Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPDFraktion hat sich den Ausbau der erneuerbaren Energien ganz oben auf ihre politische Agenda gesetzt und in ihren energiepolitischen Leitlinien verankert, denn wir sehen den Ausbau der erneuerbaren Energien neben der Bewältigung des demografischen Wandels in unserer Gesellschaft als eines der wichtigsten Themen der Politik an. Das Ziel sollte immer sein, neben einer breiten Akzeptanz Wertschöpfung und Arbeitsplätze hier im Land entstehen zu lassen und zu behalten. Wir freuen uns über die Erfolge der hiesigen Unternehmen der Windkraft-, Bioenergie- und Solarbranche, sind aber nicht damit einverstanden, dass die Gewinne der hier im Land genutzten Anlagen viel zu wenig zur Verbesserung der finanziellen Situation unserer Standortgemeinden beitragen. Ein Knackpunkt hier ist es, dass die existierenden Regelungen im Gewerbesteuerrecht oftmals nicht greifen. Deshalb fordern wir die Landesregierung in unserem Antrag dazu auf, erneut eine Bundesratsinitiative zu starten, die dazu führen soll, dass unsere Standortkom
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor Ihnen liegt ein Antrag, der die komplizierte Materie der Zerlegung von Gewerbesteuermessbeträgen betrifft. Ich will Sie jetzt aber auch nicht mit Formeln und Rechenbeispielen herausfordern. Ich möchte versuchen, Ihnen das Anliegen unseres Antrages auf möglichst einfache Weise verständlich zu machen.
Grundsätzlich, also für Gewerbebetriebe allgemein, erfolgt die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne der einzelnen Betriebsstätten. Bei Anwendung dieses allgemeinen Zerlegungsmaßstabs entfielen auf die Standortgemeinden von EEG-Anlagen jedoch kaum Gewerbesteuern, da die Anlagen nur wenige Arbeitsplätze vor Ort binden. Deshalb hat der Bundestag mit Blick auf diese Problemstellung ab dem Erhebungszeitraum 2008 einen besonderen Zerlegungsmaßstab für Windkraftanlagen beschlossen. Demnach werden zu 30 Prozent die Arbeitslöhne und zu 70 Prozent die steuerrechtlich maßgebenden Ansätze des Sachanlagevermögens, also der Buchwerte, berücksichtigt. Ab 2013 wurden auch die Solaranlagen in diesen Zerlegungsmaßstab mit aufgenommen. Damit solle sichergestellt werden, dass die Standortgemeinden tatsächlich einen Gewerbesteueranteil erhielten.
Wie es oftmals ist, in der Praxis stellt sich dann heraus, dass diese Zerlegungsregelung in vielen Fällen ins Leere geht, denn unmittelbar nach der Errichtung der Anlagen, das heißt zu Beginn des steuerlichen Abschreibungszeitraums, ist zwar ein hoher Buchwert des Sachanlagevermögens zur Zerlegung vorhanden, jedoch werden in dieser Phase oftmals steuerliche Verluste erzielt, sodass keine oder nur eine geringe Gewerbesteuer in den Standortgemeinden anfällt. Ab dem 16. Betriebsjahr ent- fällt die Gewerbesteuer komplett für die Standortgemeinden, weil die Windenergieanlagen abgeschrieben sind. Darüber hinaus führt die Ausschließlichkeitsregel im geltenden Gewerbesteuergesetz dazu, dass bereits bei einer geringfügig anderen Tätigkeit des Betriebes der besondere Zerlegungsmaßstab nicht greift. Diese Regelung führt in der Praxis oftmals dazu, dass die aktuelle Zerlegungsregelung unterlaufen wird, indem die Energieunternehmen ein sonstiges Gewerbe in ihr Aufgabenspektrum einbeziehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Landesrechnungshof weist uns regelmäßig auf die hohen Kassenkredite der Kommunen in unserem Land hin. Auch ist ihnen der immerwährende Ruf der kommunalen Spitzenverbände hier in Mecklenburg-Vorpommern nach höherer Finanzausstattung der Gebietskörperschaften bekannt.
Meine Damen und Herren, in der Landschaft sind all die vielen neu errichteten Windkraftanlagen und Solarparks zu erkennen. Laut Bundesverband der Windenergie sind in Mecklenburg-Vorpommern allein im Jahr 2013 Windkraftanlagen mit einer installierten Gesamtleistung von 401 Megawatt dazugekommen, sodass wir bis zum Jahresende 2013 insgesamt 2.338 Megawatt installierte Leistungen in unserem Bundesland aufgestellt haben. Böse nur, dass der gerechtfertigte Wunsch nach ange
messener Beteiligung der Standortkommunen an den Gewinnen dieser modernen Industrie noch nicht angemessen in Erfüllung geht, schließlich sind es die Einwohner der betroffenen Gemeinden, die sich an die Windräder und Solarfelder gewöhnen müssen. Eine bessere Beteiligung führt auch zu einer besseren Akzeptanz.
