… angewiesen sind, mit der Schaffung weiterer legaler Einreisemöglichkeiten für Schutzsuchende, wie etwa die Vergabe humanitärer Visa.
Der Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat gesagt, Migration sei schon schwer genug, sie dürfe nicht eine Angelegenheit von Leben und Tod sein. Damit dieser Satz keine leere Worthülse bleibt, müssen nun Taten folgen! – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Wettbewerbsfähige Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer im Beschäftigtenverhältnis in Mecklenburg-Vorpommern schaffen, Drucksache 6/3890.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Wettbewerbsfähige Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer im Beschäftigtenver- hältnis in Mecklenburg-Vorpommern schaffen – Drucksache 6/3890 –
mit diesem Slogan wirbt Mecklenburg-Vorpommern um neue Lehrkräfte. Nun kann man von der zugespitzten Kampagne halten, was man will, bisher hat sie gewirkt.
Man wirbt mit modernen Schulen, kleinen Klassen und einer Verbeamtung um neue und junge Lehrkräfte. Ich wünsche mir mit dem gleichen Geschick eine Werbung um die angestellten Lehrkräfte, die seit vielen Jahren das Bildungswesen im Land gestalten, die unzählige Änderungen durchgemacht haben, eine Werbung für die Lehrerinnen und Lehrer, die solidarisch das Lehrerpersonalkonzept mitgetragen haben, damit ihre Kolleginnen und Kollegen nicht entlassen werden und das Land enorme finanzielle Mittel einsparen konnte, eine Werbung für die Lehrkräfte, die im Konsens und ohne Streit auf Rentenansprüche verzichtet haben, damit Arbeitsplätze erhalten bleiben, eine Werbung für die Lehrerinnen und Lehrer, die mal an Hauptschulen, mal an Grundschulen, mal an Realschulen, mal an Gesamtschulen und mal an Regionalen Schulen tätig waren – so, wie sie gerade hießen oder heißen, und so, wie gerade das Schulsystem aufgebaut war. Genau für diese Lehrkräfte wünsche ich mir ein Werben für ihr Bleiben.
Da es für diese Kampagne aber noch an lockenden Inhalten fehlt, schlägt meine Fraktion mit diesem Antrag Möglichkeiten vor.
für das Werben um das Bleiben ist es notwendig, dass wir lukrative Teilzeitangebote unterbreiten, die Einrichtung von Arbeitszeitkonten tatsächlich anbieten und endlich die Anwendung beamtenrechtlicher Regelungen auf Angestellte beenden, indem sie ein eigenes Tarifrecht erhalten.
Selbstverständlich verlässt man nicht so einfach das Land, in dem man 20, 30 oder 35 Jahre lebt und arbeitet. Aber sich allein auf die Bodenständigkeit der Mecklenburger und Vorpommern zu verlassen, ist zu kurz gedacht. Denn die angestellten Lehrerinnen und Lehrer gehen aus dem Schuldienst, zwar nicht ganz, aber teilweise – eben in Teilzeit –, und das von Jahr zu Jahr mehr. Das machen sie nicht immer ganz so freiwillig, sondern es ist vielmehr dem Umstand geschuldet, dass ihre Kraft nachlässt, weil nicht nur die Arbeitsjahre, sondern auch der ständige Wechsel der Schulsysteme ihre Spuren hinterlassen haben.
Derzeit arbeiten circa 4.000 von·10.000 angestellten Lehrkräften nicht mehr in Vollzeit, die meisten von ihnen in einem Alter von über 50 Jahren. Besonders bedenklich ist die Tatsache, dass mehr als die Hälfte der Hauptfachlehrer – also für Mathematik, Deutsch und Englisch – in Teilzeit arbeiten. Nun machen sie dies nicht, um zu Hau
se in Ruhe rechnen, lesen oder übersetzen zu können. Sie tun dies, weil die Arbeitsbelastungen genauso fortschreiten wie ihr Alter. Die eine Anrechnungsstunde ab dem 57. Lebensjahr allein genügt nicht, um die Arbeitsbelastungen zu kompensieren, denn die Unterrichtsbedingungen haben sich noch nicht grundlegend geändert. Deshalb fordert meine Fraktion, dass die Teilzeitregelungen so gestaltet werden, dass sie auch attraktiv sind.
Teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer sind die einzige Berufsgruppe, die in ihrer Teilzeit benachteiligt ist, benachteiligt, weil sie einer Arbeit nachgehen, die nicht so einfach teilbar ist, und somit werden sie derzeit nicht gerecht behandelt. Deshalb müssen Regelungen gefunden werden, die die Unteilbarkeit der Arbeit, die nicht messbare Arbeitszeit regeln. Es darf nicht weiterhin allein die Unterrichtsverpflichtung von 27, 27,5 oder 30 Stunden die Grundlage für die Berechnung sein. Denn alle anderen Aufgaben müssen von ihnen trotzdem einhundertprozentig erfüllt werden, sie sind weiter Klassenlehrer, Fachkonferenzleiterin oder Vertrauenslehrer.
