Meine Damen und Herren, deshalb lassen wir uns abschließend auch nicht davon ablenken, dass die absolut überwiegende Reaktion auf das neue Rettungsdienstgesetz sehr positiv war. Ich bin zuversichtlich, dass mit dem Gesetz langfristig eine gute und flächendeckende Notfallrettung sichergestellt wird.
Ganz im Sinne dieses Gesetzes freue ich mich darüber, dass wir es heute beschließen. Ich wünsche allen Beteiligten seitens der SPD-Landtagsfraktion viel Erfolg und Tatendrang bei der Umsetzung und
Zu den Änderungsanträgen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte ich abschließend sagen: Wir haben diese Anträge ja bereits im Ausschuss besprochen und sind anschließend zu der Auffassung gekommen, dass wir diesen Änderungsanträgen nicht folgen. Daran hat sich im Wesentlichen nichts geändert.
Es geht im Änderungsantrag 6/3666 um ein Rettungsdienstkonzept. Genau das ist Thema in der Runde der Träger des Rettungsdienstes auch mit dem federführenden Ministerium. Da werden gewissermaßen Eulen nach Athen getragen, die entsprechende Verordnungsermächtigung nach Paragraf 10 soll ohnehin in diese Richtung genutzt werden.
Es gibt einen Änderungsantrag 6/3667 zur Ausbildungskapazitätsplanung. Dazu ist anzumerken, dass alle Schüler, die in Mecklenburg-Vorpommern heute einen Ausbildungsvertrag zum Notfallsanitäter abschließen, einen Schulplatz finden, der zudem schulgeldfrei ist. Ich habe gerade die Gelegenheit genutzt und mit Ministerin Hesse gesprochen. Ich denke, wir können dieses Thema im Gesundheitsausschuss im Blick behalten, und gehe davon aus, dass das Ministerium auch bereit ist, auf geeignete Art und Weise über den Sachstand zu berichten. Diesem Änderungsantrag werden wir an der Stelle nicht folgen.
Einen dritten und letzten Änderungsantrag gibt es auf Drucksache 6/3668, da geht es um die Konnexität. Ich möchte einmal auf Paragraf 12 des Rettungsdienstgesetzes verweisen. Die Kosten des Rettungsdienstes werden von den Krankenkassen getragen. Und eine interessante Sache müssen wir zur Kenntnis nehmen:
Konnexitätsfragen, die Sie im Punkt 2 des Änderungsantrages ansprechen, wurden von niemandem im Anhörungsverfahren benannt, und deshalb werden wir diesem Änderungsantrag auch nicht zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Zwischenzeitlich ist von der Fraktion DIE LINKE ein Änderungsantrag auf Drucksache 6/3670 vorgelegt worden.
Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/3646 anzunehmen.
Ich rufe auf den Paragrafen 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und NPD angenommen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3670 vor, soweit er den Para- grafen 2 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag, soweit er den Paragrafen 2 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3670, soweit er den Paragrafen 2 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.
Wer dem Paragrafen 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf die Paragrafen 3 bis 6 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 3 bis 6 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und NPD angenommen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3670 vor, soweit er den Paragrafen 7 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag, soweit er den Paragrafen 7 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Hand- zeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3670, soweit er den Paragrafen 7 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.
Wer dem Paragrafen 7 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenpro
be. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 7 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3670 vor, soweit er den Paragrafen 8 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer diesem Änderungsantrag, soweit er den Paragrafen 8 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3670, soweit er den Paragrafen 8 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wer dem Paragrafen 8 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 8 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf die Paragrafen 9 bis 34 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 9 bis 34 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 6/3646 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 6/3646 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3666 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3666 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.
wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3667 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE abgelehnt.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3668 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3668 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzausführungsgesetzes, Drucksache 6/3612.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzausführungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 6/3612 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Infektionsschutzgesetz des Bundes und das Infektionsschutzausführungsgesetz des Landes haben nicht nur, wie man soeben gemerkt hat, einen sperrigen Namen, sondern sind auch ihrem Zweck nach eine Art von Absperrung. Sie dienen dazu, übertragbaren Krankheiten vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und die Bevölkerung vor deren Verbreitung zu schützen.
Da auf Bundesebene sowohl das Infektionsschutzgesetz als auch die Trinkwasserverordnung neu gefasst wurden, müssen auch wir im Land das Infektionsschutzausführungsgesetz zeitnah anpassen. Diese Neufassung im Landesrecht soll den Infektionsschutz und das damit verbundene Meldesystem in Mecklenburg-Vorpommern auf den aktuellen Stand bringen, um auch künftig einen effektiven Schutz vor schwerwiegenden übertragbaren Krankheiten zu gewährleisten. Dabei geht es um Krankheiten wie beispielsweise die Amöbenruhr, die mitunter von Reisenden aus tropischen und subtropischen Ländern mitgebracht wird und zu schweren Schäden, besonders des Darms, führen kann. Solche Erkrankungen müssen die behandelnden Ärzte laut Infektionsschutzgesetz an das zuständige Gesundheitsamt beziehungsweise das Robert Koch-Institut melden.
Der Gesetzentwurf enthält eine Regelung zu den landesgesetzlich erweiterten Meldepflichten, Klarstellungen zur Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes und die sprachliche Gleichstellung von Männern und Frauen. Dieses erneuerte Infektionsschutzausführungsgesetz
macht die geltende Infektionsmeldeverordnung entbehrlich. Die Regelungen dieser Verordnung sind entweder Gegenstand dieser Neufassung oder Teil des Infektionsschutzgesetzes.
Zuletzt noch dies: Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet keine finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte
des Landes oder Kommunen. Das Konnexitätsprinzip ist nicht berührt. Sollte das Gesetz dazu beitragen, dass sich krankheitsbedingte Folgekosten im Bereich der öffentlichen Verwaltung oder der Privatwirtschaft verringern, können wir uns gemeinsam darüber freuen. Bei der Verbandsanhörung meines Hauses haben weder die beteiligten kommunalen Spitzenverbände noch die Vertretungen der Ärzteschaft und Krankenhäuser Bedenken oder Änderungswünsche vorgetragen. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.