Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3669 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe bitte. – Und die Stimmenthaltungen? –
Ich trage das jetzt mal vor, wie das Stimmergebnis ist, und ich denke, dann wird es keinen Widerspruch geben: Also damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3669 abgelehnt, bei
Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und NPD, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU, und ich habe keine Stimmenthaltung gesehen. Ist das so korrekt?
Dann kommen wir zum Antrag der Fraktion der CDU und über den würde ich jetzt gerne abstimmen lassen, Herr Reinhardt.
Ich trage es jetzt noch mal korrekt vor: Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/3625 zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe bitte. – Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/3625 einstimmig angenommen.
Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Steuerliche Absetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen für selbst genutztes Wohneigentum zur Erreichung der Klimaziele unterstützen, Drucksache 6/3618.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Steuerliche Absetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen für selbst genutztes Wohneigentum zur Erreichung der Klimaziele unterstützen – Drucksache 6/3618 –
Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Gerkan von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um das Thema Klimaschutz. Klimaschutz steht auf Messers Schneide, kann man sagen,
seit dem Jahr 1990 hat sich aufgrund des CO2Ausstoßes die globale Durchschnittstemperatur um ungefähr 0,3 Grad erhöht. Das klingt erst mal sehr, sehr wenig, aber für diesen kurzen Zeitraum ist es doch recht viel. Und die dramatischen Klimaveränderungen – sei es global, sei es regional – wirken sich recht unterschiedlich aus. Wir sehen das an überschwemmten Städten, an
zerstörten Häusern regelmäßig in den Nachrichten. Wir erfahren aber auch, dass es an Deutschland nicht ohne Probleme vorübergeht. Und wenn wir den Berechnungen weltweit anerkannter Klimaforscher folgen, ist das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht. Manchmal gerät, wie bei den Debatten um die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, in Vergessenheit, warum wir die Energiewende diskutieren. Es ist beinahe trivial, darauf hinzuweisen, dass es um Kohle, Erdöl, Erdgas und Uran geht, die endlich sind, ihr Vorkommen ist begrenzt. Die Energiewende ist nicht nur notwendig, um unsere Umwelt, ja, insbesondere uns Menschen zu schonen, sondern es ist ein Projekt der Gerechtigkeit und der Zukunft,
weil mittelfristig nur so die Energie überhaupt bezahlbar und verfügbar bleibt. Die Energiewende umfasst die drei großen E, das muss ich Ihnen, denke ich, nicht sagen. Das sind Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbare Energien.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bringen den heutigen Antrag auch deshalb ein, um an die grundsätzlichen Ziele zu erinnern. Wir haben gerade im Bereich Energieeffizienz, wie Ihnen bekannt sein dürfte, noch sehr viel Luft nach oben. Die Aufmerksamkeit der Politik muss dringend mehr in Richtung Wärmemarkt gelenkt werden. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungen, die einen Beitrag zur CO2-Einsparung bringen soll. Das ist aus unserer Sicht der entscheidende Hebel, auch für die Anhebung der Sanierungsrate. Lassen Sie mich das kurz erläutern.
Ressourceneinsparung und Steigerung der Energieeffizienz weisen gigantische Potenziale auf, gerade im Wärmebereich. Dies betrifft sowohl den öffentlichen, den gewerblichen und vor allem den privaten Gebäudesektor. Solche Modernisierungsarbeiten erfordern gerade von den privaten und Zweifamilienhausbesitzern eine große finanzielle Kraftanstrengung. Wir alle wissen, dass sich Energiesparmaßnahmen wie Außenwanddämmung oder neue Fenster nicht sofort rechnen. Das Problem daran ist, die Finanzierung einer solchen Maßnahme muss in der Regel sofort und auf einen Schlag erfolgen. Offensichtlich sind die bisherigen Kreditkonditionen und Zuschussangebote vonseiten der KfW kein ausreichender Anreiz gewesen für die meisten Hauseigentümer, denn trotz dieser Angebote ist die jährliche energetische Sanierungsrate im Gebäudebestand unter einem Prozent und damit weit unter den Zielen des Energiegipfels geblieben. Die Zielmarke lag damals bei 2,5 bis 3 Prozent. Aus diesem verfehlten Ergebnis ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit, über weitere staatliche Anreize nachzudenken. Uns ist klar, dass es steuersystematisch nicht generell sinnvoll ist,
Subventionen über Abzüge bei der Besteuerung durchzuführen, denn das führt zu einer Verkomplizierung des Steuerrechts sowie zu Mitnahmeeffekten.