Diese Akzeptanz brauchen wir nicht nur für die bereits bestehenden Anlagen, sondern auch für die noch geplanten Wind- und Solarparks. Uns ist es deshalb wichtig, dass die Standortgemeinden besser als bisher finanziell profitieren. Dies ist ein erster Schritt, der die bestehenden Anlagen erfasst. ln einem zweiten Schritt sollen die Standortgemeinden sowie die Anwohner direkt von neuen EEG-Anlagen profitieren. Die Landesregierung arbeitet deshalb mit Hochdruck an einem Bürger- und Kommunalbeteiligungsgesetz. Dazu mehr aber an einer anderen Stelle.
Mit unserem Antrag fordern wir eine Zerlegungsregelung, die sicherstellt, dass die Standortgemeinden stärker als bisher und angemessen an der Gewerbesteuer von EEG-Anlagen beteiligt werden. Der neue Ansatz sollte so aussehen, dass die installierte Leistung der Windkraft- und Solaranlagen in Megawatt als Grundlage für den Zerlegungsmaßstab herangezogen wird und die bisherige 70-prozentige Veranlagung des Sachanlagevermögens ersetzt. Mit dem Verzicht auf die Ausschließlichkeitsregel im EEG wird sichergestellt, dass die Gewerbesteuer dann auf alle relevanten EEG-Anlagen erhoben wird.
Ein Vorstoß Brandenburgs auf Änderung des Gewerbesteuergesetzes ist 2012 im Bundesrat leider mangels Mehrheiten gescheitert.
Unsere Landesregierung, in diesem Fall das Finanzministerium, muss versuchen, bereits im Vorfeld der Bundesratsinitiative Mehrheiten für den neuen Vorschlag auszuloten und zu finden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich finde, dass es sich auf jeden Fall lohnt, im Sinne unserer Kommunen einen neuen Vorstoß zu wagen.
Zum Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird mein geschätzter Kollege Rudi Borchert etwas sagen. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ich teile die Intention des Koalitionsantrages hundertprozentig, und das, obwohl ich kein Freund von Ausnahmeregelungen im Steuerrecht bin, denn letztendlich wird hier mal wieder das Prinzip durch Ausnahmen, die vernünftig sind, geregelt.
Ich will Ihnen mit diesen lockeren Worten vor Augen führen, dass wir vermutlich in der Vergangenheit immer mit sehr guten Gründen um Ausnahmen vom Steuerrecht gerungen haben. Letztendlich führt das zu einem Gestrüpp, durch das zum Schluss keiner mehr sieht. Aber es war bewusst der Ausdruck der Mehrheit, mit Steuern zu steuern, wie auch in diesem Falle.
Ich denke, an einer neuen Regelung führt aus unserer Sicht kein Weg vorbei, denn unser Land gehört, wie wir alle wissen, bundesweit zu den Vorreitern, wenn es um die Nutzung erneuerbarer Energien geht.
Leider schlägt sich das nicht in entsprechenden Einnahmen der Kommunen bei uns im Land nieder. Das sollte sich ändern, zumal den Standortgemeinden auch die größte Belastung widerfährt.
Um nicht missverstanden zu werden: Die Energiewende ist ein Thema von außerordentlicher Bedeutung und dabei geht es – zumindest aus Landessicht – nicht vorrangig um Profite, aber, und die Vielzahl der Bürgerinitiativen zeigt dies auch, diese Wende wurde vielen Betroffenen im wahrsten Sinne des Wortes vor die Nase gesetzt. Wir sind also gut beraten, wenn wir weiter an der Akzeptanz für erneuerbare Energien arbeiten.
Die Landesregierung hat Regionalkonferenzen im Land durchgeführt und ein Punkt, der dort häufig gefordert wurde, ist: Beteiligung. Das ist nachvollziehbar. Das Energieministerium – Sie werden es wissen – erarbeitet gerade ein Bürger- und Kommunalbeteiligungsgesetz, um eben diese Beteiligung zu ermöglichen. Ohne dies wird eins der wichtigsten Projekte des 21. Jahrhunderts nur sehr schwer Akzeptanz finden.
