Insofern halte ich es persönlich für eine richtige Entscheidung, dass der Landesrechnungshof zunächst von den betroffenen kommunalen Wohnungsunternehmen eine langfristige Unternehmensplanung sowie Risikominimierungs- oder Sanierungskonzepte anfordert. An dieser Stelle werden sich auch die Rechtsaufsichtsbehörden in angemessener Weise in das Verfahren einbringen beziehungsweise einbringen müssen, auch wenn sie es nicht in jedem Fall gern möchten.
Zudem sind in der kommunalen Wohnungswirtschaft in manchen Fällen leider noch immer sehr kleinteilige Strukturen anzutreffen. Hier sollten die Gemeinden, und das ist eine eigenständige Entscheidung, ernsthaft die Schaffung wirtschaftlicher und effizienter Einheiten erwägen, auch um die Last der gesamten Situation auf breitere Schultern zu verteilen. Wenn es in Einzelfällen die eine oder andere fragwürdige Entscheidung gegeben haben mag, so bin ich davon überzeugt, dass die weit überwiegende Anzahl der kommunalen Wohnungsunternehmen mit dem erforderlichen Sachverstand und mit der Weitsicht Entscheidungen getroffen hat und sie auch mit der entsprechenden Weitsicht geführt werden.
Ich sehe aber neben den vom Landesrechnungshof angeführten und angesprochenen externen Faktoren eine weitere Problematik als wesentliche Ursache für die wirtschaftliche Schwierigkeit in der kommunalen Wohnungswirtschaft. Darauf werde ich im Übrigen auch bei nahezu jeder Ämterbereisung angesprochen. Es ist all
gemein bekannt, dass im Einigungsvertrag festgelegt wurde, dass das zur Wohnungsversorgung genutzte Vermögen mit gleichzeitiger Übernahme an anteiligen Schulden auf die Kommunen übergeht. Insbesondere im ländlichen Bereich geht dieses Vermögen aufgrund der demografischen Entwicklung und der sozialen und wirtschaftlichen Änderungsprozesse zum Teil massiv am tatsächlich bestehenden Bedarf vorbei. Wo auch immer die Ursachen liegen – die sind vielfältig und nicht mit einer Bemerkung absehbar, aber sie haben sich in den letzten 20 Jahren dramatisch verändert. Es lastet noch heute einschließlich der übertragenen Kredite auf den Kommunen und natürlich der Wohnungswirtschaft, sprich den Unternehmen.
Nach der Untersuchung gehe ich davon aus, dass am Stichtag, dem 31. Dezember 2012, also mehr als 22 Jahre nach der Wiedervereinigung, im kreisangehörigen Bereich immer noch circa 240 Millionen Euro als Verbindlichkeiten in den kommunalen Wohnungsunternehmen verblieben sind. Hinzu kommen weitere 85 Millionen Euro in den Kernhaushalten der Gemeinden. Es ist offensichtlich, dass auch diese Schuldenlast einen maßgeblichen Anteil an der zum Teil schwierigen Situation vieler Gemeinden im Land hat und damit der Unternehmen – Unternehmen gleich Gemeinden, das habe ich ja ausgeführt, da ist ein enger Zusammenhang.
Auch wenn die Lösung der Altschuldenproblematik als wesentliche Aufgabe der kommunalen Ebene anzusehen ist, wird man anerkennen müssen nach meiner Auffassung als Innenminister, dass eine Tilgung dieser Kreditverbindlichkeiten vielleicht nicht immer aus eigener Kraft gelingen wird.
die Kommunen beim Abbau der Altschulden finanziell zu unterstützen. Hierfür werde ich mich in den Gesprächen mit meinen Kollegen einsetzen, denn über das, was wir reden, bin ich nur als Rechtsaufsicht bedingt für die Gemeinden zuständig.
Dafür sind viele Kollegen zuständig, aber bei schwierigen Themen ist das immer ein Problem. Und es ist ein schwieriges Thema, weil wir uns alle damit befassen. Deswegen werde ich mich dafür einsetzen, dass wir Lösungswege gehen, die nicht von heute auf morgen diese Verbindlichkeiten ablösen, die aber die Gemeinden bei der Frage dieser Altschulden nicht alleinlassen, denn ich sehe demografisch keine Veränderung in den Gemeinden von heute auf morgen. Auch wenn wir jetzt dazu übergegangen sind und froh sind, wenn in der Gemeinde Flüchtlinge, also Asylbewerber, angemessen aufgenommen werden, ist das kein Dauerbestand und auch keine Regelung, die von heute auf morgen ziehen wird und die langfristig wirken muss. Deswegen ist diese Frage der kommunalen Wohnungswirtschaften eine gemeinsame Aufgabe.
Da schließe ich mich gleichermaßen mit an. Aber ich glaube, die Entwicklungen sind 1990 zum Teil aufgrund der demografischen Entwicklung nicht voraussehbar gewesen.
