Protocol of the Session on November 12, 2014

Herr Foerster, gestatten Sie eine Anfrage des Abgeordneten Herrn Renz?

Nein, jetzt nicht.

So soll bei Polizeibehörden ein grobes Punktesystem über den weiteren beruflichen Weg entscheiden. Und ein Punkt mehr oder weniger kann dann am Ende auch den Ausschlag dafür geben, ob man zur Spitzengruppe oder zum Mittelfeld innerhalb der Belegschaft zählt. Und jetzt können Sie mal raten, wie sich das bei Teilzeitbeschäftigten auswirkt. Das Risiko, bei dieser Bepunktung weniger Punkte zu bekommen, wächst und das ist auch wieder ein Beleg dafür, dass sich Teilzeit und Karriere oftmals eben ausschließen. Mit dem Anwachsen von Teilzeit besteht allgemein die Gefahr der Umverteilung von Beschäftigung aus gut bezahlter Vollzeitarbeit zu schlecht bezahlter Teilzeitarbeit, insbesondere dann, wenn Teilzeitarbeit ausschließlich von Frauen für Fürsorgearbeit geleistet wird.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Tja, das wird wohl zu schlecht bezahlt.)

Deshalb hatte ich auch darauf hingewiesen, dass Teilzeit oft nur eine halb gelungene Integration in den Arbeitsmarkt nach sich zieht, was Frauen angeht, und deshalb ist der landespolitische Ansatz vernünftig, Unternehmen dafür zu sensibilisieren, die sogenannte Aufstiegsmobilität im Sinne der Aufstockung vertraglicher Arbeitszeiten insbesondere für Frauen zu ermöglichen, und dies auch unter der Einbindung anderer originär auf die Interessen, Notwendigkeiten und Zwänge von Familien ausgerichteter Institutionen, wie beispielsweise den Lokalen Bündnissen für Familie.

Es muss darüber hinaus auch darum gehen, über einen der Qualifikation entsprechenden Einsatz endlich dahin zu kommen, dass die bisher unfreiwillig Teilzeitbeschäftigten in die Lage versetzt werden, ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können. Und was kann da hilfreich sein? Da helfen zum Beispiel Beratungsstrukturen, die in besonders schwierigen Phasen, zum Beispiel beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit, sowohl die Unternehmen als auch die Beschäftigten zum Beispiel bei der Entwicklung der von uns geforderten Arbeitszeitmodelle unterstützen.

Man sollte gute Beispiel von Unternehmen dann auch bekannt machen und dabei die Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Arbeit nutzen. Da gibt es Beispiele in Brandenburg, die kann man sich gerne angucken.

Teilzeit, und das hatte ich ebenfalls in meiner Einbringungsrede gesagt, trotz der beschriebenen Schattensei

ten ist sie ein wesentliches Instrument, um die Gestaltung des Lebenslaufs flexibler zu handhaben. Um die negativen Aspekte zu vermeiden, geht es darum, die Rahmenbedingungen von Teilzeit auch durch einen Sinneswandel in den Unternehmen zu verbessern. Weil, Herr Kollege Renz, nicht die Bereitstellung von Teilzeit an sich ist per se familienfreundlich, es kommt auch auf die Qualität und die Berücksichtigung der sozialen Dimensionen an. Positiv für eine tatsächlich gelebte Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind vor allem flexible Arbeitszeiten, über die Beschäftigte auch selbst verfügen können. Dahinter steckt die Überlegung, ob beispielsweise jede Arbeit bis in den späten Abend oder bis in die Nacht hinein erledigt werden muss, begleitet – und das hatte ich angesprochen – von der von der Arbeitgeberseite dann immer schnell erhobenen Forderung nach längeren Öffnungszeiten von Kitas und Modellen flexibler Randzeitenbetreuung.

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

Stattdessen könnte man ja auch im Betrieb mal darüber nachdenken, ob Arbeit nicht anders organisiert werden kann, betriebsintern.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, wie funktioniert das? – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Aus eigener Praxis weiß ich, dass das mit einem guten Willen auf beiden Seiten durchaus möglich ist. Viele Servicecenter bedienen zum Beispiel heute ganz unterschiedliche Eingangskanäle. Da gibt es E-Mail, da gibt es Fax, da gibt es Post, da liegen Verträge dahinter, die einen Servicelevel definieren,

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

in welchem Zeitrahmen das abzuarbeiten ist, und die eröffnen natürlich auch Spielräume.

