Protocol of the Session on January 28, 2015

(Beifall Udo Pastörs, NPD: Bravo!)

Sie bat mich, zur Sicherheit noch einmal nachzufragen, ob Ihnen diese Studien ebenfalls vertraut sind.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Zugleich hat sich die Finanzministerin besorgt gezeigt, dass eventuell ein Informationsstau besteht,

(Regine Lück, DIE LINKE: Kann schon sein aus Sicht der Landesregierung.)

weshalb genau diese vorgenannten Studien der allgemeinen Aufmerksamkeit bisher entgangen sein mögen. Sie hält es auch nicht für ausgeschlossen, dass darin die Begründung Ihres Antrages liegen könnte, wenn dieser ausführt, dass die energetische Sanierung einer der vernachlässigten Bereiche der Energiewende sei.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Die Kollegin verweist hierbei zutreffend auf den Umstand, dass das Thema erst jüngst wieder vom Bund auf das Trapez gehoben und die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen im Kabinett beschlossen worden ist. Diese Beschlussinhalte der Bundesregierung sollen dann auch ein Baustein im nationalen Aktionsplan Energieeffizienz sein. Die Landesregierung muss den Bund für dieses Thema somit nach Einschätzung der Landesregierung selbst gar nicht mehr sensibilisieren. Der ist sensibel und der hat auch ent

sprechende Beschlüsse begonnen und mit der Umsetzung angefangen. Die Bundeseite hat das Thema also längst engagiert auf der Agenda.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Obwohl es die Studien gibt?! – Heiterkeit bei Jutta Gerkan, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Bund hat mich nicht auf diese Studie hingewiesen, seien Sie unbesorgt.

(Zurufe von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich spreche nur für die Finanzministerin in ihrer kritischen Situation und in diesem Zusammenhang versichere ich Ihnen gern, dass die Landesregierung selbstverständlich, auch das ist ja Ihre Anregung, im Dialog mit der Bundesregierung zu der Umsetzung und zu den Einzelfragen steht, wie im Übrigen bei allen Themen, von denen die Länder betroffen sind. Und eine steuerliche Förderung betrifft die Länder bekanntermaßen in Form von Steuerausfällen in besonderer Weise. Die Landesregierung und insbesondere das Finanzministerium führen daher bereits aus ureigenem Interesse einen Dialog zur Ausgestaltung dieser Steuervergünstigung mit dem Bund.

Die Ministerin bat mich, an dieser Stelle noch einmal zu betonen, dass mit der seitens der Bundesregierung angestrebten steuerlichen Förderung ein weiterer Ausnahmetatbestand in unserem ohnehin hinreichend komplexen Steuersystem beabsichtigt ist. Es wird Sie auch nicht überraschen, dass die Ministerkollegin, hätte sie heute hier an meiner statt gestanden, deutlich betont hätte, dass sie nicht gerade zu den Anhänger(n)/-innen von Ausnahmetatbeständen im Steuerrecht gehört, und sie hätte auch noch deutlicher den Begriff der „Steuersubvention“ verwendet.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hätte sie denn auch eine Aussage gemacht zu der Frage, wie die Klimaziele zu erreichen sind?)

Dazu kommt sie dankenswerterweise noch.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ihre deutliche Skepsis begründet sich aber vor allem auch in dem im Antrag bereits genannten Zuschussprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Dieses Programm wird allein vom Bund finanziert. Die steuerliche Entlastungswirkung einer Steuerförderung hingegen werden die Länder und die Gemeinden zu 57,5 Prozent mittragen. Neben diesen direkten Auswirkungen muss sich das Land auch – darauf haben sie eben Bezug genommen und haben gesagt, Mensch, das mögen dann auch dritte Institutionen durchaus unterstützen – auf Belastungen aus dem Verwaltungsvollzug einstellen, für den die Finanzämter in unserem Land zuständig sein werden und den sie in der Tat an fachlichen Stellen zuweilen nicht in einem Masseverfahren werden gewährleisten können.

Und als sicherlich aus Sicht der Finanzministerin gewichtigstes Argument, hätte sie es nicht versäumt, gegen eine solche Steuervergünstigung die fehlende Möglichkeit der

Begrenzung einer Steuervergünstigung anzuführen.

Anders als beim KfW-Programm, das als Förderprogramm in dieser Weise wirksam in seinen Jahreswirkungen budgetiert werden kann, ist das für eine steuerliche Förderung schwerlich bis ausgeschlossen. Erhebliche Bedenken rühren vor allen Dingen daher, dass das in dem Antrag genannte Fördervolumen, was Sie auch aufgreifen in der Begründung, von einer 1 Milliarde Euro in der jährlichen Wirkung kaum regel- und beeinflussbar ist. Es ist schwer bis unmöglich, im Vorfeld einer solchen steuerlichen Regelung, wenn sie die beginnen, sicher festzustellen, wie viele Personen in welchen Jahresscheiben zu welchen Zeitpunkten versuchen werden, eine solche steuerliche Förderung zu beanspruchen.

