Die Studie macht aber auch deutlich, wer den Neubau und die Modernisierung von KWK-Anlagen für die allgemeine Versorgung ermöglichen will – Herr Eifler hatte das 25-Prozent-Ziel angesprochen –, müsse die Zuschlagssätze insbesondere für ins öffentliche Netz eingespeisten KWK-Strom deutlich anheben. Je nach Techno
logie sprechen die Studien von Faktor 2 bis 3 im Vergleich zum heute im Gesetz festgeschriebenen Niveau.
Sofern der politische Wille auf einen weiter forcierten Ausbau gerichtet sei, empfiehlt die Studie zudem, den bestehenden Deckel im KWK-Gesetz merklich anzuheben, der derzeit auf Zuschlagszahlungen von maximal 750 Millionen Euro pro Jahr gedeckelt ist. Im Rahmen der Novellierung wird es aber sicherlich auch noch einmal Debatten geben, wie die Kraft-Wärme-Kopplung künftig stärker zur Netzstabilität beitragen kann – das ist von Ihnen angesprochen worden – vor allem in sonnen- oder windarmen Zeiten.
Die Möglichkeiten des KWK-Gesetzes mögen also künftig möglicherweise in den Debatten stärker an diese Systemdienlichkeit anknüpfen, als wir das heute finden. Wenn diese Anlagen bei einer solchen Novellierung künftig ihren Betrieb stärker an den Bedürfnissen des Strommarktes ausrichten sollen, wird es für die stabile Wärmeversorgung weitere Maßnahmen erfordern, beispielsweise Pufferspeicherung und Ähnliches.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein wesentlicher Ausbau von KWK-Anlagen scheint angesichts der gerade geschilderten Ausgangslage derzeit nicht ganz einfach. Bei uns im Land muss das Augenmerk hauptsächlich darauf gerichtet sein, vor allem den schon relativ hohen Bestand zu sichern und zu verteidigen. Dabei wird sicherlich auch die Sorge um die Stabilität des Strompreises eine nicht unbedeutende Rolle in der Debatte über das KWK-Gesetz spielen, denn in diesen fließt selbstredend auch die KWK-Umlage, die jeder Stromkunde zahlt, ein, mit der die Maßnahmen des KWKGesetzes finanziert werden.
Angesichts der derzeitigen Höhe des KWK-Aufschlages von 0,6 Prozent dürfte dies aber nach meiner Einschätzung ein beherrschbares Problem sein. Mit Blick auf die Bedeutung von KWK für die Wärmeversorgung im Land muss also unser Ziel sein, den Bestand der Anlagen zu erhalten und mit Augenmaß zu sichern.
Und – mindestens gleichermaßen wichtig – diese Novellierung muss möglichst schnell kommen, weil wir tatsächlich ein Zeitproblem haben und gern dem sicherlich noch viel längere Debatten benötigenden Prozess Diskussionen um ein künftiges Strommarktdesign vorgelagert werden. Eine solche beschleunigte Herangehensweise ans KWK-Gesetz dient dem Klimaschutz in unserem Land, hilft aber insbesondere unseren Stadtwerken, die regelmäßig eigene KWK-Anlagen betreiben und besonders wichtige Partner bei der Umsetzung der Energiewende hier im Land sind.
Die wirtschaftliche Not unserer Stadtwerke durch ihre KWK-Engagements muss selbstredend dringend verhindert werden, und dafür ist die Novellierung des KWKGesetzes eine Riesenmöglichkeit. Hierfür wird sich die Landesregierung auf Bundesebene in den jetzt anstehenden Diskussionen um das Grünbuch und das künftige Strommarktdesign gern engagiert einsetzen. – Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zur Brückentechnologie ist viel gesagt worden. Fakt ist, in anderen Ländern wie in Dänemark und den Niederlanden liegt der Anteil der KWK-Stromerzeugung bei 50 beziehungsweise 38 Prozent. In Deutschland stehen wir mit 98 Terrawattstunden bei gerade einmal gut 16 Prozent. Laut Koalitionsvertrag des Bundes soll der KWK-Anteil an der Stromerzeugung bis 2020 auf 25 Prozent steigen.
Die erzeugten Strommengen aus KWK stagnieren und die Gefahr besteht, dass der Anteil sogar zurückgeht, der Minister ist auch darauf eingegangen. Gutachter, die das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz im Auftrag der Bundesregierung evaluiert haben, kommen zu dem Ergebnis, dass beim Ausbleiben von starken Impulsen aus der Politik dieses Ziel bei Weitem nicht mehr erreicht werden wird.
Der wirtschaftliche Druck, der auf den KWK-Anlagen ruht, ist das Ergebnis von steigenden Mengen an Ökostrom.
Daraus resultieren fallende Preise und weniger Einsatzstunden, die zudem schlecht vergütet werden. Allerdings fegt der Preisdruck die falschen Spieler vom Feld. Nicht etwa die Braunkohle nimmt auf der Reservebank Platz, sondern moderne Gaskraftanlagen und KWK-Anlagen.
Das zeigt einmal mehr, es ist Zeit, einen Fahrplan für den Kohleausstieg zu erarbeiten und die Kohleverstromung einzudämmen. Das würde der Wirtschaftlichkeit der KWK-Anlagen und der Gaskraftwerke dienlich sein.
Die Koalitionsfraktionen im Bundestag haben am vergangenen Freitag in der Debatte zur Fortschreibung des KWK-Gesetzes deutlich gemacht, dass es eine Fortschreibung geben wird. Wann, das blieb allerdings offen. Erst müsse die Frage nach dem Design des Strommarktes geklärt sein, so die Große Koalition in Berlin. Zeitdruck scheint auf Bundesebene in dieser Frage ein Fremdwort zu sein. Neue Anreize und Unterstützung für
den Neubau und die Modernisierung der KWK-Anlagen wird es vor der Sommerpause wohl nicht mehr geben.