Schwierig wird es bei den Krediten – das will ich gerne zugeben –, wo irgendwo im Jahr 2000 noch Wohnblöcke im ländlichen Bereich erheblich saniert worden sind. Das werden schwierige Fragen. Da müssen sich in der Tat auch kommunale Vertreter fragen, warum sie die Entscheidung getroffen haben, wenn auf der einen Seite schon Wohnungen leer standen, in der anderen …
Aber das sind Sachen, die auch zum Schluss durch die Verantwortlichen mitgetragen werden müssen, denn schließlich haben dafür Abgeordnete die Hand gehoben, dass man das so macht. Ich mache aber einen Unterschied zwischen den Entscheidungen von 1990 und Entscheidungen vom Jahr 2000. Die Zahlen sind hier genannt worden.
Insofern wünsche ich mir, dass es dazu gemeinsame Lösungsansätze gibt, da eine gemeinsame Lösung mit den Landkreisen, mit dem Städte- und Gemeindetag, mit den Gemeinden in Gänze hierfür eine durchaus schwierige Aufgabe ist. Aber die ist nicht einfach nur durch das Hineingeben von Geld gelöst, denn es ist ja auch bekannt, entweder müssen wir in vielen Fällen über Rückbau reden oder wir müssen eine Konzentration vornehmen. Es ist also vielfältig und es sind viele Experten, viele Ausschüsse gefragt. Insofern ist, glaube ich, der Bericht ein guter Anreiz, um hier eine vernünftige und sachliche Diskussion über ein Problem, was uns schon lange bewegt, zu führen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Begriff der Daseinsvorsorge – Herr Minister, Sie haben ihn eben auch benutzt – ist bekanntlich von Forsthoff 1938 entwickelt worden und taucht in der kommunalpolitischen Diskussion immer wieder auf, ohne dass dieser Begriff irgendwie exakt wissenschaftlich definiert und klar umrissen wäre. Darüber hinaus unterliegt er auch noch einem historischen Wandel. Aber eines scheint mir bei all der Unschärfe dieses Begriffes klar, und das finde ich in allen Diskussionen: Kommunale Wohnungswirtschaft wird immer als Teil dieser Daseinsvorsorge gesehen, ja, in aller Regel sogar als ein Kernelement der kommunalen Daseinsvorsorge.
Kommunale Wohnungswirtschaft hat nicht nur und nicht primär die Aufgabe zu erfüllen, zusätzliche Finanzmittel in die Kasse der Gemeinden zu bringen – aus den Ausführungen des Ministers ist ja klar geworden, dass wir in vielen Fällen sogar eine umgekehrte Situation haben, dass die Wohnungswirtschaft aus der kommunalen Kasse gestützt werden muss –, sondern kommunale Wohnungswirtschaft ist insbesondere ein Instrument für eine vernünftige Entwicklung unserer Städte und Gemeinden. Und ich wage hier die These, dass dieses Instrument, insbesondere in den größeren Städten, eine ganz besondere Bedeutung hat, etwa um Fehlentwicklungen in der sozialen Struktur unserer Gemeinden abzumildern oder zu vermeiden und in den ganz großen Städten Gettobildungen oder Ähnliches zu verhindern.
Wenn wir uns also mit kommunaler Wohnungswirtschaft befassen, dann befassen wir uns mit einem zentralen Thema unserer Kommunalpolitik. Umso wichtiger und umso verdienstvoller ist es, dass sich der Landesrechnungshof mit seiner Untersuchung dieses Themas angenommen hat und dass der Landesrechnungshof uns hier Ergebnisse vorlegt, die uns alle zum Nachdenken zwingen.
Es sei mir die kleine Nebenbemerkung erlaubt, dass ich beim kategorialen System des Rechnungshofes sehr interessant fand, wie er „ländliche Räume“ definiert. Auch das ist ja eine Begrifflichkeit, die in unseren Diskussionen eine erhebliche Rolle spielt, und jeder versteht darunter etwas anderes. Jedenfalls sind die Grundzentren, so der Bericht des Rechnungshofes, dann ja nicht „ländlicher Raum“, sondern etwas Eigenes. Das ist schon bemerkenswert.
Im Übrigen fand ich das kategoriale System des Rechnungshofes durchaus nachvollziehbar. Allerdings muss man sich die Frage stellen, ob es die einzigen Kategorien und die einzigen Parameter sind, an denen wir unsere kommunale Wohnungswirtschaft messen sollten. Ich denke, da könnte man auch einiges mehr tun.
Vor allem aber müssen wir die Fragen erörtern – wir dürfen ja nicht bei der Beschreibung der Situation stehenbleiben –, wir müssen sehen, wie kommen wir denn aus dieser Situation heraus, wie können wir den kommunalen Wohnungsunternehmen tatsächlich helfen, wie können wir Lösungen für die Zukunft bringen. Die Übernahme von Schulden – das ist natürlich für die Betroffenen etwas sehr Schönes, etwas sehr Einfaches – wird nur in Grenzen gehen. Die Frage von langfristigen Planungen, von Schärfen der eigenen Qualifikation – all dies sind Themen, liebe Kolleginnen und Kollegen, denen wir uns widmen müssen, damit wir dieses Instrument „kommunale Wohnungswirtschaft“ erhalten.