Die Erfahrungen der Finanzministerien insgesamt in dieser Republik aus der Vergangenheit lassen dort immer wieder die Sorge auftreten, dass die Lehre der Vergangenheit sei, dass die vorherigen Schätzungen häufig oder selten später der Realität dessen entsprechend wahrgenommen werden, und zwar in beide Richtungen haben sie regelmäßig deutliche Abweichungen.

Umgekehrt würde ich auch gerne deutlich sagen, dass die Ministerin und ich uns einig sind, und das hätte sie mit Sicherheit an dieser Stelle gleichermaßen deutlich betont, dass die Reduzierung der Treibhausgasemission wichtig ist und sie einen Beitrag des Landes, gleichermaßen die Landesregierung insgesamt, natürlich unterstützt, um die Klimaschutzziele einzuhalten, wo Sie sagten, wie will sie die denn erreichen, und die Ministerin hier mit Sicherheit auch deutlich Unterstützung für dieses Ziel an sich formuliert hätte. Gleichwohl erlaubt sie sich dann, an die konkreten Umsetzungsmaßnahmen Anmerkungen zu machen, die ich durchaus nachvollziehen kann, weil steuerliche Instrumentarien in der Tat schwerer justierbar sind als ein aktives Förderprogramm, wie es das KfW-Programm ist.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben die Frage bisher nicht beantwortet.)

Und selbstredend weiß die Landesregierung, um die noch zusätzlich erforderlichen Anstrengungen zur Erreichung dieses Ziels und würde den Beitrag des Landes hierzu gerne leisten. Dies gilt im Bereich der Gebäudesanierung umso mehr, als 40 Prozent des deutschen Energieverbrauchs auf den Gebäudebereich entfallen und er damit für circa ein Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich ist. Es muss also selbstredend auch in diesem Bereich etwas getan werden. Neben der steuerlichen Förderung sollte bundesseitig aber auch eine Aufstockung und vor allem eine Entbürokratisierung der KfW-Maßnahmen, die es ja schon gibt, in Betracht gezogen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit die Landesregierung in Gänze eine steuerliche Förderung uneingeschränkt unterstützen kann, werden insbesondere die Finanzministerinnen und Finanzminister in den Verhandlungen mit dem Bundesfinanzminister noch einige Punkte deutlich einfordern. In Teilen, glaube ich, sind sie da gar nicht so weit mit uns und insbesondere der Finanzministerin auseinander.

(Regine Lück, DIE LINKE: Na hoffentlich!)

Hierzu zählt die Forderung nach einer Sicherstellung der vollständigen Gegenfinanzierung, das klang deutlich auch in den Hinweisen an.

Der Antrag selbst, Ihr Antrag selbst nennt als Möglichkeit hierfür die denkbare Einschränkung beim sogenannten Handwerkerbonus, wobei dieser nach den derzeitigen bundesseitigen Überlegungen nicht pauschal gekürzt, sondern lediglich auf die Auswirkungen geachtet werden soll.

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Das ist wohl der aktuelle Verhandlungsstand zwischen den verschiedenen Beteiligten des Bundes und der Länder. So ist denkbar, dass die Kompensationswirkung, die erzielt werden soll, durch eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes in den Finanzämtern erreicht wird, indem ein sogenannter Selbstbehalt bei der Steuerermäßigung von Handwerkerleistungen eingeführt und damit der Vollzugsaufwand in den Finanzämtern für dieses andere Instrumentarium, für diese Handwerkerbonusfragen,

vermindert wird. Es käme durch diesen Selbstbehalt kaum zu negativen Auswirkungen, da bis zu einer bestimmten Betragsgrenze sehr häufig nicht gewünschte Mitnahmeeffekte vorzuliegen scheinen, wenn beispielsweise der Handwerkerbonus für Teile der Mietnebenkosten geltend gemacht wird.

Der Handwerkerbonus ist ursprünglich eingeführt worden, um Schwarzarbeit einzudämmen, indem vor allen Dingen mit Rechnungen gearbeitet wird, die sich steuerlich leichter nachvollziehbar machen. Eine steuerliche Subventionierung der Nebenkosten des Mieters oder der Mieterin war hingegen nicht das Ziel. Aber darin findet sich dann auch die erhebliche Gefahr von Ausnahmetatbeständen im Steuerrecht, wenn diese erst einmal eingeführt worden sind. Eine zielgenaue Förderung ist nur in den allerseltensten Fällen möglich und tatsächlich realistisch realisierbar. Deshalb wird die Finanzministerin bei den weiteren Beratungen für diese steuerlichen Veränderungen besonderes Augenmerk darauf richten, dass bei diesem neuen Ausnahmetatbestand von vornherein sichergestellt wird, dass die Länder von den Risiken einer allzu regen Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigung befreit werden. Die damit verbundenen vielfältigen Fragezeichen bei der Lösung dieses Punktes sind derzeit in die Hände der Chefs der Staatskanzleien gelegt, die sich bemühen, diese Fragen in den Bund-Länder-Verhandlungen aufzulösen.

