Protocol of the Session on April 23, 2015

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

äußert sich ein Bürger wie folgt, Zitat: „Die 10H Regelung ist richtig. Falls es sich noch nicht herumgesprochen hat – die Windräder sind inzwischen 200 m … hoch. – Tendenz steigend.“

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nee.)

„Niemand will so ein Rad in den Wald auf den Bergrücken in sein Tal in nur 1000 m Entfernung zum Wohnhaus gestellt bekommen.“

(Patrick Dahlemann, SPD: Die deutsche Alm.)

„Und es bleibt nicht bei dem einen!“ Und er führt weiter aus: „Von den sektiererischen Grünen ist ja nichts anderes zu erwarten. Sie gehören selbst zu den finanziellen Profiteuren der Energiewende.“ Und das ist das Hauptaugenmerk.

(Beifall Udo Pastörs, NPD – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Sie verdienen auf dem Rücken der Bürger massiv Geld und machen die Profite auf Kosten der Bürger, ohne einen wirklichen Nutzen für die Bürger zu erzielen.

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch der Wechsel des ehemaligen Energieministers in die Energiebranche ließ ja erst kürzlich in den Medien aufhorchen. Er ist übrigens SPD-Genosse.

(Udo Pastörs, NPD: Die sind verfilzt, die sind verfilzt.)

Von der einen Tasche in die andere Tasche, würde ich jetzt persönlich sagen.

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim gibt es einen großen Widerstand gegen Ihre bürgerfeindliche Energiepolitik. In der Gemeinde Alt Krenzlin wurde, um nur ein Beispiel zu nennen, im Jahr 2014 eine Bürgerbefragung zur möglichen Ausweisung eines Windenergieeignungsgebietes durchgeführt.

(Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

Herr Dahlemann, kommen Sie nach vorn, wenn Sie sich trauen!

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die überwiegende Mehrheit der Einwohner lehnt derartige Vorhaben ab. Bei einer anschließenden Bürgerabstimmung …

(Zurufe von Heinz Müller, SPD, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Nein, ich habe dem Herrn Dahlemann angeboten, wenn er so klug schnacken kann, kann er das gern vom Mikro aus tun.

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

… stimmten 58 Prozent der Teilnehmer gegen einen möglichen Windpark im Gemeindegebiet. Die Bürgerinitiative Alt Krenzlin befürchtet nun leider zu Recht, dass sich die Politik über die Interessen der Bürger hinwegsetzt und gegen ihren Willen einen Windpark in Alt Krenzlin genehmigt.

(Udo Pastörs, NPD: Na klar.)

Die Bürger wehren sich richtigerweise gegen ein befürchtetes, willkürliches und undemokratisches Verhalten der Bundestagsparteien in unserer Heimat.

Nehmen Sie also die Willensbekundungen der Bürger hier in unserem Land endlich ernst!

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Da Sie die Bürger letztendlich nicht mehr im Mittelpunkt Ihrer politischen Handlungen sehen, ist dieser Aufruf leider vergeblich, aber es wird sich sicherlich im Lande herumsprechen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/3903. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/3903 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Zustimmung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrages der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Beteiligung am Volksentscheid unterstützen, Drucksache 6/3896.

Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Beteiligung am Volksentscheid unterstützen – Drucksache 6/3896 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Borchardt.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Carl Friedrich von Weizsäcker sagte einmal: „Demokratie heißt Entscheidung durch die Betroffenen“. Für mich bedeutet dieser Satz, mehr Demokratie wagen.

(Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

Repräsentative Demokratie und direkte Demokratie sollten gleichberechtigt nebeneinanderstehen und sich ergänzen.

In unserer Landesverfassung haben wir konkrete Instrumente der direkten Demokratie verankert. In unserem Land wurde erst zwei Mal das Instrument Volksbegehren in Anspruch genommen, wobei nur ein Volksbegehren erfolgreich abgeschlossen werden konnte. In anderen

Ländern der Bundesrepublik Deutschland sieht das anders aus. Die Ursachen sind sicherlich vielfältig, aber vor allen Dingen liegt es wohl in erster Linie an den sehr hohen formellen Hürden in unserem Land. Im Vergleich zu anderen Ländern ist das einfach so. 120.000 Unterschriften in einem Flächenland zu sammeln, mit vollen Angaben der persönlichen Daten, ist nicht ohne.

