Protocol of the Session on November 14, 2014

Ich freue mich auf die Debatte im Sinne unserer Jüngsten. Und, lieber Herr Ritter, wir sind dann wieder bei dem viel beschworenen Rückenwind von gestern. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Backhaus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin wirklich dankbar für diesen Antrag, weil er insbesondere auf ein Thema abzielt, das, glaube ich, im Fokus der nächsten Wochen, Monate und Jahre eines der herausragenden Themen auch für die jüngere Generation sein wird.

Und, Herr Dahlemann, ich glaube, wenn man jetzt so in Richtung Weihnachten denkt und die Schaufensterdiskussion ein bisschen aufnimmt, dann haben wir alle eine hohe Verantwortung, insbesondere für die Jüngsten, auf die Gefahren, aber auch auf die Chancen hinzuweisen. Ich will das auch insofern tun, dass wir auf der Verbraucherschutzministerkonferenz – das ist angedeutet worden – hier in Warnemünde mit den beiden, mit den für Verbraucherschutz zuständigen Ministern diese Diskussion ge- führt haben. Ich bin sehr froh, dass der Bundesminister Heiko Maas sich dieses Themas intensiv annimmt.

Aber was für mich in dieser Diskussion von größter Bedeutung ist, ist, was wir seit 1999 im Rahmen von Studien wissen – unter anderem, weil über den Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest alle zwei Jahre eine Basisstudie erstellt wird, um damit im Übrigen die Kinder im Alter zwischen sechs und dreizehn Jahren im Rahmen der KIM-Studie abzufragen, wie sich die Situation darstellt. Nach der letzten Studie aus dem Jahr 2012 nutzten immerhin bereits schon 62 Prozent der 6- bis 13-Jährigen das Internet. Bei Kindern im Alter von sechs bis sieben Jahren hat in Deutschland mittlerweile schon ein Fünftel Erfahrungen mit dem Internet gesammelt. Nach Angaben

der Eltern haben die Kinder im Durchschnitt mit acht Jahren zum ersten Mal das Internet genutzt.

Die BITKOM-Studie im Übrigen, die in diesem Jahr vorgelegt worden ist, macht deutlich, mit zehn Jahren sind fast alle Kinder online. Fast alle Kinder mit zehn Jahren sind online, wobei wir auch wissen, vor welchen Problemen wir zum Teil hier im Lande stehen und dass oftmals die Möglichkeit gerade in unserem Bundesland so nicht gegeben ist. Mit zwölf Jahren haben sie ein eigenes Smartphone in der Tasche und mit vierzehn Jahren sind die meisten Kinder und Jugendlichen damit bereits in sozialen Netzwerken unterwegs. Das müssen wir einfach zur Kenntnis nehmen und uns auch auf diese Entwicklung einstellen.

Der Anteil der Internetnutzer steigt ganz klar mit dem Älterwerden der Kinder massiv weiter an. Bei den 12- und 13-Jährigen waren es zuletzt schon 93 Prozent und damit praktisch alle Kinder, die regelmäßig das Internet be- nutzen. Bei den Jugendlichen darf man heute bereits von 100 Prozent ausgehen. Experten gehen davon aus, dass mit der Einführung von Smartphones und Tablets die Onlinenutzung vor allem durch jüngere Kinder zwischen sechs und zehn Jahren seit 2012 enorm angestiegen ist.

Das bedeutet auch, dass die ehemals geschützten und besser zu kontrollierenden Bereiche, insbesondere an den elterlichen PCs, heute überholt sind. Auch das ist für mich eine ganz entscheidende Aussage. Spätestens jetzt sollte jedem Elternhaus oder auch den Großeltern klar sein, dass man mit der Erziehung der Kinder zur Vorsicht im Umgang mit Handys und Computern nicht früh genug anfangen kann oder sie auch, wie es bei den Datenschützern heißt, zur Datensparsamkeit aufrufen muss, denn – darauf hat ja indirekt Herr Dahlemann schon hingewiesen – heute werden, wie wir alle wissen, Nutzerprofile angelegt und diese dann auch weltweit vermarktet oder für die zukünftige Entwicklung herangezogen.

Aber wir dürfen uns diesem Thema nicht nur von einer Seite der Medaille nähern, nämlich der erzieherischen, sondern wir müssen es eben auch andersherum, also didaktisch betrachten. Wir müssen auch die andere Seite in den Blick nehmen, nämlich diejenige der Restriktionen oder Sanktionen gegenüber solchen Netzteilnehmern, die die Regeln des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechtsschutzes oft wissentlich oder tatsächlich gar gezielt missachten. Das ist ein Thema nicht nur für den Verbraucherschutz, sondern auch für das Innenministerium und für die Justiz, wo wir letzten Endes sehr eng miteinander kooperieren. Deswegen haben sich die Verbraucherschutzminister der Bundesrepublik Deutschland auch mit dem Thema so intensiv befasst.