Sie müssen weiterhin an Lehrerkonferenzen, Klassenkonferenzen, Schulkonferenzen oder Dienstberatungen teilnehmen und können dort nicht nach der Hälfte der Zeit aufstehen und gehen. Das alles wird in der derzeitigen Teilzeit nicht berücksichtigt. Denn momentan sieht der Arbeitstag einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft so aus, dass sie zum Beispiel am Montag nach der vierten Stunde nach Hause geht, aber um 15 Uhr wieder an der Dienstberatung teilnehmen muss, und da kann sie nicht aufstehen oder diese verweigern. Oder sie hat am Donnerstag nach der fünften Stunde Unterrichtsschluss, aber eben noch nicht Arbeitsschluss, weil sie in der achten Stunde ihre Klassenleiterstunde durchführt. Das ist keine Teilzeit, das sind Freistunden.
Sehr geehrte Damen und Herren, eine weitere Forderung unseres Antrages betrifft die Einrichtung von Arbeitszeitkonten. Eigentlich müssten wir darüber nicht reden, wenn die geltende Vorschrift, die Arbeitszeitverordnung des Landes, angewendet werden würde, die besagt, ich zitiere: „Aus dienstlichen Gründen kann im Bereich der öffentlichen Schulen auf Antrag einer Lehrkraft deren persönliche Arbeitszeit um bis zu drei Wochenstunden für jeweils ein ganzes Schuljahr erhöht werden, wobei die über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit durch Freistellung vom Dienst im entsprechenden Umfang in einem anderen Schuljahr ausgeglichen wird.“ Ende des Zitats.
Es ist doch offensichtlich, dass das Schulsystem nicht starr ist, sich eben die täglichen Herausforderungen nicht rein mathematisch lösen lassen. Schule ist Veränderung, die sich nicht punktgenau berechnen lässt, sondern Schulen müssen täglich reagieren, und dazu brauchen sie mehr Flexibilität durch Arbeitszeitkonten. Denn fällt zum Beispiel eine Lehrkraft langfristig aus, muss sie zügig ersetzt werden, zum Beispiel durch die Anwendung eines Arbeitszeitkontos. Oder bekommt eine Schule zusätzliche Stunden, weil im zweiten Halbjahr erkannt wird, dass Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger
Mentorenbegleitung brauchen, dann bedarf es der Einrichtung eines Arbeitszeitkontos. Erkrankt eine Schülerin oder ein Schüler schwer, kann der notwendige Hausunterricht nicht wochenlang daran scheitern, dass keine Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Würden in diesem Fall auch nur zwei Kollegen ihre Arbeitszeit erhöhen dürfen, nimmt man Last von den Eltern, den Mitschülern und vom Kind.
Wir fordern, auf flexible Anforderungen flexibel zu reagieren, denn auch das gehört zur Werbung um Lehrkräfte!
Sehr geehrte Damen und Herren, derzeit herrscht ein großer Wirrwarr im Dienstrecht der Lehrerinnen und Lehrer. Nichts existiert im Zusammenhang, ein bisschen hier, ein bisschen dort und überhaupt keine eigenständigen Regelungen für angestellte Lehrkräfte. Alles ist bruchstückhaft und häppchenweise. Angestellte Lehrkräfte benötigen ein eigenständiges Dienstrecht und nicht einfach die Anwendung beamtenrechtlicher Regelungen. Beamte sind Beamte und Angestellte sind Angestellte. Der Tarifvertrag wimmelt nur so von Sonderregelungen, die darauf verweisen, dass alles zuvor beschriebene Arbeitserleichternde nicht für angestellte Lehrkräfte gilt. Anders herum aber werden alle mit dem Beamtenstatus verbundenen zusätzlichen Aufgaben dann auf die Angestellten übertragen. Alle Vorteile entfallen, alle Nachteile werden übertragen. So wirbt man nicht um angestellte Lehrerinnen und Lehrer. Auch für den Einsatz der Landesregierung, ein eigenständiges Dienstrecht für angestellte Lehrkräfte zu erreichen, werben wir mit unserem Antrag.
Sehr geehrte Damen und Herren der Koalition, der Bildungsminister hat in der vergangenen Woche den Schülerinnen und Schülern eine Weisheit von Franz von Assisi mit auf den Weg in die bald beginnenden Prüfungen gegeben:
„Beginne mit dem Notwendigen, dann tue das Mögliche – und plötzlich wirst du das Unmögliche tun.“ Das wünsche ich auch Ihnen bei der Beratung unseres Antrages. Toi, toi, toi!
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat zunächst in Vertretung der Finanzministerin der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Backhaus.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Sie wissen, ist die Finanzministerin auf der Finanzministerkonferenz und ich bin gebeten worden, in Vertretung diese Rede vorzutragen.
Ich möchte am Anfang auch darauf hinweisen, aus meiner Sicht hat es ja Bemühungen gegeben, dass die Finanzministerin selber Stellung dazu beziehen kann, lei
weil das ja doch ein sehr tief greifendes und wichtiges Thema für das Land ist, den Tarifabschluss insgesamt für alle Beschäftigten dieses Landes darzustellen.
Insofern bitte ich um Verständnis, ich werde das jetzt so vortragen, wie es die Finanzministerin mir vorbereitet hat. Ich trage das natürlich selbstverständlich mit.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Es gibt keine Entschuldigung mehr für das Fehlen der Minister bei der Landtagssitzung.)
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist jetzt quasi die Entschuldigung der Ministerin für die Landtagssitzung?!)