Von daher war ich schon sehr froh, dass mit den Änderungen im Jahressteuergesetz 2008 und 2013 zumindest eine Ausnahmeregelung bei der Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages erreicht werden konnte. Auch auf unser Drängen hin sieht die Gesetzeslage für Betriebe, die erneuerbare Energieanlagen betreiben, eine Zerlegung des Messbetrages zu 30 Prozent nach Arbeitslöhnen und zu 70 nach dem Buchwert des Sachanlagevermögens vor. Im Regelfall ist dies allein nach den Arbeitslöhnen vorgesehen.
Ich muss Ihnen sicherlich nicht erklären, dass das für die Gemeinden bei einer verhältnismäßig wenig arbeitsintensiven Branche wie den erneuerbaren Energien wirtschaftlich nie besonders attraktiv war. Deshalb war ich froh, dass wir diesen Ausnahmetatbestand zunächst in die Gesetzgebung einspeisen konnten, wenngleich ich nicht vollends zufrieden mit dieser Regelung war, denn – und Herr Gundlack hat das ja auch gerade ausgeführt – auch in der aktuell geltenden Zerlegung wird die Standortgemeinde nicht angemessen beteiligt. Daher bin ich sehr dankbar für diesen Antrag der Regierungsfraktionen,
denn er greift die wesentlichen Knackpunkte auf und erweitert die bislang sehr enge Definition von Erneuerbare-Energie-Anlagen um Wasserkraft- und Bioenergie. Es ist nur folgerichtig, nicht den Buchwert des Anlagevermögens zum Maßstab der Zerlegung zu machen, sondern eben die installierte Leistung.
Nur die Zerlegung nach installierter Leistung garantiert eine angemessene, vor allem aber dauerhafte Beteiligung der Standortgemeinden.
Ich halte das im Übrigen auch für gerecht, da eine höhere Leistung in der Regel auch mit einer größeren Belastung der betroffenen Gemeinden einhergeht, wenn wir uns nur mal den Radius der Rotoren ansehen. Hinzu kommt, dass die installierte Leistung problemlos zu ermitteln ist.
Ich bin mir sicher, dass gerade in unserem Bundesland viele Gemeinden von dieser Neuregelung profitieren würden.
Allerdings kann genau dies auch den möglichen Erfolg einer Bundesratsinitiative schmälern, denn Sie werden sich vorstellen können, dass diese für uns durchaus eingängige, logische und gerechte Lösung dazu führen wird, dass in unsere Gemeinden mehr Steuerkraft kommt. Aber wie das so ist, die geht dann auch irgendwo weg, und zwar genau dort, wo die Anlagenbesitzer im Grunde dann auch sind. Deshalb, das können Sie mir glauben, gibt es natürlich erheblichen Widerstand auch gegen diese Regelung. Wir haben mit dem Antrag von Brandenburg keine Mehrheit erzielt. Wir werden diesmal sehr genau im Vorfeld auch übergreifend, denke ich, mit den Nordländern, vielleicht auch mit allen ostdeutschen Ländern, zurechtkommen, aber das garantiert auch noch keine Mehrheit im Bundesrat. Das heißt, so einig wir uns hier alle sind, es wird eine schwierige Aufgabe, der ich mich aber gerne und auch mit Überzeugung stellen will, und das, weil es einmal darum geht, die Einnahmekraft unserer Gemeinden zu stärken, aber auch aus Gerechtigkeitssinn.
In dem Zusammenhang lassen Sie mich gern noch ein Wort verlieren zum sehr gut nachvollziehbaren Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN. Ich lese daraus, dass Sie im Grunde alle Offshoreanlagen mit einbeziehen möchten in diese Regelung. Dazu muss ich Ihnen sagen, dass die Ostsee ein gemeindefreies Gebiet ist. Wir haben genau dazu auch gerade letztens eine Gesetzesänderung gehabt, um den innersten Bereich dazuzubekommen. Deshalb müsste man, wenn man dem Anliegen gerecht werden will, die Ostsee kommunalisieren,
ansonsten kommen wir mit dem Steuerrecht nicht klar. Insofern, so nachvollziehbar es auf den ersten Blick ist, steuerrechtlich ist das an dieser Stelle nicht möglich, denn zurzeit sind die gemeindefreien Gebiete steuerrechtlich dem Land zuzuordnen, aber – und das ist auch wichtig – die gemeinsamen Steuern von Land und Kommunen sind nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz dann
auch wieder gerecht verteilt. Und insofern profitieren die Kommunen natürlich auch davon, wenn aufgrund einer solchen neuen Regelung mehr in unser Land kommt.
Und auch mal ehrlich, bei Offshoreanlagen sehe ich es auch als sehr schwierig an, die Belastung einer einzelnen Kommune zu definieren,