Jetzt ist der Punkt, bundesweit darüber zu reden und zu sagen, legt die Karten auf den Tisch. Wir wissen ganz ehrlich nicht, das ist auch in der Anhörung deutlich geworden, wie das Ganze für uns ausgeht. Es kann sein, dass in NRW die Kosten durch die Hochspannungsleitungen, die verlegt werden, wo mir meine Kollegen in NRW sagen, ach, da haben wir gar kein Problem, die verlegen wir ja alle in die Erde, das ist ja heutzutage problemlos machbar –
das kostet bloß das 8- bis 15-Fache einer Freileitung –, dass die in die Netzentgelte in NRW massiv einfließen werden.
Ich möchte, dass wir das zum jetzigen Zeitpunkt mit einem solchen Antrag klären. Dann können wir auch in Ruhe in die Zukunft gucken, wie sich das Ganze entwickelt. Ich glaube, die Solidarität ist angebracht, sie wird am Ende allen Beteiligten nützen. Wir brauchen die hohe Akzeptanz und hier spielt der Markt praktisch keine Rolle, weil er nicht wirklich wirken kann. Man kann nicht wegziehen, weil einem die Netzentgeltpolitik des eigenen Stromversorgers nicht passt, sondern man muss das ertragen, was er vor Ort macht, und man ist darauf angewiesen, dass die Bundesnetzagentur eine gute Arbeit macht.
Das ist übrigens auch eine der ganz wesentlichen Verbesserungen, dass wir dieses Thema Organleihe mit hineingebracht haben in die Anhörung, dass wir in Zukunft eine Landesnetzagentur haben werden. Dazu auch noch mal mein deutlicher Wunsch: Ich möchte gern, dass wir eine Landesnetzagentur haben und nicht sagen, wir schließen uns Schleswig-Holstein an, auch wenn ich Robert Habeck sehr schätze, oder machen mit Niedersachsen oder Sachsen-Anhalt ein Projekt.
Die Idee ist, dass wir die Fachkompetenz dieser kleinen Behörde bei uns im Land haben, die uns, der Landesregierung, aber auch dem Ausschuss, bei diesem wesentlichen Thema beratend zur Seite stehen wird. Damit haben wir Sachkompetenz im Land. Das müssen wir uns auch ein bisschen was kosten lassen. Ob es ein Nullsummenspiel wird, weiß ich nicht, aber das ist es wirklich wert, weil es ein ganz wesentlicher Punkt für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Bundeslandes ist.
Ein interessantes Ding ist das Thema „Vermiedene Netzentgelte“. Ich will es nur deswegen noch mal vortragen, weil ich es in der Vergangenheit hier an diesem Mikro falsch dargestellt habe. Wir, also ich und die meisten anderen Kollegen, haben geglaubt, das sei völliger Mumpitz, was sich die Bundesregierung da früher mal hat einfallen lassen, weil wir geglaubt haben, die Idee der vermiedenen Netzentgelte bestehe darin, wenn jemand mit seiner Fotovoltaikanlage Strom vor Ort produziert, dann müsste der nicht so viel Strom aus dem öffentlichen
Netz ziehen, folgerichtig müsste das für ihn nicht so ausgebaut werden – das seien die vermiedenen Netzentgelte. Das ist totaler Quatsch, das weiß jeder, der sich mit Energiepolitik beschäftigt, weil der Höchstverbrauch im Haus, irgendwann in der Dunkelheit im Winter, aussagt, wie groß die Stromleitung sein muss – also gibt es keine vermiedenen Netzentgelte.
Diese Erklärung, das will ich deutlich feststellen, ist falsch. Das habe ich durch unsere sehr gute Anhörung im Landtag gelernt. Die richtige Erklärung heißt: Wenn der Stromversorger vor Ort den Strom aus der Fotovoltaikanlage des Hauseigentümers bezieht und in seinem Netz verkauft, dann vermeidet er den Bezug aus dem überregionalen Netz, und für diesen Strombezug aus dem überregionalen Netz hätte er ein Netzentgelt bezahlen müssen. Das ist das sogenannte vermiedene Netzentgelt. Und da hat der Gesetzgeber gesagt, sorry, das wäre ein Mitnahmeeffekt vor Ort, deswegen darf er das im EEG nicht mit ansetzen, und hat ihm das wieder herausgestrichen.
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass auch die Bundesnetzagentur diese Regelung nicht verstanden hat und mit Pauschalansätzen arbeitet. Das ist deutlich geworden bei uns in der Anhörung. Und deswegen, auch wenn ich es jetzt verstanden habe und eigentlich nachvollziehen kann, dass es eine vernünftige Herangehensweise wäre – aber es versteht wirklich niemand, selbst die nicht, die sich intensiv damit beschäftigt haben –, deswegen ist es richtig, dass im Antrag steht, es jetzt herauszustreichen.
