Die Fraktion DIE LINKE hat sich bei der Abschlussberatung der Stimme enthalten. Das werden wir auch heute tun. Bereits bei der Ersten Lesung habe ich auf ein paar Probleme, die wir im Verlauf des Verfahrens geklärt haben möchten, hingewiesen. Das ist zum Teil auch geschehen, dennoch bleiben Zweifel an der Richtigkeit des nun eingeschlagenen Weges. Bereits in der ersten Sitzung habe ich für meine Fraktion betont, selbstverständlich wollen die Abgeordneten meiner Fraktion alle Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger prüfen und, wenn möglich, notwendige Gesetzesinitiativen beziehungsweise Entscheidungen mittragen. Auch begrüßen wir, dass gemeinsam mit den anderen Ländern geprüft wurde, was man gemeinsam auf den Weg bringen kann, um Kosten zu sparen.
Die Fragen 1 und 4 sind aus unserer Sicht ausreichend beantwortet worden. Da haben wir keine Probleme und ich möchte mich bei Frau Kuder recht herzlich bedanken, dass sie diese Fragen so ausführlich auch in der Ausschusssitzung beantwortet hat.
Allerdings bleiben bei den Fragen 2 und 3 nach wie vor Bedenken. Die technische Ausstattung, das wissen wir alle, die Probleme beim GPS sind bekannt. Ob das sozusagen dann dazu beitragen kann, dass aufmerksam verfolgt wird, wann Ausfälle sind und wie das gestaltet werden kann, da bleiben nach wie vor Zweifel. Wir befürchten, dass sich damit auch jemand zurücklehnen könnte und sagen könnte: Na ja, die Fußfesseln sind angebracht, eine weitere Kontrolle ist erst mal nicht nötig.
Was die Befugnisse der unterschiedlichen Behörden betrifft, hatte ich darauf aufmerksam gemacht, da sind unsere Zweifel nicht ausgeräumt worden. Ich bedaure eigentlich sehr, dass Herr Silkeit – auch aus Sicht der Polizeigewerkschaft – nicht auf ein paar Probleme aufmerksam gemacht hat, denn insbesondere sowohl von den Beamten der Justiz als auch von den Polizistinnen und Polizisten wird darauf aufmerksam gemacht, dass so eine klare gesetzliche Trennung nicht enthalten ist und dass es durchaus Vermengungen bei den Befugnissen gibt.
Das alles, glaube ich, muss weiter konkretisiert werden. Wir werden sicherlich in den nächsten Wochen und Monaten gemeinsam die Zeit nutzen, um uns dann von der Justizministerin über den Ablauf beziehungsweise die ersten Erfahrungen unterrichten zu lassen. Für meine Fraktion sage ich, wir werden uns enthalten. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gleichwohl die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN das Erfordernis sieht, die seit dem 1. Januar 2011 gesetzlich in Kraft getretene Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung landesrechtlich und technisch umzusetzen, hat meine Fraktion erhebliche Zweifel an dem vorliegenden Gesetzentwurf sowie dem damit verbundenen Staatsvertrag.
Viele Fragen, die mit der Einführung der sogenannten elektronischen Fußfessel in Verbindung stehen, werden hier nicht beantwortet. Vielmehr ist zu befürchten, dass nun Betroffene und die Bevölkerung in einen Freilandversuch entlassen werden, ohne dass wenigstens vereinbart wird, dass nach einer gewissen Zeit die Entwicklung und die Auswirkung der elektronischen Fußfessel überprüft werden, von einer regelmäßigen Überprüfung ganz zu schweigen. Und damit bin ich schon mitten in der Mängelanalyse des vorliegenden Gesetzentwurfes angekommen:
Unklar bleibt, wie mit der Fußfessel tatsächlich Straftaten verhindert werden sollen. So gibt es das traurige Beispiel eines Sexualstraftäters, der in der Nachbarwohnung – eine Etage höher – eine Frau angegriffen hat, ohne dass der GPS-Sender überhaupt eine Bewegungsmeldung abgegeben hat. Ungeklärt ist auch, wie zum Beispiel in Städten die Bewegungen Betroffener in der Nähe sensibler Orte kontrolliert und gegebenenfalls sanktioniert werden sollen. Unklar bleibt auch, wie die fachliche Bewertung durch die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder vorgenommen werden soll. Handelt es sich dabei um Vollzugsbeamte beziehungsweise Kriminalisten oder lediglich um geschulte Angestellte für Datenverarbeitung?
Dies sind alles rechtsstaatliche Bedenken, die es im Vorhinein auszuräumen gilt. Überdies besteht die Befürchtung eines inflationären Einsatzes der elektronischen Fußfessel.
