Der vorletzte Satz in der Begründung ist also das, was Sie hier versuchen, populistisch vorzutragen. Da kommen Sie zu der Schlussfolgerung: „Das ist angemessen.“ Wenn Sie sagen, keine Nachweispflicht, dann möchte ich Ihnen zumindest noch mal mitteilen, die Anwesenheit, die müssen Sie schon nachweisen.
(Jochen Schulte, SPD: Na, mehr bringen sie sowieso nicht zustande. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Höchstens die Abwesenden und nicht die Anwesenden. Wenigstens in der Ausschusssitzung.)
und das ist für mich immer so plastisch in Erinnerung geblieben –, wenn Abgeordnete Ihrer Fraktion gerade bei den Haushaltsdiskussionen, wo auch so ein bisschen Grips gefragt ist, nicht nur Anwesenheit,
ich meine, dann wäre tatsächlich mal darüber zu diskutieren, ob wir nicht eine gewisse Nachweispflicht einführen, die über die bloße Anwesenheit hinausgeht,
Also das, was Sie vortragen, ist aus meiner Sicht reiner Populismus. Beim letzten Mal haben Sie ja noch versucht, auch inhaltlich bei der Beschlussfassung darauf einzugehen: „Die Landesregierung wird beauftragt, … auf“ der „Bundesebene“ hier entsprechend zu handeln. Diesmal schreiben Sie: „Die Landesregierung setzt sich auf Bundesebene dafür ein“. Da weiß ich nicht, sind das jetzt Träume von Ihnen, sind das Feststellungen, die Sie hier artikulieren wollen, soll überhaupt rein formell jetzt ein Arbeitsauftrag ausgelöst werden? Das kann man also nicht so richtig nachvollziehen.
Ich weiß auch nicht, ob das jetzt Ihre neue Qualität ist. Bei dem alten Antrag, da haben Sie sich ja an der Verordnung langgehangelt, haben einfach gesagt, die 20 Cent sollen auf 30 Cent erhöht werden, und haben dann die Verordnung genommen, wo es um die einfache Strecke ging. Ich vermute jetzt mal, dass Sie möglicherweise den neuen Beschlusstext, den Sie formuliert haben, irgendwie in die Öffentlichkeit tragen wollen, weil Sie hier nämlich die neue Qualität aus Ihrer Sicht einführen, indem Sie dann plötzlich nicht mehr das, was mal sinnhaft aufgestellt war in dieser Verordnung, aufgreifen. Da schreiben Sie jetzt einfach, plötzlich soll es die Hin- und Rückfahrt sein.
Doch plötzlich, plötzlich. Jetzt erzählen Sie mir nicht, dass Sie in diesen zwei Jahren schlauer geworden sind!
Also insofern, der andere Antrag, da haben Sie zumindest, was jetzt theoretisch und ein bisschen seriös klingen soll, auch noch geschrieben, dass es um die Absetzbarkeit geht. Das lassen Sie jetzt auch alles einfach mal so wegfallen...
dass Arbeitnehmer hier entsprechend die Entfernungskilometerpauschale in Höhe von 30 Cent als Werbungskosten vom versteuerten Einkommen absetzen können. Hier – ja, weiß ich nicht – verwechseln Sie jetzt Äpfel mit
Birnen? Was tun Sie überhaupt? Auf der einen Seite bekommen die Abgeordneten einen Zuschuss finanzieller Art, der ausgezahlt wird – das haben Sie ja richtig festgestellt, dass das auch auf Ihrem Konto landet –, und auf der anderen Seite geht es eben bei dieser entsprechenden Verordnung darum, das will ich Ihnen dann auch noch mal so vorlesen, es ist nämlich eine Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld.
Und da gibt es diesen Paragrafen 6, den haben Sie ja zum Glück diesmal gleich beim ersten Mal richtig aufgeschrieben, nicht so, wie beim letzten Mal, dass wir noch mit Änderungsanträgen arbeiten mussten. Dann gibt es diesen Paragrafen 6, der sagt, „Pauschbeträge für vom Einkommen abzusetzende Beträge“. Das ist also etwas ganz anderes als ein finanzieller Zuschuss, den Sie hier versuchen zu suggerieren und gleichzusetzen. Und dann steht: „Als Pauschbeträge sind abzusetzen“, und dann finden Sie die einzelnen Positionen.
Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, neben dem Populismus, den ich, denke ich, klar herausgearbeitet habe,
gibt es auch inhaltlich noch große Defizite, das sollte man an dieser Stelle feststellen, weil nämlich ein Zuschuss, wie er auf der einen Seite gezahlt wird, und auf der anderen Seite die Berechnung eines zu versteuernden Einkommens, das sind grundverschiedene Dinge. Es wird eben nicht besser, wenn man alle zwei Jahre, möglicherweise, weil Sie keine Themen mehr haben
Ich danke den demokratischen Fraktionen, dass Sie mir zugehört haben, und ich kann Ihnen sagen, wir werden diesen Antrag auch so wie 2013 entschlossen ablehnen. – Danke schön.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Herr Renz, jetzt habe ich den schon zum zweiten Mal gestellt und Sie haben ihn immer noch nicht begriffen. Wie oft soll ich den eigentlich noch stellen?
Also was hier die Angemessenheit betrifft, natürlich, die 30 Cent, die ein Abgeordneter bekommt, und zwar pau
schal, ohne dass er noch sagen kann, ich habe mehr verbraucht, sind angemessen. Jeder, der ein paar Jahre Abgeordneter war, der weiß, dass das zwar mehr ist als die Benzinkosten, die verbraucht werden, aber wenn man sich den Verbrauch vor Augen führt, wenn man etwa von Anklam hierher und zurück fährt, ist das angemessen. Aber warum, bitte schön, wollen Sie das nicht auch,
(Torsten Renz, CDU: Deswegen kann man diesen Betrag auch nicht in der Steuerklärung ansetzen und absetzen.)
warum wollen Sie das denn bitte schön nicht auch den Arbeitnehmern, die Hartz-IV-Aufstockung bekommen, gönnen?
Denn was Sie unterschlagen haben, ist, dass sie eben nur 20 Cent bekommen, und zwar nur für eine Fahrtstrecke.
Warum sollen die denn nicht auch 30 Cent für beide Fahrtstrecken kriegen? Und zwar sind das zwei verschiedene Konstruktionen: Das eine Mal kriegen sie eine Erstattung von Reisekosten, das andere Mal wird beim anrechenbaren Einkommen eines Hartz-IV-EmpfängerAufstockers berücksichtigt, was er an Fahrtkosten aufwenden muss.
Das Ergebnis ist aber das gleiche. Wenn nämlich die Arbeitnehmer, die Hartz-IV-Aufstockung bekommen, diese 30 Cent für beide Fahrtstrecken berücksichtigt bekämen, dann hätten sie unterm Strich mehr Geld, und zwar diese 30 Cent und nicht 20 Cent.