Die Finanzministerin geht fest davon aus, dass im Kreise der Chefs der Staatskanzleien auch diese finanzpolitischen Interessenfragen umfänglich Berücksichtigung finden und insbesondere die Bundesländer relativ dicht in all diesen Interessenlagen beieinander sind und sie gegenüber dem Bund vertreten werden.

(Regine Lück, DIE LINKE: Das stimmt ja leider nicht.)

Erste Ergebnisse dieser Verhandlungen, das ist das Signal, das wir zurzeit haben, stehen laut eines Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz bis Ende Februar zu erwarten. Ich gehe davon aus, dass die Finanzministerkollegin wild entschlossen ist, bis dahin genesen zu sein, und sie wird Ihnen dann selbst gerne über die eben geschilderten Verhandlungsergebnisse bei Interesse weiter berichten,

(Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD, und Peter Ritter, DIE LINKE)

wo man vielleicht noch mal einen Austausch pflegen sollte, ob Ihr Antrag es nahelegt, dass das wirklich ganz

regelmäßig hier im Landtag geschieht oder ob dafür einer der Ausschüsse nicht naheliegender ist,

(Rainer Albrecht, SPD: Zeitlich passt das ja gar nicht mal.)

entweder der Finanzausschuss, weil er starke steuerliche und einnahmeseitige Bezüge hat, oder der Energieausschuss.

In der Sache selbst noch einmal bekennt sich die Landesregierung und hätte auch die Finanzministerin an dieser Stelle sich klar dazu bekannt, dass man den Weg begleitet, aber mit Punkten, die Ihrem Antrag gar nicht so fern sind, die in den Bund-Länder-Verhandlungen eine Rolle spielen. Und sie tritt noch einmal nachhaltig dafür ein, insbesondere das KfW-Förderprogramm, das über mehrere Jahre nicht immer volle Ausschöpfung erfahren hat, zu entbürokratisieren und aufzustocken, damit daraus dann ganz nachhaltige aktive Unterstützungen stattfinden, weil man in einem Bundesland wie MecklenburgVorpommern bei steuerlichen Maßnahmen zumindest folgende Frage ernsthaft miterwägen muss:

Wir haben einen durchaus solide durchsanierten Gebäudebestand in den Bereichen, wo größere Wohnungsunternehmen tätig sind, das hat auch etwas mit den nachwendeorientierten erheblichen Investitionen zu tun. Also gerade dort, wo eine solche steuerliche Situation einen positiven Effekt und eine Animationswirkung auszulösen in der Lage ist, haben wir eher einen sehr weit fortgeschrittenen Sanierungsstand. Wenn ich in verschiedensten Funktionen und jetzt als Minister in die vielen kleineren Gemeinden dieses Landes komme, das wird die Finanzministerkollegin vermutlich ähnlich erleben, dann sind es häufig Häuser, bei denen wir vielleicht am allerehesten eine zeitnahe Realisierung solcher Maßnahmen antreffen, wo ich auf Menschen treffe, bei denen der steuerliche Nutzen häufig nur sehr begrenzt ist. Es ist aber das Problem, dass auch dann, wenn ich einen steuerlichen Nutzen über fünf Jahre habe, ich trotzdem zunächst die 30.000 Euro oder 35.000 oder 20.000 auf den Tisch legen muss. Und dass ich gerade diejenigen, die ich jetzt noch in diesem Land für uns in MecklenburgVorpommern speziell in größerer Zahl ansprechen möchte, mit steuerlichen Effekten nur begrenzt erreichen werde, weil deren Einkommenssituation im steuerlichen Effekt eben nur sehr begrenzt geeignet ist,

(Udo Pastörs, NPD: So ist es.)

eine Refinanzierung der aufzuwendenden finanziellen Mittel zu gewährleisten.

(Udo Pastörs, NPD: Im Einfamilienbereich.)

Da sind die aktiven, die antragsbasierenden, die Förderungen, die tatsächlich einen Geldzufluss bewirken, im Zweifel ertragreicher, weil sie dann auch eine gesicherte Situation bei denen erzeugen, die dort Sanierung betreiben.

(Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist ein Punkt, der die Finanzministerin nicht unerheblich umtreibt, nämlich die Frage: Ist das nicht ein steuerliches Paket, was in deutlich einnahmestärkeren Bundesländern einen wesentlich größeren Hebeleffekt haben

kann, als es das bei uns haben wird? Und diese Frage ist, offen eingestanden auch nach meiner Einschätzung, nicht vollkommen von der Hand zu weisen. Gleichwohl, wir gehen diesen Weg gerne mit, gehen mit den genannten Punkten in Verhandlungen. Umgekehrt werden wir die Bundesregierung weiterhin bitten, nachhaltig beim KfW-Programm zu entbürokratisieren, um den vielen kleinen Häuslebauern vor allen Dingen leichteren Zugang auch zu diesen Mitteln zu ermöglichen. Da dürfte der Effekt bei uns im Land im Zweifel größer sein. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und der Kollegin von dieser Stelle noch mal die besten Genesungswünsche. Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)