Die Fraktion DIE LINKE machte diese Entschließung zum Thema ihres Landtagsantrages „Zeit für Konsequenzen. Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 5. September 2013
ernst nehmen.“ In der Debatte über den Antrag sagte Innenminister Lorenz Caffier: „Ich stelle fest, dass die erhobene Forderung der Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder eher allgemein politischer Natur sind. Ein allgemeines Unwohlsein über Praktiken eines Bündnispartners muss deshalb dort behandelt werden, wo man die Praktiken beeinflussen kann. Und das ist … die Bundespolitik und die europäische sowohl die internationale Politik.“ Kurzum: Der Innenminister fühlte sich nicht angesprochen.
In seinem Tätigkeitsbericht schreibt der Landesdatenschutzbeauftragte, ob und inwieweit die Forderungen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder umgesetzt würden, bleibe abzuwarten. In ihrer Stellungnahme zu dem Tätigkeitsbericht verzichtete die Landes- regierung auf eine Reaktion. Auf Seite 2 der Drucksa- che 6/3173 ließ sie jedoch Folgendes verlauten: „Wenn die Landesregierung auf eine Stellungnahme verzichtet, bedeutet dies jedoch nicht, dass sie sich den Wertungen und Auffassungen, die im Tätigkeitsbericht ihren Niederschlag finden, in jedem Fall anschließt.“ Ignoranter, meine Damen und Herren, kann man sich zu einem Thema mit weltweiter Bedeutung kaum verhalten.
Auch den übrigen Themen, die der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in seinem Bericht hervorhebt, messen die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen nicht die Bedeutung zu, die sie nach meinem Dafürhalten verdienen. Von den 15 Empfehlungen, die der Bericht enthält, soll sich der Landtag nach Ansicht der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses nur zwei zu eigen machen. Sie haben es selbst gelesen. Die eine betrifft die Wahrnehmung von Bildungsangeboten zu den Themen „Medienkompetenz, Datenschutz und Urheberrecht durch junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern“ – wir haben es jetzt schon mehrfach gehört –, die andere die Ausgestaltung des bundesrechtlichen Rahmens für den Zensus 2012.
Es fällt unter den Tisch die Empfehlung des Datenschutzbeauftragten, bei der elektronischen Übermittlung per- sonenbezogener Daten, insbesondere beim modernen E-Government-Verfahren, regelmäßig Verschlüsselungsverfahren nach dem Stand der Technik einzusetzen.
Unter den Tisch fällt die Empfehlung, die Leitlinie für Informationssicherheit auch für die Kommunalverwaltungen verbindlich vorzuschreiben und die Kommunen dabei zu unterstützen – was dringend notwendig ist –, eine angemessene Informationssicherheit und den erforderlichen Datenschutz zu gewährleisten.
Unter den Tisch fällt drittens auch die Empfehlung, im Rahmen einer Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes die Einführung einer proaktiven Veröffentlichungspflicht aller öffentlichen Stellen, die Veröffentlichung von Verträgen, die mit der öffentlichen Hand geschlossen werden, und die Einrichtung eines Open-DataPortals zu prüfen.
Im Übrigen empfiehlt der Petitionsausschuss, den Bericht – wortwörtlich – „verfahrensmäßig für erledigt zu erklären“. Schön wäre es! Ich frage mich: Wie kann man einen Bericht für erledigt erklären, der auf vier Seiten die Versäumnisse der Landesregierung bei der Umsetzung der Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten aufzählt? Doch dafür sind uns die Koalitionsfraktionen, die den entspre
Jedenfalls möchte meine Fraktion dem Landesdatenschutzbeauftragten ausdrücklich danken für seinen Tätigkeitsbericht und für sein Wirken im Rahmen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Vor dem Hintergrund weltweiter datenschutzrechtlicher Skandale ist die Kompetenz seiner Behörde gefragter denn je. Wir werden auch weiterhin versuchen, seinen Empfehlungen, wenn schon nicht zur Umsetzung, so doch zumindest zu mehr Aufmerksamkeit zu verhelfen. Die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses können wir von daher nur ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Petitionsausschuss, einer Entschließung zuzustimmen sowie die weiteren Empfehlungen des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Kenntnis zu nehmen. Wer der Ziffer I zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Gut, danke. Die Gegenprobe. – Danke. Und die Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 6/3527 angenommen, bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und CDU, bei keinen Gegenstimmen und bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der NPD.
In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Petitionsausschuss, die Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auf Drucksache 6/2810 sowie die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 6/3173 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Was war das jetzt eben bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN?
Dagegen. Gut, Danke. Und die Stimmenthaltungen bitte noch mal. – Danke schön. Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 6/3527 angenommen, bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und CDU, Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Die Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Europa- und Ostseebericht der Landesregierung MecklenburgVorpommern 2013/2014, das ist die Drucksache 6/3049, hierzu die Beschlussempfehlung und der Bericht des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/3528. Hierzu liegen Ihnen zwei Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 6/3565 und 6/3566 vor.
