Protocol of the Session on December 11, 2014

los ist, die haben jetzt auch stärker in der Wildvogelpopulation gesucht und haben was gefunden. Und ich sage Ihnen heute schon, wir werden auch in Deutschland – weil die anderen Bundesländer jetzt angefangen haben, insbesondere unsere Nachbarländer, überhaupt in die Wildvogelpopulation hineinzuschauen –, ich sage Ihnen heute schon, ich wünsche den anderen Bundesländern wirklich, dass da nichts ist, aber die Befürchtung, dass es auch dort gewisse Probleme geben könnte, ist nicht auszuschließen.

Meine nächste Frage, Herr Minister!

3. Aus welchen konkreten Gründen wurden im Fall der Fütterung Hunderttausender Biohennen mit verunreinigter Nahrung laut Medienberichten die Vertriebssperre für mehr als eine Million Bioeier zu spät erhoben und somit die Bioeier zu spät aus dem Verkehr gezogen?

Auch dieses Thema ist wirklich hochkomplex und die Fragestellung will ich insofern beantworten: Zum Glück existiert in MecklenburgVorpommern eine strenge Futtermittel- und Lebensmittelüberwachung. Ich will an dieser Stelle mal sagen: Was unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten Wochen und Monaten hier geleistet haben, ringt mir allergrößte Hochachtung ab. Das gilt auch für den Ökofachverein, der nämlich die Eigenkontrollen der Ökobetriebe durchführen muss. Der ist im Übrigen in großer Kritik gewesen in Mecklenburg-Vorpommern. Aber mittlerweile ist das behoben und ich glaube, man nimmt zur Kenntnis, dass das deutschlandweit eine Ökokontrollstelle ist, die ihrer Verantwortung vollumfänglich nachkommt.

Es ist so, am 20. November, am 20. November 2014, hat es die Mitteilung aus dem Ökofachverein MecklenburgVorpommern gegeben, dass es eine Kontamination von einer Futterkomponente gegeben hat in einem Erzeugerbetrieb, der Ökoeier produziert. Die Sperrung des betroffenen Erzeugerbetriebes wurde umgehend am gleichen Tage vollzogen. Insofern ist die Aussage, die Sie hier treffen, nicht richtig.

Um die Ursache und den Umfang der Belastung bestimmen zu können, erfolgte dann einen Tag später, am 21., eine detaillierte Probennahme aller Einzelkomponenten eines Mischfutterwerkes in dem Erzeugerzusammenschluss Fürstenhof. Es galt unter anderem zu klären, welches Einzelfutter konkret belastet ist, in welcher Höhe dieses in die Futterration eingemischt worden ist und ob noch weitere Betriebe in und um dieses Gebiet herum beliefert worden sind.

Die Ergebnisse dazu – das ist ja auch eine schwierige Kontrolllage, das wurde dann deutlich – lagen am 28.11. vor und es ergab sich daraus, dass zwei Pflanzenschutzmittel, nämlich einmal ein Nikotinoid, also ein Beizmittel, um Sonnenblumenkerne praktisch vor bestimmten Einflüssen zu schützen, und ein Herbizid diese Probe belastet haben.

Am 28. November wurde ein befristetes Ökovermarktungsverbot verfügt wegen des Verdachtes, dass über den Erzeugerzusammenschluss gegebenenfalls in den Handel gelangte Eier belastet sein könnten. Und wenn Sie den 28. vor Augen haben, dann war das, glaube ich, ein Freitag, das heißt, sie haben dann wieder umfassende Proben gezogen und diese haben zu dem Ergeb-

nis geführt, dass im Übrigen diese Eier nicht belastet waren – ein Segen und ein Glück.

Wir haben dann noch mal Proben gezogen und daraus wurde deutlich, dass Mischfutter beziehungsweise Einzelkomponenten seit September – seit September, das wussten wir vorher nicht, uns ist das nicht gesagt worden –, seit September in den Betrieb geliefert worden sind, und zwar ein Sonnenblumenkuchen, der aus der Ukraine kommen soll, dann über Rotterdam wiederum quer durch Europa gehandelt worden ist.

Am 2. Dezember musste das Ökoverbot wieder aufgehoben werden, weil ausdrückliche Ergebnisse vorlagen. Wir haben, um das abzukürzen, angesichts der weiteren Erkenntnisse angenommen, dass belastetes Futter nur in der ersten Oktoberhälfte verfüttert worden ist. Das bedeutet, dass die letzten Pflanzenschutzmittelkontaminationen und -rückstände mehr als sechs Wochen zurück- lagen. Sie wissen vielleicht, dass, wenn ein Ökobetrieb die Tiere sechs Wochen frei und ordnungsgemäß versorgt, die Anerkennung wieder erfolgen wird. Im Übrigen ist das ja auch ein Rechtsstreit, der hier läuft.