Auch im Hinblick auf die zu erwartenden Effekte, wie Senkung der CO2-Emissionen und deutliche Steigerungen der Sanierungsrate, halten wir die für von der Bun
desregierung im nationalen Aktionsprogramm Energie- effizienz angekündigte steuerliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungen im Grundsatz für richtig. Das ist allerdings nur dann realistisch, wenn es gelingen wird, eine für Bund und Länder möglichst aufkommensneutrale Lösung zu entwickeln.
Welche Überlegungen haben wir Bündnisgrüne dazu nun angestellt? Umfassende Gebäudesanierungen finden in der Regel nur etwa alle 30 Jahre statt. Um das Klimaziel 2050 im Gebäudebereich zu erreichen, ist es wichtig, dass Sanierungen auch heute schon möglichst tief vorgenommen werden, sodass hohe Effizienzkriterien erfüllt werden. Unser Ziel ist es aber nicht, Menschen mit besonders hohem Einkommen überproportional gut zu fördern, sondern im Gegenteil, es möglichst vielen Hausbesitzern so attraktiv wie möglich zu machen, ihr Haus zu modernisieren. Wir wollen einen Ansatz, der unabhängig vom Einkommenssteuersatz einen Abzug von der Steuerschuld vorsieht. Eine hochwertige Qualität in der energetischen Sanierung kann nach Auffassung von uns nicht durch die Finanzämter geprüft werden. Ich denke, das versteht sich von selbst. Als Voraussetzung für die Gewährung eines Steuerbonus ist deshalb ein Nachweis durch einen unabhängigen und kompetenten Berater nötig.
Hinsichtlich des von uns formulierten Prüfauftrages, auch eine Förderung von vermietetem Wohneigentum zu prüfen, stellen wir uns dies folgendermaßen vor: Die steuerliche Förderung muss den Mieterinnen und Mietern, zum Beispiel durch den Abzug der Modernisierungsanlage, zugutekommen.
Nun zur Gegenfinanzierung. Eine steuerliche Förderung wäre zugleich ein großes Konjunkturprogramm für das Handwerk auch in Mecklenburg-Vorpommern. Es ist doch schon heute vor allem für kleine und mittlere Unternehmen vor Ort, die von der Energiewende profitieren, gut. Eine Gegenfinanzierung über eine Deckelung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von kleinen Handwerkerrechnungen ist aus unserer Sicht von daher sinnvoll.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Einhaltung der Schuldenbremse ab 2018 ist eine Darstellung der Gegenfinanzierung wichtig und notwendig.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bauherren und Modernisierer warten in Sachen Energieeffizienz seit Langem auf ein Signal der Politik. Deshalb nochmals unsere Forderung an die Landesregierung: Setzen Sie ein klares politisches Signal!
90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst bitte ich um Nachsicht, dass ich die falsche Treppe benutzt habe,
und habe die herzlichen Grüße der Finanzministerin auszurichten, die sich zugleich herzlich entschuldigen lässt. Sie ist so schwer erkrankt, dass sie heute nicht anwesend sein kann. Ich habe daher gern die für einen Energieminister an der Stelle etwas ambivalente Rolle des Redners zu diesem Tagesordnungspunkt von ihr übernommen.
Die Finanzministerin hat mir dabei zu allererst ausdrücklich und nachdrücklich ihr Ansinnen aufgetragen, gegenüber der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch mal deutlich ihre Verwunderung über den Antrag an sich zum Ausdruck zu bringen. Sie verweist dabei auf Studien, die sich kritisch mit der Wärmedämmung und deren Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit auseinander- setzen.