Protocol of the Session on January 29, 2015

aber ich kann Ihnen das nur immer wieder aufs Brot schmieren, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Informationspolitik finde ich nicht akzeptabel.

(Harry Glawe, CDU: Sie sind doch nicht der Landesrechnungshof.)

Nein, es geht nicht um den Rechnungshof, jetzt geht es um die Antwort auf meine Anfrage an die Landesregierung. Das habe ich hier jetzt thematisiert. Verwechseln Sie bitte nichts!

(Harry Glawe, CDU: Ich bin doch nicht der Rechnungshof, das kann ich nur immer wieder sagen.)

Die Inhalte der Stellungnahmen – jetzt beziehe ich mich aber auf den Rechnungshof –, die Sie abgegeben haben, sind, gelinde gesagt, wenig zielführend. Ich nenne jetzt mal, Abgeordneter Glawe, Folgendes vom Wirtschaftsministerium: Das Wirtschaftsministerium zweifelt an, dass 30 bis 40 Prozent der Mieterinnen und Mieter kommunaler Wohnungen und Wohnungsunternehmen Hartz IV und Grundsicherung beziehen – in diesem Bericht, in der Stellungnahme. Dabei müsste doch bekannt sein, dass die kommunalen Unternehmen Wohnraum für Mieterinnen und Mieter sichern, die bei privaten und manchmal auch genossenschaftlichen Vermietern keine Chance haben. In ländlichen Räumen ist zudem die Eigentumsquote wesentlich höher, dort in den ländlichen Räumen wohnen ja die Armen zur Miete.

(Harry Glawe, CDU: Wir zahlen Wohngeld. Das Sozialministerium zahlt Wohngeld an die Landkreise aus.)

Einzig positiv ist, dass das Wirtschaftsministerium die Einführung – und jetzt sage ich auch etwas Positives, Herr Minister – eines Monitoringsystems und die Erstellung kleinteiliger Bevölkerungsprognosen erörtern will. Das finden wir gut, dass Sie das vorgeschlagen haben.

Das Innenministerium möchte, dass die Prognoserechnungen in die Jahresabschlussprüfung der Unternehmen einbezogen werden.

Kolleginnen und Kollegen, jetzt hat ja der Minister gesprochen, ich hatte bisher immer den Eindruck, dass sich das Land nicht zuständig fühlt. Der Innenminister hat nun heute etwas Neues artikuliert, das nehmen wir zur Kenntnis und das nehme ich wohltuend zur Kenntnis. Das finden wir gut. Aber Sanierungskonzepte werden regelmäßig zur Bewältigung von Unternehmenskrisen aufgestellt und von den Kapitalgebern bei Beibehaltung oder Ausweitung von Kreditrahmen gefordert.

Meine Fraktion und ich sehen nach wie vor sehr wohl – auch mit den Bemerkungen des Innenministers – das Land in der Pflicht, für Rahmenbedingungen zu sorgen, die den Unternehmen und den Kommunen das Wirtschaften erleichtern. Das sollten wir meiner Meinung nach ausführlich in den drei Ausschüssen beraten.

Ich glaube, es geht erstens darum, die Aussagekraft des Berichtes zu prüfen. Er beruht auf alten Daten und überholten Zinsannahmen, er ignoriert völlig die unterschiedlichen Unternehmensstrukturen und die spezifischen Besonderheiten, darüber sind wir uns wohl einig. Dabei ist entscheidend, ob das Unternehmen einen Gesellschafter und Wohnungsbestand in einer Kommune hat oder zum Unternehmen etliche Gesellschafter und damit auch etliche Kommunen gehören. Eine Beurteilung der Zukunftsfähigkeit ist unserer Meinung nach nur unter Betrachtung des Einzelfalls möglich, mit Kenntnis der Lage der Wohnungsbestände. Und zweitens geht es darum, politische Forderungen aufzumachen und seitens des Landes zu unterstützen.

Ich benenne noch mal unsere Forderungen, die wir in diesem Zusammenhang in den Ausschüssen diskutieren wollen. Das ist erstens die Altschuldenentlastung. Auch der sächsische Landesrechnungshof hat kommunale Wohnungsunternehmen geprüft. Im aktuellen Bericht ist klar benannt, dass ein Teil der Schulden immer noch aus den bestehenden Altschulden resultiert. Der Bund hat die Altschuldenhilfe ad acta gelegt, das wissen wir auch.

(Harry Glawe, CDU: Genau.)

Aber ich finde, damit darf man sich nicht abfinden. Das Land muss das Problem gerade deshalb weiter auf Bundesebene thematisieren

(Harry Glawe, CDU: Die Gesellschaft muss zweifelsfrei nachweisen, ob es alte oder neue Schulden sind.)

und natürlich selbst Unterstützung geben, so, wie es der Minister auch heute in seinem Wortbeitrag artikuliert hat. Flankierend zur Rückbauförderung über das Stadtumbauprogramm muss es eine Hilfe geben, die beim Abriss von Wohnungen von Altschulden entlastet. Zum Beispiel könnten wir uns vorstellen, 50 Euro pro Quadratmeter, das wäre ein denkbarer Beitrag. Wie das Kind dann heißt, ist uns völlig egal.

