Protocol of the Session on December 10, 2014

Wer der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. –

(Marc Reinhardt, CDU: Hoch die Hände!)

Wir sind in der Abstimmung.

Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 6/3529 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und NPD, bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der SPD hat eine Auszeit von 15 Minuten beantragt. Ich unterbreche die Sitzung bis 12.30 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen.

Unterbrechung: 12.13 Uhr

(Die Dauer der Unterbrechung wird zwischenzeitlich verlängert.)

Wiederbeginn: 13.30 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung.

Von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liegt Ihnen auf Drucksache 6/3544 ein Antrag zum Thema „Winterabschiebungsstopp anordnen“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Das ist der Fall. Bitte schön, Frau Gajek.

Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur Ge- schäftsordnung): Ja, danke.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesen Dringlichkeitsantrag gestellt, weil Herr Caffier am 03.12. in der Presse verkündet hat, dass es für Mecklenburg-Vorpommern keinen Abschiebestopp gibt. Gleichwohl haben die Länder Schleswig-Holstein, RheinlandPfalz und Thüringen dieses auf den Weg gebracht.

Wir wissen, dass Winter ist, und es gab in den vergangenen zwei Jahren einen Winterabschiebestopp.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Jedes Jahr.)

Da hier die Regierung nicht tätig geworden ist, denke ich, ist die Dringlichkeit gegeben, und bitte um Behandlung. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Das ist offensichtlich nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung.

Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? Den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei einer Gegenstimme aus der Fraktion der NPD zugestimmt worden.

Kann ich davon ausgehen, dass wir diese Vorlage am Schluss der Sitzung am Freitag behandeln?

(Zurufe aus dem Plenum: Ja.)

Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes, Drucksache 6/3242, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 6/3525. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3548 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/3242 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (2. Ausschuss) – Drucksache 6/3525 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/3548 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Innenausschusses Herr Reinhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir hier im Landtag den Gesetzentwurf zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes federführend in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Sozial- und Europa- und Rechtsausschuss überwiesen haben, fand im Innenausschuss eine mündliche Anhörung mit den kommunalen Landesverbänden statt. Es wurden weitere schriftliche Stellungnahmen eingereicht.

Wichtigstes Ziel dieses Gesetzentwurfes ist, wie Sie sicherlich wissen, der Neuzuschnitt der Wahlkreise für die Landtagswahl, vor allem wegen der geänderten Einwohnerzahlen.

Die Ergebnisse der Ausschussberatungen kurz dargestellt:

Sozial- und Rechtsausschuss empfehlen mehrheitlich

die unveränderte Annahme.

Vom Innenausschuss vorgesehene Änderungen am

Gesetzentwurf sind zum einen eine Regelung zum Anspruch auf Wahlsichtwerbung und zum anderen eine zweite Änderung auf Vorschlag des Städte- und Gemeindetages. Dort geht es um eine angepasste Regelung zur Anrechnung von ehrenamtlichen Bürgermeistern auf die Sitzverteilung in der Gemeindevertretung.

Von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde ein Antrag in

Bezug auf das Mindestalter der Wahlvorstände – auf 16 Jahre absenken wie bei Kommunalwahlen – eingereicht. Dieser fand im Ausschuss keine Mehrheit.

Außerdem ging es um die Thematik „Zugang für

Menschen mit Mobilitätseinschränkung“. Dazu gibt es einen Entschließungsantrag, dass dies zukünftig eine Umsetzung in der Landes- und Kommunalwahlordnung finden soll. Auch hier hat BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragt, die Verankerung im Gesetz selbst aufzunehmen. Dieser Antrag konnte keine Mehrheit finden.

Als Fazit möchte ich feststellen: Der Innenausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfes mit den in der Beschlussempfehlung vorgesehenen Änderungen und die Annahme der Entschließung zur Umsetzung des Zugangs für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung. Ich bitte Sie um Zustimmung zu Beschlussempfehlung und Entschließung. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Reinhardt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Rösler.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie es mich kurz und knapp sagen: Meine Fraktion wird sich zu diesem Änderungsgesetz der Stimme enthalten.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Ich selbst jedoch werde in Bezug auf die kritisierte Wahlkreisaufteilung gegen das Gesetz stimmen.

Obwohl dieser Gesetzentwurf insgesamt doch recht unspektakulär daherkommt, wurde die Diskussion mitunter interessant, Stichpunkt „Wahlsichtwerbung“, Stichpunkt „Mobilitätsbeeinträchtigung“. In dem Gesetzentwurf ging es aber vor allem darum, den Zuschnitt einzelner Wahlkreise aufgrund der Bevölkerungsentwicklung verfassungsrechtlichen Vorgaben anzupassen. Und hier wird dann aus einem eher trockenen Änderungsgesetz

sehr schnell persönliche Betroffenheit, wenn ich mir den Wahlkreis 13 ansehe, der als einziger der 36 Wahlkreisgebiete von zwei Landkreisen umfasst ist.

Meine Damen und Herren, hier war ich nun sehr gespannt auf den Entscheidungsprozess im Einzelnen, auf den konkreten Abwägungsprozess zwischen den Kriterien Einhaltung der Landkreisgrenzen durch die Landtagswahlkreise einerseits und Stabilität der Wahlkreiseinteilung andererseits. Das Ergebnis war enttäuschend und erhellend gleichermaßen.

Die Landeswahlleiterin, die wohl am ehesten und fachlich fundiert hätte aufklären können, war der Einladung zur Anhörung nicht gefolgt und hatte auch keine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Das Innenministerium hat erklärt, dass die kritisierte Wahlkreisaufteilung anhand der Vorgaben der Landesregierung erarbeitet worden sei. Das hilft aber keinen Zentimeter weiter. Der Gesetzentwurf, so das Ministerium, trage dem Spannungsbogen zwischen verfassungsrechtlichen Vorgaben und dem einhelligen Wunsch der Koalitionsfraktionen Rechnung, so wenige Änderungen wie nötig vorzunehmen. Die Mitteilung, dass diese Regelung letztlich auf der Basis politischer Entscheidungen im Koalitionsausschuss zustande kam, war zwar zu vermuten, enthält aber gerade keine fachliche Begründung.