(Stefan Köster, NPD: Die bösen, bösen Arbeitgeber.)

Ein Beitrag …

Was hat das mit bösen Arbeitgebern zu tun? Darüber muss man doch mal diskutieren können.

(Udo Pastörs, NPD: Das ist ein Quatsch.)

Ich kann Ihnen aus eigener Praxis sagen, das haben wir auch getan.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Ein Beitrag zu mehr Familienfreundlichkeit dann, wenn Teilzeit gewünscht ist, könnte auch die von uns im Antrag vorgeschlagene Änderung im Teilzeit- und Befristungsgesetz bringen. Warum?

(Martina Tegtmeier, SPD: Bloß wie das geändert werden soll, haben Sie vergessen reinzuschreiben.)

Ja, passen Sie auf, ich will es Ihnen sagen. Noch mal: Es dürfte doch jedem einleuchten, dass, wenn die Eltern

jede Woche nach Abgabe eines Antrages auf Teilzeit eher eine verbindliche Rückmeldung von ihrem Arbeitgeber bekommen, es die Planungen und die Abstimmungen innerhalb der Familie erleichtert. Das ist ein Punkt. Wir haben gesagt, vier Wochen Rückmeldefrist, das ist uns zu wenig. Man sollte darüber nachdenken, ob man diesen Zeitraum nach oben ein Stück entwickeln kann im Sinne der Familien. Ich habe ganz bewusst keine Zahl genannt, weil das wäre ja zu diskutieren.

(Torsten Renz, CDU: Ja, das ist aber das, was die Änderung nach sich zieht, ob da steht, acht Wochen oder was.)

Es müsste jedem klar sein, dass eine besondere Herausforderung bei der Gestaltung einer familienfreundlichen Arbeitswelt in unserem Land darin liegt, auch und gerade eine Regelung für die in der Mehrzahl, Sie haben es auch gesagt, kleinen und Kleinstunternehmen auf den Weg zu bringen. Eine Diskussion über die Betriebsgrößen, die maßgeblich dafür sind, ob das Teilzeit- und Befristungsgesetz Wirkung entfaltet oder nicht, ist dabei aus meiner Sicht von zentraler Bedeutung. Wir haben gesagt, 15 ist mit Blick auf das, was wir hier im Land haben, zu hoch. Wir haben keine konkrete Zahl genannt im Antrag, das ist richtig. Ich persönlich würde sagen, ein Erfolg wäre schon, wenn wir das angleichen an die Regelung des Kündigungsschutzgesetzes und beispielsweise 10 Beschäftigte festlegen würden, oder wenn wir darüber nachdenken, ob man die Auszubildenden mit Blick auf Betriebsgrößen nicht mitzählt. Dann würde auch ein größerer Kreis von Unternehmen, von Betrieben in den Geltungsbereich des Teilzeit- und Befristungsgesetzes kommen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich hatte diesen Tagesordnungspunkt mit dem Satz eingeleitet, Teilzeitbeschäftigung hat viele Facetten. Zusammenfassend sei gesagt, es geht um zwei Dinge:

Es geht erstens darum, die Schattenseiten von Teilzeitbeschäftigung einzudämmen und denen, die ungewollt in Teilzeit verharren, eine Aufstiegsperspektive zu eröffnen. Das können im Einzelfall mehr Stunden sein, das kann auch Vollzeitbeschäftigung sein, in jedem Fall muss aber sichergestellt werden, dass gerade die bei Frauen aus Vereinbarkeitsgesichtspunkten nur übergangsweise gewünschte Lösung Teilzeit eben nicht zur Einbahnstraße ohne Ausweg wird und man im schlimmsten Fall nicht mal mehr seinen eigenen Lebensunterhalt daraus bestreiten kann.

Zum anderen geht es darum, dass Teilzeitbeschäftigungen dann, wenn Frauen wie Männer sie in einer bestimmten Lebensphase von sich aus anstreben, diese auch familienfreundlich ausgestaltet werden.

