Zunächst etwas zum Forschungsstand. Der Feststellungsteil Ihres Antrags lässt vermuten, dass Sie die Stu
die „Doping in Deutschland von 1950 bis heute“ des Bundesinstituts für Sportwissenschaft nicht kennen.
Sie wurde von der Bundesregierung mit über einer halben Million Euro gefördert. Sowohl „Doping in Deutschland“ als auch der Abschlussbericht der unabhängigen Beratungskommission beim Deutschen Olympischen Sportbund zu Doping in Deutschland sind seit 2013 beziehungsweise 2014 im Internet verfügbar,
die volle Studie jedoch erst, nachdem die Bundestagsfraktion der LINKEN mehrfach deren Veröffentlichung angemahnt hatte.
Zum Thema Doping in der DDR gibt es zudem weite- re Publikationen. Dazu gehören, ich zähle eine Auswahl auf: „Auswirkungen von Doping bei Frauen“ aus dem Jahr 2001, „Sicherungsvorgang Sport“ aus dem Jahr 2005, „Der DDR-Hochleistungssport im Licht neuer Forschungen“ aus dem gleichen Jahr, also aus 2005, „Wunden und Verwundungen“
„Vergangenheit im Spiegel der Justiz“ aus dem Jahr 2010 und „Doping in der DDR“ aus dem Jahr 1989. Im Jahr 2004 ist diese Schrift in der vierten Auflage erschienen.
Das Thema ist also keineswegs unerforscht, wie uns der Antrag glauben machen will. Was das beantragte Forschungsprojekt darüber hinaus an Neuem aufdecken will, lässt der Antrag noch offen.
Noch ein Wort zu dem von den GRÜNEN vorgeschlagenen Forschungsprojekt. Das Projekt soll auf fünf Jahre befristet sein und von Frau Gajek ist in der Antragseinbringung noch mal deutlich gemacht worden, welche Erwartungshaltung mit diesem Forschungsprojekt verbunden ist. Haben Sie sich mal gefragt, wie viel kann eine Wissenschaftlerin beziehungsweise ein Wissenschaftler – und die Dotierung lässt darauf schließen,
dass Sie eine Doktorandin oder einen Doktoranden hier heransetzen möchten –, was kann diese Person in Vollzeit in fünf Jahren erreichen, wenn, wie der Antrag unterstellt, eine völlig unerforschte Forschungslage die Grundlage bilden würde? Dann braucht es entweder mehr Zeit
Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag, ich sagte es bereits, will zu Dopingopfern forschen, widmet sich, und das werfe ich Ihnen vor an der Stelle, widmet sich der Opferhilfe jedoch nicht.
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es ist ein Antrag, wo Sie nichts gemacht haben. Es ist unglaublich! Es ist unglaublich!)
In der Begründung ihres Antrags argumentieren die Bündnisgrünen mit einer mutmaßlichen Zahl Geschädigter. Das ist auslegbar, deshalb noch einige Angaben:
Nach dem Verein der Dopingopfer sind etwa 200 DDRSportlerinnen und -Sportler offiziell als Dopingopfer anerkannt. Der Verein rechnet mit etwa 2.000 Geschädigten im gesamten Bundesgebiet. Für Mecklenburg-Vorpommern sind 29 Dopingopfer bekannt.
Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Bündnisgrünen vom Februar 2015 hervor. Diese Geschädigten, das ist unsere Position, brauchen unsere Hilfe.
Ein weiteres Forschungsprojekt nützt ihnen eher wenig. Ich habe nicht gesagt, dass es nicht nützt. Es nützt eher wenig.
Viel wichtiger ist eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung. Eine solche wird von den Schweriner Helioskliniken und der Universitätsmedizin Greifswald für Dopingopfer angeboten. Diese ist bundesweit einmalig.
Notwendig sind auch finanzielle Regelungen, denn die bisher gezahlten einmaligen Entschädigungen nach dem Dopingopfer-Hilfegesetz reichen nicht. Deshalb setzt sich DIE LINKE für eine entsprechende Verankerung im an
gekündigten Anti-Doping-Gesetz ein. Der vom DopingOpfer-Hilfe-Verein konzipierte Akutfonds des Sports zur juristischen und finanziellen Regulierung der Spätfolgen des Dopings sollte Bestandteil dieser gesetzlichen Regelung sein. Insofern unterstützen wir deren Bemühungen. Wir sind der Meinung, das Geld für das hier vorgesehene Forschungsprojekt wäre womöglich für eine unmittelbar finanzielle wirksame Opferhilfe besser eingesetzt.
Im Übrigen gilt es auch, für jene Hilfen zu organisieren – ich habe mit einem Betroffenen vorhin gerade noch einmal telefoniert, das ist ein Freund von mir und sein Schicksal ist auch durch die Medien gegangen hierzulande –,
im Übrigen gilt es, auch für jene Hilfen zu organisieren, die nicht unmittelbar Opfer der Drogenpraxis wurden,
jedoch unter politisch motivierten Repressionen im Leistungssport litten und mit gesundheitlichen Folgeschäden zu kämpfen hatten oder haben,
wie etwa einer meiner Weggefährten aus den 80erJahren, der aufgrund einer Denunziation die Sportschule verlassen musste, nicht abtrainieren konnte und schwere gesundheitliche Schäden davontrug.
All das, all das hat der Antrag nicht ausreichend im Blick, auch nicht, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt, um Doping im Sport noch deutlicher, noch deutlich wirksamer zu bekämpfen als bisher.
Im Zusammenhang mit der aktuell geführten Debatte um ein Anti-Doping-Gesetz schlagen wir seitens der LINKEN vor, einen neuen Straftatbestand Sportbetrug in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Weiterhin schlagen wir vor, die bestehenden Strafvorschriften für den Handel mit Dopingmitteln zu erweitern sowie den Entzug der Approbation für Ärztinnen und Ärzte, die nachweislich an Dopinganwendungen beteiligt waren. Pharmazeutische …