Eine zweite Forderung, bei der wir glauben, dass sie im Ausschuss eine Rolle spielen sollte, ist die Befreiung von der Grunderwerbssteuer bei Fusion. Weniger Wohnungsbestand und eine Kostenreduzierung verlangen natürlich straffere Strukturen, da sind wir uns einig, der

Minister hat es auch angedeutet, zumal in den kommenden Jahren in den Wohnungsunternehmen leitendes Personal in den Ruhestand geht.

Vor Jahren, und darauf möchte ich Sie auch aufmerksam machen, vor Jahren gab es befristet ein solches Gesetz. Bei Fusionen – Herr Kokert, hören Sie mal gut zu, vor Jahren hatten wir so ein Gesetz –, bei Fusionen zwischen Januar 2004 und Ende Juni 2006 wurden Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften mit Sitz in den neuen Bundesländern und Berlin von der Grunderwerbssteuer befreit. Ein ähnliches Gesetz müsste für besonders vom demografischen Wandel betroffene Regionen in ganz Deutschland geschaffen werden. Da mache ich eine Forderung auf. Ich glaube, dass es nicht nur für die neuen Bundesländer entscheidend ist, sondern für ganz Deutschland. Die Thüringer Koalition wird laut Koalitionsvertrag prüfen, inwieweit die Unterstützung kommunaler und genossenschaftlicher Unternehmen durch eine Befreiung von der Grunderwerbssteuer bei Fusionen sowie eine Entlastung bei Altschulden kommunaler Wohnungsunternehmen möglich ist. Wir meinen, dieser Ansatz ist wichtig, der ist richtig und den müssen wir alle unterstützen.

Eine dritte Forderung, die ganz wichtig ist, ist die Weiterführung von „Stadtumbau Ost“ nach 2016. Die Brandenburger Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass sie sich im künftigen Ost-WestStadtumbauprogramm des Bundes für eine eigene Säule „Rückbau“ einsetzt. Das erwarte ich auch von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

In 15 Jahren wird es in unserem Land – deshalb ist es auch wichtig, dass wir das im Energieausschuss bereden – 80.000 Haushalte weniger und damit weniger Wohnungsnachfrage geben.

(Egbert Liskow, CDU: Aha!)

Davon sind besonders die ländlichsten Räume betroffen. Neben einer Förderung geht es auch um eine viel bessere Beratung der Kommunen. Also um die viel bessere Beratung der Kommunen müssen wir uns auch noch Gedanken machen.

Und viertens. Altersgerechtes und barrierefreies Wohnen sichern. „Wohnen im Alter“ ist eines der Themen der Enquetekommission,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Genau.)

Herr Heydorn – leider nicht mehr da – würde mir recht geben. Trotz eines rasant steigenden Bedarfs an altersgerechten, barrierefreien Wohnungen ist nicht gesichert, wie die Unternehmen die damit verbundenen Investitionen schultern sollen. Das gilt insbesondere für Wohnungsbestände in Grundzentren. Dort ist und bleibt die Wirtschaftskraft gering, die Altersarmut nimmt zu, höhere Mietbelastungen sind nicht tragbar.

(Harry Glawe, CDU: Wir sind ja nicht in Hamburg hier.)

Derzeit können sich auch Wohnungsbestände in den Grundzentren nicht zukunftssicher aufstellen. Das ginge

nur mit erhöhter Förderung aus der Landeswohnraumförderung.

Meiner Meinung nach sind das vier Schwerpunkte, denen wir uns stellen könnten und die in den Fachausschüssen diskutiert werden müssen. Ziel muss es sein, Insolvenzen kommunaler Wohnungsunternehmen abzuwenden, damit die Kommunen ihre wohnungspolitische Verantwortung auch künftig wahrnehmen können. Zudem blieben die Kommunen für den nicht im Insolvenzverfahren verwerteten Wohnungsbestand weiterhin verantwortlich.

Das Innenministerium – das weiß ich auch – drängt zum Verkauf kommunaler Wohnungsunternehmen, um die kommunalen Haushalte zu entlasten. Ich sage deutlich, wir meinen, das ist keine Lösung. Ich glaube, dass das Umdenken des Innenministers, so, wie er es heute angedeutet hat, sozusagen ein erstes Licht am Horizont ist.

(Torsten Renz, CDU: Oha! – Wolfgang Waldmüller, CDU: Das ist aber eine neue Erkenntnis.)

Ich bitte um Überweisung in den Innen-, Wirtschafts- und Energieausschuss.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Hat Herr Müller schon gesagt.)

Vielen Dank, Frau Vizepräsidentin Lück.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Waldmüller für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir als CDU sind für verlässliche Strukturen für das kommunale, genossenschaftliche und private Wohnungseigentum. Wir fordern hier verlässliche Strukturen. Der Bericht des Landesrechnungshofes betrachtet nun den Istzustand der kommunalen Wohnungsunternehmen und er versucht, eine Entwicklung zu prognostizieren, wohlgemerkt unter der Annahme weitestgehend gleichbleibender Bedingungen, und zwar explizit für die Situation der kommunalen Wohnungsunternehmen.