Unterrichtung durch die Landesregierung Europa- und Ostseebericht der Landesregie- rung Mecklenburg-Vorpommern 2013/2014 – Drucksache 6/3049 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) – Drucksache 6/3528 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Europa- und Rechtsausschusses Herr Detlef Müller. Bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Vor Ihnen liegt auf Drucksache 6/3528 die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsauschusses zum aktuellen Europa- und Ostseebericht der Landesregierung. Auch mein schriftlicher Bericht liegt Ihnen vor. Darum lassen Sie mich an dieser Stelle nur ein paar Aspekte aus diesem Bericht hervorheben.
Der dritte kombinierte Europa- und Ostseebericht stellt die Aktivitäten der Landesregierung und weiterer Akteure aus dem Land mit Bezug zur Europäischen Union und zum Ostseeraum dar. Er zeigt die engen Verflechtungen zwischen europa- und ostseepolitischen Themen. Die Unterrichtung weist in zahlreichen Punkten eine mittelbare und unmittelbare Relevanz für die Arbeit des Landtages auf. Der Europa- und Ostseebericht betrifft die Zuständigkeit sämtlicher Fachausschüsse. Das macht auch deutlich, warum sich sämtliche Fachausschüsse mit diesem Bericht befasst haben.
Ganz besonders bedanken möchte ich mich heute beim Agrarausschuss sowie beim Energieausschuss, denn beide haben das getan, wozu wir als Europapolitiker die Fachausschüsse immer wieder ermuntern. Beide haben in ihren mitberatenden Stellungnahmen zur Unterrichtung auch inhaltlich Stellung bezogen – dafür, wie gesagt, herzlichen Dank. Das gilt insbesondere für den Energieausschuss, der sich sehr detailliert und ausführlich geäußert hat. Wir haben die Äußerungen in die Beschlussempfehlung aufgenommen. Das hat zwei Konsequenzen:
Erstens hat die Beschlussempfehlung einen deutlichen energiepolitischen Schwerpunkt. Ich denke, das wird sich auch im Rahmen der nachfolgenden Aussprache bemerkbar machen.
Zweitens ist die Beschlussempfehlung im Ausschuss nicht einvernehmlich, sondern mehrheitlich beschlossen worden. Dies hat sicherlich auch mit den Beratungen im Energieausschuss und der entsprechenden mitberatenden Stellungnahme zu tun.
Das macht aber auch deutlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass Europapolitik auch ein Stück Innenpolitik ist. Die Debatten und Diskussionen, die wir über scheinbar nationale oder regionale Themen führen, finden sich eben auch auf europäischer Ebene wieder.
Inhaltlich ist die Beschlussempfehlung, wie schon erwähnt, von Energiethemen und infrastrukturellen Themen geprägt. Schwerpunkte liegen unter anderem bei den erneuerbaren Energien, bei der Seehafenpolitik und bei den Beihilfen im Flugverkehr. Dies alles sind Themen, die eine unmittelbare Relevanz für unser Land haben.
Mit der Beschlussempfehlung sprechen wir uns auch für eine noch engere Zusammenarbeit mit der Woiwodschaft Westpommern aus. Hier spielt aus meiner Sicht perspektivisch die Entwicklung der Metropolregion Stettin eine Rolle. Diese ist ein weiterer Schritt in Richtung engerer Vernetzung unseres Landes mit seinen Nachbarregionen.
Der Europa- und Ostseebericht zeigt auch, dass wir als Land Mecklenburg-Vorpommern in europäischen Angelegenheiten gut aufgestellt sind. Es zeigt sich, dass durch unser europäisches und ostseepolitisches Engagement unser Land als Wirtschaftsstandort gestärkt wird. Die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen wird gefördert und der Bildungsstandort ausgebaut.
Meine sehr verehrten Damen und meine Herren der CDUFraktion, ich möchte aber heute mit Blick auf die Landesregierung hervorheben, dass der Landtag in europa- und ostseepolitischen Fragen sehr engagiert ist, auch wenn wir manchmal in der Wahrnehmung in den Hintergrund zu treten scheinen.
Zum Beispiel wurde im Rahmen der diesjährigen Konferenz der Staatskanzlei mit dem Titel „Kooperationen im Ostseeraum – nachhaltig.effizient.vernetzt“ am 1. Dezember das Engagement des Landtages in europa- und ostseepolitischen Fragen leider nicht erwähnt, was ich persönlich sehr schade fand.
Erwähnen möchte ich darum an dieser Stelle zum Beispiel die Ostseeparlamentarierkonferenz, dessen Vorsitzende unsere Präsidentin Frau Bretschneider ist und wir im nächsten Jahr Ausrichter dieser Konferenz sind, oder auch das Parlamentsforum Südliche Ostsee. Ich würde im Hinblick auf das Motto „nachhaltig.effizient.vernetzt“ sehr dafür werben, dass auch in Zukunft die Vernetzung zwischen Parlament und Landesregierung wie gewohnt funktioniert.
