Zum Thema Schnabelkürzen hieß es vorhin, das ist ja nur bei Eintagsküken, das ist ja nicht weiter tragisch. Aber wenn das jetzt mit Lichtbogen gemacht wird, mit Infrarot oder auch mit 700 Grad heißen Metallplatten,
dann ist das sehr wohl so, dass die Küken am Knochengewebe und an Nervenbahnen massive Schmerzen erleiden. Das wird ohne Betäubung durchgeführt.
Und hinterher, mit diesen gekürzten Schnäbeln müssen sie doch die Nahrung aufnehmen, sie müssen ihr Gefieder irgendwie reinigen und säubern. Das wird höchst problematisch, ist vielleicht bei einigen nicht mehr schmerzhaft, aber bei einigen wird es durchaus weiterhin schmerzhaft bleiben. Da möchte ich doch bitten, dass das hier entsprechend berücksichtigt wird.
Und von daher plädiere ich dringend dafür, keine freiwillige Vereinbarung zu treffen, sondern wir brauchen, …
(Thomas Krüger, SPD: Tierschutz und Branche sind sich einig. Sollen wir sie abschaffen? Sagen Sie mal!)
gesetzliche Vereinbarungen, wir brauchen gesetzliche Vereinbarungen. Freiwillige Vereinbarungen kann man lassen, wir brauchen aber dringend gesetzliche Vereinbarungen und Vereinbarungen bezüglich der Haltungsform.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3431. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3431 mit den Stimmen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Für Empfänger von Arbeitslosengeld II die gleiche Kilometerpauschale wie für Landtagsabgeordnete in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/3429.
Antrag der Fraktion der NPD Für Empfänger von Arbeitslosengeld II die gleiche Kilometerpauschale wie für Landtags- abgeordnete in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 6/3429 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese Thematik habe ich schon einmal behandelt im Rahmen meines Antrages vor zwei Jahren, im Januar 2013. Es gibt aber auch kein Gesetz, das bestimmt, dass man einen Missstand nur einmal im Leben in den Landtag reinbringen darf.
Es geht passend zum Schloss um eine Art Adelsprivileg von Abgeordneten gegenüber Erwerbstätigen, die als Aufstocker, weil sie so wenig verdienen, Hartz IV bekommen, und zwar um die Reisekostenentschädigung. Wenn ein Abgeordneter zu einer Sitzung des Landtages oder eines Ausschusses zum Landtag fährt, dann bekommt er als Reisekostenentschädigung 30 Cent pro Kilometer, und zwar für Hin- und Rückfahrt. Er muss nichts nachweisen, er muss nicht darlegen, wie viel, wie hoch nun die tatsächlichen Kosten der Reise gewesen sind, und er bekommt das Geld in einem Monat. Jetzt im November zum Beispiel, wenn er die letzte Sitzung gemacht hat, kann er seine Reisekostenabrechnung machen, reicht sie ein, und im Januar kriegt er das Geld.
Jetzt zum Kontrast der Arbeitnehmer, der wenig verdient und als Aufstocker Hartz IV bekommt. Wie läuft es bei ihm? Wie bekommt er seine Reisekosten angerechnet beziehungsweise berücksichtigt? Er bekommt 20 Cent pro Kilometer, nicht 30. Er bekommt es nur für eine Fahrt, nicht für beide Fahrten, und wenn er nachweisen kann, dass seine tatsächlichen Fahrtkosten höher gewesen sind, dann muss er auch Nachweise erbringen. Er muss also Benzinquittungen sammeln, er muss den Verbrauch des Wagens darlegen und dass das Benzin auch für die Fahrten zum Arbeitsplatz verwendet worden ist. Wenn er die Abnutzung der Reifen oder anderer Teile des Wagens zur Sprache bringen will, muss er nachweisen, dass das auch mit den Fahrten zum Arbeitsplatz zusammenhängt.
Und wie lange dauert das, bis er seine Reisekosten zurückbekommt, und zwar in der Form, dass es bei ihm berücksichtigt wird beim anzurechnenden Einkommen? Es läuft in der Praxis so, er bekommt einen Bescheid, in dem werden 20 Cent pro Kilometer, die er gefahren ist, berücksichtigt, nur eine Fahrt. Dann kann er Widerspruch dagegen einlegen und sagen, aber meine tatsächlichen Fahrtkosten waren viel höher. Dann hat die Behörde
sechs Monate Zeit, diesen Widerspruch zu bearbeiten. Bürger haben nur einen Monat Widerspruchsfrist. Die Behörde hat sechs Monate Zeit, bis sie den Widerspruch bearbeiten muss, dann kann der Bürger erst Untätigkeitsklage erheben. Wenn die Behörde anderer Meinung ist, kann der Bürger vor das Sozialgericht gehen, und dann dauert das noch mal eineinhalb bis zwei Jahre.
Das heißt, das Adelsprivileg der Abgeordneten sieht folgendermaßen aus, Kurzfassung: Der Abgeordnete, 30 Cent pro Kilometer, beide Fahrten, keine Nachweispflichten und er hat das Geld in einem Monat. Der Bürger, der arbeiten geht und so wenig verdient, dass er Hartz IV draufkriegt, bei dem sieht es so aus: Er bekommt 20 Cent pro Kilometer, nur eine Fahrt, er muss Nachweise erbringen und er muss gegebenenfalls Monate bis Jahre warten.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
(Stefan Köster, NPD: Na hoffentlich hat er die richtige Rede jetzt mit. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mal Frau Silke Gajek zitieren, die hat Folgendes gesagt: „Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen! Der vorliegende Antrag ist ein typischer NPD-Antrag – schlecht recherchiert, verlogen und populistisch.“
„Wie üblich geht es Ihnen nicht darum, ein Problem angemessen zu diskutieren, sondern darum, es für Ihre Zwecke zu instrumentalisieren und zu simplifizieren.“ Dem ist eigentlich nicht viel hinzuzusetzen.
Jetzt stellt sich Herr Andrejewski hier hin und sagt, es gibt kein Gesetz, dass man einen Antrag nicht noch mal stellen kann nach zwei Jahren. Er hat zumindest zugegeben, dass er im Prinzip den identischen Antrag hier schon mal vorgetragen hat.
Aber um auf Frau Gajek zurückzukommen: Das, was sie gesagt hat, das trifft ja den Kern des Problems.
Was Sie nämlich mit Ihrem Antrag gemacht haben: Sie verschärfen noch den Populismus. Sie verschärfen den Populismus.
Sie lassen nicht nur Dinge weg beim Schreiben des Antrages, Sie machen auch noch Folgendes: Das, was Sie aufgeschrieben haben, das führen Sie populistisch verkürzt auch noch hier dem Publikum vor, und das, das will ich Ihnen ganz ehrlich sagen, lasse ich Ihnen so nicht durchgehen.
Sie stellen sich hier hin und sprechen von Basisprivilegien, die wir Abgeordneten haben. Es muss nichts nachgewiesen werden und, und, und. Ich weiß nicht, ob Sie jetzt erst mal nur die Abgeordneten hier an den Pranger stellen wollen – das mag sehr gerne sein. Dann verstehe ich aber nicht, wenn Sie so den Anschein des Seriösen wahren wollen, warum Sie nicht die Schlussfolgerung, die Sie in Ihre eigene Begründung hineingeschrieben haben, dass das angemessen ist, warum Sie das an dieser Stelle nicht vortragen.