Hier sollten wir über Konkretisierungen sprechen, die auch außerhalb von gesetzlichen Regelungen den Vergabestellen an die Hand gegeben werden können, keine allgemeine Bestimmung, wonach zusätzliche Kriterien eventuell angewendet werden können. Nein, es muss konkret werden: Werden Auszubildende beschäftigt? Gibt es qualitative Maßnahmen zur Familienförderung? Wird die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern sichergestellt? Werden schwerbehinderte Menschen beschäftigt? Diese Kriterien können bei der Ermittlung des Auftragnehmers berücksichtigt werden. Damit können die Bearbeiter auch etwas anfangen, weil es eben konkret ist.
Gleiches gilt für die Frage der Energieeffizienz und für andere umweltbezogene Aspekte. Auch darüber haben wir damals bei der Gesetzeseinbringung in den verschie
denen Lesungen diskutiert. Es können Fragen der Nachhaltigkeit oder Innovationen beispielsweise im Herstellungsverfahren berücksichtigt werden. Es können auch Änderungen im Gesetz vorgenommen werden, die explizit kleinen und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern.
Gerade in Bezug auf diesen letzten Punkt befindet sich im Gutachten eine knallharte Aussage und die möchte ich zitieren: „Dem im Saldo leichten Rückgang bei bietenden kleinen Unternehmen sollte … angesichts der demographischen Entwicklung besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, wenn die öffentliche Hand hier auf Dauer auf ein leistungsfähiges Angebot ‚vor Ort‘ zurückgreifen möchte.“ Ende des Zitats. Da müssen wir doch zusehen, ob wir über das Vergabegesetz eine bessere Unterstützung für die KMU, für die kleinen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern hinbekommen.
Verstehen Sie mich richtig, meine Damen und Herren, ein Vergabegesetz ist keine Wunderwaffe und kann bei Weitem nicht alle Defizite, die durch die Politik der Großen Koalition, Herr Glawe,
verursacht werden, beseitigen. Ein Vergabegesetz darf auch nicht überfrachtet werden. Aber es bietet unglaublich vielseitige Ansätze, Einfluss auf Entwicklungen im sozialen Bereich oder im Umwelt- und auch im wirtschaftlichen Bereich zu nehmen. Zudem macht eine Evaluierung, die ja auch eine Stange Geld gekostet hat, nur dann Sinn, wenn man sich mit den Ergebnissen auseinandersetzt und Verbesserungen anstrebt.
Ich möchte noch mal abschließend kurz den vergabespezifischen Mindestlohn aufgreifen. Wie die Evaluierung zeigt, sind die befürchteten Auswirkungen nicht eingetreten. Ich brauche Ihnen auch nicht zu sagen, dass wir immer einen Mindestlohn von 10 Euro die Stunde gefordert haben und auch nach wie vor fordern werden. Ich habe das heute Morgen bereits ausgeführt. Ich weiß auch, dass Sie, meine Damen und Herren, noch nicht bereit dafür sind. Das wird sich aber ändern, so, wie sich auch Ihre Haltung zum Mindestlohn allgemein geändert hat. Da haben wir einen langen Atem, da können Sie sicher sein.
Aber bis dahin sollten wir über Regelungen sprechen, die in anderen Ländern wie beim Nachbarn SchleswigHolstein bereits existieren. Dort orientiert sich der Mindestlohn an der untersten Entgeltstufe des öffentlichen Dienstes und das sind in Schleswig-Holstein sage und schreibe 9,18 Euro. Das wäre doch ein Kompromiss, ein nächster Schritt,
um auch bei der Novelle des Vergabegesetzes in Mecklenburg-Vorpommern wieder ein Stück voranzukommen.
Wir haben eine Vielzahl von konstruktiven Vorschlägen – einige davon habe ich hier genannt –, die würde ich ganz gerne mit den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss weiter diskutieren. Deswegen verstehe ich das heute als eine Erste Lesung der Evaluation. Sollten Sie eine Beratung im Wirtschaftsausschuss ablehnen, denn wir möch
ten gerne, dass diese Evaluation in den Wirtschaftsausschuss überwiesen wird, Frau Präsidentin, dann werden wir, Herr Eifler, das in Form der Selbstbefassung beantragen. Das Schreiben ist schon vorbereitet, das kann ich Ihnen schon ankündigen. Das ist keine Drohung, sondern das verspreche ich Ihnen.