Ich glaube, man kann ausdrücklich ansprechen, dass wir auch in Richtung Verbraucherbildung ein wichtiges Thema haben. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass die Verbraucherschutzministerkonferenz mit der Bildungsministerkonferenz das ganze Thema Verbraucherschutz und dabei insbesondere die neuen Medien zu einem Schwerpunkt der zukünftigen gemeinsamen Erziehungs-, aber auch der Bildungsentwicklung in den Fokus gerückt haben. Das hat es vorher im Übrigen in der Form noch nie gegeben.

Hier bin ich natürlich ausdrücklich bei der anderen Seite der Medaille: Wo immer die Verbraucherinnen und Verbraucher den Anbietern strukturell unterlegen sind,

muss der Gesetzgeber tatsächlich für einen angemessenen Ausgleich sorgen. Das tut er, indem er der Verbraucherin/dem Verbraucher eigene Rechte gibt. Nur ein Beispiel: Hier sind die Gewährleistungsrechte, zum Beispiel beim Kauf einer Ware, ja zum Teil angesprochen worden. Das tut er außerdem, indem er Institutionen beauftragt, die Verbraucherrechte zu schützen, allen voran natürlich das Recht auf Gesundheit und Unversehrtheit der Person. Das tut er auch, indem er dafür Sorge trägt, dass der Staat diese Institutionen und die im Verbraucherschutz tätigen Verbände mit Know-how auf der einen Seite, aber auch mit finanziellen Mitteln ausrüstet und damit einen wichtigen Beitrag leistet.

Geschaffen werden solche Regelungen, mit denen der Schutz der Persönlichkeitsrechte unserer Kinder und Jugendlichen besser durchgesetzt werden kann. Die bisherigen zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber unlauteren Anbietern reichen nach meiner festen Überzeugung dafür nicht aus. Wir müssen die schwarzen Schafe zu fassen kriegen, und das ist eine europäische Aufgabe. Und wenn es nicht gelingt – das hat im Übrigen auch die Verbraucherschutzministerkonferenz festgelegt –, wenn es nicht gelingt, auf europäischer Ebene hier zügig voranzukommen, muss es innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu eigenen Lösungen kommen, sei es wegen unerlaubter Werbung, unerlaubter Bildung von Anwenderprofilen oder auch des ungesetzlichen Umgangs mit personenbezogenen Daten. Hier liegt aus meiner Sicht die Priorität.

Wir müssen daher alle Aktivitäten unterstützen, den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kinder und Jugend- lichen durch die entsprechenden Regelungen bereits in der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu stärken, und zwar so, dass es weder aufgrund eines gesetzlichen Erlaubnistatbestandes noch einer individuellen Einwilligung zulässig sein soll, Daten Minderjähriger für Werbezwecke jeglicher Art überhaupt zu verarbeiten, zu übermitteln und zu verwenden beziehungsweise daraus Nutzungs- und Persönlichkeitsprofile zu erstellen. Das, glaube ich, ist eine der Kernaufgaben, vor der wir gerade für die jungen Menschen stehen.

Heute bestehen in der Praxis im Wesentlichen nur zivilrechtliche Möglichkeiten, den angestrebten Schutz durchzusetzen beziehungsweise gegen Verstöße vorzugehen, hauptsächlich nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Dieses Gesetz ist aber vordergründig dazu da, zunächst den Schutz der Wettbewerber unter- beziehungsweise voreinander zu gewährleisten. Das nützt den Verbraucherinnen und Verbrauchern im Wesentlichen gar nichts.

(Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

Wenn es um Datensouveränität und den Schutz der Persönlichkeitsrechte geht, ist aber ein direkter Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und Europa zwingend notwendig. Das gilt für unsere Kinder und die Heranwachsenden ganz besonders, weil es ihnen zum Teil an Fähigkeiten oder Möglichkeiten mangelt, die Tragweite ihres Handelns in dem Alter überhaupt einschätzen zu können und sich zur Wehr zu setzen. Deswegen muss die Politik hier handeln und die Arbeit vieler ist gefordert.

Insofern, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen dabei nicht nur nach Brüssel schauen, unserem

EU-Gesetzgeber, sondern sollte es – ich habe das schon angedeutet – auf EU-Ebene nicht oder zumindest in naher Zukunft nicht möglich sein, geeignete Regelungen zu schaffen, so sollten die Spielräume, die die EURatsverordnung heute bereits ermöglicht, auf nationaler Ebene genutzt werden.