Nachdem wir zur Kenntnis genommen haben, dass diese Futtermittel von September bis November in verschiedenen Bereichen eingesetzt worden sind, ist am 4. Dezember das komplette Ökovermarktungsverbot verhängt worden, denn nun lagen die Ergebnisse weiterer Futtermittelproben vor, im Übrigen aus den rückstelligen Mustern, die wir gezogen haben, die vorher nicht beprobt waren. Auch diese wiesen wieder eine Überbelastung der Grenzwerte auf. Dies hat dazu geführt, dass der Biostatus ebenfalls aberkannt worden ist. Und ich bin sehr froh, dass das Verwaltungsgericht Schwerin dies am 06.12. auch so bestätigt hat.

Insofern gehe ich davon aus, dass wir hier eine solide Faktenbasis durch unsere Behörden erarbeitet haben und dieses Problem sauber abgearbeitet worden ist, und dieses nicht auf dem Fundament von Aktionismus, sondern aufgrund von Faktenlagen und von wissensbasierten Grundlagen abgearbeitet wird.

Ich bin sehr dankbar und froh, dass wir dies hier in Deutschland aufgedeckt haben. Ich will jetzt auch genau wissen – und das läuft seit Wochen –, wo die restlichen Futtermittel abgeblieben sind. Das ist eine Sendung von 4.000 Tonnen gewesen, Mecklenburg-Vorpommern hat 230 Tonnen bekommen. Das heißt, die Frage stellt sich, wo dieses Futter abgeblieben ist.

Herr Minister, da habe ich noch mal eine Nachfrage: Also es ist vollkommen aufgeklärt, welche Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern diesen verunreinigten Sonnenblumenkuchen bekommen haben oder Sonnenblumenpresskuchen?

Ja, das wissen wir.

Und es sind dann auch entsprechende Maßnahmen vollzogen worden?

Wir wissen, dass es nicht nur die Ökoeierbetriebe betrifft, sondern auch andere. Es sind noch Mutterkuhbetriebe, ein Mastschweinebetrieb, ein Biobetrieb plus zwei Betriebe in Brandenburg gesperrt und die Dinge sind aus der Sicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern vollständig aufgeklärt.

Eine weitere Zusatzfrage: Ist es aus- zuschließen, dass Betriebe hier in Mecklenburg-Vorpom- mern über einen deutschen Zwischenhändler noch mit diesem Sonnenblumenpresskuchen beliefert worden sind?

Davon gehe ich aus, denn das ist die entscheidende Aussage: Jeder Mischfutterbetrieb hat seine Eigenkontrollen zu führen. Wer das nicht macht, macht sich strafbar. Und ich gehe davon aus, dass alle Mischfutterbetriebe – die neun, die wir in Mecklenburg-Vorpommern haben – ihrer Verantwortung nachkommen. Wir haben das natürlich auch noch mal in dem Frühwarnsystem durchgestellt. Ich gehe davon aus, dass nur – und das ist auch bis jetzt so, es gibt keine anderen Erkenntnisse – diese beiden Mischfutterwerke Eldena und Fürstenhof dieses Futter bekommen haben, andere haben es nicht bekommen.

Danke schön.

Bevor ich die Frage 4 aufrufe, möchte ich den Antragsteller fragen, ob die Antworten des Ministers ausreichend waren, oder möchten Sie die Frage stellen? Es ist ja hier geschrieben worden, wenn die landesweite Stallpflicht bis zum … aufgehoben wird, dann wollen Sie nicht.

(David Petereit, NPD: Ich möchte meine Frage stellen.)

Gut, dann rufe ich auf die Frage 4 und den Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD.

Bevor ich allerdings Ihre Frage zulasse, möchte ich noch mal darauf abstellen, dass Sie bereits gestern darauf hingewiesen worden sind, dass wir hier auf adäquate Kleidung Wert legen. Ich bin mir bewusst, dass es ein Grenzbereich ist. Da Sie aber ganz offensichtlich nicht bereit sind, sich diesen Hinweisen irgendwo anpassen zu wollen, behalte ich mir ausdrücklich vor, diese Frage – um dann eben die Abgrenzung ganz klar vorzunehmen – im nächsten Ältestenrat aufzurufen.

Jetzt können Sie Ihre Frage stellen.

Guten Morgen!

4. Unter welchen Umständen ist wann mit einer Aufhebung der landesweiten Stallpflicht für Ge- flügel zu rechnen?

Ich habe das ja eben schon ein bisschen angedeutet. Wir müssen einfach zur Kenntnis nehmen, dass die Fachleute zurzeit zusammensitzen, und ich betone noch mal, wir haben es hier mit einer hoch ansteckenden Seuche zu tun. Wer sich mit hoch pathogenen Keimen auseinandersetzt, der weiß, was das bedeuten kann.

Für mich ist entscheidend, es geht uns einzig und allein immer wieder darum, keine weiteren Ansteckungsgefahren in der Wildvogelpopulation zu bekommen und diese dann auch auszuschließen für Hausgeflügel und Nutztierbestände. Und letzten Endes geht es darum, dass wir ja auch die Menschen und die sonstigen Säugetiere davor schützen.

