Eine weitere Herausforderung, der wir uns stellen müssen, ist die Reduzierung von Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung. Erfreulicherweise verzeichnen wir in Mecklenburg-Vorpommern einen starken Rückgang der Flächeninanspruchnahme. Betrug der Durchschnittswert seit der Wende acht Hektar pro Tag, liegt er im Zeitraum 2013 bis heute bei rund drei Hektar je Tag.
Das Landwirtschaftsministerium unterstützt die Bemühungen zur Sanierung devastierter Flächen mit einem eigenen Rückbauprogramm und der Bereitstellung eines digitalen landesweiten Katasters, in dem die Kommunen Informationen zu ihren Altlasten und devastierten Flächen erhalten und vorhalten können. Mit dem Rückbauprogramm wurden seit 2010 über 100 Liegenschaften beräumt, dafür wurden rund 3,2 Millionen Euro eingesetzt. Auch im Bereich der Altlastensanierung ist in den vergangenen Jahren viel passiert. Die Untersuchung und Sanierung kommunaler Altlasten ist seit 1991 mit rund 53 Millionen Euro gefördert worden. Im Rahmen der Altlastenfreistellung wurden rund 89 Millionen Euro ausgereicht. Damit wurden zum Beispiel ehemalige Gaswerkstandorte, Sonderabfalldeponien, aber auch Flugplätze der russischen Truppen beräumt.
Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können, der Schutz unserer Böden ist uns ein wichtiges Anliegen. Viele Hebel haben wir dafür bereits in Gang gesetzt. Insbesondere mit der Umsetzung des Bodenschutzprogrammes Mecklenburg-Vorpommern wird eine noch gezieltere Vorsorge zum Schutz unserer Böden erreichbar sein. Aktuell, wie gesagt, arbeiten wir an der Phase zwei des Bodenschutzprogrammes, der Bewertung des Bodenzustandes. Hier werden aktuelle Entwicklungstendenzen sowie die geltenden Rechtsstandards beschrieben, Bewertungen vorgenommen sowie Defizite und Ziele des Bodenschutzes für unser Land abgeleitet. Unser Ziel ist es, die Phase 2 des Bodenschutzprogrammes möglichst bis Mitte des Jahres 2015 abzuschließen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Eines will ich gleich zu Beginn meiner Rede feststellen: Ich habe mich schwergetan mit diesem Antrag der Koalition unter dem großen und sehr anspruchsvollen Titel „Lebensgrundlage sichern/Boden schützen“.
Hinter der Feststellung, dass „der Boden als Produktionsfaktor, als Lebensraum und Grundlage für Infrastruktur eine herausragende Bedeutung (hat)“, wie es im Punkt 1 des Antrages heißt, können sich sicher alle hier Anwesenden versammeln, ebenso auch hinter der Aussage, dass „aus diesem Grund der Schutz des Bodens vor Flächeninanspruchnahme“ – was auch immer damit
gemeint ist –, vor „Versiegelung, Erosion durch Wind und Wasser, Verdichtung sowie Eintrag von Schadstoffen zwingend notwendig (ist)“. So weit, so gut – oder eben nicht.
Mir kommt es so vor, als ob selbst dieser Feststellungsteil ein typischer Kompromiss in einer Großen Koalition ist und damit sehr dünn geraten ist.
Natürlich spielt der Schutz des Bodens auch in meiner Fraktion und in meiner persönlichen Arbeit eine große Rolle. Und weil das so ist, fehlen mir im Feststellungsteil einige klare Aussagen. Sechs will ich anführen,
Landwirtschaft sein kann, sondern dass neben den Landwirten auch die Städte, die Gemeinden, die Landesregierung und jeder Einzelne mit seinem Verhalten Verantwortung tragen, und schließlich
durch den Eintrag von Schadstoffen oder zu viel Nährstoffen, wir sprechen vom Nährstoffüberschuss, geschützt werden muss.
Für meine Fraktion gehört auch der Schutz des Bodens vor Spekulationen dazu. Überhaupt wird sich im vorliegenden Antrag recht deutlich um Eigentumsfragen herumgedrückt.
Sie merken schon, meine Damen und Herren, dieser Antrag ist mir allein im Feststellungsteil viel zu dünn geraten, aber auch der Beschlussteil des Antrages der Regierungsfraktionen gibt aus meiner Sicht nicht allzu viel her. „Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Agrarausschuss des Landtages bis zum 31. Dezember 2015 über die Umsetzung des § 11 des Landesbodenschutzgesetzes bezüglich des Bodenschutzprogramms zu berichten.“ Das war es dann mit dem Beschlussteil.
Abgesehen davon, dass die CDU oder jede andere Fraktion dieses Hauses dieses Ansinnen im Rahmen der Selbstbefassung des Agrarausschusses bringen kann und dass das aus meiner Sicht zur normalen Arbeit im Agrarausschuss gehört, sollen wir heute nichts sehr Konkretes beschließen. Und deshalb schlage ich an dieser Stelle vor, den Antrag der Koalitionsfraktionen in den Agrarausschuss zu überweisen. Immerhin ist es uns schon zweimal gelungen, Anträge auf diese Art und Weise erfolgreich zu behandeln und zu gemeinsamen Positionen zu kommen. Ich erinnere dabei an die Anträge zur
Das im Antrag angesprochene Bodenschutzgesetz legt fest, dass alle Maßnahmen zum Schutz des Bodens durch die Landesregierung in einem Bodenschutzprogramm fest- und fortgeschrieben werden sollen. Dabei sollen nationale und internationale Umweltprogramme, das Bodeninformationssystem, vorhandene Umweltplanungen sowie die Raumplanung auf allen Ebenen beachtet werden.
Im Bodenschutzprogramm sind insbesondere unmittelbar mit dem Boden in Verbindung stehende ökologische und ökonomische Prozesse aufzuzeigen und Umwelthandlungsziele abzuleiten. Es sollen eine Zustandsbeschreibung und eine Bewertung der Funktionsfähigkeit der Böden, Herr Minister Caffier hat eben darauf bereits aufmerksam gemacht, ebenso enthalten sein wie bestehende oder zu erwartende schädliche Bodenverdichtungen und Altlasten, ihre Ursachen und Auswirkungen und geeignete Maßnahmen zur Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen und zur Sanierung bestehender schädlicher Veränderungen und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen. Das ist die Gesetzeslage. Zugegeben, das ist für uns alles eine gewaltige Aufgabe.
In diesem Zusammenhang erinnere ich auch an die großen Aufgaben, die es im Zusammenhang mit der Erfüllung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie gibt. Aber wie das immer so bei Gesetzen ist, Papier ist geduldig. Noch immer steht das vielfach angemahnte Bodenschutzprogramm des Landes aus. Gesetze müssten eben auch umgesetzt werden und daran mangelt es beim Bodenschutz, so zumindest behaupten die Autoren des sogenannten „Aktionsprogramms Nachhaltige Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern 2015“, das ich ansonsten einer harten Kritik unterziehe.
So kann ich zwar die Motivation der CDU nachvollziehen, den vorliegenden Antrag einzubringen, aber eine bloße Aufforderung an die Landesregierung, einen Bericht im Agrarausschuss zu leisten, ist mir dann doch etwas zu wenig. Weder ist konkret festgelegt, wann die Landesregierung ihre Hausaufgaben in Form des Bodenschutzprogrammes erledigen sollte – Minister Caffier hat eben darauf hingewiesen, dass das Ziel besteht, es bis Mitte dieses Jahres vorzulegen, das ist ja schon mal etwas –, noch sind im Antrag politische Vorgaben enthalten, was man denn eigentlich will. Deshalb noch einmal: Lassen Sie uns diesen Antrag in den zuständigen Agrar- und Umweltausschuss überweisen, denn die jetzige Debatte zeigt mir bereits, dass ein Bodenschutzprogramm des Landes längst überfällig ist.
Das Jahr 2015 wurde von den Vereinten Nationen bekanntlich zum Internationalen Jahr der Böden erklärt. Das scheint mir ein sehr guter Anlass, endlich schneller zu einem Bodenschutzprogramm des Landes zu kommen. Leider ist davon im Antragstext, ich habe es bereits gesagt, wenig die Rede oder gar nicht die Rede. Und egal, was wir heute hier debattieren, es wird heute nicht Beschlusslage sein. Ein Antrag nur zu einem Berichtsersuchen im Agrarausschuss, ansonsten gilt das Motto, schön, dass wir mal darüber geredet haben, ein solcher Antrag kann nicht die Zustimmung meiner Fraktion fin
Trotzdem will ich versuchen, an dieser Stelle noch eine Brücke zu bauen. Zuerst einmal möchte ich für mich und meine Fraktion betonen, dass wir die Bemühungen des Agrarministeriums um einen deutlich verbesserten
Schutz des Bodens durchaus anerkennen. Das gilt nicht nur bei der aktuellen Diskussion um den Entwurf der Düngemittelverordnung. Den Vorschlag von Minister Dr. Backhaus, anstatt der vorgesehenen Hoftorbilanz für den Stickstoff eine Stall-Schlag-Bilanz einzuführen, unterstütze ich ausdrücklich. Aus unserer Sicht ist eine solche Bilanz zielführender und genauer, um zu einer deutlichen Reduzierung des Stickstoffüberschusses in der Landwirtschaft zu kommen.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich ist sicherlich nicht nur uns bekannt, wie das Verfahren aussieht, um zum angemahnten Bodenschutzprogramm zu kommen. Die sogenannte Phase 1 haben wir schon 2002, auch das wurde gesagt, mit dem Bodenbericht des Landes abgeschlossen. Seither befinden wir uns in der Phase 2, der sogenannten Bewertung des Bodenzustandes. Wir haben vom Minister Herrn Caffier in Vertretung von Dr. Backhaus heute vernommen, dass diese Phase im Jahre 2015 zum Abschluss kommen soll und damit die Phase 3, die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zum Bodenschutz, beginnen soll.
Ebenso nehmen wir zu Kenntnis, dass an solchen Handlungsempfehlungen schon längst gearbeitet wird. Daneben macht das vorher angesprochene Aktionsprogramm der sogenannten Greifswalder Gruppe, die sich seit der vergangenen Woche ja dann als Landesbündnis für nachhaltige Entwicklung bezeichnet, hierzu auch konkrete Vorschläge. In diesem einen Bereich kann es Gemeinsamkeiten geben.
Und wer den Dialogprozess „Mensch und Land: Perspektiven der Land- und Ernährungswirtschaft MV“ verfolgt hat, und ich weiß, das werden viele in diesem Hause sein, der weiß natürlich, dass die Frage des Bodens dort eine zentrale Rolle spielt, leider ohne die Greifswalder Gruppe. Aber diejenigen, die sich aktiv einbringen, wissen auch, dass mit dem Bodenschutzprogramm Mecklenburg-Vorpommern erst in absehbarer Zeit zu rechnen ist, nämlich im Jahre 2017.
Ich zitiere da mal aus der „Welt“ vom 05.12. des letzten Jahres zum Welt-Boden-Tag: „Mecklenburg-Vorpommern wird frühestens im Jahr 2017 ein Bodenschutzprogramm bekommen. Es werde Ziele für den Bodenzustand sowie Handlungsempfehlungen enthalten, sagte eine Sprecherin des Schweriner Agrarministeriums am Freitag“, Ende des Zitates.
Nun kann man das durchaus beklagen, mir dauert das schon viel zu lange, ein Antrag aber zu einem einfachen Zwischenbericht im Agrarausschuss wird auch daran nichts ändern. Lassen Sie uns uns deshalb mit diesem Problem auseinandersetzen im Ausschuss. Den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN würden wir unterstützen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 2015 ist das Jahr des Bodens, so haben es die Vereinten Nationen erklärt.
Das zeigt natürlich die Bedeutung der Böden. Verschiedene Redner vor mir haben darauf ja auch schon abgehoben und die Bedeutung der Böden hier erklärt.
Ich will auch gleich eingehen auf meinen geschätzten Kollegen Heino Schütt. Heino Schütt hat hier erklärt, dass es hundert Jahre braucht, um einen Zentimeter Boden wachsen zu lassen. Lieber Heino Schütt, deswegen sind wir uns ja auch einig darin, dass wir das Moorschutzprogramm fortführen wollen, weil das Moorschutzprogramm eher darauf angelegt ist, Böden und Moore zu schützen und der Moordegradierung entgegenzuwirken.
Meine Damen und Herren, der Boden ist ein wertvolles Gut, das trifft im wahrsten Sinne des Wortes den Kern. Wenn wir uns die Bodenpreise hier mal anschauen, die es in den letzten Jahren gegeben hat, dann ist festzustellen, dass im Jahre 2005 ein Hektar Ackerland durchschnittlich 4.300 Euro gekostet hat, und 2013, also acht Jahre später, der Hektar Acker 14.300 Euro gekostet hat, also genau 10.000 Euro im Schnitt mehr. Das ist ein Preisanstieg in acht Jahren um 300, mehr als 330 Prozent. Ich sage Ihnen, da wird jeder Börsenmakler blass bei dieser Rendite, die bei diesem Preisanstieg erzielt worden ist.
Ein Preistreiber, und das kritisiere ich ausdrücklich, ist die bundeseigene Gesellschaft, die BVVG, die nach wie vor nach dem Höchstpreisverfahren den Acker verkauft. 2013 hat die BVVG verkauft für durchschnittlich 16.400, 2014 waren es schon durchschnittlich mehr als 19.700. Das heißt, es gab innerhalb von einem Jahr einen Preisanstieg von 20 Prozent. Die Forderung von uns, die BVVG-Flächen zu vernünftigen Bedingungen an das Land zu übertragen, damit wir hier langfristig verpachten können, wiederhole ich an dieser Stelle gern noch einmal.