Gegenwärtig steht ja die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages an. Hiermit befasst sich im Übrigen eine Arbeitsgruppe der Landesregierung unter Mitwirkung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Hier wird aber auch – natürlich online! – eine öffentliche Konsultation durchgeführt, die nun in eine zweite Runde gegangen ist. Noch bis zum 17. November, auch das ist, denke ich, ein Signal, können sich die Bürgerinnen und Bürger bei diesem Thema einbringen und sich daran beteiligen. Möglicherweise findet man also bereits hier Ansätze für geeignete Lösungen auch auf untergesetzlicher Ebene. Mitunter ist das auch eine wichtige Aussage.

Ihre Bildungsoffensive im Umgang mit Medien aller Art durch Kinder und Jugendliche beginnt, aus meiner tiefen Überzeugung, bereits im Vorschulalter und ganz besonders in den Elternhäusern. Hier werden wir auch gemeinsam nach Wegen suchen, wie wir sie dabei unterstützen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Verbraucherschutz ist es oft so, dass es wichtig ist, diese dicken Bretter wirklich zu bohren. Ich habe das in den letzten Jahren immer wieder zur Kenntnis genommen. Es gibt keine Alternative, als sich diesen Herausforderungen zu stellen! Deswegen bin ich wirklich froh, dass wir tatsächlich in Warnemünde einen wichtigen Schritt weitergekommen sind. Das gilt im Bereich des Datenschutzes ebenso wie bei den nicht eben leichteren Themen, wenn es um die Dimension mit dem Blick auf das Internet und dessen globaler Natur geht, diese zu betrachten und sich ihnen zuzuwenden. Untätig zu bleiben, ist die schlechteste Lösung, daher begrüße ich ausdrücklich diesen Antrag. Wir werden daraus auch weitere Maßnahmen ableiten und gegebenenfalls Bundesratsinitiativen weiterentwickeln. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Herr Backhaus.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Brie von der Fraktion DIE LINKE.

Danke, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Zuerst, Herr Minister Backhaus, möchte ich Ihnen sagen, Sie haben sich heute wirklich erwiesen als ein Verbraucherschutzminister. Danke für diese Rede.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Es ist keine Frage, der Schutz von Minderjährigen bei digitalen Diensten ist ein wirklich wichtiges Thema, ein Anliegen, das natürlich befürwortet werden muss. Ich denke, dass wir uns hier einig sind. Meine Fraktion wird daher dem Antrag der Regierungsfraktionen gern zustimmen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Zu

sammenhang mit digitalen Diensten muss gestärkt und die Verwendung personenbezogener Daten von Minderjährigen abgelehnt werden, wie es SPD und CDU fordern.

In der Novemberausgabe von „Kommunal“, die ich gestern erst bekommen habe, wird angegeben, dass bundesweit 79 Prozent der Menschen ab zehn Jahren das Internet nutzen. Für die über 60-Jährigen geben sie an, nur 36,7 Prozent. Leider habe ich in dieser Zeitschrift keine Zahl für die Minderjährigen gefunden, aber es kann sich jeder/jede leicht ausrechnen, dass die minderjährigen Nutzer weit über dieser Zahl liegen und daher auch geschützt werden müssen. Das waren bundesweite Zahlen. In Mecklenburg-Vorpommern, der Herr Minister hat es ja erwähnt, ist es nicht anders. Ich werde auf andere Zahlen ohnehin noch mal zurückkommen.

Meine eigene, erst neunjährige Tochter ist seit mehr als zwei Jahren immer wieder im Internet und nutzt unterschiedliche Möglichkeiten sehr aktiv. Persönlich möchte ich daher tatsächlich für diesen Antrag danken. Es gibt aber einen Tropfen Essig, den ich in diesen Wein geben möchte, denn letztlich folgen die Regierungsfraktionen hier nur dem Beschluss der erwähnten Ministerkonferenz. Wenn, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD und der CDU, wir einen entsprechenden Antrag von den GRÜNEN, gerade erlebt, oder den LINKEN hier im Haus hätten, würden Sie ihn natürlich ablehnen mit dem Argument, es bedürfe seiner nicht. In Ihrem Punkt II fordern SPD und CDU die Landesregierung lediglich auf, sich für etwas einzusetzen, das sie längst getan hat. Auf konkretere Forderungen verzichten sie.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ja. – Vincent Kokert, CDU: Der Minister hat ja um Unterstützung gebeten. Dem kommen wir natürlich nach. – Zuruf von Helmut Holter, DIE LINKE)

Unterhält man sich heutzutage – ich setze fort – mit Jugendlichen, fällt einem sofort auf, wie verankert sie schon in der digitalen Welt sind. Selbst in unteren Jahrgangsstufen an unseren Schulen scheint fast jedes Kind bereits ein Smartphone zu haben.