Zu beiden Varianten haben wir konkrete Vorschläge auf den Tisch gelegt, wohl wissend, dass die im Antrag vorgeschlagenen Änderungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes die Überprüfung der Vermittlungspraxis der Jobcenter und auch die landesseitigen Initiativen zur Förderung der beruflichen Mobilität für sich genommen natürlich nur ein Teilbeitrag auf dem Weg zu einer familienfreundlichen Arbeitswelt darstellen. Nichtsdestotrotz: Sie sind es wert, weiter diskutiert zu werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3424(neu). Wer dem zu- zustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3424(neu) mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Hilfe- und Schutzsystem für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt kontinuierlich ausbauen, Drucksache 6/3428.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Hilfe- und Schutzsystem für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt kontinuierlich ausbauen – Drucksache 6/3428 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Ritter von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns nicht zum ersten Mal hier im Landtag mit der Frage, wie und unter welchen Bedingungen Opfer und Mitbetroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in MecklenburgVorpommern Hilfe, Schutz und Unterstützung finden, welche Maßnahmen notwendig sind, um das Hilfesystem weiter zu verbessern, und was lieber gestern als heute angepackt werden sollte, um vorhandene Defizite zu beseitigen.

Die Antworten kennen wir längst, wir wissen aber auch, geschehen ist leider nicht viel. Aus gutem Grund hat ja der Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern für den 25. November dieses Jahres in Schwerin eine Demonstration angemeldet, um die Verankerung von Opferschutz als Pflichtaufgabe zu fordern und die gleichlautende Petition weiter in die Öffentlichkeit zu bringen, damit es eben nicht mehr eine Aufgabe nach Gutdünken ist, ob und wie umfassend Opfern von häuslicher und sexualisierter Gewalt vonseiten des Staates in der Gesellschaft geholfen wird. Der Zugang zum Hilfesystem muss uneingeschränkt für alle möglich sein. Um das zu verwirklichen, dient unser Antrag mit konkreten Forderungen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bereits im Januar 2013 hat meine Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Schutz und Hilfen für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt verbessern“ auf Drucksache 6/1498 in den Landtag eingebracht. Darin forderten wir eine bessere personelle Ausstattung in den Schutz- und Hilfe- einrichtungen, eine qualifizierte pädagogische und psychologische Betreuung der minderjährigen Schutzsuchenden in den Einrichtungen durch Fachkräfte und einen ungehinderten, einfachen und barrierefreien Zugang zu Schutz- und Hilfeeinrichtungen. Wir forderten in diesem Antrag auch, Männer als Opfer von häuslicher Gewalt als Zielgruppe zu berücksichtigen und gezielte Angebote für sie zu entwickeln.

Der Antrag wurde vor fast zwei Jahren abgelehnt und bis heute gab es keine maßgeblichen Veränderungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, obwohl die Koalition