Ich halte es daher für sehr notwendig und sehr sinnvoll, dass wir uns in den Ausschüssen nachhaltig und grundlegend mit diesem Thema befassen. Die drei Ausschüsse, die der Ältestenrat hier vorschlägt, scheinen mir sehr sinnvoll zu sein: der Innenausschuss – da mag natürlich der Kommunalpolitiker in mir durchkommen –, wir reden über kommunale Wohnungswirtschaft und es ist ein kommunales Thema. Das ist aber durchaus auch ein wohnungswirt
schaftliches, ein wirtschaftspolitisches Thema – deshalb in den Wirtschaftsausschuss. Und es ist ein Thema für die Landesentwicklung.
Von daher schlage ich vor, dass wir dem Vorschlag des Ältestenrates folgen, es in diese drei Ausschüsse zu überweisen und dann eine Diskussion zu führen – Wohnungswirtschaft arbeitet mit langen Zeiträumen –, in der wir uns selber nicht unter Zeitdruck setzen wollen, sondern in der wir uns lieber unter den Druck setzen wollen, vernünftige Ergebnisse zu bekommen, auch wenn das vielleicht vier Wochen länger dauert. – In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und plädiere für die Überweisung in die Ausschüsse.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Präsident des Landesrechnungs- hofes Dr. Schweisfurth übergab den Sonderbericht Anfang Januar, ganz konkret am 9. Januar, dem Landtag. Meine Fraktion und ich halten es für notwendig, dass wir diese Debatte hier führen. Der Innenminister hat mich ja bestätigt, insofern sind wir uns einig.
Ich stelle zunächst fest, dass der Landesrechnungshof die Jahresabschlüsse von 2011 ausgewertet hat. Die Zahlen sind drei Jahre alt. Der Landesrechnungshof war nicht in den Unternehmen. Die dargestellten Untersuchungsergebnisse und davon abgeleiteten Bewertungen und Schlussfolgerungen sind meiner Meinung nach sehr pauschal getroffen worden. Einige Aussagen sind auch deshalb in Zweifel zu ziehen. Ich meine, unkommentiert kann man den Bericht, der sonst zu Fehleinschätzungen und auch zu Fehlentscheidungen führt, so nicht stehen lassen.
Trotz dieser Kritik macht dieser Bericht allerdings deutlich, dass sich die wirtschaftliche Lage – da sind wir uns ja sicherlich fraktionsübergreifend einig – der kommunalen Wohnungsunternehmen, insbesondere in den ländlichen Räumen, zusehends verschlechtert, wenn man sich die Zahlen ansieht. Das werden die aktuelleren Zahlen, die wir dann irgendwann auf dem Tisch haben, auch zeigen. Schon heute bürgen immer mehr Kommunen für Kredite und müssen mit Haushaltsmitteln aushelfen. Kommunale Wohnungsbestände und Wohnungsunternehmen belasten die kommunalen Haushalte dort, wo die Vermietungsperspektive schlecht ist und der Leerstand zunimmt.
Über die Untersuchung berichtete Dr. Hempel vom Landesrechnungshof bereits im August 2013 auf einer Tagung der kommunalen Wohnungsunternehmen in Malchow, wenn Sie sich erinnern können, Herr Albrecht,
Sie waren ja wohl auch da. Auf diesen Vortrag und die besorgniserregenden Fakten – diesen Bericht habe ich natürlich aufgegriffen –
machte ich schon vor über einem Jahr im Zusammenhang mit unserem Antrag zur Altschuldenentlastung aufmerksam.
Warum der Sonderbericht erst jetzt den Landtag erreicht – die Frage muss ich einfach stellen –, ist mir ein Rätsel. Umso erboster bin ich natürlich auch über die Antwort auf meine Kleine Anfrage, inwieweit die Untersuchung abgeschlossen ist oder wann mit dem Abschluss zu rechnen sei. Nur wenige Tage vor der Übergabe des Berichtes an den Landtag wurde mir mitgeteilt, dass der Landesregierung keine Erkenntnisse für die Beantwortung der Fragen vorliegen. Dabei nahmen sowohl das Wirtschaftsministerium als auch das Innenministerium Stellung zum Bericht, waren also involviert.
Ich muss sagen, diese Informationspolitik – wir haben das ja schon mal zum Thema gemacht –, die Informationspolitik der Landesregierung finde ich einfach ungeheuerlich und die ist auch nicht akzeptabel. Ich will mich bestimmt nicht aufregen, ich mache das hier ganz sachlich,
aber ich kann Ihnen das nur immer wieder aufs Brot schmieren, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Informationspolitik finde ich nicht akzeptabel.