Protocol of the Session on December 10, 2014

Diese Beschlussfassung ist ein gutes Ergebnis aus der Anhörung vom 29. Oktober und den vielen Gesprächen mit Schulträgern freier Schulen. Die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU haben zahlreiche Änderungswünsche in den Gesetzentwurf mit aufgenommen. Damit hat sich

das ungeschriebene Parlamentsgesetz von Peter Struck erneut bestätigt, dass kein Gesetz ein Parlament so verlässt, wie es eingebracht wurde. Die freien Schulen erhalten die Mittel, die ihnen auch zustehen, es wird aber keine Besserstellung gegenüber den staatlichen Schulen geben.

Im Koalitionsvertrag unter Ziffer 186 steht, ich hatte es schon bei den letzten Sitzungen dargestellt: „Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit sind die Grundlage unserer Bildungspolitik. Staatliche Bildungseinrichtungen und Einrichtungen von freien Trägern sind die Stätten im Bildungssystem, in denen unsere Kinder erlernen und erfahren können, was sie für ihre persönliche Entwicklung und den Alltag in der Demokratie benötigen. Diese Vielfalt soll erhalten bleiben.“

(Gelächter und Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Mit dieser Beschlussempfehlung tragen wir dem Koalitionsvertrag Rechnung. Die vier wichtigsten Punkte der Schulgesetzänderung sind:

1. höhere rechtliche und finanzielle Planungssicherheit

für die Schulträger freier Schulen,

2. Erhöhung der Attraktivität der Ausbildungsberufe im

Gesundheits- und Pflegebereich der beruflichen Schulen in freier Trägerschaft,

3. ein vereinfachtes Verfahren bei der Nachweisführung

über die Veränderung der Finanzhilfe und

4. Sicherstellung der Schulgeldfreiheit an Förderschulen

in freier Trägerschaft.

Ich möchte die vier von mir genannten Punkte noch etwas näher erläutern.

Zu erstens – höhere rechtliche und finanzielle Planungssicherheit: Mit diesem Gesetzentwurf werden künftig die Grundlagen für die Berechnung der Finanzhilfe sowie der Schülerkostensätze gesetzlich geregelt. Dadurch erhalten die Schulträger freier Schulen für die Berechnung der Finanzhilfe und Schülerkostensätze eine höhere rechtliche Planungssicherheit. Änderungen bei der Finanzhilfe werden künftig nur noch im Rahmen einer Gesetzesänderung möglich sein. Experten begrüßen dieses Verfahren ausdrücklich.

Die Schülerkostensätze werden der tariflichen Entwicklung im öffentlichen Dienst angepasst, da diese prozentual immer steigen. Mir persönlich ist kein negatives Beispiel bekannt. Das bedeutet für die freien Schulen, dass sie in den nächsten fünf Jahren mit gleichbleibenden oder steigenden Schülerkostensätzen rechnen können. Den Koalitionsparteien war es wichtig, dass die Schulen in freier Trägerschaft diese Planungssicherheit haben.

Die Koalition hat auch den Hinweis aus der Anhörung aufgegriffen und den Zeitraum zur ersten Neuberechnung von 2022 auf 2019 verkürzt. Eine Überprüfung wird damit nach fünf Jahren erfolgen und trägt den zwischenzeitlichen Entwicklungen im staatlichen Bildungssystem Rechnung. Somit erfolgt eine Neuberechnung der Schülerkostensätze einmal in der Legislaturperiode.

Wie aus der Anhörung und den Stellungnahmen zu erkennen ist, haben die Schulträger freier Schulen den

Vorteil dieses Verfahrens erkannt und begrüßen die Überprüfung einmal in der Legislaturperiode, auch wenn sie die erste Evaluation schon 2017 gehabt hätten. Alle fünf Jahre die Schülerkostensätze zu überprüfen, ist ein vernünftiger Kompromiss.

Zu zweitens – Erhöhung der Attraktivität der Ausbildungsberufe im Gesundheits- und Pflegebereich in den beruflichen Schulen in freier Trägerschaft: Diese Regelung ist meiner Fraktion sehr wichtig. Besonders als Gesundheitsland und vor dem Hintergrund des demografischen Wandels braucht Mecklenburg-Vorpommern gut ausgebildete Fachkräfte in den Heil- und Pflegeberufen. Neben der schulischen Ausbildung an den staatlichen beruflichen Schulen leisten die beruflichen Schulen in freier Trägerschaft einen sehr wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Daher werden wir mit dieser Schulgesetzänderung zur Erhöhung der Attraktivität dieser Bildungsgänge beitragen.