Bevor wir zu den Prognosen kommen, erlauben Sie mir bitte einen kurzen Blick zurück. Dabei stelle ich fest, dass insbesondere Bundesprogramme wie die Altschuldenhilfe und „Stadtumbau Ost“ einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung, Rückgewinnung und Sicherung des Lebensumfeldes der Menschen in unserem Land leisten konnten. Vor allem die Altschuldenhilfe von 1993 hat einen wichtigen Beitrag geleistet, denn sie hat den begünstigten Wohnungsunternehmen einen Schub gegeben. Erst die Entlastung um circa 50 Prozent an Altschulden hat maßgeblich dazu beigetragen, dass unsere Wohnungsgenossenschaften und auch die kommunalen Wohnungsgesellschaften heute besser dastehen als zuvor in ihrer Geschichte.

Wir haben in den vergangenen zwei Jahrzehnten einen radikalen Wandel erlebt, nämlich von der zentralistisch gesteuerten Planwirtschaft mit nicht kostendeckenden Einheitsmieten und daraus resultierenden Modernisierungsstaus hin zu den Erfordernissen der sozialen Marktwirtschaft. Die Tatsache, dass unsere Städte in neuem Glanz erstrahlen, spricht dafür, …

(Heiterkeit und Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

… dass auch die Wohnungsunternehmen in Ostdeutschland die enormen Herausforderungen vielfach gemeistert haben. Man kann sagen, ohne die Städtebauförderung im Allgemeinen und die Altschuldenregelungen im Besonderen wären viele Wohnungsunternehmen überhaupt nicht überlebensfähig gewesen.

Lassen Sie uns bitte eins nicht verkennen: Alle Steuern zahlenden Bundesbürger haben hierfür einen Beitrag geleistet. Erhebliche Mittel wurden im Bereich der Altschuldenhilfe übernommen. Und als wir im Juni 2013 und im November 2013 an dieser Stelle über die Altschuldenproblematik gesprochen haben, habe ich gesagt – und da wiederhole ich mich sehr gern –, die Altschuldenhilfe war eine bemerkenswerte Solidarleistung der Steuern zahlenden Bürgerinnen und Bürger auch für die Wohnungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Dafür sind wir in Mecklenburg-Vorpommern dankbar.

Meine Damen und Herren, das stetige Engagement der vergangenen Jahre hat die Struktur aus kommunalem, genossenschaftlichem und privatem Wohnungseigentum immer weiter gefestigt,

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

aber auch weil viele Wohnungsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern ihre Hausaufgaben gemacht haben. Diese Feststellung ist im Übrigen auch in dem Bericht des Landesrechnungshofes dokumentiert. Von 149 Wohnungsunternehmen wird die aktuelle wirtschaftliche Lage nach Recherchen des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus nur in rund 16 Prozent – wobei 16 Prozent auch viel ist, keine Frage – der Fälle als kritisch eingeschätzt. Insbesondere im städtischen Bereich ist die Lage erfreulich.

Trotzdem der demografische Wandel auch hier sehr spürbar ist, gibt es vernünftige Konzepte und Strategien. Es zahlt sich aus, dass vielfach betriebswirtschaftliche Fehler vermieden werden konnten, zum Teil durch Verkauf von Wohnungsbestand, zum Teil mit öffentlichen Mitteln rückgebaut. Verwaltungen wurden neu strukturiert, aufgrund umfangreicher Sanierungen entstand attraktiver Wohnraum, der auch nachgefragt wird. Nicht zuletzt wurden nicht kostendeckende Mieten angepasst. Und ich freue mich über die im Bericht auf Seite 36 zum Ausdruck gebrachte Einschätzung, dass die Tilgungsstrategie für einen erheblichen Teil der Wohnungsunternehmen aufgehen wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, eines kann ich mir natürlich nicht verkneifen – ich bin ja jetzt als Wirtschaftspolitiker hier vorne und wir überweisen das auch in den Wirtschaftsausschuss –, eines kann ich mir natürlich nicht verkneifen, ich habe den Bericht des Landesrechnungshofes nämlich auch vor dem Hintergrund der zahlreichen wohnungsmarktpolitischen Anträge der Opposition gelesen. Von acht wohnungsmarktpolitischen Anträgen der vergangenen drei Jahre, die ich mir angeschaut habe, ging es in 50 Prozent der Fälle um die Einführung flächendeckender, man könnte auch sagen, zentralistischer Mietpreisbremsen.

Und ich sage es gerade heraus: Der vorliegende Bericht betrachtet zwar die kommunalen Wohnungsunterneh

men, aber er widerlegt die Grundannahme der genannten Oppositionsanträge. Die Mieten in Mecklenburg-Vor- pommern sind in der weit überwiegenden Mehrzahl der Fälle keineswegs zu hoch.