Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen handeln, umgehend, wir können nicht länger warten! Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sie geben mir die Gelegenheit, hier unsere Arbeit auf einem, wie ich finde, wichtigen Themenfeld vorzustellen: Hilfe und Schutz für Betroffene häuslicher und sexualisierter Gewalt. Dafür möchte ich mich bedanken. Ein Thema, das in der Öffentlichkeit häufig nur am Rande der Wahrnehmung steht, weshalb unter diesem Titel „Am Rande der Wahrnehmung“ im kommenden Jahr auch eine entsprechende Ausstellung im Landtag zu sehen sein wird. So lässt sich hoffentlich etwas mehr von der nötigen Aufmerksamkeit schaffen, die die Landesregierung dem Thema widmet.
Zentraler Ausdruck dieser Aufmerksamkeit ist, und Herr Ritter führte es bereits aus, der Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder, den wir zurzeit aktualisieren. Eng begleitet wird diese Überar
beitung vom Landesrat zur Umsetzung des Aktionsplanes, und zur Erinnerung zähle ich auf, wer alles in diesem Gremium mitarbeitet: Vertreterinnen und Vertreter des Innenministeriums, des Justizministeriums, meines Hauses, Vertreterinnen der LIGA, Vertreterinnen der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, Vertreterinnen der Lan- desarbeitsgemeinschaften der Frauenhäuser, der Beratungsstellen für häusliche und sexualisierte Gewalt und Jugendberatung, der Fachberatungsstelle für Menschenhandel und Zwangsverheiratung, ein Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der Täterberatungsstellen sowie die Landeskoordinierungsstelle CORA.
Das, meine Damen und Herren, ist eine Liste, aus der sich durchaus sehr viel Sachverstand herauslesen lässt, wie ich finde, Sachverstand, der sich auch in der dritten Version des Landesaktionsplanes widerspiegeln wird, der auf der Grundlage der inzwischen evaluierten zweiten Auflage die Schwerpunkte bei folgenden Gruppen legen wird: Flüchtlinge, Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Migrantinnen und Migranten, Betroffene von Menschenhandel, Menschen mit Beeinträchtigung und Behinderung, Männer als Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt.
Der letzte Punkt gibt schon einen Hinweis auf eine Änderung, die Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der LINKEN, sicherlich freuen wird. Angestoßen vom Landesrat wird der Landesaktionsplan nun „3. Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt“ heißen. Hintergrund dieser Änderung ist die erhebliche Dunkelziffer, von der wir bei betroffenen Männern ausgehen müssen.
Egal ob Frau oder Mann, wer Hilfe oder Rat sucht, weil er von häuslicher oder sexualisierter Gewalt in welcher Form auch immer betroffen ist, weil er oder sie Opfer von Stalking, Menschenhandel, Zwangsverheiratung ist oder davon bedroht ist, und auch, wer nach Auswegen aus dem Tätersein sucht, der findet in Mecklenburg-Vorpom- mern ein Netz an Beratungsangeboten. Dieses Angebot hat mein Haus in einem Flyer gebündelt und auch diesen Flyer bringen wir gerade auf den neuesten Stand. In die neue Version haben wir auch Traumaambulanzen für Gewaltbetroffene aufgenommen, die Betroffenen schnelle und unbürokratische Unterstützung bieten. Die Neuausgabe werden wir noch in diesem Jahr, Herr Ritter,
Sicherlich würde es die Arbeit der Beratungs- und Hilfestellen im Land erleichtern, gäbe es eine standardisierte Datenerhebung. Aber gerade, wenn es um solche sensiblen Bereiche geht, müssen wir auf dem Weg zu einer solchen Standardisierung auch entsprechend sensibel mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen umgehen. Hier müssen wir uns also noch etwas in Geduld üben.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir legen großen Wert darauf, uns regelmäßig mit den Sozialdezernentinnen und Sozialdezernenten der kommunalen Ebene auszutauschen.
Bei diesen Treffen ging es zuletzt auch um die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in den Frauenhäusern,
die von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffen oder mitbetroffen sind. Wir haben vehement dafür geworben, dem Beispiel Rostocks zu folgen und den Frauenhäusern eine Kinder- und Jugendsozialarbeiterin zur Verfügung zu stellen.
Und zu guter Letzt noch der Blick auf die Bundesebene. Auch dort ist das Thema angekommen. Im Oktober haben sich die Frauen- und Gleichstellungsministerinnen und -minister der Länder auf ihrer Konferenz zu einer länderoffenen Arbeitsgruppe entschlossen. Unter der Federführung von Sachsen-Anhalt soll diese Gruppe die Hilfesysteme für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder unter die Lupe nehmen. Wir haben bereits unsere Mitarbeit angekündigt und auch der Bund hat seine Mitwirkung zugesagt.
Sie sehen, die Opfer von Gewalt zu schützen und ihnen mit Rat und Hilfe zur Seite zu stehen, steht für die Landesregierung keineswegs am Rande der Wahrnehmung, im Gegenteil. Wir sind auf allen Ebenen aktiv, um hier ein Netz zu knüpfen, das gleichzeitig Schirm ist, denn es geht darum, die Betroffenen aufzufangen und sie zu schützen, und da werden wir unserer Verantwortung gerecht. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man auf Züge aufspringt, ist das so eine Sache.
Offenbar hat DIE LINKE den Opferschutz für sich entdeckt und möchte mit markigen Worten punkten. Dabei haben Sie jedoch eines vollkommen aus den Augen verloren: Der Schutz von all denjenigen, die Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt geworden sind, ist nicht zur Profilbildung geeignet.
Bereits in Nummer 1 des Antrages fordert DIE LINKE Selbstverständlichkeiten ein. Es ist der normale Weg, Sachverständige, die betroffene Ministerin und die Akteu
re der Praxis bei der Fortschreibung eines Landesaktionsplans mit einzubeziehen. Natürlich wird dafür auch über den Tellerrand geschaut und auf die Erfahrungen und Ergebnisse der anderen Bundesländer. Was läuft dort anders als bei uns? Was machen wir besser beziehungsweise was könnten wir von dort übernehmen? Die LINKEN fordern also etwas, was ohnehin schon läuft.
Ähnlich zieht es sich weiter durch den Antrag, zum Beispiel bei der Frauenhausfinanzierung und den Mindeststandards im Hilfesystem.
Meine Damen und Herren von den LINKEN, kennen Sie die Kleine Anfrage des Kollegen Ritter vom 15.07.2014?
Haben Sie dann auch die Antwort der Landesregierung darauf nicht gelesen? Dort heißt es im Punkt 1 wörtlich, ich zitiere: „Auf dem diesjährigen Frühjahrstreffen der für Frauen und Gleichstellung zuständigen Abteilungs- und Referatsleitungen der Länder teilte die zuständige Abteilungsleiterin des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Nachfrage einiger Länder im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Frauenhausfinanzierung mit, dass es keine Kompetenz des Bundes für ein Frauenhausfinanzierungsgesetz gebe.“ Zitatende.
DIE LINKE wider besseres Wissen eine Bundesregelung? Ja, DIE LINKE behauptet, auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen,