Und, meine Damen und Herren, es interessiert Sie eben nicht, wie die Bevölkerung in dieser Frage denkt. 80 Prozent der Bevölkerung sind nämlich für den gesetzlichen Mindestlohn und sogar in dem Fall, wenn es zu einer Preissteigerung kommt.
Ja, es geht nicht um das Ob. Wir reden inzwischen über das Wie. Sie, Ihre Kollegen auf Bundesebene, greifen dieses Ob an
Ja, ich habe mit den, Herr Renz, ich habe mit den Unternehmerinnen und Unternehmern gesprochen, das habe ich schon deutlich gemacht, auch mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Diese Mär von der Aufzeichnungspflicht, das haben ja nun viele hier gesagt, kann man nun langsam vergessen. Arbeitszeiten wurden immer aufgezeichnet.
Deswegen ist diese ganze Mär, dass es hier eine überbordende, eine wachsende Bürokratie gibt mit dem Aufzeichnen von Arbeitszeit einfach Quatsch,
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Der Abgeordnete Torsten Renz bittet um das Wort für eine Anfrage.)
Das auch mir in den Mund zu legen – lassen Sie mich bitte ausreden –, ist vollkommen falsch. Und deswegen, wenn die „Ostsee-Zeitung“ schreibt vom Bürokratiemonster, ist das nicht mein Begriff. Sie haben mir gezeigt, dass der in Anführungsstrichen steht. Das habe ich nicht so erkannt. Es ist nicht mein Begriff. Ich habe ihn nicht benutzt. Aber ich habe eins gelernt, Herr Renz: Man sollte sich nicht auf die Sekundärliteratur berufen, sondern die Originale nehmen. Nehmen Sie meine Presseerklärung, da finden Sie das Wort überhaupt nicht.
Aber ich habe mit Unternehmerinnen, Unternehmern, mit Steuerberaterinnen und Steuerberatern gesprochen
darüber, wenn es um die Berechnung des Lohnes geht. Der Bürokratieaufwuchs besteht darin, dass dieser Mindestlohn nicht für alle gleichermaßen besteht. Darüber habe ich bereits gesprochen.
Wenn ich verschiedene Ausnahmetatbestände habe und diese jeweils berücksichtigen muss, wenn ich dann noch an der Arbeitszeitschraube drehe und das auch berücksichtigen muss, wenn ich nicht weiß, wie das mit dem verstetigten Mindestlohn oder überhaupt verstetigten Monatslöhnen gehen muss und gehen soll, dann habe ich in der Lohnbuchhaltung und an anderen Stellen einen erhöhten Aufwand im Unternehmen, und darüber reden wir. Deswegen wäre doch eine Vereinheitlichung viel besser und es würde auch in diesem Bereich zu Bürokratieabbau führen. Darum geht es. Lesen Sie die Zeitung und die Pressemitteilung zu Ende! Diese Fragen stehen dort.
Und wenn es, meine Damen und Herren, um den Wirtschaftsausschuss geht – Herr Wilken war anwesend, ich finde das auch in Ordnung, dass die Unternehmerschaft das verfolgt, genauso wie der DGB, es gibt auch entsprechende Newsletter und Hotlines und was es da alles im Einzelnen gibt – ist das vollkommen richtig, ja, ich habe da angeregt, dass wir uns Ende des Jahres dort gemeinsam noch mal mit dieser Frage in der Selbstbefassung beschäftigen. Aber innerhalb von einem Monat ist doch die gesellschaftspolitische Debatte zu dem, was wir hier, was ich jetzt gerade ausführe und was Herr Foerster vorhin ausgeführt hatte, so angezogen und hat einen solchen Drive bekommen,
dass wir es für notwendig halten, hier im Plenum genau über diese Fragen zu sprechen. Das ist unsere Überzeugung.
die Zahlen waren ja richtig –, dann müssen Sie mal in das entsprechende Arbeitszeitgesetz gucken. Das ist die maximal zulässige monatliche Arbeitszeit, die geleistet werden kann, und davon ausgehend ist das berechnet worden.
Jetzt können Sie die Frage stellen, bitte. Ich wollte bloß die eine Passage zu Ende bringen. Wenn die Präsidentin das gestattet, selbstverständlich.
Also wenn die beiden Herren vielleicht mal aufhören zu reden, dann kann ich das Verfahren so einleiten, wie es unsere Geschäftsordnung vorsieht.
Ich frage also Sie, Herr Fraktionsvorsitzender Holter: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Renz?
Herr Holter, Sie führten aus, dass es schon immer so war mit der Dokumentationspflicht. Dazu meine Frage: Ist es richtig und neu, dass Landtagsabgeordnete, die jetzt Minijobber beschäftigen, seit Neuestem, sprich seit 01.01., gesetzlich verpflichtet sind zur Dokumentationspflicht?
Für Minijobber besteht eine generelle Dokumentationspflicht der Arbeitszeit im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz des Bundes. Wenn Sie das vorher nicht gemacht haben, müssen Sie das verantworten. Ich bin der Überzeugung, dass es vollkommen richtig ist, dass auch die Landtagsabgeordneten als Arbeitgeber beispielgebend vorangehen, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten dokumentieren und sich auch Kontrollen unterziehen müssen, wenn der Zoll kommt, weil sie Minijobber beschäftigen. Ich kenne keinen Fall aus unserer Fraktion, aber wenn das in einer anderen Fraktion üblich ist, habe ich nichts dagegen. Sie müssen aber die gesetzlichen Vorgaben, die Sie im Bund mitbeschlossen haben, dann auch umsetzen.
Herr Holter, Sie führten aus, dass ich mich hätte auf Ihre Pressemitteilung konzentrieren müssen und nicht auf die OZ-Berichterstattung. Jetzt meine Frage ganz konkret: Haben Sie neben der Pressemitteilung auch noch, zum Beispiel telefonisch oder persönlich, mit dem OZ-Reporter gesprochen,
(allgemeine Unruhe – Jochen Schulte, SPD: Wann? Zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Inhalt? – Peter Ritter, DIE LINKE: Ist das hier ein Verhör, oder was?!)
Ich spreche sehr oft mit Journalisten, aber zu dieser Frage und zu diesem Artikel habe ich mit dem Journalisten nicht gesprochen. Das ist seine journalistische Freiheit, die er hier genutzt hat.
Meine Damen und Herren, ich denke, es ist sehr klar geworden, dass die Kritiken, die in der Vergangenheit bereits hier geübt wurden an der Politik meiner Fraktion in Bezug auf den Mindestlohn, nicht haltbar sind. Der Ministerpräsident, der heute nicht anwesend ist aus gutem Grund, was wir unterstützen, weil er auf dem Golm eine Rede hält, hat uns vorgeworfen, wir würden den Mindestlohn schlechtreden. Das war vor elf Monaten, ich hatte das schon angedeutet. Er hatte mir damals gesagt: „Ich sage Ihnen aber voraus: Mit Ihrer Kritik am Mindestlohn werden Sie keinen Erfolg haben, denn das ist ein echter Mindestlohn und die Menschen wissen das auch.“