(Vincent Kokert, CDU: Das ist so. Die keins haben, sind die Außenseiter.)

In der repräsentativen Studie „Jugend 2.0“, die vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien in Auftrag gegeben worden ist, kann man nachlesen, dass 98 Prozent der 10- bis 18-Jährigen regelmäßig das Internet benutzen. Rund 92 Prozent haben ein eigenes Handy.

Jugendliche sind auf viel stärkere Art und Weise vernetzt, als wir es wahrscheinlich als Ältere sind, ich jedenfalls. Auch ihre Fähigkeiten am Computer übersteigen die ihrer Eltern meist erheblich. Das ist zu begrüßen. Der heutige Zugang zur digitalen Welt ist häufig essenziell für Bildung und Berufschancen. Das ist ein technologischer Fortschritt, dem man sich nicht verschließen kann und will, wo man Kindern und Jugendlichen den Zugang nicht zu sehr erschweren darf. Gleichwohl, darauf wurde schon hingewiesen, bedürfen Kinder und Jugendliche natürlich eines besonderen Schutzes in der digitalen Welt. Sie sind unerfahrener, was den Umgang mit personenbezogenen Daten angeht, und auch leichter beeinflussbar, darunter auch durch die Anbieter von digitalen Diensten.

Zum Antragstext selbst: Unter I. fordern Sie, den Schutz personenbezogener Daten von Minderjährigen deutlich zu verbessern. Das begrüßen wir ausdrücklich. Etwa 77 Prozent der Kinder und Jugendlichen über zehn Jahre sind in sozialen Netzen angemeldet. Es existieren somit mehr oder weniger genaue Profile von einem Großteil der Minderjährigen. Vieles davon wird genutzt durch die Anbieter, und es ist sinnvoll, ihre Übermittlung, Verarbeitung und Nutzung einzuschränken.

Ziffer II, darauf bin ich bereits eingegangen, ist mir zu wenig. Ich denke, dass es um konkretere Vorstellungen gehen müsste. Der Minister hat ja angedeutet, dass man an so etwas arbeitet. Lassen Sie mich daher Folgendes an die Landesregierung richten: In der vergangenen Wahlperiode gab es im Bundestag eine Enquetekommission „Internet und digitale Gesellschaft“. Der Schutz von Minderjährigen spielte nach meinem Verständnis dabei eine noch zu geringe Rolle. Allerdings im Fünften Zwischenbericht vom 15. März 2012, ich zitiere, hieß es: „Die Enquete-Kommission sieht bei der Stärkung des Selbstdatenschutzes von Kindern und Jugendlichen auch die Länder aufgrund ihrer Zuständigkeit für den Bildungsbereich in der Pflicht.“ Diese Pflicht sehe auch ich.

Im vergangenen Jahr stellte ich eine Kleine Anfrage zum Thema „Verbraucherschutz im Schulunterricht“, nachzulesen auf Drucksache 6/2227. Der Antwort lässt sich entnehmen, dass es hinsichtlich der Verbraucherbildung keine konkreten Vorgaben für Lehrerinnen und Lehrer gibt, geschweige denn ein eigenes Fach „Verbraucherschutz“. Man ist da relativ frei, inwieweit dieses Thema im Unterricht unterkommt. Das wären für mich einer der ersten Ansätze und eine mögliche Form, um das zu konkretisieren, wenn es um den verstärkten Schutz von Kindern und Jugendlichen geht: Information, Verbraucherbildung als Grundlage für Selbstschutz. Kinder müssen beispielsweise wissen, dass soziale Netze nicht kostenlos sind und man mit persönlichen Informationen bezahlt.

Sehr geehrte Damen und Herren, in einem Sondervotum der LINKEN- Bundestagsfraktion im oben genannten Zwischenbericht der Enquetekommission heißt es: „Als Konsequenz aus den obigen Befunden stellt sich die Frage, ob Kinder und Heranwachsende, die nicht wie Erwachsene langfristige Folgen ihres Handelns abschätzen können,“

(Vincent Kokert, CDU: Damit haben aber auch die Erwachsenen Probleme. – Heinz Müller, SPD: Das habe ich auch gerade so gedacht.)

„in stärkerem Maße einer öffentlichen Fürsorge und eines gesetzlichen Schutzes bedürfen“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD und CDU, wenn meine Fraktion Ihren Antrag unterstützt, dann auch deshalb, weil dieser Gesichtspunkt aufgegriffen worden ist, im Übrigen auch durch die Ministerkonferenz. – Ich bedanke mich.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und DIE LINKE und Heinz Müller, SPD)

Danke, Herr Brie.

Das Wort hat der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Herr Kokert.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)