesweit in den Ländern, dann kann es uns passieren, dass wir auf Strecken, auf denen wir vertraglich Leistungen irgendeines Bahnunternehmens, es muss nicht die DB sein, vertraglich gebunden haben, dann auf einmal ein eigenwirtschaftliches Fernverkehrsangebot der DB haben.

Was ich ein bisschen in dem Zusammenhang befürchte, ist, dass sich die DB das ein, zwei Jahre anguckt – denn wir werden ja nicht ohne Weiteres aus den Verkehrsverträgen aussteigen können –, dass sich die DB das ein, zwei Jahre anguckt und hinterher sagt, da ist ja offensichtlich gar kein Bedarf, weil sich die Verkehrsleistungen, die auf der einen Seite als SPNV, auf der anderen Seite als SPRV erbracht worden sind, gegenseitig kannibalisiert haben, wir hätten als Land, die Länder hätten als Länder, als Auftraggeber, als Besteller mehr Kosten, weil die Fahrgastzahlen automatisch sinken würden, und die Fernverkehrsleistung würde hinterher als nicht erforderlich und nicht kostendeckend betrachtet werden.

Das ist ein grundsätzliches Problem, wo aus meiner Sicht – aus meiner Sicht! – die Verkehrsminister aller Länder gemeinsam mit dem Bundesverkehrsminister, weil auch da glaube ich, dass Herr Minister Dobrindt eigentlich kein anderslautendes Interesse daran haben könnte, vorab geklärt haben müssten, wie man damit umgeht, welche Möglichkeiten dort den Ländern gegeben werden beziehungsweise der Überganszeitraum gestaltet wird, sonst wird aus dem Projekt Fernverkehrsoffensive der Bahn ein „Gut gemeint und schlecht gemacht“ herauskommen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Vielen Dank, Herr Schulte.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Jaeger für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Man lernt immer dazu. Wichtig war bei unserem Antrag tatsächlich das Thema „Informationen durch den zuständigen Minister“. Ich möchte mich ausdrücklich bedanken für die sehr umfängliche Information. Warum haben wir es nicht einfach im Energieausschuss gelassen? Dort sind wir nämlich auch davor schon gut informiert worden. Ganz einfach, weil wir davon ausgegangen sind, dass es deutlich einen Schritt nach vorne gekommen ist bei den Regionalisierungsmitteln. Das allerdings wäre von hoher öffentlicher Bedeutung und auch, denke ich, für dieses Hohe Haus wichtig gewesen, das genau zu registrieren, was da passiert. Es hätten nämlich unter Umständen dramatische Einsparungen gedroht und deswegen war es uns so wichtig, das hier zu thematisieren.

Wir haben auch noch andere wichtige Punkte im Antrag, aber wir finden, der Hauptpunkt ist erledigt, und deswegen ziehe ich hiermit den Antrag zurück. – Ich danke Ihnen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Peter Ritter, DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Jaeger.

Im Redebeitrag des Abgeordneten ist soeben der Antrag unter TOP 33 auf Drucksache 6/3911 zurückgezogen worden, deswegen erübrigt sich jetzt eine Abstimmung.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 34: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Das muss drin sein! – Kettenbefristungen bei Arbeitsverträgen perspektivisch abschaffen!, auf Drucksache 6/3888.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Das muss drin sein! – Kettenbefristungen bei Arbeitsverträgen perspektivisch abschaffen! – Drucksache 6/3888 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Foerster für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In Deutschland insgesamt, aber auch in Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl befristeter Arbeitsverhältnisse über viele Jahre stark angestiegen. Erfolgten bundesweit 2001 noch weniger als ein Drittel aller Neueinstellungen befristet, so waren es nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im Jahr 2012 bereits 42 Prozent. Auch hierzulande verlief die Entwicklung ähnlich. Im Jahr 2013 erfolgten 43 Prozent aller Neueinstellungen befristet, wie man der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion entnehmen kann.

Dies alles hat Folgen. Gerade junge Beschäftigte, Frauen und sogenannte Geringqualifizierte werden laut Untersuchung des IAB befristet beschäftigt. Für die Betroffenen bedeutet das permanente Unsicherheit und massive Probleme in der Lebens- und Familienplanung. In der Hoffnung auf eine Weiterbeschäftigung nach dem Auslaufen des befristeten Arbeitsvertrages nehmen sie vieles in Kauf. Überstunden leisten, Urlaub verschieben, Wochenend- und Feiertagsdienste für Kollegen übernehmen, alles selbstverständlich, alles in der Hoffnung, wei

terbeschäftigt zu werden, den ersehnten Anschlussvertrag zu bekommen, ja den Anschluss nicht zu verlieren.