Sie merken, Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, dass wir das Anliegen Ihres Antrages unterstützen. Ich habe lediglich ein Problem, und das hat natürlich auch meine energiepolitische Sprecherin: Der vorliegende Antrag ist so allgemein gehalten, dass die Zustimmung einem Freifahrtschein gleichkommt. Mit keiner Silbe ist erwähnt, mit welchen konkreten Forderungen die Landesregierung im Bundesrat aktiv werden will. Es steht lediglich geschrieben, dass die Wirtschaftlichkeit wiederhergestellt werden soll. Das Ziel ist also klar, aber der Weg, der bleibt verborgen.
Hier im Land sehen wir, dass wir uns bei der Energiewende über das Ziel natürlich im Großen und Ganzen einig sind, nur wie das Ziel erreicht werden soll, da gehen unsere Auffassungen auseinander. Wir wollen schon konkret wissen, wofür sich die Landesregierung engagiert.
Sollte die Förderung vor allem Gas-KWK-Anlagen, die der allgemeinen Versorgung dienen, zugutekommen? Sollen KWK-Anlagen auf Braunkohlebasis von Förderungen ausgeschlossen werden?
Wie soll der Einsatz von dezentralen Wärme- und Kältespeichern gefördert werden, etwa über einen Zuschlag auf den Arbeitspreis? Will die Landesregierung die Begrenzung der Förderung auf zehn Jahre oder 30.000 Vollnutzungsstunden infrage stellen oder nicht? Sollte eine Pflicht für Kommunen zur Aufstellung von regionalen Wärmenutzungskonzeptionen eingeführt werden oder auch nicht? Wie wird weiterhin sichergestellt, dass die Förderung von Objekt-KWK-Anlagen nicht zulasten der bestehenden Wärmenetze geht? Wie sieht es mit einer besseren Förderung von sogenannten Schwarmstromkonzepten aus?
Sie sehen, viele Fragen sind offen. Als Opposition haben wir das Recht, diese Fragen zu stellen. Deshalb wollen wir mit dem Änderungsantrag erreichen, dass die Landesregierung den Energieausschuss über die detaillierten Forderungen informiert, bevor sie im Bundesrat tätig wird. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu! Dann stimmen wir selbstverständlich auch ohne Vorbehalte Ihrem Antrag zu. Wir unterstützen ihn, auch wenn er uns sehr allgemein erscheint. – Danke.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ihr seid aber lieb heute Morgen.)
Werte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zu den Vorteilen der KraftWärme-Kopplung wurde ja schon einiges gesagt: höchster Wirkungsgrad, die effizienteste Form, Energie zu erzeugen, Wirkungsgrade von 80 bis 90 Prozent, je nach Abhängig- keit des Energieträgers, zweitens der hervorragende Beitrag zum Klimaschutz – CO2-mindernd, 50 bis 60 Millio- nen Tonnen CO2-Emissionsreduzierung in Deutschland und ein Potenzial für die Zukunft, dass man sagen könnte, das circa 20 Prozent der zukünftigen CO2-Minderung sehr kostengünstig durch die Kraft-Wärme-Kopplung erzielt werden könnte.
Es gibt aber noch einen dritten großen Vorteil, der bisher noch nicht genannt wurde. Das ist mehrfach vom Kollegen Jaeger angesprochen: das Thema Power-to-Heat. Fernwärme und Kraft-Wärme-Kopplung haben ein erhebliches, vergleichsweise mit geringen Kosten verbundenes Potenzial für die Systemintegration überschüssiger Strommengen der erneuerbaren Energien. Insofern sind Wärmespeicher, Power-to-Heat und Kraft-Wärme-Kopplung wichtige Bestandteile von erfolgreicher Energiewende.
Bereits jetzt gibt es hohe Anteile von Kraft-WärmeKopplungs-Anlagen. Gerade in Mecklenburg-Vorpom- mern haben sie eine sehr hohe Bedeutung. Es sind fast ausschließlich oder in erster Linie erdgasbefeuerte KWKAnlagen, die bisher eine hohe Wirtschaftlichkeit erreicht haben, insbesondere in den Städten, gekoppelt an die Fernwärmenetze Schwerin und Rostock.
Insofern war es folgerichtig, dass sowohl im Koalitionsvertrag der CDU und SPD auf Bundesebene der weitere Ausbau der KWK festgelegt wurde. Ich zitiere aus dem Koa-Vertrag von CDU und SPD: „Die rechtlichen und finanziellen Bedingungen für die umweltfreundliche KraftWärme-Kopplung wollen wir so gestalten, dass der KWKAnteil auf 25 Prozent bis 2020 ausgebaut wird.“ Dazu sollen im Jahr 2014 die Rahmenbedingungen im KWKG, also im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz, überprüft und angepasst werden.
Das ist die Festlegung im Koalitionsvertrag auf Bundesebene von CDU und SPD, verbunden mit dem Ziel, bis 2050 den KWK-Anteil weiter auszubauen bis zu 60 beziehungsweise 70 Prozent. Auch hier im Land gibt es das Bekenntnis zur KWK, sowohl im „Energieland 2020“ als auch in der jüngst beschlossenen Energiekonzeption des Landes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, so weit zur Bedeutung und den Vorteilen der KWK und zu dem, was folgerichtig politisch vereinbart ist. Übrigens besteht parteiübergreifend ein großer Konsens sowohl zwischen den Energieversorgern, die KWK produzieren, beziehungsweise der Politik.
Wie sieht aber die Situation heute aus, Frühjahr 2015, meinetwegen auch am 13. April, Entschuldigung, 13. März 2015?