So werden die Finanzhilfesätze der beruflichen Bildungsgänge – ich möchte Sie ruhig hier noch mal erwähnen – Heilerziehungspflege, Altenpflege, Kinderpflege, Kranken- und Altenpflege sowie Gesundheits- und Altenpflege auf 80 Prozent angehoben und die beruflichen Bildungsgänge Rettungsassistenz und Notfallsanitäterinnen und -sanitäter auf 65 Prozent angehoben. Damit wird das Land Mecklenburg-Vorpommern jährlich etwa 925.000 Euro zusätzlich diesen beruflichen Schulen in freier Trägerschaft als Finanzhilfe zur Verfügung stellen. Dies entspricht einer Steigerung der Finanzhilfe um 12,3 Prozent. Ich begrüße sehr, dass einige freie Schulen bereits in der Anhörung angekündigt haben, dass in den betreffenden Bildungsgängen das Schulgeld sinken wird. Dadurch wird die Ausbildung im Gesundheits- und Pflegebereich deutlich attraktiver.

Für einige Ausbildungsberufe gibt es darüber hinaus Vereinbarungen, dass Aus- und Fortbildungskosten umgelegt und erstattet werden können. Diese Regelung sollte Schule machen, denn auch wenn die Regierungskoalition schon ihr bestmögliches tut, alles können wir natürlich auch nicht leisten.

Zu drittens – ein vereinfachtes Verfahren bei der Nachweisprüfung über die Veränderung der Finanzhilfe: Künftig wird es den Schulen in freier Trägerschaft möglich sein, durch einen Prüfvermerk einer Wirtschaftsprüferin oder eines Wirtschaftsprüfers die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel nachzuweisen. Das ist gegenüber dem jetzigen Verfahren wesentlich unbürokratischer und erspart den Schulträgern, aber auch dem Bildungsministerium viel Arbeit. Der Wirtschaftsprüfer führt die betriebliche Prüfung durch und testiert das Ergebnis mit einem Prüfvermerk.

Die Erweiterung auf die zuständige Aufsicht einer öffentlich-rechtlichen Trägerschaft ist aus unserer Sicht nicht möglich, da ihm die Unabhängigkeit vom Schulträger fehlt. Das ist aber zwingend notwendig, da es sich ja hier um öffentliche Gelder handelt. Eine Prüfung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater lehnen wir ab. Diese sind zwar unabhängig, führen aber keine Prüfung durch, sondern beraten in Steuerfragen. Ich möchte auch nicht unerwähnt lassen, dass alle demokratischen Parteien ähnliche Anträge zur Verschiebung der Fristen und Ausschlussfristen um die Verschiebung von drei Monaten gestellt hatten. Wir beschlossen einstimmig diese Änderungen.

Zu viertens – Sicherstellung der Schulgeldfreiheit an Förderschulen in freier Trägerschaft: In meiner Einbringungsrede zur Änderung des Schulgesetzes am 17. September 2014 sagte ich, dass es für die Regierungsparteien unabdingbar ist, dass Schülerinnen und Schüler mit Handicap oder mit schwerster Mehrfachbehinderung kein Schulgeld zahlen müssen. Im Frühsommer stellte sich heraus, dass insbesondere Förderschulen in freier Trägerschaft immense Zahlungsprobleme hatten. Das war für uns der Hauptgrund, das Schulgesetz zu ändern.

Deswegen bin ich schon sehr verwundert, dass gerade die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN den Artikel 2 im Bildungsausschuss abgelehnt haben. Würden wir diesem Artikel nicht so zustimmen, wie er uns heute vorliegt, dann müssten die Förderschulen in freier Trägerschaft nachträglich Schulgeld einfordern.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Nachträglich gibt es kein Schulgeld.)

Wollen Sie das ernsthaft? Ich glaube nicht.

