Meine Damen und Herren, die hier seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter Ziffer 3 des Antrages geforderten hohen Qualitätsstandards bei der Unterbringung werden durch unser Land schon jetzt gewährleistet.
Dies fängt in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen bei der Ausschreibung der Betreibung und der Bewachung von Gemeinschaftsunterkünften an.
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich weiß schon, worüber ich rede, ich habe aber einen anderen Ansatz. Ich darf doch einen anderen Ansatz haben.)
dann informieren Sie sich doch vor Ort und lassen Sie sich nicht nur was aufschreiben! Wir haben ein funktionierendes Wachsystem, wir haben dementsprechend auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die geschult und die ausgebildet sind, und wir haben eben nicht die Vorwürfe wie in anderen Bundesländern.
Dies fängt in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen bei der Ausschreibung der Betreibung und der Bewachung von Gemeinschaftsunterkünften an. Dies spiegelt sich in der regelmäßigen und engen Zusammenarbeit der Betreiber der Gemeinschaftsunterkünfte und den zuständigen Kommunen, insbesondere den Ausländerbehörden, den Sozialämtern und den Gesundheitsämtern – auch
hier finden Schnittstellengespräche statt – wider. Zu- dem – das hat Ihnen Ihr Redenschreiber vielleicht auch nicht aufgeschrieben, das weiß ich nicht – werden seit 2012 die Unterkünfte regelmäßig, einmal jährlich, durch die Heimaufsichten der Kommunen geprüft, die detaillierte Prüfberichte, nämlich einen Heim-TÜV, erstellen.
welche sie wiederum an das Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten im Landesamt für innere Verwaltung zur Veranlassung etwa erforderlicher Maßnahmen weiterleitet. Die Heimaufsichten sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Überprüfungen auf die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes, die Richtlinie für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung der Bewohner sowie die Gemeinschaftsunterkunftsverordnung zu achten.
(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sie sind aber intolerant heute, Frau Gajek!)
Frau Gajek, ich weiß, die Wahrheit tut weh. Zuhören tut für Sie offensichtlich noch weher, wenn Sie mal die reale Situation verstehen wollen.
Die lasse ich mir – und meine Mitarbeiter auch nicht – von Ihnen nicht schlechtreden, auf gar keinen Fall.
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich hab doch überhaupt nichts schlechtgeredet! Ihr scheint schlecht vorbereitet zu sein. – Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU)
Wir haben eine Spitzenrolle in der Festlegung, wir haben eine Spitzenrolle in der Ausstattung der Gemeinschaftsunterkünfte sowie der Betreuung für Asylbewerber eingenommen. Da brauchen wir keinen Nachhilfeunterricht von Ihnen, von den GRÜNEN.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Dietmar Eifler, CDU: Genau. – Egbert Liskow, CDU: Jawohl!)
Durch die Einrichtung des erwähnten Qualitätsmanagements gelingt es, die rechtlich vorgegebenen Standards einzuhalten
und gegebenenfalls bestehende Mängel, die ich ja nicht infrage stelle, regelmäßig aufzulisten und auch abzustellen.
Ich sage es hier in aller Deutlichkeit: Ein Verfahren zur hohen Sicherung von Qualitätsstandards bei der Unterbringung von Asylsuchenden in Gemeinschaftsunterkünften muss nicht mehr erarbeitet werden in MecklenburgVorpommern. Es existiert schon längst. Die Kommunen finden aber nicht nur zum Thema Unterbringung, sondern auch zu den Fragen hinsichtlich der Betreuung, Beschulung und Integration von Asylbewerbern stets Ansprechpartner in den Landesressorts.
Das Ministerium für Inneres und Sport hat umfassende Arbeitshinweise zur sozialen Betreuung dezentral untergebrachter Ausländer erlassen, unter anderem mit Vorgaben zu den Betreuungsschwerpunkten, zur beruflichen Qualifikation und zum Betreuungsaufwand.
Zum 1. November 2014 – und der eine oder andere Kollege hatte ja abgefordert, sich offensichtlich dafür interessiert, beispielsweise unsere Kollegen aus der SPDFraktion, und dementsprechend kann ich Ihnen das Angebot auch noch machen, damit Sie überhaupt wissen, worüber Sie reden –,
zum 1. November ist nämlich die neue Verordnung in Kraft getreten, und hier sind überarbeitet worden die eingegangenen Hinweise,
die insbesondere die Abrechnung der Betreuungsdienstleistungen vereinfacht und damit Personalressourcen schont. Ferner wurden eine Berichtspflicht eingeführt, das Aufgabenspektrum der Betreuer den tatsächlichen Bedürfnissen angepasst und auch eine Auffangklausel bei Abweichung von den Regelungen der Arbeitshinweise aufgenommen. Alle Änderungen fanden auf Anregungen aus der Praxis statt und sind im gegenseitigen Dialog in das Papier mit eingeflossen.
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na ja, das geht doch schon die ganzen … Na ja, natürlich! – Heiterkeit bei Vincent Kokert, CDU)
Selbstverständlich wird die soziale Betreuung nicht nur im Rahmen der dezentralen Unterbringung, also in den Wohnungen angeboten, sondern auch in den Gemeinschaftsunterkünften des Landes.
Auch hier, liebe Frau Gajek, ist Mecklenburg-Vorpom- mern wiederum hervorzuheben. Wir sind das einzige Flächenland, in dem die Kommunen alle notwendigen Aufwendungen für die Betreuung der Asylbewerber und Asylbewerberinnen vollumfänglich und zeitlich unbefristet mit dem Land abrechnen können. Es ist eine gute Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Kommunen. Dafür bin ich dem Finanzministerium, dafür bin ich der Ministerin auch sehr dankbar. Auch das gehört der Ehrlichkeit halber dazu. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat also bereits solide Lösungen gefunden, die Asylbewerber unterzubringen, zu betreuen und gleichzeitig die Kommunen zu unterstützen. Die Zusammenarbeit der involvierten Behörden und Institutionen hat sich bewährt und sie bewährt sich.
Auch zum Thema Kirchenasyl ist ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Ministerium für Inneres und Sport und der Kirche vereinbart worden. Vor eineinhalb Wochen hat das letzte Schnittstellengespräch zu dem Thema in meinem Haus mit dem Staatssekretär stattgefunden. Zudem plant das Ministerium für Inneres und Sport für Januar 2015 eine Landrätekonferenz, auf der unter anderem die Fragen der Unterbringung, des Umgangs mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, der Verbesserung der Sprachförderung, Beschulung und Integration asylsuchender Menschen in Mecklenburg-Vor- pommern diskutiert werden.
Und natürlich wird auch die Forderung der Kommunen thematisiert werden, von den steigenden Personalkosten zum Beispiel in den Sozialämtern entlastet zu werden. Auch das wird mit Einzug in die Diskussion halten.