es gibt also keine Vereinbarung zu meiner Frage, nein, also keine Vereinbarung, wenn die eine Brücke gebaut wird …
Wir reichen Fördermittel aus auf ein jeweiliges Projekt, das Konzept muss stimmen und dann wird eine Förderzulage gegeben oder nicht.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 14 und 15 zu stellen.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Guten Morgen, Herr Backhaus! – Heiterkeit bei Stefanie Drese, SPD – Jochen Schulte, SPD: Neckt ihr euch wieder gegenseitig?)
welt und Verbraucherschutz, Dr. Till Backhaus, veranlasst, nach Kenntnisnahme der rechtlichen Stellungnahme einer Initiativgruppe aus BUND, Tierschutzbund, Landesnetzwerk „Bauernhöfe statt Agrarfabriken“, Unternehmerverband MiLaN und der Bürgerinitiative „Rettet das Landleben“ zu dem nicht vollstreckten Tierhaltungsverbot gegen Herrn Adrianus Straathof seine bisherige Einschätzung zu ändern, und, wenn nicht, warum nicht?
Sehr geehrte Frau Gerkan, ich gehe davon aus, dass Sie wissen, dass es mittlerweile ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt gibt, was die Problematik dieser Schweinehaltungsanlagen anbetrifft. Ich gehe davon aus, Sie haben davon Kenntnis. Ich bitte um Verständnis, es hat bei mir im Haus auch mit dieser Initiative eine Runde gegeben. Ich betone an dieser Stelle noch mal: In weiten Teilen kann ich dieses Papier, was dort vorgelegt wird, nicht akzeptieren. Das habe ich den Betroffenen auch gesagt. Und ich glaube, es gibt auch Einvernehmen hier im Hohen Hause, dass weite Teile dieses Papiers nicht den Tatsachen entsprechen, wie sich die reale Situation in diesem Lande darstellt.
Und dann ist es wiederum so, ich bin glücklich und froh, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Für den habe ich gekämpft und bin 1989 dafür auf die Straße gegangen.
Das Gericht hat mit Beschluss vom 17. April 2015 die aufschiebende Wirkung für den Vollzug des bundesweit geltenden Tierhaltungsverbotes gegenüber Herrn Adrianus Straathof wiederhergestellt. Damit ist die Entscheidung, was das Hauptverfahren anbetrifft, die Auffassung werden Sie auch teilen, dem Hauptbeschluss und dem Hauptsacheverfahren vorbehalten und es bleiben weitere Maßnahmen abzuwarten.
Ich will an dieser Stelle unterstreichen, vielleicht kommt das auch noch in der Nachfrage: Wir kontrollieren die Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern sehr, sehr scharf. Aus den Kleinen Anfragen geht das immer wieder hervor, insbesondere von Ihnen die Anfragen, aber auch von
Professor Tack, aber auch die Maßnahmen, die wir eingeleitet haben. Und wenn ich Ihnen sagen darf, wir haben bei den Schweinehaltungen und Tierhaltungen 1.597 Kontrollen in der Schweinehaltung durchgeführt von 2012 bis 2014 und nur allein in diesen drei Betrieben, die Sie indirekt ansprechen, sind es über 200 gewesen, dann nehmen Sie doch bitte auch zur Kenntnis, dass wir hier alles unternehmen, um für das Tierwohl zu sorgen. Es geht nicht um eine Einzelperson, die hier auffällig geworden ist oder vielleicht auch wird, sondern es geht darum, unabhängig davon, wie das Gerichtsverfahren ausgeht, darauf möchte ich nochmals klar hinweisen, dass mit einem Tierhaltungs- oder Betreuungsverbot nur dieser Person, also nur ihm persönlich die Entscheidungsbefugnis für die Tierhaltungsbetriebe entzogen werden kann. Auf den eigentlichen Betrieb der Tierhaltung hat das als solches keinen direkten Einfluss. Wir leben zum Glück in einem Rechtsstaat. Die Landesregierung kann nicht einfach beikommen und Betriebe schließen. Das ist ja Ihre Aufforderung. Damit allein wäre auch dem Tierwohl nicht gedient.
Nach dem verhängten Verbot gegen Herrn Straathof waren in Mecklenburg-Vorpommern für die Behörden auch andere verantwortliche Ansprechpartner benannt worden. Im Übrigen ist die Forderung, die ich aufgemacht habe, jetzt in diesen Betrieben, in allen dreien, jeweils einen Tierschutzbeauftragten einzusetzen, mittlerweile umgesetzt worden. Wir kontrollieren diese, leiten sie an und ich glaube, dass wir damit dem Tierwohl gerade in diesen Anlagen deutlich mehr dienen, als – Entschuldigung – die Forderung erneut aufzumachen, dem Menschen die Tierhaltung zu untersagen. Damit kommen wir jetzt nicht weiter.
Ich will auch noch mal ausdrücklich sagen: Auf meine Initiative hin hat es in Sachsen-Anhalt ein Treffen aller Bundesländer gegeben, die mit Betrieben dieser Holding betroffen sind, und es hat dort klare Absprachen gegeben, wie wir weiter vorgehen werden.
Sie haben meine Fragen nicht direkt beantwortet, weil die Stellungnahme bezieht sich nicht auf das Tierwohl, sondern die Stellungnahme …
Frau Abgeordnete, Sie können eine Nachfrage stellen, hier keine Erläuterungen geben, sondern nur wirklich eine Nachfrage zu dem Gesagten stellen.