Abschließend möchte ich noch einmal feststellen:

erstens, dass die Landesregierung verpflichtet war, die Urteile des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vor- pommern umzusetzen – diese Urteile haben die freien Schulen angestrebt, nicht die Landesregierung –,

zweitens, dass die Ersatzschulen über die Veränderung der Privatschulverordnung nicht erfreut waren, wie man den Stellungnahmen der damaligen Anhörung im Herbst 2013 zur Veränderung der Privatschulverordnung entnehmen konnte,

drittens, dass die Behauptung, die SPD wollte die Finanzmittel kürzen, wie letzte Woche auch in der SVZ zu lesen war, falsch ist. Dann müsste auch behauptet werden, dass Fraktionsvorsitzender Kokert in seinen Reden zu den Schulen in freier Trägerschaft die Unwahrheit gesagt hat.

Mit Erlaubnis der Präsidentin möchte ich einen Redeausschnitt vom CDU-Fraktionsvorsitzenden vom 12. März 2014 zitieren – ich hätte auch Reden vom 11. Oktober 2013 oder 17. September 2014 nehmen können –, Zitat: „… ich habe keinen Grund daran zu zweifeln, dass das Bildungsmi- nisterium mit dem Bildungsminister alles versuchen wird – Frau Kollegin Berger, schreiben Sie sich das jetzt mal endlich hinter die Ohren! – …“

(Heiterkeit bei Helmut Holter, DIE LINKE)

„diesen Begriff ,Personalkosten‘, den uns das Gericht ins Tagebuch geschrieben hat, möglichst großzügig auszulegen“.

Herr Abgeordneter, ich muss die Äußerung gegenüber Frau Berger hier zurückweisen.

Ich zitiere, Frau Präsidentin. Gut, dann nehme ich das weg. Aber es steht so im Zitat hier drin.

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

(Torsten Renz, CDU: Was ist denn nun, Andreas?)

Also darf ich das jetzt nicht so vorlesen.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

Aber folgender Satz ist entscheidend, was er gesagt hat: „Ich habe bis heute von niemandem der beiden Koalitionsfraktionen … irgendetwas anderes gehört, also gilt diese Aussage nach wie vor.“ Diejenigen, die das immer wieder behaupten, können sich auch gern noch einmal die Reden der Landtagsdebatten von Minister Brodkorb oder von mir durchlesen. Eine Äußerung, dass eine Mittelkürzung für die Schulen in freier Trägerschaft geplant war, werden Sie nicht finden.

Viertens ist es so, dass die Koalitionsparteien von SPD und CDU immer wieder betont haben, dass wir die zielgenaue Prüfung der Finanzierung der einzelnen freien Schulen abwarten werden. Sollte es zu erheblichen finanziellen Verwerfungen und Finanzproblemen kommen, werden wir reagieren und gegebenenfalls das Schulgesetz ändern.

Fünftens ist es eine Tatsache, dass die Koalitionsparteien von SPD und CDU umgehend reagiert haben. Wir haben diesen Gesetzentwurf vorgelegt, führten einen engagierten Dialog mit dem Schulträger freier Schulen, haben die Anhörung intensiv ausgewertet, nahmen Anregungen auf und formulierten Änderungsvorschläge, denen die Oppositionsparteien zustimmen konnten.

Wir haben einen sehr guten Kompromiss bei der Änderung des Schulgesetzes erreicht. Wir haben nicht auf die billige Polemik und die ungerechtfertigten verbalen Angriffe der Opposition in gleicher Weise reagiert, sondern zügig gehandelt.

Wir legen Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, der eine hohe Akzeptanz bei den freien Schulen findet. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf und auch unserem Änderungsantrag, der nur eine formale Änderung beinhaltet, zu! – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Heino Schütt, CDU)

Vielen Dank, Herr Butzki.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Oldenburg für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Weder mit dem Weg der Schulgesetznovelle noch mit dem vorliegenden Ergebnis ist der Landesregierung der ganz große Wurf gelungen. Es ist keine Meisterleistung und es ist kein Erfolg, denn die Forderungen zum Beispiel nach einer vereinfachten Nachweisführung, nach Anhebung der Förderungen für die Berufsausbildung sind über ein Jahr lang von den Schulträgern und der Opposition angemahnt worden. Und über ein Jahr lang wurden sie von der Koalition vom Tisch gewischt. Sie wurden als überzogene Kritik bewertet und ohne sachliche Auseinandersetzung ignoriert.