Dann werden wir uns unter den Obleuten im Wirtschaftsausschuss dazu verständigen. In jedem Fall bin ich der Überzeugung, wir werden im Wirtschaftsausschuss Detailfragen diskutieren müssen,
um auch den Minister zu unterstützen, damit er dann sagen kann, mit Unterstützung des Parlamentes und auch der LINKEN haben wir eine gute Novelle des Vergabegesetzes in Mecklenburg-Vorpommern hinbekommen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wurde schon einiges gesagt, deswegen werde ich mich kurzfassen. Im Juni 2012 – es ist gesagt worden – wurde das Vergabegesetz unter anderem um die vergaberechtlichen Mindestlohnregelungen ergänzt und nun haben wir den Evaluierungsbericht, der damals vereinbart wurde, vorliegen.
Es wurde von all meinen Vorrednern auch schon festgestellt, dass erhebliche Bedenken im Vorfeld vorgetragen wurden. Und in der heutigen Aktuellen Stunde hatte man in gewisser Weise ein Déjà-vu, denn viele der aktuell vorgetragenen Herausforderungen mit der Ausführung des Mindestlohngesetzes waren auch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens 2010/2012 zu vernehmen. Das vorliegende Gutachten kommt nun zu eindeutigen Befunden. Im Hinblick auf das Vergabegesetz und dessen Ausführungen sind Problemlagen wie beim Mindestlohngesetz nicht eingetreten. Das ist, glaube ich, Konsens bei allen demokratischen Fraktionen.
Sicher, es gibt zusätzlichen Verwaltungsaufwand und eine Kostensteigerung, das war auch zu erwarten. Es gibt Potenzial, zum Beispiel die Kontrolle der Einhaltung noch effizienter zu gestalten. Auch die angesprochenen Punkte von meinem Kollegen Herrn Schulte greifen wir selbstverständlich auf und werden sie in bewährter Form behandeln. Aber die großen negativen Auswirkungen sind eben nicht eingetreten. Das Land geht seit Juli 2012 erfolgreich mit gutem Beispiel voran.
Meine Damen und Herren, aus den Ergebnissen der Befragung, aber auch aus dem Mindestlohngesetz des Bundes und einer neuen Rechtslage, die mit den neuen EU-Vergaberichtlinien in Kraft getreten ist, ergeben sich Fragen zur weiteren Vorgehensweise. Die Handlungsempfehlungen des Gutachtens auf Seite 89 fortlaufende habe ich daher mit Interesse gelesen. Hier steht zum Beispiel ein Auslaufen des Gesetzes zum 31. Dezem- ber 2016 in Rede. Hintergrund ist, dass Bestimmungen,
die nicht etwa durch das Mindestlohngesetz geregelt werden, auch untergesetzlich geregelt werden könnten. Für alles Weitere hätten wir dann in der öffentlichen Auftragsvergabe das Mindestlohngesetz.
Meine Damen und Herren, ich sage hier ganz deutlich, ein Auslaufen dieses Gesetzes wäre sicher der falsche Weg. Das Vergabegesetz regelt die öffentliche Auftragsvergabe in Mecklenburg-Vorpommern und die Rahmenbedingungen für mittelständische Unternehmen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Es dient einem gerechten Interessenausgleich zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern sowie zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das Gutachten belegt, dass das Vergabegesetz dies erfolgreich macht. Deshalb ist dieses Gesetz wichtig.
Die insgesamt guten Erfahrungen sprechen jedenfalls aus meiner Sicht dagegen, sich in der öffentlichen Auftragsvergabe auf das Mindestlohngesetz zurückzuziehen, denn ich denke, damit holen wir ohne Not die Probleme bei der Ausführung des Mindestlohngesetzes in ein – wie die Evaluierung gezeigt hat – fast reibungslos funktionierendes Vergabegesetz. Aufgrund des Gutachtens werbe ich für eine zügige Fortführung, und das natürlich mit der möglichen Aufnahme von Verbesserungen aus dem Evaluierungsbericht in das Vergabegesetz.
… ich habe zumindest hier in der Debatte oder im Vorfeld nirgendwo gehört, dass jemand gesagt hätte, dass möglicherweise der Bericht mit dieser Debatte eingestellt wird und das alles abgehängt wird.
Ich denke – das ist mein Verständnis und ich glaube, das war es auch bei der Evaluierung –, Sinn und Zweck einer Evaluierung ist es, genau zu erfahren, in welcher Weise ein Gesetz wirkt. Und so ist auch unser Verständnis, dass wir selbstverständlich Verbesserungen, Anregungen, die wir dort mit aufnehmen können, zügig in dieses Gesetz einarbeiten wollen.