mit dem berühmten Spruch „Wir sind längst auf dem Weg“ unseren Antrag abgelehnt hat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb konfrontie- ren wir Sie heute erneut mit diesem Thema. Vor genau einem Jahr veranstaltete die Fraktion DIE LINKE eine öffentliche Fraktionssitzung zum Thema „Schutz und Hilfe bei häuslicher und sexualisierter Gewalt“. Teilgenommen haben zahlreiche Expertinnen und Experten aus den Beratungs- und Hilfeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern und aus der Politik. Auch das Sozialministerium und das Justizministerium waren durch Mitarbeiter/-innen vertreten. Das hat uns sehr gefreut und es hat gezeigt, dass das Thema ernst genommen wird, zumindest zeitweise. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben rege diskutiert und es wurden zahlreiche Notwendigkeiten für das weitere politische Handeln abgeleitet. Einige finden sich in dem vorliegenden Antrag wieder.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist höchste Zeit, den Aktionsplan weiterzuentwickeln, denn die letzte Fortschreibung liegt nun bereits neun Jahre zurück. Seit einigen Monaten ist die Landesregierung mit der Erarbeitung der zweiten Fortschreibung befasst, das ist gut so. Im Juli wurde uns als Antwort auf eine Kleine Anfrage mitgeteilt, dass die externen Stellungnahmen nun vorliegen und diese jetzt ausgewertet werden. Im Juli! Nach aktuellem Stand ist die Vorlage des 3. Landesaktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder für das vierte Quartal 2015 vorgesehen. Bis dahin ist es immer noch ein Jahr! Nun könnte man meinen, gut Ding will Weile haben. Manches aber dauert viel zu lange und ist deshalb nicht mehr gut.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fordern – auch das nicht zum ersten Mal – eine stärkere inhaltliche Ausrichtung auf besondere Zielgruppen wie Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Behinderung und Suchterkrankungen, pflege- bedürftige Menschen und pflegende Menschen, Seniorinnen und Senioren sowie Kinder. Die Bedingungen, Konstellationen und Situationen, in denen es bei diesen Personengruppen zu häuslicher Gewalt kommt, sind vielfältig und komplex. Es müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden, die dieser Komplexität gerecht werden. Häufig sind da auch Dritte gefragt, weil Opfer, aber auch Täter nur eingeschränkt in der Lage sind, eigenständig Hilfe einzufordern. So sind zum Beispiel Pflegende, die aus einer Überforderungssituation heraus übergriffig werden, umfassend zu unterstützen und zu entlasten. Andersherum sind bei Gewaltanwendung durch Gepflegte, sei es verbal, durch eine massive Verweigerungshaltung oder Handlungen gegen die Pflegenden, besondere Sensibilität gefragt sowie Hilfe und Unterstützung durch Dritte dringend notwendig.

Ein anderes Beispiel, meine sehr verehrten Damen und Herren: Flüchtlingsfrauen, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, sind durch mangelnde oder eine nicht vorhandene Privatsphäre viel leichter Übergriffen im häuslichen Umfeld ausgesetzt. Sie können ihren Wohnort und die Art ihrer Unterbringung nicht frei wählen, sondern werden den Einrichtungen zugewiesen. Sie sind damit fremdbestimmt und der Situation häufig hilflos ausgeliefert. Mehrfach kam es bereits zu Übergriffen in Gemeinschaftsunterkünften auch in Mecklenburg

Vorpommern. Hier dürfen wir nicht länger tatenlos zusehen. Vor allem Flüchtlingsfrauen sind so schnell wie möglich in Wohnungen dezentral unterzubringen, damit die Situation gar nicht erst entstehen kann, dass sie sich ungewollt mit fremden Männern das unmittelbare Wohn- umfeld in Gemeinschaftsunterkünften teilen müssen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit der Landesaktionsplan ein wirkungsvolles Instrument ist, sollen darin konkrete Ziele, Handlungsschritte und Verantwortlichkeiten festgelegt werden. Und wenn die zweite Fortschreibung dann endlich einmal vorliegt, und ich hoffe, eben nicht erst im vierten Quartal 2015, sondern schneller, wenn diese Fortschreibung einmal vorliegt, soll mindestens ein Mal im Jahr Bericht über die Umsetzung erstattet werden, damit es nicht noch einmal passiert, dass es ein Jahrzehnt dauert, bis dringend notwenige Weiterentwicklungen eingestellt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen aber auch nicht dieses Jahr bis zur Vorlage der Fortschreibung abzuwarten. Konkrete Maßnahmen sind schon jetzt mehr als deutlich erkennbar und müssen endlich angegangen werden. Dazu gehören die auskömmliche personelle, sächliche und finanzielle Ausstattung der Hilfeeinrichtungen im Land, die Barrierefreiheit in den Beratungseinrichtungen und Frauenhäusern, eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung dafür, dass häusliche Gewalt keine Bagatelle ist, und flächendeckende Informationen darüber, wo Betroffene Hilfe bekommen können. Diese Öffentlichkeitsarbeit muss auch darüber hinausgehen, dass die Ministerin in Grußworten auf Hilfeangebote hinweist oder ein paar Infos auf der Internetseite des Sozialministeriums bereithält, wie zum Beispiel den Hinweis zum bundesweiten Hilfetelefon gegen Gewalt an Frauen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen handeln, umgehend, wir können nicht länger warten! Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank.