Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist relativ leidlich, dann zu sagen, ja, aber der Antrag wäre doch besser gewesen im Ausschuss, wenn man ihn selbst dort nicht eingebracht hat, Herr Holter. Die GRÜNEN haben es gemacht, die GRÜNEN haben das zum Thema gemacht.
Und ich sage Ihnen – da kennen Sie vielleicht die Hintergrundgeschichte nicht –, ohne diesen Antrag,
ohne diesen Antrag hätte es auch keinen norddeutschen Gemeinschaftsstand gegeben, denn es lief ja sozusagen alles auf die Wand zu. Und man hat sich an mich gewandt und hat gesagt, also wenn wir jetzt hier nicht aus dem Knick kommen, dann wird das Land wahrscheinlich ohne Repräsentanz, ohne eigenen Stand auf der CeBIT 2015 stehen.
Dann haben wir uns an die Staatskanzlei gewandt, dann haben wir einen Antrag gestellt. Und auf einmal, als wir den Antrag gestellt hatten und klar war,
dass eigentlich Herr Sellering dazu sprechen muss, weil sich der Wirtschaftsminister nicht vors Loch schieben lässt,
allerdings die Verantwortlichkeit in die Staatskanzlei gewandert ist, da war klar, es bewegt sich was. Und es bewegte sich auch was.
Auf einmal ging ein norddeutscher Gemeinschaftsstand mit Schleswig-Holstein. Da kann ich mir auch vorstellen, wer da wen angerufen hat. Wahrscheinlich …
Ich kann mir auch vorstellen, wer da wen angerufen hat, vielleicht die Staatskanzlei Herrn Meyer. Er ist ja auch ehemals Chef der Staatskanzlei gewesen.
Und, Herr Schulte, wenn Sie sagen, ja, die Unternehmen, die wollen gar nicht, die machen Probleme oder keine Ahnung, was, dann müssen wir uns fragen: Warum wollten sie denn früher?
sondern die Unternehmen wollten 2006 noch in Massen für Mecklenburg-Vorpommern auf die CeBIT und heute nicht mehr.
(Jochen Schulte, SPD: Herr Saalfeld, hören Sie eigentlich auch mal zu? – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)
Und da frage ich mich: Warum kann ein Antrag der Opposition hierzu nicht in den Ausschuss überwiesen werden?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich finde, es gibt einigen Änderungsbedarf an der Geschäftsordnung des Landtages. Zum Beispiel wünschte ich mir, dass bestimmte Anträge auch vordiskutiert werden können in den Ausschüssen.
Das ist aber leider hier nicht vorgesehen. Wir kennen das aus den Kommunalparlamenten, dort funktioniert das sehr gut. Man stellt einen Antrag, man überweist ihn vorher, bevor er in das große Plenum kommt, in die Ausschüsse. Dann kann man sich darüber verständigen und dann kommt er vielleicht besser heraus.
(Dietmar Eifler, CDU: Ja, reden wir jetzt über die Kommunalverfassung, oder worüber reden wir jetzt?)
Aber das ist von der Geschäftsordnung her leider hier nicht vorgesehen. Also müssen wir den Weg gehen: erst in den Landtag, dann in den Ausschuss.
(Jochen Schulte, SPD: Sie wissen, dass Sie jederzeit im Ausschuss mit der Selbstbefassung jedes Thema auf die Tagesordnung setzen können. Da brauchen Sie auch gar nicht die Zustimmung der anderen Fraktionen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, den Ländervergleich von Herrn Eifler habe ich nicht ganz verstanden. Das müssen Sie mir vielleicht irgendwann noch einmal genauer erklären. Aber Sie haben ja auch nicht von den Kosten für die Unternehmen gesprochen, sondern Sie haben explizit von den Landeszuschüssen gesprochen.
Dementsprechend weichen natürlich die Zahlen in gewisser Weise von den Zahlen ab, die ich genannt habe.