Festzustellen ist auch, dass in der Bundesrepublik Deutschland die Anzahl der durchgeführten Volksbegehren, Volksentscheide in den letzten Jahren zugenommen hat. Das liegt sicherlich vor allen Dingen an den veränderten Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern.

(Udo Pastörs, NPD: Das ist Misstrauen gegenüber der Parteienlandschaft.)

Sie sind bürger- und demokratiefreundlicher ausgestaltet worden und somit erhöhte sich die Erfolgsaussicht deutlich. Es liegt wohl aber auch daran, dass das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger, sich bei konkreten Fragestellungen direkt einzumischen, größer geworden ist. Das ist aus unserer Sicht zu begrüßen.

Zu begrüßen ist auch, dass es den Initiatoren des Volksbegehrens zur Gerichtsstrukturreform gelungen ist, die formellen Hürden zu erreichen. Keine Angst, es geht in dieser Debatte nicht um die Gerichtsstrukturreform.

(Heinz Müller, SPD: Ach nein?!)

Diese Debatte hatten wir gestern. Es geht in dieser Debatte um die Bewertung der Haltung des Parlamentes zur direkten Demokratie und es geht um die weitere Unterstützung des bevorstehenden Volksentscheides.

Erinnern wir uns: Im März 2014 starteten der Verein Pro Justiz und der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern ein Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform. Am 1. Dezember 2014 beendete man die Sammlung der Unterschriften. Mehr als 149.000 Menschen hatten hier unterschrieben. Am 24. Februar gab die Landeswahlleiterin das Ergebnis der Auszählung der Unterschriftenlisten bekannt. Nach 120.312 gültigen Unterschriften wurde die Zählung abgebrochen und das Volksbegehren als erfolgreich gewertet – aus unserer Sicht ein historischer Moment in der Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns. Zum ersten Mal wurde das erforderliche Quorum von 120.000 Unterschriften erreicht. Zum ersten Mal muss der Landtag über ein Gesetz abstimmen, das aus dem Volk eingebracht wurde. Das zeigt, dass die Menschen im Land nicht politikverdrossen sind und sich über direktdemokratische Elemente durchaus in die Belange des Landes einbringen wollen.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die erfolgreichen Volksinitiativen in dieser Legislaturperiode, die insgesamt über 100.000 Unterschriften zusammenbrachten. Das alles zeigt, wie wichtig den Menschen die direkte Demokratie ist und dass sie als mehr als nur eine Ergänzung der parlamentarischen Demokratie aufgefasst wird. Es entsteht nämlich häufig der Eindruck, dass die Volksgesetzgebung lediglich eine kleine Ergänzung der parlamentarischen Demokratie ist. Das stimmt aber nicht. Im Grundgesetz stehen Wahlen und Abstimmung gleichberechtigt nebeneinander. Das muss sich auch im Umgang mit Volksgesetzgebungsverfahren zeigen.

Im Punkt 1 unseres Antrags möchten wir, dass dieser Umstand gewürdigt wird. Leider ist unser Eindruck näm

lich, dass das vonseiten der Koalitionsfraktionen bisher kaum geschehen ist. Man hat Angst, dass die Menschen in unserem Land der Regierungspolitik einen Strich durch die Rechnung machen. Ich möchte nicht wissen, wie viele der Koalitionsabgeordneten eigentlich gehofft haben, dass das Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform nicht erfolgreich sein würde.

Als wir den Gesetzentwurf des Volksbegehrens hier in Erster Lesung behandelt haben, war es mein Fraktionsvorsitzender Helmut Holter, der dies in seiner Rede gewürdigt hat. Er war der dritte Redner auf der Liste.

(Manfred Dachner, SPD: Darum müssen Sie sich jetzt selbst loben, weil es kein andrer macht.)

Weder die Justizministerin noch der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD Fraktion, Heinz Müller, haben diesen Umstand gewürdigt beziehungsweise den Vertretern ihren Glückwunsch ausgesprochen, denn diese haben das Volksbegehren mit viel ehrenamtlichem Engagement umgesetzt und zum Erfolg geführt.