Auch in anderen Bundesländern werden die Monitoringuntersuchungen jetzt durchgeführt und insofern gehe ich

davon aus, dass wir in den nächsten Tagen zu einer Lockerung kommen werden. Aber ich bitte auch um Verständnis, wir haben ja die Risikogebiete in MecklenburgVorpommern identifiziert seit vielen, vielen Jahren. Das sind also die Boddengewässer, das sind die großen Seen. Und wir nehmen zur Kenntnis, wer ein bisschen in die Natur hineinschaut und sich damit auseinandersetzt, der Vogelflug ist aufgrund der Witterungssituation, die wir haben, nicht abgeschlossen. Das heißt, wir werden auch nicht eine vollständige Aufhebung vornehmen.

Sie haben vorhin davon gesprochen, dass am Montag eventuell mit einer Lockerung zu rechnen ist. Wie würde die dann aussehen?

Darüber reden wir zurzeit mit den Landkreisen, ich habe das ja schon mal gesagt, mit den Fachleuten. Es wird wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass wir in den Risikogebieten – noch mal, das sind die großen Seen, wo wir erhebliche Ansammlungen von Wildvogelarten haben, und es sind vor allen Dingen die Boddengewässer –, dass wir in den anliegenden Gebieten die Stallpflicht weiter aufrechterhalten müssen im Interesse des Tierschutzes, im Interesse der Tiere und im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher.

An dieser Stelle darf ich noch mit einflechten, sehr geehrte Frau Präsidentin, wenn ich darf, nur eine ganz kleine Information: Es ist ja durch den NDR berichtet worden, dass wir auf Flächen des Landes Mecklenburg-Vor- pommern gegebenenfalls Reste von Lebensmitteln und Verpackungen gefunden haben. Ich bin hier und heute in der Lage, Ihnen noch mal zu sagen, die Aussage …

Einen Moment, einen Moment! So lange, bis die Frage beantwortet ist …

(David Petereit, NPD: Das ist nicht mehr meine Frage. Das ist ein anderer Sachverhalt.)

Solange die Frage noch nicht beantwortet …

(Zuruf von David Petereit, NPD)

Also, Herr Petereit, Sie haben mir die Bewertung zu überlassen, wie lange Sie hier die Frage, die Beantwortung der Frage zu hören haben.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Herr Pastörs, wir hatten gestern das Thema. Ich kann heute gleich nahtlos an das anknüpfen, was wir gestern am Ende der Tagesordnung hatten.

Herr Petereit, Ihnen erteile ich einen Ordnungsruf und erwarte, dass Sie sich jetzt wieder dort hinstellen.

(Gelächter bei Udo Pastörs, NPD – David Petereit, NPD: Nein, das ist nicht meine Frage.)

Dann erteile ich Ihnen einen zweiten Ordnungsruf und mache Sie darauf aufmerksam, dass ein weiterer Ordnungsruf die Wortentziehung für diese Sitzung bedeuten würde. Ich bitte Sie jetzt, sich die Beantwortung der Frage bis zu Ende anzuhören. Wir haben hier Regeln nach der Geschäftsordnung und der Minister beantwortet

Ihre Frage. Wie er sie beantwortet, das obliegt dem Minister.

(David Petereit, NPD: Nein, das ist nicht mehr meine Frage.)

Da Sie ganz offensichtlich nicht bereit sind, meinen Anweisungen hier Folge zu leisten, erteile ich Ihnen den dritten Ordnungsruf. Damit haben Sie für diese Sitzung kein Rederecht mehr.

Herr Minister, ich weiß nicht, ob Sie noch weiter fortfahren wollen, da Sie ja eine Information sicherlich für alle Interessierten hier doch noch kundtun wollen, oder wie Sie jetzt mit der Situation umgehen wollen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich setze fort, weil ich schon glaube, das könnte einen Zusammenhang geben. Wir sind da in der Abprüfung, ob hier gegebenenfalls Lebensmittel oder Rückstände von Biogasanlagen mit eine Ursache dieses Problems sein könnten. Und da ist ja gestern von Frau Dr. Schwenke angedeutet worden, dass es gegebenenfalls auch auf Flächen des Biosphärenreservates Schaalsee zum Ausbringen von solchen Rest- und Abfallstoffen gekommen sein könnte. Da darf ich hier und heute ausdrücklich betonen, auf den Flächen des Biosphärenreservates hat es kein Ausbringen von solchen Stoffen gegeben.

Ich werde das heute noch mal dem Vorsitzenden des Agrarausschusses mitteilen, sodass die Informationen umfassend an Sie gegeben werden, und damit wird das dann sicherlich auch in den Fraktionen zu bewerten sein. Aber ich betone noch mal: Von diesen Dingen geht zurzeit keine Gefahr aus und insbesondere auch, was das Biosphärenreservat anbetrifft, da passen die sehr genau auf. In und auf den Flächen des Biosphärenreservates ist es untersagt, solche Stoffe auszubringen. Das gilt im Übrigen auch für Klärschlamm, für Hühnertrockenkot und für gentechnisch veränderte Organismen.