Zu Ihrem Überweisungsantrag: Ich kann Ihnen versichern, dass der Ausschussvorsitzende auch ohne, dass Sie das heute beantragt haben oder dergleichen, im Wirtschaftsausschuss mit einer Selbstbefassung so oder so dieses Thema aufgreift.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Helmut Holter, DIE LINKE: Dann sind wir uns ja einig. Danke.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Wir haben von Herrn Schulte eingangs ähnliche Musik gehört, wie sie schon heute Morgen gespielt wurde zum Mindestlohn. Es ist alles in Ordnung, die Regierung hat ganz hervorragende Gesetze verabschiedet und Maßnahmen ergriffen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in MecklenburgVorpommern zu ihrem Recht kommen und ihnen ihre Würde wiedergegeben wird, wie es der Ministerpräsident formulierte.
Wir von der NPD-Fraktion stellen uns die Frage, auf welcher Grundlage diese Bewertung eigentlich erstellt worden ist. Wer sich dieses sogenannte Gutachten mal durchliest, der stößt dann natürlich auf die Formulierungen „gefühlt“ und „es wird davon ausgegangen, dass …“. Es ist in Form einer Befragung der Vergabestellen und von ausgewählten Unternehmen ein Meinungsbild zu Papier gebracht worden, überhaupt gar keine konkreten, belastbaren Zahlen sind geliefert. Und auf dieser Basis wird dann hier diskutiert und sich gegenseitig gelobt. Das ist Lobhudelei, die wir nicht mitmachen, wenngleich wir uns schon wundern, dass der Wirtschaftsminister sich hinstellt – ich habe mir seine Rede noch mal durchgelesen, die er anlässlich der Einführung dieses Gesetzes gehalten hat – und so tut, als sei er Vater des Gedankens gewesen, wo er seinerzeit doch genau das Gegenteil hier geäußert hat.
Ich habe mich teilweise Ihren Äußerungen angeschlossen und ich sehe mich in der Skepsis diesem Gesetz gegenüber bestätigt. Denn erstens ist die Vergabe der Aufträge landesweit überhaupt nicht geeignet, um wirklich signifikant die Einkommensstruktur der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern, und zweitens schreibt der Bericht uns jetzt ins Stammbuch oder Ihnen ins Stammbuch, dass gerade das eingetreten ist, was ich hier ausgeführt habe, dass kleine und kleinere Betriebe es immer schwerer haben, überhaupt noch an lukrative Aufträge im öffentlichen Bereich zu gelangen. Ein Drittel der Unternehmer ist sogar der Meinung, dass sich dadurch die Kosten ganz signifikant gesteigert haben und dass sie durch diese Kosten aufgrund des Preisdrucks, der vom Land bei der Vergabe angelegt wird, ganz einfach die Marge beschnitten bekommen und das Geld dann nicht mehr der Firmenkasse zur Verfügung steht.
Die nächste Frage, die sich stellt, ist natürlich immer die nach dem wirtschaftlichsten Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot, das wissen Sie wie ich auch, ist nicht das billigste, sondern das, was zu einem relativ günstigen Preis eine hohe Qualität garantiert. Hier muss vielleicht noch mal ganz besonders in diesem Gesetz darüber nachgedacht werden, inwieweit diese Qualitätskontrolle im Sinne des Landes und damit auch im Sinne des Steuerzahlers faktisch stattfindet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, 56 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass sich nach Einführung dieses Gesetzes der Preisdruck auf die Firmen erhöht hat. In diesem Sinne wäre es doch vielleicht mal angebracht zu überlegen, inwieweit wir über Dinge reden, die auch wirklich objektiv belastbar sind, und nicht über eine
Showveranstaltung der Landesregierung, eine zusätzliche Showveranstaltung der Landesregierung, indem Sie sich hier hinstellen, als würden Sie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besserstellen durch dieses Gesetz.
Das Gegenteil scheint der Fall zu sein. Sie benutzen das als ganz billige Propaganda, um nach außen zu signalisieren, mit diesem Gesetz verändert sich die Einkommensstruktur hier in Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben nach wie vor in Mecklenburg-Vorpommern die rote Laterne bei den Einkommen der Arbeitnehmerschaft. Das ändert sich durch solche Schaufensterreden, die Sie hier gehalten haben, Herr Wirtschaftsminister und auch Herr Schulte, überhaupt nicht. Das merken die Menschen in ihrer Lohntüte.
und werden beobachten, was da kommt, was von Ihrer Seite kommt, aus Ihrem Hause, Herr Wirtschaftsminister,