auf dessen Inhalte wir uns hier ja bereits verständigt haben. Insofern gibt es da keinen Grund für Aufregung.
Wir gehen nur der Frage nach: Wie gelingt uns das? Was ist zum Beispiel mit einer öffentlichen Analyse, Herr Ringguth, zum Thema „MVgida und Rechtsextremismus in Mecklenburg-Vorpommern“? Das ist doch ein gutes Thema. MVgida und rechtsextremistische Vernetzungen
In anderen Bundesländern – und jetzt komme ich darauf, worauf ich hinaus will –, in anderen Bundesländern haben die Verfassungsschutzämter das Phänomen der PegidaAbleger beispielsweise für ihre Bundesländer analysiert
und die Öffentlichkeit regelmäßig darüber informiert. Das ist also durchaus möglich, an dieser Stelle mehr zu machen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss meiner Ausführungen. Sicherlich war mein Redebeitrag zur vorliegenden Unterrichtung eher kritischer Natur.
Das gehört aber auch dazu, wenn wir uns den aus dem NSU-Untersuchungsausschuss resultierenden Herausforderungen wirklich gemeinsam stellen möchten.
dass es sehr gut ist, dass Sie diesen Bericht vorgelegt haben, und dass es hervorragend in der Sache ist, dass wir durchaus konstruktiv-kritisch in der Sache, aber vor allen Dingen mit dem gemeinsamen Ziel vor Augen weiter daran arbeiten werden, dass sich der Schrecken des NSU in Deutschland und bei uns in MecklenburgVorpommern nicht wiederholen wird und vor allen Dingen, dass wir gemeinsam dafür eintreten werden – und da sind wir Seite an Seite –, dass die Opfer und deren Angehörigen, deren Familien, deren Freunde Schritt für Schritt wieder Vertrauen in unseren Rechtsstaat schöpfen können.
Diesen Reformprozess, den werden wir als SPD im Landtag und den werden wir auch als SPD auf Bundesebene aktiv weiter unterstützen. Ich wünsche uns für heute
und anschließend im Ausschuss gute und in diesem Sinne zielführende Beratungen. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Udo Pastörs, NPD: Tschüs!)
Herr Abgeordneter, gestatten Sie jetzt eine Nachfrage oder eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Caffier?
Herr Abgeordneter, erklären Sie mir doch, auf welcher Rechtsgrundlage der Verfassungsschutz Untersuchungen über Pegida vornehmen sollte.
Wenn wir über Rechtsextremismus reden, sind wir ja einer Meinung. Also das machen auch die anderen Verfassungsschutzverbünde nicht.
Ist das dann nicht eher eine Aufgabe der Landeszentrale für politische Bildung und nicht des Verfassungsschutzes, wo wir keine Rechtsgrundlage haben? Wir haben ja gerade über Recht, über geltendes Recht gesprochen,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Öffentlich zugängliche Quellen. So, wie die PDS über viele Jahre beobachtet worden ist. Viele Jahre, 90 bis 94.)
Herr Caffier, ich danke herzlich da- für, dass Sie mir die Gelegenheit geben, diesen Punkt noch mal stark zu machen. Ich habe darüber gesprochen, dass wir im Bereich des Verfassungsschutzamtes in Mecklenburg-Vorpommern gute Praxis aus anderen Bundesländern auch zur Grundlage des eigenen Handelns machen sollten. Ich habe ausgeführt, dass die Verfassungsschutzämter in anderen Bundesländern im Sinne der Festlegungen des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag ihre Rolle als öffentlicher Dienstleister derart ausgestaltet haben,
in öffentlichen Pressemitteilungen zugänglich gemacht haben, dass beispielsweise bekannte rechtsextremistische Kader
sich in die Organisation von solchen Pegida-Ablegern eingebracht haben. Mehr habe ich an der Stelle nicht gesagt. – Danke.
Ich glaube, da sollten wir jetzt an dieser Stelle erst mal den anderen Rednern die Möglichkeit geben,