Auch das Thema, es hätte in der Koalitionsvereinbarung ja praktisch schon dringestanden, ist ein Punkt, der uns massiv in der Anhörung beschäftigt hat. In der Koalitionsvereinbarung stand drin, dass wir die zusätzlichen Kosten für die Energiewende beim Netzausbau gern bundeseinheitlich wälzen wollen, und nicht das, was wir jetzt wollen, nämlich ein grundsätzliches bundeseinheitliches Netzentgelt, nicht nur die Mehrkosten für die Energiewende.
Warum sind wir gemeinschaftlich zu dieser Erkenntnis gekommen? Weil uns alle Fachleute gesagt haben, eine Trennung dieser Kosten ist ausgeschlossen. Das ist nicht möglich. Ob ich jetzt diese 20-kV-Leitung erneuern musste, weil sie verschlissen ist oder weil ich dahinten eine 20-kW-Fotovoltaik-Anlage anschließen muss, das kriegt keiner auseinander. Da können wir am Ende jeden Einzelfall vor Gericht verhandeln, was in den einen Bereich oder in den anderen gerechnet werden muss. Deswegen ist es richtig, jetzt für eine bundeseinheitliche Regelung zu streiten und nicht mehr zu sagen, nur die Mehrkosten für die Energiewende. Da haben sich, glaube ich, in der Anhörung alle Beteiligten sehr weiterentwickelt und wir sind zu einem guten Kompromiss gekommen.
Ich gehe jetzt noch einmal kurz durch. Bundesnetzagentur nach M-V: Das wichtige Thema „Daseinsvorsorge“ spiegelt sich für mich auch in dem Thema „Bundeseinheitliches Netzentgelt“ wider, weil die Netze tatsächlich Daseinsvorsorge für die Menschen vor Ort bedeuten. Wir tun etwas für die ländliche Region. Auch das ist noch mal deutlich geworden bei dem Vergleich von Rostock mit dem Umland. Das ist ein Anliegen, was wir ja auch im Landesplanungsbeirat, wo wir über Regionen mit demografischer Herausforderung beziehungsweise mit – wie heißt es jetzt neu? –,
mit Gestaltungsräumen beraten. Also ländliche Gestaltungsräume, die wollen wir ein Stück weit mit in den Blick nehmen, und das ist konkret eine Sache, die den Räumen vor Ort helfen wird.
Ich bedanke mich bei Ihnen für das parlamentarische Projekt dieses Antrages und freue mich über eine breite Zustimmung der demokratischen Fraktionen. Ich denke, dass wir alle gemeinsam für die Umsetzung dieses Antrages in unseren eigenen Parteien auf Bundesebene und in anderen Bundesländern werben müssen, aber es würde sich am Ende nicht nur für Mecklenburg-Vorpommern, sondern für unser Land lohnen. – Danke schön.
Der Energieausschuss empfiehlt in Ziffer I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/3882, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Enthaltungen? – Gegenstimmen? – Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung des Energieausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.
In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Energieausschuss, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2837 für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Energieausschusses auf Drucksache 6/3882 mit dem gleichen Stimmverhalten angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten gemäß § 70 der Geschäftsordnung des Landtages – Antrag auf Genehmigung der Strafverfolgung, Drucksache 6/3858.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (Europa- und Rechtsausschuss, 3. Ausschuss) gemäß § 70 GO LT (Immunitätsangelegenheiten) Antrag auf Genehmigung der Strafverfolgung – Drucksache 6/3858 –
Wer der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/3858 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/3858 mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbotsverfahren umsetzen, Drucksache 6/3883.
Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbotsverfahren umsetzen – Drucksache 6/3883 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin, ich korrigiere Sie nur ungern, aber wir haben festgelegt in der Absprache zwischen den demokratischen Fraktionen, dass derjenige, der die Idee zu dem Antrag hat, auch als Erster das Wort ergreifen darf, und deswegen würde ich Herrn Ritter bitten, das zu machen.
Sehr geehrter Herr Dr. Nieszery, schönen Dank, dass Sie sich hier für die Einhaltung unserer Absprache eingesetzt haben.
Ich denke, das ist auch ein vernünftiges Verfahren, auch sehr zur Erheiterung der Herren der NPD-Landtags- fraktion.
Es hat viele gute Gründe, dass die demokratischen Fraktionen dieses Landtages sich im Vorfeld miteinander zu solchen Problemen beraten,