Abschließend möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung für die Erstellung dieser umfangreichen Unterrichtung ausdrücklich Danke sagen. Und ich bedanke mich bei den Mitgliedern des Europa- und Rechtsausschusses für die konstruktive Zusammenarbeit. Ebenfalls im Namen des Ausschusses möchte ich mich bei allen mitberatenden Ausschüssen für ihre Stellungnahmen bedanken.
Der Ausschuss hat die Beschlussempfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der CDU, bei Gegenstimmen vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD sowie bei Stimmenthaltung vonseiten der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie im Namen des Europa- und Rechtsausschusses nun um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Danke, Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Bericht legt uns die Landesregierung bereits zum dritten Mal einen kombinierten Europa- und Ostseebericht vor. Zunächst möchte ich sagen, dass ich das wirklich wichtig und gut finde. Die regelmäßigen Berichte der Staatskanzlei zur Europapolitik im Europa- und Rechtsausschuss schätze und nutze ich ohnehin regelmäßig.
Im vorliegenden Bericht steht natürlich viel Positives und er enthält – was ich besonders wichtig finde – konkrete Aufgaben und Möglichkeiten für Mecklenburg-Vorpom- mern sowie für den Landtag. Kollege Müller ist darauf ausführlich eingegangen, ich kann mir das also sparen. Meine Fraktion stimmt der Beschlussempfehlung und dem Bericht gern zu.
Erlauben Sie mir aber zu sagen – und damit möchte ich auch erläutern, warum sich meine Fraktion sowohl im Europa- und Rechtsausschuss als auch im Energieausschuss der Stimme enthalten hat –, es gibt aus meiner Sicht auch Kritikpunkte. Das hat weniger mit dem Ostseebericht selbst zu tun als mit der Beschlussempfehlung des Energieausschusses, die dann auch Eingang in die Empfehlung meines Ausschusses, des Europa- und Rechtsausschusses, gefunden hat. Aus Sicht meiner Fraktion und auch für mich persönlich stellt sich folgendes Problem dar:
Im Ostseebericht der Landesregierung wird Bezug genommen auf den Energiefahrplan 2050 der EUKommission. Eine konkrete Wertung nimmt man hier nicht vor, anders jedoch der Energieausschuss. Hier versucht man, den Energiefahrplan 2050 als positives Signal zu sehen. Ich persönlich kann dieser Auffassung nicht folgen. Anliegen dieses Fahrplans ist es, Wege aufzuzeigen, wie europäische Klimaschutzziele technisch und ökonomisch erreicht werden sollen – so weit, so gut.
Kritisiert wird der Bericht seinerzeit unter anderem, weil hier offenbar die Kosten für die Atomenergie klein- und die Kosten für erneuerbare Energien großgerechnet wurden. Ich zitiere aus dem Bundesumweltministerium: „Innerhalb dieser Szenarien sind die vorgesehenen Preisannahmen teilweise nicht nachvollziehbar.“ Das größere Problem ist aus meiner Sicht aber ein anderes. Offenbar ist nach Auffassung der Kommission die Kernenergie ein Teil der Lösung beim Problem des Klimaschutzes. Es heißt, ich zitiere: „Die Kernenergie leistet … einen erheblichen Beitrag zum Umbau des Energiesystems in den Mitgliedstaaten …, in denen diese verwendet wird.“ Das sieht meine Fraktion natürlich völlig anders.
Selbst in den Erneuerbaren-Energie-Szenarien des Fahrplans geht man davon aus, dass bis 2050 noch bis zu 40 weitere AKWs ans Netz gehen müssten. Bedenkt man, dass diese Kernkraftwerke nach heutigen Standards nicht wirtschaftlich, sondern nur mit staatlicher Hilfe errichtet werden können, heißt das nichts anderes als die Legitimierung von Subventionen für Atomkraftwerke. Für
Mecklenburg-Vorpommern ist das natürlich insbesondere von Bedeutung, weil diese Anreize zum Bau von Atomkraftwerken die gemeinsame Arbeit mit Polen im Bereich der erneuerbaren Energien nicht erleichtern.
Lassen Sie mich auf ein anderes besonderes Problem eingehen. Im Ostseebericht der Landesregierung wird betont, dass es eine Vielzahl von Wegen gibt und dass jeder Mitgliedsstaat seinen Energiemix selbst bestimmen kann. Das bedeutet aber letztlich, dass es, anders, als in der Beschlussempfehlung meines Ausschusses und auch des Energieausschusses behauptet wird, keine gemeinsame europäische Strategie gibt, sondern es gibt nur nationale Strategien. Ich bedauere das natürlich.