Ja, wenn meine Frage nicht beantwortet worden ist. Aber ich kann es erneut noch mal versuchen: Wie lässt sich die offensichtliche Tatsache, dass die eingesetzten Strohmänner Herrn Adrianus Straathof gegenüber weisungsgebunden sind, mit den Äußerungen aus den Kleinen Anfragen von mir und der LINKEN vereinbaren, dass durch die zuständigen Behörden festzustellen sei, dass eben diese Weisungsgebundenheit nicht stattzufinden habe? Und es gilt bundesweit eine …
Frau Gerkan, eine Nachfrage muss kurz und knapp sein, muss sich auf die Antwort beziehen, die gegeben wurde zur Frage, und sie darf nicht unterteilt sein. Das war jetzt eben ein verschachtelter Satz, also.
Also ich glaube, ich habe die Frage beantwortet. Ich habe Ihnen klipp und klar gesagt, nachdem das Tierhaltungsverbot gegenüber Herrn Adrianus Straathof ausgesprochen worden ist, haben wir überprüft. Uns sind andere Ansprechpartner genannt worden und letzten Endes werden diese Betriebe auf das Tierwohl und die Tierhaltung überprüft. Es geht uns – unabhängig davon, wer Geschäftsführer ist oder die Weisungsbefugnis hat – immer darum, dass die Tiere ordnungsgemäß gehalten werden und dass damit die Gesetze, Verordnungen und so weiter eingehalten werden.
Ich habe Ihnen ganz bewusst am Anfang gesagt, dass wir hier scharf kontrollieren und dass es nach wie vor ein ganz straffes Reglement gibt, wie diese Betriebe weiterhin kontrolliert und begleitet werden. Insofern teile ich die Auffassung nicht, wie Sie einfach pauschal in den Raum stellen, es seien Strohmänner eingesetzt worden. Beschäftigen Sie sich bitte sachlich und vernünftig mit der Sache und Sie werden sehen, dass es hier nicht um Strohmänner geht, sondern es gibt ganz klar Verantwortliche in den Einzelbetrieben, die weisungsbefugt sind und die wir auch überwachen und kontrollieren. Ich habe Ihnen persönlich heute Morgen noch mal gesagt, dass die Forderung, die ich aufgemacht habe, dass Tierschutzbeauftragte in jedem der Betriebe einzusetzen sind, mittlerweile umgesetzt ist. Insofern teile ich die Auffassungen der sogenannten Greifswalder Gruppe, die in dem Papier stehen, von dem Sie gesprochen haben, in der Form nicht.
Sie haben in Ihrer Antwort gerade berichtet, dass auf Ihre Initiative hin ein Treffen der zuständigen Minister aus den Ländern, in denen Herr Straathof Anlagen unterhält, stattgefunden hat.
Die Frage: Welche konkreten Vereinbarungen, die Sie angedeutet haben, sind denn unter den Ministerien oder Ministern getroffen worden?
Also ich betone noch mal: Auf meine Initiative hin hat die Runde stattgefunden. Die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter der Länder sind dort zusammen gewesen und es hat noch mal einen Abgleich gegeben, wie und in welcher Form – und ich bitte um Verständnis, wir sind hier in einem Verfahren, ja,
ich bitte da wirklich um Verständnis –, wie und in welcher Form ist in Sachsen-Anhalt gehandelt worden, gibt es ein gleiches Untersuchungsregime und Kontrollregime. Und letzten Endes hat auch die Unterschiedlichkeit der Anlagen – Altanlage, Neuanlage, Genehmigungsverfahren – dabei eine Rolle gespielt. Ich möchte dazu jetzt nicht mehr ausführen, weil wir uns in einem schwebenden Verfahren befinden.
Ich betone noch mal: Wir haben, was diese drei Anlagen in Mecklenburg-Vorpommern betrifft, eine andere Situation im Vergleich zu Sachsen-Anhalt. Da bitte ich wirklich um Verständnis. Ich habe hohes Vertrauen in die Justiz und auch in die Landkreise, die im Übrigen für die Kontrollen und Überwachungen zuständig sind. Ich habe absolut große Hochachtung vor dem Landrat in SachsenAnhalt, dass er diese Aufgabe auf sich genommen hat, dieses Verfahren weiterzubringen. Und jetzt warten wir doch bitte ab, wie der Rechtsstaat das entscheiden wird.
Ich habe eine zweite Nachfrage von meiner Seite: Inwiefern sind vonseiten der Landesregierung Geschäftsverpflichtungen von Herrn Adrianus Straathof mit den Betrieben untersucht worden und, wenn das noch nicht erfolgt ist, inwieweit ist das geplant?
Also ich betone noch mal: Was die Tierhaltung anbetrifft, haben wir für die Überprüfung in Mecklenburg-Vorpommern ein klar gestuftes Verfahren. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren und BImSch-Verfahren haben wir eine Zuständigkeit, die nicht bei uns im Hause liegt, und was die Kontrollen und Überwachungen der einzelnen Tierhaltungsanlagen
anbetrifft, das wissen Sie doch eigentlich, sind die Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Das heißt, einmal für Fahrbinde, um Ihnen das zu sagen, ist das der Landkreis Ludwigslust-Parchim, wie Sie hoffentlich wissen, und für Medow und Alt Tellin ist es der Landkreis Vorpommern-Greifswald. Insofern gehe ich davon aus, dass Sie auch erkennen, dass ein Zusammenspiel natürlich mit der obersten Veterinärbehörde unseres Hauses und den Landkreisen hier umgesetzt wird.
Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 16 zu stellen.