Allein in Großbritannien werden 60.000 Personen mittels Electronic Monitoring überwacht, in den USA liegt die Zahl bei über 100.000. Wer glaubte, auch die Telefonüberwachung wird in Deutschland nur im Einzelfall angewendet, den hat die Realität lange eingeholt. Auch bei der elektronischen Fußfessel ist eine solche Entwicklung zu befürchten. In den meisten Anwenderländern haben sich im Übrigen durch die Maßnahme die Gefängnisse nicht geleert, vielmehr wurde ein neuer Bereich zwischen Haft- und Bewährungsstrafe geschaffen.
Diese Gefahr besteht auch hier, was ein Blick auf Arti- kel 4 des Staatsvertrages, die sogenannte Öffnungsklausel belegt.
Wie wir eben im Bericht vom Ausschussvorsitzenden Detlef Müller gehört haben, hat die Landesregierung die Entwicklung erkannt, dass schwierige Bewährungsfälle
immer stärker zunehmen und damit die Arbeitsintensität für die Bewährungshelfer steigt. Zitat der Landesregierung aus der Beschlussempfehlung: „Dem müsse und solle auch auf der Personalseite Rechnung getragen werden.“ Zitatende.
Meine Damen und Herren, andersherum wird ein Schuh daraus: Erst müssen Personal- und Ausstattungsfragen geklärt werden, andernfalls begeben wir uns direkt im Blindflug in einen Freilandversuch.
Insgesamt ist die Darstellung der finanziellen Auswirkungen im Gesetzentwurf als abenteuerlich zu bezeichnen
und entspricht nicht den Prinzipien der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit. Wer glaubt, dass auf das Land Mecklenburg-Vorpommern nur 16.740 Euro jährlich zukommen, der ignoriert sowohl den zusätzlichen Personalbedarf bei den Bewährungshelfern als auch die Einzelkosten für jeden Überwachten, was ungefähr mit 7 Euro pro Tag veranschlagt werden könnte. Dies ist gerade vor dem Hintergrund des Artikels 4 des Staatsvertrages eine nicht unwichtige finanzielle Hausnummer. Zum Vergleich: Sachsen-Anhalt hat für das Jahr 2012 186.800 Euro und für das Jahr 2013 326.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Das entspricht dem Zehn- bis Zwanzigfachen der hiesigen Summe.
Darüber hinaus hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch grundsätzliche Probleme mit der elektronischen Fußfessel. Aus dem Kreis der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer ist zu vernehmen, dass gerade, wenn es um die Sexualstraftäter geht, der Einsatz der Fußfessel nicht sinnvoll ist. Insofern wäre gerade in diesen Bereich ein feinmaschiges Betreuungsnetz, an dem auch die Polizei mitwirkt, zu setzen.
So kann viel besser eingeschätzt werden, wie viel Gefahr von der Person aktuell ausgeht. Dass für eine solche Betreuung kein Geld und Personal zur Verfügung stehen und hingegen für die elektronische Fußfessel ausgegeben wird, hilft in diesen Fällen nicht weiter und verstärkt den Eindruck zusätzlich, dass es sich bei der elektronischen Fußfessel schlicht auch um einen Sparvollzug handeln könnte.
ob die vielen Verurteilten ohne die Möglichkeit der elektronischen Fußfessel überhaupt zu einer Auflagenstrafe verurteilt worden wären.
Eine Chance der Fußfessel liegt auch darin, familiär eingebundene, berufstätige Ersttäter vor einem Gefängnisaufenthalt zu bewahren und sie somit vor der Gefahr zu schützen, im Gefängnis kriminogener Sozialisation ausgesetzt zu werden. Diesen Fall sieht die aktuelle Gesetzeslage aber gar nicht vor. Schließlich darf die elektronische Fußfessel nur angewiesen werden, wenn zuvor eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren vollstreckt worden ist.
Die elektronische Aufenthaltsüberwachung bringt also sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich. Da viele Fragen durch den vorliegenden Gesetzentwurf hier in Mecklenburg-Vorpommern nicht beantwortet werden, wird meine Fraktion diesen mehrheitlich ablehnen. Nun kommt es darauf an, dass der Gesetzgeber in Bund und Land den Prozess kritisch begleitet, sich regelmäßig berichten lässt und Entwicklungen regelmäßig einer grundlegenden Überprüfung unterzieht. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt zum Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder auf Drucksache 6/29. Der Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/272 anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, einigen Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktion der NPD, einigen Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/272 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Europa-